Die Begriffe des öffentlichen Auftragswesens.
15 Begriffe, je eine Definition in zwei bis drei Sätzen, dazu was sie für einen Bieter praktisch bedeuten. Wo sich etwas am eigenen Bestand messen lässt, steht die Zahl dabei — mit Erhebungsdatum und der Angabe, was genau gezählt wurde. Wo sich nichts messen lässt, steht das ebenfalls dabei.
Schwelle und Veröffentlichung
Wo ein Auftrag bekanntgemacht werden muss, entscheidet sein geschätzter Wert — und damit auch, wer ihn überhaupt zu sehen bekommt.
Das deutsche Verfahrensrecht
Drei Regelwerke, drei Anwendungsbereiche. Welches gilt, hängt von Auftragsart und Auftragswert ab, nicht vom Auftraggeber.
Eignung und Zuschlag
Zwei Prüfungen, die regelmäßig verwechselt werden: Die eine entscheidet, wer bieten darf, die andere, welches Angebot gewinnt.
Fristen, Vertragsformen, Klassifikation
Die Begriffe, mit denen sich Verfahren planen, vergleichen und über Sprachgrenzen hinweg finden lassen.
Und danach?
Begriffe erklären den Rahmen, Zahlen erklären den Markt. Wann veröffentlicht wird, wie viel Zeit je Land bleibt und wo sich die Fristen häufen, steht im Ratgeber — alles am eigenen Bestand gemessen. Welche Zertifikate wie oft verlangt werden, steht im Zertifikats-Wegweiser.
DEFINITIONEN · Rechtsbeschreibung mit Fundstelle, keine Rechtsberatung · ZAHLEN · aus den nächtlich gebauten Aggregaten des eigenen Bestands, je Begriff mit Erhebungsdatum · Methodik: friedrich-clement.com/methodology