Zuschlagskriterien
auch: Wertungskriterien · Zuschlagsmatrix · award criteria
Zuschlagskriterien sind die vorab bekanntgegebenen Maßstäbe, nach denen ein öffentlicher Auftraggeber unter den wertbaren Angeboten das wirtschaftlichste ermittelt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis; neben dem Preis dürfen Qualität, technischer Wert, Organisation und Qualifikation des für die Auftragsausführung eingesetzten Personals, Lieferbedingungen sowie Umwelt- und soziale Aspekte einfließen, sofern sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Die Kriterien und ihre Gewichtung müssen in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen stehen, bevor Angebote eingehen — nachträglich dürfen sie nicht geändert werden.
Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung stehen fast immer in den Vergabeunterlagen und nur ausnahmsweise in der strukturierten Bekanntmachung. Wir messen sie deshalb nicht und geben hier keine Zahl aus — eine geschätzte wäre schlechter als keine.
Was das für Bieter bedeutet
Der häufigste Irrtum ist die Annahme, der billigste Preis gewinne. Er gewinnt nur dort, wo der Auftraggeber den Preis als alleiniges Kriterium festgelegt hat — bei standardisierten Lieferungen ist das üblich, bei Dienstleistungen selten und bei Planungsleistungen unzulässig. Wo eine Wertungsmatrix gilt, entscheidet die Punktevergabe, und die Umrechnungsformel für den Preis (lineare Interpolation, Median- oder Referenzwertmethode) verändert das Ergebnis mitunter stärker als das Angebot selbst. Diese Formel steht in den Vergabeunterlagen; sie zu lesen, bevor man kalkuliert, ist die billigste Verbesserung der eigenen Gewinnchance.
Der zweite Punkt ist die Abgrenzung zur Eignung: Was ein Unternehmen generell kann, gehört in die Eignungsprüfung; was es für diesen Auftrag konkret anbietet, in die Wertung. Firmenreferenzen doppelt zu bewerten — einmal als Eignung, einmal als Zuschlagskriterium — ist unzulässig. Zulässig ist dagegen, die Qualifikation genau des Teams zu werten, das den Auftrag ausführen soll.
Verwandte Begriffe
DEFINITION · Rechtsbeschreibung mit Fundstelle, keine Rechtsberatung · ZAHL · aus den nächtlich gebauten Aggregaten des eigenen Bestands · alle Begriffe: friedrich-clement.com/glossar