Friedrich & ClementBETA
Der Ratgeber · Rechtsform

Brauche ich eine GmbH für öffentliche Aufträge? Nein.

Der häufigste Grund, warum kleine Unternehmen gar nicht erst bieten, ist kein Paragraf — es ist ein Gerücht. Hier steht, was das Gesetz wirklich sagt, was stattdessen geprüft wird, und wie Sie auch ohne Kapitalgesellschaft antreten.

Was das Gesetz sagt

§ 43 Abs. 1 VgV: Bewerber dürfen „nicht allein deshalb zurückgewiesen werden, weil sie eine natürliche oder eine juristische Person sind". Dasselbe steht europaweit in Art. 19 der Richtlinie 2014/24/EU und für Bauvergaben in § 6 EU VOB/A. Einzelunternehmen, Freiberufler, GbR, UG — alle dürfen bieten. Ein Auftraggeber, der „nur GmbHs" verlangt, verstößt gegen Vergaberecht.

Was stattdessen geprüft wird: die Eignung

Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit — belegt durch Nachweise, die in den Vergabeunterlagen stehen. Typisch:

  • Referenzen vergleichbarer Aufträge — Ihre eigene Liste, kein Amt nötig. Auch private Auftraggeber zählen oft, wenn der Wortlaut es nicht ausschließt.
  • Registerauszug — nur wenn Ihre Tätigkeit überhaupt eintragungspflichtig ist. Einzelunternehmer legen die Gewerbeanmeldung vor, Freiberufler häufig gar nichts dergleichen.
  • Betriebshaftpflicht — Bestätigung vom Versicherer, kurzfristig machbar; oft genügt die Zusage, im Auftragsfall abzuschließen.
  • Umsatzangaben — EU-rechtlich auf maximal das Doppelte des Auftragswerts gedeckelt (Art. 58 RL 2014/24).

Zu klein für die Anforderungen? Zwei legale Hebel

Bietergemeinschaft: mehrere Unternehmen bieten gemeinsam — eine bestimmte Rechtsform darf erst nach Zuschlag verlangt werden, nie fürs Angebot. Eignungsleihe (Art. 63 RL 2014/24): Sie berufen sich auf die Kapazität eines Partners — dessen Referenzen und Umsatz zählen mit, ausdrücklich auch grenzüberschreitend. Beides sind normale, alltägliche Instrumente, keine Tricks.

Wo Einzelunternehmen realistisch anfangen

Im unterschwelligen Bereich: Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte (Liefer-/Dienstleistungen aktuell 221.000 €, Bau 5,538 Mio. €) laufen nach schlankeren Regeln, oft mit Eigenerklärungen statt Bescheinigungsbergen — und die Konkurrenz ist messbar kleiner. Genau diesen Bereich, den TED nicht zeigt, führen wir mit über 1,9 Millionen Verfahren. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen bieten — Rechnungen ohne Umsatzsteuer sind kein Hindernis.

Kurz beantwortet

Kann ich als Einzelunternehmer auf EU-weite Ausschreibungen bieten? Ja — dieselben Regeln, dieselben Rechte.
Brauche ich einen Handelsregistereintrag? Nur wenn Ihr Gewerbe ihn ohnehin erfordert; sonst genügt die Gewerbeanmeldung bzw. bei Freiberuflern die Steuernummer.
Darf der Auftraggeber eine Mindestgröße verlangen? Er darf Eignung verlangen (z. B. Umsatz, gedeckelt), aber keine Rechtsform — und Sie dürfen Kapazitäten Dritter einbinden.
Gilt das auch im Ausland? Ja, EU-weit — und Ihre deutschen Nachweise zählen dort vollwertig (und umgekehrt).

Allgemeine Information zum Vergaberecht, keine Rechtsberatung im Einzelfall — verbindlich ist stets der Wortlaut des jeweiligen Verfahrens.

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