Eignungskriterien
auch: Eignungsprüfung · Auswahlkriterien · selection criteria
Eignungskriterien sind die Anforderungen, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber prüft, ob ein Unternehmen fachlich, wirtschaftlich und rechtlich in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. Sie dürfen nur drei Bereiche betreffen: die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und ihm angemessen sein — und sie sind streng von den Zuschlagskriterien zu trennen: Die Eignung entscheidet, wer bieten darf, der Zuschlag, welches Angebot gewinnt.
50.950 Bekanntmachungen in unserem Bestand tragen strukturierte, maschinenlesbare Eignungskriterien. Unter den offenen Verfahren verlangen oder nennen 1.427 eine ISO-9001-Zertifizierung und 638 eine ISO 14001.
Was das für Bieter bedeutet
In der Praxis stehen hinter den drei Bereichen immer wieder dieselben Nachweise: Eintrag im Berufs- oder Handelsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme, Mindestjahresumsatz — nach EU-Recht in der Regel höchstens das Doppelte des geschätzten Auftragswerts —, vergleichbare Referenzen der letzten drei bzw. fünf Jahre, Angaben zum eingesetzten Personal und Managementsystem-Zertifikate wie ISO 9001 oder ISO 14001.
Zwei Hebel werden von Mittelständlern selten genutzt. Der erste ist die Eignungsleihe: Ein Unternehmen darf sich für den Nachweis auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen — auch konzernfremder —, wenn es deren Verfügbarkeit belegt; bei Umsatz- und Bilanzkennzahlen kann der Auftraggeber gesamtschuldnerische Haftung verlangen. Der zweite ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Oberhalb der Schwellenwerte genügt zunächst die Eigenerklärung, die vollständigen Nachweise verlangt der Auftraggeber erst vom Bieter, der den Zuschlag erhalten soll. Wer die Nachweise trotzdem vorab sammelt, verliert Zeit — wer die Eigenerklärung falsch ausfüllt, verliert das Verfahren.
Im Bestand nachsehen
Verwandte Begriffe
DEFINITION · Rechtsbeschreibung mit Fundstelle, keine Rechtsberatung · ZAHL · aus den nächtlich gebauten Aggregaten des eigenen Bestands · alle Begriffe: friedrich-clement.com/glossar