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Friedrich & Clement Consulting

Wir finden die Ausschreibung, bauen das Konsortium und schreiben mit. Bezahlt werden wir erst beim Zuschlag.

Die meisten Firmen verlieren Ausschreibungen nicht am Preis, sondern vorher: Sie sehen die passende nicht, ihnen fehlt eine Referenz für die Eignung, oder das Angebot scheitert an einer Formalie. Genau diese drei Stellen übernehmen wir — mit unserer Maschine und einem Menschen, der das Verfahren kennt.

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Portale gelesen, jede Nacht
21.988
offene Vergaben unter der EU-Schwelle — die stehen nie auf TED
17,7 Mio.
Zuschläge mit Gewinner — wir wissen, wer was gewonnen hat

Vier Dinge, die wir tun.

01

Findendie Maschine sucht, der Mensch wählt

Aus Ihrem Leistungsprofil bauen wir ein Suchraster über alle Portale, die wir lesen, unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte. Sie bekommen keine Liste, sondern eine Auswahl mit Begründung: warum diese Ausschreibung passt, wie viele Bieter dort üblich sind, wer zuletzt gewonnen hat.

Grundlage: die Suche mit Rangfolge und die Marktnorm je Branche und Land.

02

Konsortium bauenPartner, die Ihre Lücke schließen

Fehlt eine Referenz, ein Zertifikat oder Kapazität, suchen wir Partner für eine Bietergemeinschaft: Firmen, die in genau dieser Kategorie gewonnen haben, keine Wettbewerber in Ihrem Kerngeschäft sind und die Lücke belegen können. Wir sprechen sie an, Sie entscheiden.

Grundlage: das Firmenverzeichnis mit Zuschlagshistorie.

03

Bewerbenvom Eignungsnachweis bis zur Abgabe

Ein Mensch, der Vergabeunterlagen seit Jahren liest, prüft die Ausschlusskriterien, legt die Nachweise fest, strukturiert das Konzept entlang der Zuschlagskriterien und kontrolliert vor der Abgabe jede Formalie. Sie liefern das Fachliche, wir die Form und die Fragen, die man vorher stellen muss.

Einschließlich Bieterfragen an den Auftraggeber innerhalb der Frist.

04

Nein sagenwenn die Chance zu klein ist

Weil wir nur beim Zuschlag verdienen, raten wir von Angeboten ab, die wir für aussichtslos halten: ein Amtsinhaber mit dritter Verlängerung, ein Kriterium, das Sie nicht erfüllen, ein Preis, den nur ein Konzern halten kann. Das ist die Hälfte der Beratung.

Grundlage: Inkumbenz und Einbieter-Quote aus den Zuschlagsdaten.

So läuft es.

  1. Woche 1

    Erstgespräch, 30 Minuten

    Was Sie anbieten, welche Referenzen und Nachweise Sie haben, in welchen Ländern Sie liefern können. Kostet nichts, verpflichtet zu nichts.

  2. Woche 1–2

    Profil und Suchraster

    Wir legen Ihr Profil an, prüfen es gegen die laufenden Verfahren und zeigen Ihnen die ersten Treffer mit Begründung. Dann vereinbaren wir das Erfolgshonorar — schriftlich, vor dem ersten Angebot.

  3. laufend

    Auswahl gemeinsam

    Wir schlagen vor, Sie entscheiden. Bei Bedarf bauen wir die Bietergemeinschaft. Zu jedem Verfahren sagen wir, wie wir die Chance einschätzen und warum.

  4. je Verfahren

    Angebot, Abgabe, Nachfassen

    Wir strukturieren, prüfen und begleiten bis zur Abgabe. Nach der Entscheidung holen wir die Begründung des Auftraggebers ein — gewonnen oder nicht.

  5. beim Zuschlag

    Die einzige Rechnung

    Erteilt der Auftraggeber Ihnen oder Ihrer Bietergemeinschaft den Auftrag, stellen wir das vereinbarte Erfolgshonorar in Rechnung. Vorher nichts.

Ihre Rechnung bis zum Zuschlag0

Das Honorar.

Erfolg heißt Zuschlag: Der Auftraggeber erteilt Ihnen oder Ihrer Bietergemeinschaft den Auftrag. Erst dann stellen wir eine Rechnung.

Die Höhe vereinbaren wir vor dem ersten Angebot, schriftlich, als Anteil am Auftragswert. Sie hängt vom Umfang ab: reine Auswahl, Auswahl mit Angebot, oder Auswahl mit Konsortium und Angebot.

Verlieren Sie, zahlen Sie nichts — auch nicht für die Arbeit am Angebot. Das Risiko liegt bei uns; deshalb nehmen wir nicht jedes Mandat und nicht jedes Verfahren an.

Erstgespräch, Profil und die ersten Vorschläge kosten nichts.

Was wir nicht tun.

  • Wir versprechen keinen Zuschlag. Wer das tut, kennt das Vergaberecht nicht.
  • Wir erbringen keine Rechtsberatung. Der Vertrag einer Bietergemeinschaft, eine Rüge, ein Nachprüfungsantrag gehören zu einem Anwalt — wir sagen Ihnen, wann es so weit ist.
  • Wir schreiben nicht das Fachliche. Konzept, Kalkulation und Referenzen sind Ihre; wir sorgen dafür, dass sie in der Form ankommen, die der Auftraggeber bewertet.
  • Wir bieten nicht auf Verfahren, die wir für aussichtslos halten — auch wenn Sie es gern möchten.

Für wen das gedacht ist.

  • Firmen mit 10 bis 250 Beschäftigten, die liefern können, aber nie oder selten an öffentliche Auftraggeber verkauft haben.
  • Firmen, die schon geboten und verloren haben und wissen wollen, woran es lag.
  • Firmen aus dem Ausland, die in Deutschland, Frankreich oder Polen bieten wollen und die Portale, die Sprache und die Nachweise nicht kennen.
  • Firmen, denen für einen bestimmten Auftrag eine Referenz oder ein Zertifikat fehlt — und die einen Partner brauchen, der es hat.

Häufige Fragen.

Was zählt als Erfolg?

Der Zuschlag: Der öffentliche Auftraggeber erteilt Ihnen oder Ihrer Bietergemeinschaft den Auftrag. Eine Einladung zur Verhandlung, eine Vorauswahl oder ein zweiter Platz sind kein Erfolg und lösen keine Rechnung aus.

Was passiert, wenn wir verlieren?

Nichts. Sie erhalten die Begründung des Auftraggebers, unsere Einschätzung, woran es lag, und die nächste Auswahl. Eine Rechnung gibt es nicht.

Wer ist der Mensch dahinter?

Ein Berater, der Vergabeunterlagen liest, seit es sie elektronisch gibt, und der die Formalien kennt, an denen Angebote scheitern. Die Maschine liefert die Auswahl und die Daten; die Entscheidung, das Konzept und die Prüfung sind Handarbeit.

In welchen Ländern?

Suchen können wir in 27 Ländern. Angebote begleiten wir auf Deutsch, Englisch, Französisch und Polnisch; in anderen Sprachen mit einem Übersetzer, dessen Kosten wir vorher nennen.

Wie lange dauert es bis zum ersten Angebot?

Das hängt von den Fristen ab. Unterhalb der Schwelle bleiben in Deutschland oft nur zwei bis drei Wochen, europaweit meist fünf. Das erste Angebot ist realistisch nach vier bis acht Wochen ab Erstgespräch.

Wie hoch ist das Honorar?

Ein Anteil am Auftragswert, vor dem ersten Angebot schriftlich vereinbart und abhängig vom Umfang. Wir nennen ihn im Erstgespräch, wenn wir Ihr Profil und die infrage kommenden Verfahren gesehen haben — nicht vorher, weil er sonst nicht ehrlich wäre.

Erstgespräch anfragen.

Sagen Sie uns in zwei Sätzen, was Sie anbieten. Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen — mit einem Terminvorschlag oder mit dem Grund, warum wir nicht helfen können.

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Eignungskriterien erklärt

Wir speichern Firma, Name, E-Mail und Ihre Angaben, um die Anfrage zu beantworten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Adresse wandert in keinen Verteiler. Löschung auf Zuruf, spätestens zwölf Monate nach dem letzten Kontakt. Mehr in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 4b.