eForms
auch: eForms · EU-Standardformulare
eForms sind die EU-Standardformulare für Vergabebekanntmachungen, die seit dem 25. Oktober 2023 verbindlich sind und die vorherigen Standardformulare abgelöst haben. Sie sind strukturiert und weitgehend codiert: Verfahrensart, Eignungskriterien, Fristen, Vertragsdaten und Zuschlagsangaben stehen als sprachunabhängige Codes statt als Fließtext. Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780; die Mitgliedstaaten dürfen die Formulare national erweitern, nicht aber die Pflichtfelder streichen.
50.950 Bekanntmachungen in unserem Bestand tragen dank eForms strukturierte Eignungskriterien — auslesbar ohne Übersetzung, in jeder Sprache dieselben Codes.
Was das für Bieter bedeutet
Für Bieter ist die praktische Wirkung größer, als der technische Anlass vermuten lässt. Weil die Anforderungen als Codes vorliegen, lässt sich maschinell prüfen, ob eine ausländische Bekanntmachung überhaupt zum eigenen Unternehmen passt — ob also ein Mindestumsatz, eine Berufsregistereintragung, ein Managementsystem-Zertifikat oder Referenzen bestimmter Art gefordert sind — bevor jemand ein Wort übersetzt. Nicht codiert bleibt die Leistungsbeschreibung; die steht weiterhin in der Landessprache und in den Vergabeunterlagen.
Zu beachten ist, dass der Code nur die Art der Anforderung trägt, nicht ihre Höhe: Dass ein Mindestjahresumsatz verlangt wird, steht als Code; wie hoch er ist, steht im Freitext des Auftraggebers. Wer aus eForms automatisiert Schlüsse zieht, darf diese Grenze nicht überschreiten — sonst entsteht ein „erfüllt“, das niemand geprüft hat.
Verwandte Begriffe
DEFINITION · Rechtsbeschreibung mit Fundstelle, keine Rechtsberatung · ZAHL · aus den nächtlich gebauten Aggregaten des eigenen Bestands · alle Begriffe: friedrich-clement.com/glossar