Friedrich & ClementBETA
Glossar

Vergabeplattform

auch: E-Vergabe-Plattform · Vergabemarktplatz · Beschafferprofil

Definition

Eine Vergabeplattform ist das elektronische System, über das ein öffentlicher Auftraggeber Bekanntmachungen veröffentlicht, Vergabeunterlagen bereitstellt und Angebote entgegennimmt. Seit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien von 2014 ist die elektronische Kommunikation oberhalb der Schwellenwerte grundsätzlich verpflichtend; unterhalb gilt sie in den meisten Ländern und Bundesländern ebenfalls. Ein einheitliches System existiert in Europa nicht: Bund, Länder, Kommunen und Sektorenauftraggeber nutzen unterschiedliche Plattformen mit je eigener Registrierung, eigener Suche und eigenem Datenformat.

Fundstelle: § 97 Abs. 5 GWB · §§ 9 ff. VgV · § 11 VOB/A · Richtlinie 2014/24/EU Art. 22
Gemessen im eigenen Bestand · Stand 21. August 2026

Unsere offenen Verfahren stammen aus 60 verschiedenen Quellsystemen in 27 Ländern — und das sind nur diejenigen, die derzeit offene Verfahren führen.

Gezählt werden Quellsysteme mit mindestens einem offenen Verfahren im Bestand. Portale, die ausschließlich abgeschlossene Verfahren dokumentieren, sind nicht enthalten.

Was das für Bieter bedeutet

Für Bieter hat das zwei praktische Folgen. Erstens verteilt sich der Markt: Eine Bekanntmachung, die auf einer Landesplattform steht, ist auf keiner anderen zu finden, und die Suchfunktionen der Portale unterscheiden sich in Qualität und Reichweite erheblich. Zweitens ist die Registrierung ein Terminrisiko: Freischaltung, Zertifikatsprüfung und Signaturverfahren können Tage dauern — vor der ersten Abgabe auf einer neuen Plattform, nicht am Tag der Abgabe.

Anzuraten ist, die Plattform auch dort zu registrieren, wo gerade nichts ausgeschrieben ist. Fast alle Portale bieten kostenlose Benachrichtigungen nach Branche und Region, und bei Beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben unterhalb der Schwellenwerte greifen Vergabestellen auf ihre Bieterlisten zurück — wer dort nicht eingetragen ist, erfährt von diesen Verfahren gar nichts.

Im Bestand nachsehen

Woher unsere Daten kommen

DEFINITION · Rechtsbeschreibung mit Fundstelle, keine Rechtsberatung · ZAHL · aus den nächtlich gebauten Aggregaten des eigenen Bestands · alle Begriffe: friedrich-clement.com/glossar

Passende Verfahren zu Ihrer Branche — jeden Morgen um 7:30 Uhr.
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