Friedrich & ClementBETA
Glossar

Unterschwellige Vergabe

auch: Unterschwellenvergabe · Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte

Definition

Eine unterschwellige Vergabe ist ein öffentlicher Auftrag, dessen geschätzter Nettoauftragswert unter den EU-Schwellenwerten liegt und der deshalb nicht dem EU-Vergaberecht, sondern nationalem Haushalts- und Vergaberecht unterliegt — in Deutschland vor allem der UVgO und dem Abschnitt 1 der VOB/A. Solche Verfahren müssen nicht im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) bekanntgemacht werden; sie erscheinen auf nationalen, regionalen oder kommunalen Vergabeplattformen. Nach Stückzahl machen sie den größeren Teil aller öffentlichen Aufträge aus, nach Auftragswert den kleineren.

Fundstelle: § 106 GWB (Schwellenwerte) · UVgO · VOB/A Abschnitt 1 · Landeshaushalts- und Landesvergabegesetze
Gemessen im eigenen Bestand · Stand 21. August 2026

Von 93.400 offenen Verfahren in unserem Bestand sind 24.935 als unterschwellig gekennzeichnet — das sind 27 % aller Verfahren, die gerade Angebote annehmen. In Deutschland sind es 5.472 von 26.506.

Gezählt werden Verfahren mit noch laufender Angebotsfrist, deren Quelle sie ausdrücklich als unterschwellig ausweist (nationales Kennzeichen der Plattform oder Wertvergleich). Verfahren ohne Kennzeichen bleiben ungezählt — die echte Zahl liegt darüber.

Was das für Bieter bedeutet

Für Bieter ist die unterschwellige Vergabe der Bereich mit dem günstigsten Wettbewerbsverhältnis und dem größten Suchaufwand. Günstig, weil die Verfahren regional bleiben und kaum ein Wettbewerber aus einem anderen Mitgliedstaat auftaucht. Aufwendig, weil es keinen zentralen Ort gibt: Jedes Bundesland, viele Kommunen und einzelne Ressorts betreiben eigene Plattformen mit eigener Suche, eigener Registrierung und eigenem Datenformat. Wer nur TED beobachtet, sieht diesen Markt strukturell nicht — nicht weil TED lückenhaft wäre, sondern weil die Veröffentlichungspflicht dort nicht greift.

Zwei Punkte werden regelmäßig verwechselt. Erstens: „unterschwellig“ heißt nicht „formlos“. Auch unterhalb der Schwellenwerte gelten Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung, und die Verfahrensarten sind geregelt. Zweitens: Der Rechtsschutz ist ein anderer. Oberhalb der Schwellenwerte steht der Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer offen, unterhalb nur der Weg über die Zivilgerichte und die Aufsichtsbehörde — mit deutlich engeren Möglichkeiten. Wer unterschwellig bietet, sollte Rügen deshalb früh und schriftlich anbringen.

DEFINITION · Rechtsbeschreibung mit Fundstelle, keine Rechtsberatung · ZAHL · aus den nächtlich gebauten Aggregaten des eigenen Bestands · alle Begriffe: friedrich-clement.com/glossar

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