EU-Schwellenwerte
auch: Schwellenwert · EU-Schwellenwert
Die EU-Schwellenwerte sind die geschätzten Nettoauftragswerte, ab deren Erreichen ein öffentlicher Auftrag nach den EU-Vergaberichtlinien europaweit ausgeschrieben und auf TED bekanntgemacht werden muss. Die Europäische Kommission setzt sie alle zwei Jahre durch delegierte Verordnung neu fest; die Anpassung folgt dem Euro-Gegenwert der im WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA) vereinbarten Sonderziehungsrechte und kann die Werte auch senken. Unterhalb der Schwellenwerte gilt nationales Vergaberecht.
66.843 unserer 93.519 offenen Verfahren liegen oberhalb der Schwellenwerte, 25.039 darunter. Nach Stückzahl ist der unterschwellige Bereich also kein Randphänomen.
Was das für Bieter bedeutet
Für die Jahre 2026 und 2027 gelten seit dem 1. Januar 2026: 5.404.000 € für Bauaufträge und Konzessionen, 140.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden, 216.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge aller übrigen öffentlichen Auftraggeber und 432.000 € im Sektorenbereich. Für soziale und andere besondere Dienstleistungen gilt der gesonderte Wert von 750.000 €, der nicht im Zweijahresrhythmus angepasst wird. Alle Beträge sind Nettowerte ohne Umsatzsteuer; die vorherigen Werte (5.538.000 € und 221.000 €) galten bis zum 31. Dezember 2025.
Entscheidend ist nicht der Zuschlagspreis, sondern der vor Verfahrensbeginn geschätzte Gesamtwert — einschließlich aller Lose, Optionen, Verlängerungen und Wiederholungsleistungen. Ein Auftrag darf nicht geteilt werden, um die Schwelle zu unterschreiten. Bei Rahmenvereinbarungen zählt der geschätzte Gesamtwert aller Abrufe über die gesamte Laufzeit, nicht der einzelne Abruf. Für Bieter ist die Schwelle vor allem eine Erwartungsgröße: Sie sagt voraus, wie viel Formalität, wie viel Wettbewerb aus dem Ausland und welcher Rechtsschutz zu erwarten sind.
Verwandte Begriffe
DEFINITION · Rechtsbeschreibung mit Fundstelle, keine Rechtsberatung · ZAHL · aus den nächtlich gebauten Aggregaten des eigenen Bestands · alle Begriffe: friedrich-clement.com/glossar