So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
IT-Sicherheitsberatung für das JRC Karlsruhe
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist für Teilnahmeanträge: 24. November um 16:00 — noch 24 Tage. Zweistufiges Verfahren: Bis zu dieser Frist reichen Sie einen Teilnahmeantrag ein (Eignungsnachweise). Ein Angebot gibt nur ab, wer danach ausgewählt und dazu aufgefordert wird.
- Die Abgabestelle steht in der Bekanntmachung (Link auf dieser Seite).
- Angebot und Nachweise in: Bulgarisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Spanisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Irisch, Kroatisch, Ungarisch, Italienisch, Litauisch, Lettisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Schwedisch.
- Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse auf dieser Seite: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Was der Auftraggeber sucht
Das JRC Karlsruhe benötigt eine überarbeitete IT-Sicherheitsstrategie und Unterstützung bei deren Umsetzung nach kerntechnischen Sicherheitsvorgaben.
- Überarbeitung eines IT-Sicherheitskonzeptes
- Unterstützung bei der Umsetzung des IT-Sicherheitskonzeptes
- Einhaltung der Richtlinie für den Schutz von IT-Systemen in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen
Das Angebot umfasst die Überarbeitung eines IT Sicherheitskonzeptes für das JRC Karlsruhe sowie die Unterstützung bei der Umsetzung dieses IT Sicherheitskonzeptes nach den Vorgaben der Richtlinie für den Schutz von IT-Systemen in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen.
Auftrag
Art der Leistung
Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen
- 44 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (76 Zuschläge seit 2023, verteilt auf 41 Unternehmen). 56 % gingen an neue Namen.n = 76 Zuschläge seit 2023
- 7 % der eingegangenen Angebote kamen von kleinen und mittleren Unternehmen (8 Verfahren mit Bietermix). Branche: 40 %.n = 8
- Im Median lag nur ein Angebot je Verfahren auf dem Tisch (75 Verfahren mit Bieterzahl); bei 63 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 2 Angebote im Median.n = 75
- 13 % der eingegangenen Angebote kamen aus anderen Ländern (8 Verfahren mit Bietermix) — nicht nur die Gewinner, alle Bieter. Branche: 3 %.n = 8
- Der Zuschlag lag im Median bei 93 % des geschätzten Auftragswerts (12 Zuschläge mit Schätzung und Wert) — wer an der Schätzung kalkuliert, liegt hier meist zu hoch. Branche: 89 %.n = 12
Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 30.10.2026.
Vergabeunterlagen auf einen Blick
Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.
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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe
IT-Sicherheitsberatung für das JRC Karlsruhe – Überblick über Ausschreibung und Rahmenvertrag
Die Texte beschreiben eine EU-weite Ausschreibung der Europäischen Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle – JRC) für „IT-Sicherheitsberatung für das JRC Karlsruhe“.
Es handelt sich um ein Verfahren nach EU-Haushaltsordnung mit einem einzelnen Rahmenvertrag, der im Kontext der Europäischen Union und ihrer Organe steht; der Erfüllungsort ist in Deutschland (JRC Karlsruhe), während der vergaberechtlichen Standpunkt eindeutig der EU/Euratom ist und sich auf die Rechtslage der Union sowie auf Drittstaaten mit entsprechendem Beschaffungsabkommen beziehen.
Der allgemeine Hintergrund ist ein zweistufiges, nicht offenes Vergabeverfahren: In Schritt 1 werden Teilnahmeanträge anhand Ausschluss- und Eignungskriterien geprüft, in Schritt 2 die Angebote anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
Die Ausschreibung führt zu einem Rahmenvertrag (max. 48 Monate) mit nachgelagerten Einzelverträgen bzw. Auftragsscheinen.
Dabei gelten strenge Sicherheitsanforderungen bis hin zu „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“-Verschlusssachen und einer Geheimschutzklausel; Auftragnehmer und Dienstleister müssen EU-Sicherheitsvorschriften, Datenschutz (Verordnung (EU) 2018/1725) sowie Vorgaben zu Vertraulichkeit und IT-Nutzung einhalten.
Eignungskriterien betreffen wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit und technische/berufliche Eignung; Mindestanforderungen müssen entweder vom Bewerber selbst oder konsolidiert mit Gruppenmitgliedern, Unterauftragnehmern und sonstigen Stellen erfüllt werden.
Es gibt Regeln zur Nutzung fremder Kapazitäten (inkl. möglicher Verpflichtung der Drittstelle zur Vertragsunterzeichnung oder Stellung einer Erstanforderungs-Garantie) und zur Nachweisführung, inklusive Nutzung nationaler Datenbanken und Wiederverwendung früher eingereichter Dokumente.
Der Leistungsumfang umfasst die Erbringung von IT-Sicherheitsberatungsleistungen für das JRC Karlsruhe an den in den Technischen Spezifikationen bezeichneten Orten, im Rahmen eines einzelnen Rahmenvertrags mit Einzelverträgen.
Die Auftragsmenge ist über ein Finanzmodell in Anhang 6 unverbindlich geschätzt; es gibt eine Obergrenze für den Rahmenvertrag, die nicht überschritten werden darf, ohne dass der Auftraggeber zum Abruf bestimmter Volumina verpflichtet wäre.
Der Auftragnehmer muss Leistungen zu hohen Qualitätsstandards und nach „state of the art“ erbringen, Termine einhalten und bei Problemen unverzüglich informieren; bei Qualitätsmängeln sind Preisabzüge bis hin zur Ersetzung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers vorgesehen.
Zu den Zuschlagskriterien wird festgehalten, dass in Schritt 2 die Angebote hinsichtlich Einhaltung der Verwaltungsbestimmungen und der Anforderungen der Auftragsunterlagen bewertet werden.
Alle 42 Angaben zeigen
Die allgemeine Systematik der Evaluierung ist beschrieben (Prüfung Zugang zur Auftragsvergabe, Nichtausschluss, Eignung, anschließende Zuschlagsbewertung), aber werden die konkrete Gewichtung und detaillierte Zuschlagskriterien im Auszug nicht aufgeführt, sondern auf die Spezifikationen der Ausschreibung und das vollständige Auftragsdossier verwiesen.
Die Texte heben zahlreiche Risiken und Besonderheiten hervor, wie etwa: strenge Unterauftragnehmer-Regeln mit Genehmigungspflicht, Verbot bestimmter Konstellationen zwischen Bewerbern und Unterauftragnehmern, gesamtschuldnerische Haftung von Bietergemeinschaften und weitreichende Kündigungsrechte des Auftraggebers (z.
B. bei Nichterfüllung, Interessenkonflikten, Verstößen gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht, höhere Gewalt, Änderungen auf Seiten des Auftragnehmers).
Vertragsstrafen und Sanktionen können als pauschalierter Schadenersatz bei Verzug, Preisabzüge, Ausschluss von Vergabeverfahren oder Geldstrafen auftreten.
Hinsichtlich Widersprüchen oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen ist eine klare Rangfolge festgelegt: Innerhalb des Rahmenvertrags haben die Hauptbedingungen Vorrang vor besonderen Bedingungen, diese vor allgemeinen Bedingungen, technischen Spezifikationen und dem Angebot des Auftragnehmers.
Bei Unvereinbarkeiten zwischen Rahmenvertrag und Einzelverträgen gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Rahmenvertrags (einschließlich seiner Anhänge) vorrangig vor denen der Einzelverträge; innerhalb der Einzelverträge wird wiederum eine eigene Hierarchie (unterzeichneter Einzelvertrag, Anforderungen des Einzelvertrags, spezifisches Angebot) definiert.
Der öffentliche Auftraggeber kann offensichtliche sachliche Fehler nach Bestätigung korrigieren; Änderungen von Gruppenmitgliedern oder Unterauftragnehmern sind nur unter engen Bedingungen zulässig, sonst führen sie zur Ablehnung des Teilnahmeantrags/Angebots.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zum Thema Sicherheiten lässt sich dem Text entnehmen, dass der Auftragnehmer umfangreiche Versicherungs- und Haftungspflichten hat (z.B. angemessene Zusatzversicherung, Haftung bis zum Dreifachen des Einzelvertragswerts bzw. unbegrenzt bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz).
Auch kann der öffentliche Auftraggeber von Stellen, deren Kapazitäten der Bieter zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen Mindestanforderungen nutzen, verlangen, den Vertrag mit zu unterzeichnen oder eine „finanzielle Garantie auf erste Anforderung“ für die Vertragserfüllung abzugeben.
Solche Garantien betreffen aber diese Hilfsstellen; ausdrückliche Vorschriften zu klassischen Bietersicherheiten, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaften (mit konkreter Höhe und Fristen) sind im vorliegenden Textauszug nicht enthalten.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Bezüglich Nachunternehmern wird ausdrücklich geregelt, dass die Vergabe von Unteraufträgen zulässig ist, sowohl bei Einzelbietern als auch bei Bietergemeinschaften.
Nachunternehmer dürfen jedoch nicht zur Umgehung der Regeln für den Zugang zur Auftragsvergabe dienen, und bestimmte Konstellationen sind verboten, etwa gegenseitige Untervergabe zwischen konkurrierenden Bewerbern im selben Verfahren.
Es werden genaue Nachweispflichten genannt: benannte Unterauftragnehmer (deren Kapazitäten für Eignungskriterien genutzt werden oder deren Anteil am Vertrag über 20 % liegen) müssen in einer „Liste der benannten Unterauftragnehmer“ angegeben werden; für sie sind Verpflichtungsschreiben nach einem vorgegebenen Muster vorzulegen.
Änderungen an der Unteraufnehmerstruktur nach Einreichung des Teilnahmeantrags bedürfen einer schriftlichen Begründung und der vorherigen Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers.
Es gelten alle Sicherheitsanforderungen (z.B. Sicherheits-Baseline, Geheimschutzklausel bei Verschlusssachen) auch für Unterauftragnehmer und deren Personal.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zum Thema Ortsbesichtigung enthält der Text keine explizite Passage über eine Besichtigung des Erfüllungsorts (JRC Karlsruhe) oder eine Pflicht zur Teilnahme an einer solchen Ortsbesichtigung.
Es werden zwar der Erfüllungsort (laut Technischen Spezifikationen) und Sicherheits- und Zugangsregelungen für Dienstleister (z.B. Zugangsausweise zu Kommissionsgebäuden, Sicherheitsbriefings) beschrieben, aber keine „sites visit“‐Regelung mit Termin oder Teilnahmeverpflichtung.
Soweit aus dem vorliegenden Auszug ersichtlich, ist eine Ortsbesichtigung weder vorgesehen noch verpflichtend geregelt.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Hinsichtlich der Sprache der Einreichungen ist festgelegt, dass Teilnahmeanträge und Angebote in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sein müssen; dies wird im Zusammenhang mit den „Verwaltungsbestimmungen“ bei der Evaluierung ausdrücklich genannt.
Der Text selbst liegt überwiegend auf Deutsch vor, aber es wird kein Monopol auf Deutsch festgeschrieben, sondern auf EU-Amtssprachen verwiesen.
Eine ausdrückliche Regel, ob fremdsprachige Nachweise (z.B. außerhalb der gewählten Angebotssprache) zulässig sind oder ob Übersetzungen erforderlich sind, ist im gegebenen Ausschnitt nicht konkretisiert; nur die klare Vorgabe zur Sprache von Teilnahmeantrag und Angebot selbst ist genannt.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist des Angebots und zur Frist für Bieterfragen lässt sich Folgendes entnehmen: Im Rahmenvertrag ist vorgesehen, dass Antworten des Auftragnehmers auf Anforderungen zu Einzelverträgen für eine bestimmte Zeit bindend sind („mindestens während der in der Anforderung angegebenen Gültigkeitsdauer, mindestens fünf Tage“), was die Bindung an projektbezogene Angebote betrifft.
Die allgemeine Bindefrist für das Hauptangebot im Vergabeverfahren (z.B. „Bieter ist 90 Tage gebunden“) wird im vorliegenden Textauszug nicht ausdrücklich genannt.
Dagegen ist die Frist für Bieterfragen konkret geregelt: Anfragen nach zusätzlichen Auskünften sind ausschließlich schriftlich über das F&T‐Portal zu stellen, und der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten, die weniger als sechs Arbeitstage vor Ablauf der Einreichungsfrist eingehen.
Damit ist eine faktische Frist für Bieterfragen definiert (Einreichung mindestens sechs Arbeitstage vor Angebotsfrist), während die konkrete zeitliche Spannweite der Angebotsbindung aus diesen Auszügen nicht ableitbar ist.
Weitere Angaben
Der Text behandelt eine EU-weite Ausschreibung der Europäischen Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle – JRC) zur „IT-Sicherheitsberatung für das JRC Karlsruhe“.
Rechtsgrundlage ist die EU-Haushaltsordnung, und es handelt sich um ein zweistufiges nicht offenes Verfahren mit einem einzelnen Rahmenvertrag.
Der geografische Bezug liegt in Deutschland (Standort Karlsruhe) und in der Europäischen Union insgesamt, weil EU-Rechtsakte (z.B. Haushaltsordnung, Verordnungen und Beschlüsse der Kommission) und die Teilnahme von Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten und bestimmten Drittstaaten geregelt werden.
Die Perspektive ist die eines EU-öffentlichen Auftraggebers, der für den Standort Karlsruhe Leistungen einkauft.
Darüber hinaus wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die Ausschreibungsunterlagen detailliert festlegen, welche Nachweise wann und von welcher beteiligten Stelle vorzulegen sind.
Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →
Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 22.10.2026
Eignungskriterien — in den Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber hat in der Bekanntmachung angegeben, dass die Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen stehen (Link auf dieser Seite), nicht im EU-Formular. Die Eignungs-Analyse unten liest sie dort heraus — Angebot und Nachweise in Bulgarisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Spanisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Irisch, Kroatisch, Ungarisch, Italienisch, Litauisch, Lettisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Schwedisch.
Eignungs-Analyse aus den Unterlagen
Vergabeunterlagen — Direktdownload
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| Safetec GmbH | 4 | 2024–2025 |
| Prestel Messtechnik GmbH | 4 | 2024–2025 |
| Siemens AG | 4 | 2025 |
| SEAR GmbH | 4 | 2025 |
| BASI SCHOBERL GMBH & CO KG | 3 | 2024 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Taktik
Wenn in diesem Land und dieser Branche vergeben wurde, gingen meist nur ein bis zwei Angebote ein. Ein solides Angebot hat hier echte Chancen. (Erfahrungswert aus 22.062 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 34 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.071 Verfahren). Ein normales Fenster für diesen Markt.
Bieter aus dem Ausland
In Deutschland · IT-Dienstleistungen gingen 597 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 22.964 erfassten Vergaben) — vor allem aus CH, Niederlande, Österreich.
Angebotssprache: Bulgarisch, Tschechisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Spanisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Irisch, Kroatisch, Ungarisch, Italienisch, Litauisch, Lettisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Schwedisch.
So bewerben Sie sich
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