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IT security consulting for JRC Karlsruhe

IT-Sicherheitsberatung für das JRC Karlsruhe — original title

DEGermany · Eggenstein-Leopoldshafen

Your path to submission

  1. Deadline for requests to participate: 24 November at 16:00 — 24 days left. Two-stage procedure: by this deadline you submit a request to participate (proof of eligibility). Only shortlisted firms are then invited to submit a tender.
  2. The submission point is stated in the notice (link on this page).
  3. Offer and evidence in: Bulgarian, Czech, Danish, German, Greek, English, Spanish, Estonian, Finnish, French, Irish, Croatian, Hungarian, Italian, Lithuanian, Latvian, Maltese, Dutch, Polish, Portuguese, Romanian, Slovak, Slovenian, Swedish.
  4. Collect your evidence — use the eligibility analysis on this page: it lists the requirements and, for known certificates, how to get them.
Compiled automatically from notice and documents — no guarantee; the procedure's wording is binding.

What the buyer is looking for

The offer includes the revision of an IT security concept for the JRC Karlsruhe as well as support in the implementation of this IT security concept in accordance with the guidelines for the protection of IT systems in nuclear installations and facilities.

Machine translation (EU eTranslation) — official wording via the PDF link.

Contract

TypeServices
Estimated valuevalue not published
Published22 Oct 2026
ProcedureRestricted procedure
Framework agreementEU-funded

Type of service

72 · IT services71 · Architecture & engineering
CPV 72000000 · 71241000

Clement What the numbers say about this buyer

  • 44% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (76 awards since 2023, spread over 41 companies). 56% went to new names.n = 76 awards since 2023
  • 6% of the bids received came from small and medium-sized enterprises (9 procedures with a bid mix). Sector: 41%.n = 9
  • The median procedure drew just one bid (76 procedures with a bid count); 63% ended with a single bidder. Sector: median 2 bids.n = 76
  • 13% of the bids received came from other countries (9 procedures with a bid mix) — all bidders, not just the winners. Sector: 3%.n = 9
  • The award came in at a median 93% of the estimated value (12 awards with both estimate and value) — pricing at the estimate is usually too high here. Sector: 89%.n = 12

From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 01/11/2026.

Tender documents at a glance

The essentials of the tender documents, checked statement by statement against the documents. For your bid, the original documents count.

Powered by eBriefing – EU language technology. Friedrich is an independent service, not an EU offering.

✓ found in the documents · ❓ not found in the documents or general statement · Available in German.

IT-Sicherheitsberatung für das JRC Karlsruhe – Überblick über Ausschreibung und Rahmenvertrag

Die Texte beschreiben eine EU-weite Ausschreibung der Europäischen Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle – JRC) für „IT-Sicherheitsberatung für das JRC Karlsruhe“.

Es handelt sich um ein Verfahren nach EU-Haushaltsordnung mit einem einzelnen Rahmenvertrag, der im Kontext der Europäischen Union und ihrer Organe steht; der Erfüllungsort ist in Deutschland (JRC Karlsruhe), während der vergaberechtlichen Standpunkt eindeutig der EU/Euratom ist und sich auf die Rechtslage der Union sowie auf Drittstaaten mit entsprechendem Beschaffungsabkommen beziehen.

Der allgemeine Hintergrund ist ein zweistufiges, nicht offenes Vergabeverfahren: In Schritt 1 werden Teilnahmeanträge anhand Ausschluss- und Eignungskriterien geprüft, in Schritt 2 die Angebote anhand der Zuschlagskriterien bewertet.

Die Ausschreibung führt zu einem Rahmenvertrag (max. 48 Monate) mit nachgelagerten Einzelverträgen bzw. Auftragsscheinen.

Dabei gelten strenge Sicherheitsanforderungen bis hin zu „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“-Verschlusssachen und einer Geheimschutzklausel; Auftragnehmer und Dienstleister müssen EU-Sicherheitsvorschriften, Datenschutz (Verordnung (EU) 2018/1725) sowie Vorgaben zu Vertraulichkeit und IT-Nutzung einhalten.

Eignungskriterien betreffen wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit und technische/berufliche Eignung; Mindestanforderungen müssen entweder vom Bewerber selbst oder konsolidiert mit Gruppenmitgliedern, Unterauftragnehmern und sonstigen Stellen erfüllt werden.

Es gibt Regeln zur Nutzung fremder Kapazitäten (inkl. möglicher Verpflichtung der Drittstelle zur Vertragsunterzeichnung oder Stellung einer Erstanforderungs-Garantie) und zur Nachweisführung, inklusive Nutzung nationaler Datenbanken und Wiederverwendung früher eingereichter Dokumente.

Der Leistungsumfang umfasst die Erbringung von IT-Sicherheitsberatungsleistungen für das JRC Karlsruhe an den in den Technischen Spezifikationen bezeichneten Orten, im Rahmen eines einzelnen Rahmenvertrags mit Einzelverträgen.

Die Auftragsmenge ist über ein Finanzmodell in Anhang 6 unverbindlich geschätzt; es gibt eine Obergrenze für den Rahmenvertrag, die nicht überschritten werden darf, ohne dass der Auftraggeber zum Abruf bestimmter Volumina verpflichtet wäre.

Der Auftragnehmer muss Leistungen zu hohen Qualitätsstandards und nach „state of the art“ erbringen, Termine einhalten und bei Problemen unverzüglich informieren; bei Qualitätsmängeln sind Preisabzüge bis hin zur Ersetzung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers vorgesehen.

Zu den Zuschlagskriterien wird festgehalten, dass in Schritt 2 die Angebote hinsichtlich Einhaltung der Verwaltungsbestimmungen und der Anforderungen der Auftragsunterlagen bewertet werden.

Show all 42 statements

Die allgemeine Systematik der Evaluierung ist beschrieben (Prüfung Zugang zur Auftragsvergabe, Nichtausschluss, Eignung, anschließende Zuschlagsbewertung), aber werden die konkrete Gewichtung und detaillierte Zuschlagskriterien im Auszug nicht aufgeführt, sondern auf die Spezifikationen der Ausschreibung und das vollständige Auftragsdossier verwiesen.

Die Texte heben zahlreiche Risiken und Besonderheiten hervor, wie etwa: strenge Unterauftragnehmer-Regeln mit Genehmigungspflicht, Verbot bestimmter Konstellationen zwischen Bewerbern und Unterauftragnehmern, gesamtschuldnerische Haftung von Bietergemeinschaften und weitreichende Kündigungsrechte des Auftraggebers (z.

B. bei Nichterfüllung, Interessenkonflikten, Verstößen gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht, höhere Gewalt, Änderungen auf Seiten des Auftragnehmers).

Vertragsstrafen und Sanktionen können als pauschalierter Schadenersatz bei Verzug, Preisabzüge, Ausschluss von Vergabeverfahren oder Geldstrafen auftreten.

Hinsichtlich Widersprüchen oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen ist eine klare Rangfolge festgelegt: Innerhalb des Rahmenvertrags haben die Hauptbedingungen Vorrang vor besonderen Bedingungen, diese vor allgemeinen Bedingungen, technischen Spezifikationen und dem Angebot des Auftragnehmers.

Bei Unvereinbarkeiten zwischen Rahmenvertrag und Einzelverträgen gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Rahmenvertrags (einschließlich seiner Anhänge) vorrangig vor denen der Einzelverträge; innerhalb der Einzelverträge wird wiederum eine eigene Hierarchie (unterzeichneter Einzelvertrag, Anforderungen des Einzelvertrags, spezifisches Angebot) definiert.

Der öffentliche Auftraggeber kann offensichtliche sachliche Fehler nach Bestätigung korrigieren; Änderungen von Gruppenmitgliedern oder Unterauftragnehmern sind nur unter engen Bedingungen zulässig, sonst führen sie zur Ablehnung des Teilnahmeantrags/Angebots.

Antworten auf die geforderten Kriterien

Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?

Zum Thema Sicherheiten lässt sich dem Text entnehmen, dass der Auftragnehmer umfangreiche Versicherungs- und Haftungspflichten hat (z.B. angemessene Zusatzversicherung, Haftung bis zum Dreifachen des Einzelvertragswerts bzw. unbegrenzt bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz).

Auch kann der öffentliche Auftraggeber von Stellen, deren Kapazitäten der Bieter zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen Mindestanforderungen nutzen, verlangen, den Vertrag mit zu unterzeichnen oder eine „finanzielle Garantie auf erste Anforderung“ für die Vertragserfüllung abzugeben.

Solche Garantien betreffen aber diese Hilfsstellen; ausdrückliche Vorschriften zu klassischen Bietersicherheiten, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaften (mit konkreter Höhe und Fristen) sind im vorliegenden Textauszug nicht enthalten.

Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?

Bezüglich Nachunternehmern wird ausdrücklich geregelt, dass die Vergabe von Unteraufträgen zulässig ist, sowohl bei Einzelbietern als auch bei Bietergemeinschaften.

Nachunternehmer dürfen jedoch nicht zur Umgehung der Regeln für den Zugang zur Auftragsvergabe dienen, und bestimmte Konstellationen sind verboten, etwa gegenseitige Untervergabe zwischen konkurrierenden Bewerbern im selben Verfahren.

Es werden genaue Nachweispflichten genannt: benannte Unterauftragnehmer (deren Kapazitäten für Eignungskriterien genutzt werden oder deren Anteil am Vertrag über 20 % liegen) müssen in einer „Liste der benannten Unterauftragnehmer“ angegeben werden; für sie sind Verpflichtungsschreiben nach einem vorgegebenen Muster vorzulegen.

Änderungen an der Unteraufnehmerstruktur nach Einreichung des Teilnahmeantrags bedürfen einer schriftlichen Begründung und der vorherigen Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers.

Es gelten alle Sicherheitsanforderungen (z.B. Sicherheits-Baseline, Geheimschutzklausel bei Verschlusssachen) auch für Unterauftragnehmer und deren Personal.

Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?

Zum Thema Ortsbesichtigung enthält der Text keine explizite Passage über eine Besichtigung des Erfüllungsorts (JRC Karlsruhe) oder eine Pflicht zur Teilnahme an einer solchen Ortsbesichtigung.

Es werden zwar der Erfüllungsort (laut Technischen Spezifikationen) und Sicherheits- und Zugangsregelungen für Dienstleister (z.B. Zugangsausweise zu Kommissionsgebäuden, Sicherheitsbriefings) beschrieben, aber keine „sites visit“‐Regelung mit Termin oder Teilnahmeverpflichtung.

Soweit aus dem vorliegenden Auszug ersichtlich, ist eine Ortsbesichtigung weder vorgesehen noch verpflichtend geregelt.

In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?

Hinsichtlich der Sprache der Einreichungen ist festgelegt, dass Teilnahmeanträge und Angebote in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sein müssen; dies wird im Zusammenhang mit den „Verwaltungsbestimmungen“ bei der Evaluierung ausdrücklich genannt.

Der Text selbst liegt überwiegend auf Deutsch vor, aber es wird kein Monopol auf Deutsch festgeschrieben, sondern auf EU-Amtssprachen verwiesen.

Eine ausdrückliche Regel, ob fremdsprachige Nachweise (z.B. außerhalb der gewählten Angebotssprache) zulässig sind oder ob Übersetzungen erforderlich sind, ist im gegebenen Ausschnitt nicht konkretisiert; nur die klare Vorgabe zur Sprache von Teilnahmeantrag und Angebot selbst ist genannt.

Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?

Zur Bindefrist des Angebots und zur Frist für Bieterfragen lässt sich Folgendes entnehmen: Im Rahmenvertrag ist vorgesehen, dass Antworten des Auftragnehmers auf Anforderungen zu Einzelverträgen für eine bestimmte Zeit bindend sind („mindestens während der in der Anforderung angegebenen Gültigkeitsdauer, mindestens fünf Tage“), was die Bindung an projektbezogene Angebote betrifft.

Die allgemeine Bindefrist für das Hauptangebot im Vergabeverfahren (z.B. „Bieter ist 90 Tage gebunden“) wird im vorliegenden Textauszug nicht ausdrücklich genannt.

Dagegen ist die Frist für Bieterfragen konkret geregelt: Anfragen nach zusätzlichen Auskünften sind ausschließlich schriftlich über das F&T‐Portal zu stellen, und der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten, die weniger als sechs Arbeitstage vor Ablauf der Einreichungsfrist eingehen.

Damit ist eine faktische Frist für Bieterfragen definiert (Einreichung mindestens sechs Arbeitstage vor Angebotsfrist), während die konkrete zeitliche Spannweite der Angebotsbindung aus diesen Auszügen nicht ableitbar ist.

Weitere Angaben

Der Text behandelt eine EU-weite Ausschreibung der Europäischen Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle – JRC) zur „IT-Sicherheitsberatung für das JRC Karlsruhe“.

Rechtsgrundlage ist die EU-Haushaltsordnung, und es handelt sich um ein zweistufiges nicht offenes Verfahren mit einem einzelnen Rahmenvertrag.

Der geografische Bezug liegt in Deutschland (Standort Karlsruhe) und in der Europäischen Union insgesamt, weil EU-Rechtsakte (z.B. Haushaltsordnung, Verordnungen und Beschlüsse der Kommission) und die Teilnahme von Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten und bestimmten Drittstaaten geregelt werden.

Die Perspektive ist die eines EU-öffentlichen Auftraggebers, der für den Standort Karlsruhe Leistungen einkauft.

Darüber hinaus wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die Ausschreibungsunterlagen detailliert festlegen, welche Nachweise wann und von welcher beteiligten Stelle vorzulegen sind.

Add your company details — we'll show whether you meet turnover, insurance and reference requirements →

Only the contracting authority's tender documents are binding. As of: 22/10/2026

Clement
In comparable contracts in this sector nationwide (22,065 with a known bid count), usually only 2 offers came in — a solid bid has real chances.
References and certificates from your home country count fully across the EU — that is what European procurement law is for.

Selection criteria — in the procurement documents

The buyer states in the notice that the selection criteria are in the procurement documents (link on this page), not in the EU form. The document analysis below extracts them from there — bid and evidence in Bulgarian, Czech, Danish, German, Greek, English, Spanish, Estonian, Finnish, French, Irish, Croatian, Hungarian, Italian, Lithuanian, Latvian, Maltese, Dutch, Polish, Portuguese, Romanian, Slovak, Slovenian, Swedish.

Eligibility analysis from the tender documents

Tender documents — direct download

⤓
Annex 1
Specifications and annexes at the buyer — usually viewable without registration
⤓
Administrative conditions
The full notice, official wording

Who has won at this buyer so far

Across all contract types of this buyer — not just this sector. A city buys software and fire engines through the same purchasing office.

CompanyAwardsPeriod
Safetec GmbH42024–2025
SEAR GmbH42025
Siemens AG42025
Prestel Messtechnik GmbH42024–2025
DFN DIENSTLEISTUNGEN FUR NUKLEARTECHNIK GMBH · HEIDELBERG32025–2026
From the recorded awards · regular winners know this buyer's requirements — that is your competition.

How often this buyer tenders this kind of work

6
2024
6
2026
12 procedures in this category since 2019. Public procurement repeats itself — those who know the rhythm prepare instead of reacting.

Contracting authority contact

·
Deadline — Tuesday 24 November at 16:00
Deadline for requests to participate

Tactics

When contracts were awarded in this country and sector, usually only one or two bids came in. A solid bid has a real chance here. (Based on 22,065 completed awards — not a statement about this procedure.)

This procedure allows 34 days between publication and deadline — typical in this country is 32 (median of 20,496 procedures). A normal window for this market.

Foreign bidders

In Germany · IT services, 597 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 22,964 recorded awards) — mostly from Switzerland, Netherlands, Austria.

Submission language: Bulgarian, Czech, Danish, German, Greek, English, Spanish, Estonian, Finnish, French, Irish, Croatian, Hungarian, Italian, Lithuanian, Latvian, Maltese, Dutch, Polish, Portuguese, Romanian, Slovak, Slovenian, Swedish.

Measured from linked award data; foreign winners bidding through a local subsidiary count as domestic — the true share is higher.

How to bid

Read the full notice — Original + documents
Goes directly to this tender on TED — Tenders Electronic Daily. The full specification and all annexes are there.
Put together the evidence — in Bulgarian, Czech, Danish, German, Greek, English, Spanish, Estonian, Finnish, French, Irish, Croatian, Hungarian, Italian, Lithuanian, Latvian, Maltese, Dutch, Polish, Portuguese, Romanian, Slovak, Slovenian, Swedish
Certificates, references and your price — as set out in the notice.
Submit via TED — Tenders Electronic Daily before the deadline
Electronic submission — allow time for the portal registration the first time.
To the procurement portal →Official notice on TED →
We pull data from millions of notices. If the link here does not work, report it — we will find the right one.

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