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Conseils en matière de sécurité informatique pour le JRC de Karlsruhe
IT-Sicherheitsberatung für das JRC Karlsruhe — titre original
Votre chemin vers le dépôt
- Date limite de réception des candidatures : 24 novembre à 16:00 — encore 24 jours. Procédure en deux étapes : avant cette date, vous déposez une candidature (justificatifs de capacité). Seuls les candidats retenus sont ensuite invités à remettre une offre.
- Le lieu de dépôt figure dans l'avis (lien sur cette page).
- Offre et justificatifs en : bulgare, tchèque, danois, allemand, grec, anglais, espagnol, estonien, finnois, français, irlandais, croate, hongrois, italien, lituanien, letton, maltais, néerlandais, polonais, portugais, roumain, slovaque, slovène, suédois.
- Réunissez vos justificatifs — utilisez l'analyse d'éligibilité sur cette page : elle liste les exigences et le chemin d'obtention des attestations connues.
Ce que recherche l'acheteur
L’offre comprend la révision d’un concept de sécurité informatique pour le JRC de Karlsruhe ainsi que l’assistance à la mise en œuvre de ce concept de sécurité informatique conformément aux exigences de la directive sur la protection des systèmes informatiques dans les installations et installations nucléaires.
Marché
Type de prestation
Clement Ce que les chiffres disent de cet acheteur
- 44 % des attributions de cet acheteur sont allées à des entreprises qui avaient déjà gagné ici (76 attributions depuis 2023, réparties sur 41 entreprises). 56 % sont allées à de nouveaux noms.n = 76 attributions depuis 2023
- 7 % des offres reçues venaient de PME (8 procédures avec répartition des offres). Secteur : 40 %.n = 8
- En médiane, une seule offre par procédure (75 procédures avec nombre d'offres) ; 63 % se sont terminées avec un seul candidat. Secteur : 2 offres en médiane.n = 75
- 13 % des offres reçues venaient d'autres pays (8 procédures avec répartition des offres) — tous les candidats, pas seulement les titulaires. Secteur : 3 %.n = 8
- L'attribution s'est faite en médiane à 93 % de la valeur estimée (12 attributions avec estimation et montant) — calculer sur l'estimation est ici le plus souvent trop haut. Secteur : 89 %.n = 12
À partir des attributions documentées de cet acheteur ; valeurs de comparaison du même secteur et du même pays. Ni prévision, ni conseil juridique. Au 30/10/2026.
Le dossier de consultation en bref
L'essentiel du dossier de consultation, vérifié point par point dans les documents. Pour votre offre, seuls les documents originaux font foi.
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✓ figure dans les documents · ❓ introuvable dans les documents ou indication générale · Disponible en allemand.
IT-Sicherheitsberatung für das JRC Karlsruhe – Überblick über Ausschreibung und Rahmenvertrag
Die Texte beschreiben eine EU-weite Ausschreibung der Europäischen Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle – JRC) für „IT-Sicherheitsberatung für das JRC Karlsruhe“.
Es handelt sich um ein Verfahren nach EU-Haushaltsordnung mit einem einzelnen Rahmenvertrag, der im Kontext der Europäischen Union und ihrer Organe steht; der Erfüllungsort ist in Deutschland (JRC Karlsruhe), während der vergaberechtlichen Standpunkt eindeutig der EU/Euratom ist und sich auf die Rechtslage der Union sowie auf Drittstaaten mit entsprechendem Beschaffungsabkommen beziehen.
Der allgemeine Hintergrund ist ein zweistufiges, nicht offenes Vergabeverfahren: In Schritt 1 werden Teilnahmeanträge anhand Ausschluss- und Eignungskriterien geprüft, in Schritt 2 die Angebote anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
Die Ausschreibung führt zu einem Rahmenvertrag (max. 48 Monate) mit nachgelagerten Einzelverträgen bzw. Auftragsscheinen.
Dabei gelten strenge Sicherheitsanforderungen bis hin zu „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“-Verschlusssachen und einer Geheimschutzklausel; Auftragnehmer und Dienstleister müssen EU-Sicherheitsvorschriften, Datenschutz (Verordnung (EU) 2018/1725) sowie Vorgaben zu Vertraulichkeit und IT-Nutzung einhalten.
Eignungskriterien betreffen wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit und technische/berufliche Eignung; Mindestanforderungen müssen entweder vom Bewerber selbst oder konsolidiert mit Gruppenmitgliedern, Unterauftragnehmern und sonstigen Stellen erfüllt werden.
Es gibt Regeln zur Nutzung fremder Kapazitäten (inkl. möglicher Verpflichtung der Drittstelle zur Vertragsunterzeichnung oder Stellung einer Erstanforderungs-Garantie) und zur Nachweisführung, inklusive Nutzung nationaler Datenbanken und Wiederverwendung früher eingereichter Dokumente.
Der Leistungsumfang umfasst die Erbringung von IT-Sicherheitsberatungsleistungen für das JRC Karlsruhe an den in den Technischen Spezifikationen bezeichneten Orten, im Rahmen eines einzelnen Rahmenvertrags mit Einzelverträgen.
Die Auftragsmenge ist über ein Finanzmodell in Anhang 6 unverbindlich geschätzt; es gibt eine Obergrenze für den Rahmenvertrag, die nicht überschritten werden darf, ohne dass der Auftraggeber zum Abruf bestimmter Volumina verpflichtet wäre.
Der Auftragnehmer muss Leistungen zu hohen Qualitätsstandards und nach „state of the art“ erbringen, Termine einhalten und bei Problemen unverzüglich informieren; bei Qualitätsmängeln sind Preisabzüge bis hin zur Ersetzung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers vorgesehen.
Zu den Zuschlagskriterien wird festgehalten, dass in Schritt 2 die Angebote hinsichtlich Einhaltung der Verwaltungsbestimmungen und der Anforderungen der Auftragsunterlagen bewertet werden.
Afficher les 42 éléments
Die allgemeine Systematik der Evaluierung ist beschrieben (Prüfung Zugang zur Auftragsvergabe, Nichtausschluss, Eignung, anschließende Zuschlagsbewertung), aber werden die konkrete Gewichtung und detaillierte Zuschlagskriterien im Auszug nicht aufgeführt, sondern auf die Spezifikationen der Ausschreibung und das vollständige Auftragsdossier verwiesen.
Die Texte heben zahlreiche Risiken und Besonderheiten hervor, wie etwa: strenge Unterauftragnehmer-Regeln mit Genehmigungspflicht, Verbot bestimmter Konstellationen zwischen Bewerbern und Unterauftragnehmern, gesamtschuldnerische Haftung von Bietergemeinschaften und weitreichende Kündigungsrechte des Auftraggebers (z.
B. bei Nichterfüllung, Interessenkonflikten, Verstößen gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht, höhere Gewalt, Änderungen auf Seiten des Auftragnehmers).
Vertragsstrafen und Sanktionen können als pauschalierter Schadenersatz bei Verzug, Preisabzüge, Ausschluss von Vergabeverfahren oder Geldstrafen auftreten.
Hinsichtlich Widersprüchen oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen ist eine klare Rangfolge festgelegt: Innerhalb des Rahmenvertrags haben die Hauptbedingungen Vorrang vor besonderen Bedingungen, diese vor allgemeinen Bedingungen, technischen Spezifikationen und dem Angebot des Auftragnehmers.
Bei Unvereinbarkeiten zwischen Rahmenvertrag und Einzelverträgen gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Rahmenvertrags (einschließlich seiner Anhänge) vorrangig vor denen der Einzelverträge; innerhalb der Einzelverträge wird wiederum eine eigene Hierarchie (unterzeichneter Einzelvertrag, Anforderungen des Einzelvertrags, spezifisches Angebot) definiert.
Der öffentliche Auftraggeber kann offensichtliche sachliche Fehler nach Bestätigung korrigieren; Änderungen von Gruppenmitgliedern oder Unterauftragnehmern sind nur unter engen Bedingungen zulässig, sonst führen sie zur Ablehnung des Teilnahmeantrags/Angebots.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zum Thema Sicherheiten lässt sich dem Text entnehmen, dass der Auftragnehmer umfangreiche Versicherungs- und Haftungspflichten hat (z.B. angemessene Zusatzversicherung, Haftung bis zum Dreifachen des Einzelvertragswerts bzw. unbegrenzt bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz).
Auch kann der öffentliche Auftraggeber von Stellen, deren Kapazitäten der Bieter zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen Mindestanforderungen nutzen, verlangen, den Vertrag mit zu unterzeichnen oder eine „finanzielle Garantie auf erste Anforderung“ für die Vertragserfüllung abzugeben.
Solche Garantien betreffen aber diese Hilfsstellen; ausdrückliche Vorschriften zu klassischen Bietersicherheiten, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaften (mit konkreter Höhe und Fristen) sind im vorliegenden Textauszug nicht enthalten.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Bezüglich Nachunternehmern wird ausdrücklich geregelt, dass die Vergabe von Unteraufträgen zulässig ist, sowohl bei Einzelbietern als auch bei Bietergemeinschaften.
Nachunternehmer dürfen jedoch nicht zur Umgehung der Regeln für den Zugang zur Auftragsvergabe dienen, und bestimmte Konstellationen sind verboten, etwa gegenseitige Untervergabe zwischen konkurrierenden Bewerbern im selben Verfahren.
Es werden genaue Nachweispflichten genannt: benannte Unterauftragnehmer (deren Kapazitäten für Eignungskriterien genutzt werden oder deren Anteil am Vertrag über 20 % liegen) müssen in einer „Liste der benannten Unterauftragnehmer“ angegeben werden; für sie sind Verpflichtungsschreiben nach einem vorgegebenen Muster vorzulegen.
Änderungen an der Unteraufnehmerstruktur nach Einreichung des Teilnahmeantrags bedürfen einer schriftlichen Begründung und der vorherigen Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers.
Es gelten alle Sicherheitsanforderungen (z.B. Sicherheits-Baseline, Geheimschutzklausel bei Verschlusssachen) auch für Unterauftragnehmer und deren Personal.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zum Thema Ortsbesichtigung enthält der Text keine explizite Passage über eine Besichtigung des Erfüllungsorts (JRC Karlsruhe) oder eine Pflicht zur Teilnahme an einer solchen Ortsbesichtigung.
Es werden zwar der Erfüllungsort (laut Technischen Spezifikationen) und Sicherheits- und Zugangsregelungen für Dienstleister (z.B. Zugangsausweise zu Kommissionsgebäuden, Sicherheitsbriefings) beschrieben, aber keine „sites visit“‐Regelung mit Termin oder Teilnahmeverpflichtung.
Soweit aus dem vorliegenden Auszug ersichtlich, ist eine Ortsbesichtigung weder vorgesehen noch verpflichtend geregelt.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Hinsichtlich der Sprache der Einreichungen ist festgelegt, dass Teilnahmeanträge und Angebote in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sein müssen; dies wird im Zusammenhang mit den „Verwaltungsbestimmungen“ bei der Evaluierung ausdrücklich genannt.
Der Text selbst liegt überwiegend auf Deutsch vor, aber es wird kein Monopol auf Deutsch festgeschrieben, sondern auf EU-Amtssprachen verwiesen.
Eine ausdrückliche Regel, ob fremdsprachige Nachweise (z.B. außerhalb der gewählten Angebotssprache) zulässig sind oder ob Übersetzungen erforderlich sind, ist im gegebenen Ausschnitt nicht konkretisiert; nur die klare Vorgabe zur Sprache von Teilnahmeantrag und Angebot selbst ist genannt.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist des Angebots und zur Frist für Bieterfragen lässt sich Folgendes entnehmen: Im Rahmenvertrag ist vorgesehen, dass Antworten des Auftragnehmers auf Anforderungen zu Einzelverträgen für eine bestimmte Zeit bindend sind („mindestens während der in der Anforderung angegebenen Gültigkeitsdauer, mindestens fünf Tage“), was die Bindung an projektbezogene Angebote betrifft.
Die allgemeine Bindefrist für das Hauptangebot im Vergabeverfahren (z.B. „Bieter ist 90 Tage gebunden“) wird im vorliegenden Textauszug nicht ausdrücklich genannt.
Dagegen ist die Frist für Bieterfragen konkret geregelt: Anfragen nach zusätzlichen Auskünften sind ausschließlich schriftlich über das F&T‐Portal zu stellen, und der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten, die weniger als sechs Arbeitstage vor Ablauf der Einreichungsfrist eingehen.
Damit ist eine faktische Frist für Bieterfragen definiert (Einreichung mindestens sechs Arbeitstage vor Angebotsfrist), während die konkrete zeitliche Spannweite der Angebotsbindung aus diesen Auszügen nicht ableitbar ist.
Weitere Angaben
Der Text behandelt eine EU-weite Ausschreibung der Europäischen Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle – JRC) zur „IT-Sicherheitsberatung für das JRC Karlsruhe“.
Rechtsgrundlage ist die EU-Haushaltsordnung, und es handelt sich um ein zweistufiges nicht offenes Verfahren mit einem einzelnen Rahmenvertrag.
Der geografische Bezug liegt in Deutschland (Standort Karlsruhe) und in der Europäischen Union insgesamt, weil EU-Rechtsakte (z.B. Haushaltsordnung, Verordnungen und Beschlüsse der Kommission) und die Teilnahme von Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten und bestimmten Drittstaaten geregelt werden.
Die Perspektive ist die eines EU-öffentlichen Auftraggebers, der für den Standort Karlsruhe Leistungen einkauft.
Darüber hinaus wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die Ausschreibungsunterlagen detailliert festlegen, welche Nachweise wann und von welcher beteiligten Stelle vorzulegen sind.
Seuls les documents de l'acheteur font foi. Mis à jour: 22/10/2026
Critères de sélection — dans les documents de la consultation
L'acheteur indique dans l'avis que les critères de sélection figurent dans les documents de la consultation (lien sur cette page), pas dans le formulaire européen. L'analyse des documents ci-dessous les en extrait — offre et justificatifs en Bulgare, Tchèque, Danois, Allemand, Grec, Anglais, Espagnol, Estonien, Finnois, Français, Irlandais, Croate, Hongrois, Italien, Lituanien, Letton, Maltais, Néerlandais, Polonais, Portugais, Roumain, Slovaque, Slovène, Suédois.
Analyse d'éligibilité à partir du dossier
Documents de la consultation — téléchargement direct
Qui a déjà gagné chez cet acheteur
Tous types de marchés de cet acheteur confondus — pas seulement ce secteur. Une ville achète logiciels et véhicules d'incendie au même service achats.
| Entreprise | Attributions | Période |
|---|---|---|
| Safetec GmbH | 4 | 2024–2025 |
| Prestel Messtechnik GmbH | 4 | 2024–2025 |
| Siemens AG | 4 | 2025 |
| SEAR GmbH | 4 | 2025 |
| BASI SCHOBERL GMBH & CO KG | 3 | 2024 |
À quelle fréquence cet acheteur lance ce type de marché
Tactique
Lorsque des marchés ont été attribués dans ce pays et ce secteur, il n'arrivait le plus souvent qu'une ou deux offres. Une offre solide a ici de vraies chances. (D'après 22 062 attributions terminées — aucune indication sur cette procédure.)
Cette procédure laisse 34 jours entre la publication et la date limite — l'usage dans ce pays est de 32 (médiane de 20 071 procédures). Une fenêtre normale pour ce marché.
Soumissionnaires étrangers
En Allemagne · Services informatiques, 597 marchés ont été remportés par des entreprises étrangères sur 3 ans (sur 22 964 attributions recensées) — principalement : Suisse, Pays-Bas, Autriche.
Langue de l'offre : Bulgare, Tchèque, Danois, Allemand, Grec, Anglais, Espagnol, Estonien, Finnois, Français, Irlandais, Croate, Hongrois, Italien, Lituanien, Letton, Maltais, Néerlandais, Polonais, Portugais, Roumain, Slovaque, Slovène, Suédois.
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