So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
Medientechnikausstattung für das KiTZ Heidelberg - Lieferung und Installation von audiovisueller Medientechnik
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist: 9. November um 10:00 — noch 8 Tage.
- Eingereicht wird auf Vergabemarktplatz (cosinex) — nicht bei uns und nicht per E-Mail. ↗ Kostenloses Bieterkonto auf der cosinex-Plattform nötig (sofort angelegt); Angebote laufen über das Bietertool, meist genügt die Textform — keine qualifizierte Signatur. Konto und Signatur zuerst klären — nicht am Abgabetag.
- Angebot und Nachweise in: Deutsch.
- Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse auf dieser Seite: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Was der Auftraggeber sucht
Das Uniklinikum Heidelberg benötigt Lieferung und Installation von Medientechnik (Displays und AVoIP-Systeme) für 11 Räume in einem neuen Kinderkrebszentrum.
- 11 verschiedene Räume in 5 Raumtypen: Direktionsbüros, Besprechungsräume, Tumorboards, großer zweiteilbarer Konferenzraum
- Leistungsumfang: Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Medienmöbel, Integration beigestellter Geräte, Einweisung und Schulung
- Ausstattung: kleinere Ein-Display-Systeme oder größere AVoIP-Systeme je nach Raumtyp
Das Uniklinikum Heidelberg baut in Zusammenarbeit mit dem DKFZ ein Kinder Tumor Zentrum auf dem Campus des Uniklinikums und möchte dabei 11 verschiedene Räume (5 Raumtypen) mit Medientechnik ausstatten. Dies umfasst Büros für das Direktorium, Besprechungsräume, Spezialräume für Tumorboards sowie einen großen zweiteilbaren Konferenzraum. Die medientechnische Ausstattung umfasst je nach Raum(typ) kleinere Ein-Display-Systeme oder größere AVoIP-Systeme mit speziellen Anforderungen für Tumorboards. Der Auftrag umfasst Werk- und Montageplanung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der medientechnischen Anlagen inkl. der Medienmöbel und der Integration beigestellter Geräte, sowie die Einweisung und Schulung über die Systeme und deren Komponenten.
Auftrag
Art der Leistung
Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen
- 41 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (382 Zuschläge seit 2019, verteilt auf 226 Unternehmen). 59 % gingen an neue Namen.n = 382 Zuschläge seit 2019
- Von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag vergehen hier im Median 153 Tage (98 Verfahren). Branche: 71 Tage.n = 98
- Im Median lagen 2 Angebote je Verfahren auf dem Tisch (378 Verfahren mit Bieterzahl); bei 37 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 2 Angebote im Median.n = 378
- 78 % der eingegangenen Angebote kamen von kleinen und mittleren Unternehmen (91 Verfahren mit Bietermix). Branche: 62 %.n = 91
- In 23 Verfahren mit strukturierten Eignungskriterien verlangte dieser Auftraggeber am häufigsten: Qualitätsmanagement (15 von 23), Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (14 von 23), Referenzen: Bauleistungen (14 von 23), Mindestjahresumsatz (11 von 23).n = 23
Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 01.11.2026.
Vergabeunterlagen auf einen Blick
Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.
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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe
Vergabeverfahren Medientechnikausstattung KiTZ Heidelberg - Angebots- und Eignungsanforderungen
Der Text betrifft ein offenes Vergabeverfahren des Universitätsklinikums Heidelberg (Deutschland) zur „Medientechnikausstattung für das KiTZ Heidelberg – Lieferung und Installation von audiovisueller Medientechnik“ (Aktenzeichen 2026-130).
Die Unterlagen sind aus deutscher Sicht gestaltet und verweisen zusätzlich auf EU-Recht (insbesondere Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Art. 5k).
Es geht vor allem um die Angebotsabgabe mittels eines Formblatts, Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und Eignungsnachweisen, einschließlich spezieller Anforderungen an Bietergemeinschaften und Nachunternehmer mit Eignungsleihe.
Als Hintergrund werden dem Bieter mehrere Anlagen zur Verfügung gestellt (Anschreiben, Anlage 1 „Bewerbungsbedingungen“, Anlage 4 „Formblatt für das Angebot“, Anlage 5 „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt“, Anlage 6 „Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k EU-Verordnung“).
Darin wird, wie etwa aus dem Formblatt ersichtlich, die vertrauliche Behandlung aller verfahrensbezogenen Informationen durch den Bieter verlangt.
Auch ist klargestellt, dass nur vertretungsberechtigte Personen (z.B. Geschäftsführer, Inhaber, bevollmächtigte Vertreter) die Eigenerklärungen unterschreiben dürfen; ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern ersichtlich, ist eine Vollmacht beizufügen.
Zu „Was muss der Bieter einreichen und welche Eignungs-Mindestanforderungen gelten?“ nennt der Text insbesondere das vollständig ausgefüllte Formblatt für das Angebot mit allgemeinen Bieterangaben (Firma, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner, USt‐ID, Handelsregister, Registergericht).
Für Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Erklärung jedes Mitglieds erforderlich, inklusive Angabe des bevollmächtigten Vertreters mit Geldempfangsvollmacht und der gesamtschuldnerischen Haftung.
Weiter sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB einreichen.
Zusätzlich ist eine Eigenerklärung zu wirtschaftlicher und finanzieller Eignung erforderlich: Angaben zu Umsatz, Gewinn, Mitarbeiterzahl der letzten drei Geschäftsjahre, Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren/Liquidation vorliegt.
Konkrete Mindestanforderungen sind: (1) Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für Sach-/Vermögensschäden (mind. zweifache Maximierung) – Nachweis durch Deckungsbestätigung oder verbindliche Versicherungszusage, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied; (2) durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz von mindestens 500.000 € im Geschäftsbereich Medientechnikausstattung (Lieferung und Installation von audiovisueller Medientechnik), gebildet aus den letzten drei Geschäftsjahren, wobei bei Bietergemeinschaften die Mindestanforderung gemeinschaftlich zu erfüllen ist; (3) mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen (Werk- und Montageplanung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik für Präsentationstechnik) mit Mindestauftragssumme 150.000 € brutto im Krankenhaus- oder Forschungsumfeld, Fertigstellung innerhalb der letzten fünf Jahre, namentliche Nennung des Projektleiters und Benennung des Auftraggebers und eines datenschutzrechtlich informierten Ansprechpartners beim Referenzgeber inkl. Kontaktdaten.
Alle 56 Angaben zeigen
Außerdem muss eine gesonderte Eigenerklärung nach Anlage 6 abgegeben werden, dass weder der Bieter noch wesentliche Unterauftragnehmer/Unternehmen mit Eignungsleihe unter den Russland-Bezug von Art. 5k der EU-Verordnung fallen.
Eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 5) ist beizubringen, wobei der Text nur deren Existenz und Ankreuzfelder andeutet, nicht aber den Detailinhalt.
Zum „Leistungsumfang (was, wie viel, wo, wann)“ finden sich in dem Ausschnitt nur allgemeine Hinweise: Gegenstand ist die Medientechnikausstattung für das KiTZ Heidelberg, konkret Lieferung und Installation audiovisueller Medientechnik.
Konkrete Mengen, Ausführungsort im Gebäude, technische Spezifikationen und Ausführungszeitraum werden im hier vorliegenden Text nicht beschrieben; sie dürften in anderen Teilen der Vergabeunterlagen (z.B. Leistungsbeschreibung, technische Anlagen) stehen, die im Ausschnitt nicht enthalten sind.
Lediglich bei der technischen Eignung wird über die geforderten Referenzprojekte indirekt deutlich, dass es um komplexe Werk‐ und Montageplanung, Installation und Inbetriebnahme von Präsentationstechnik im sensiblen Umfeld Krankenhaus/Forschung geht.
Zu „Zuschlagskriterien und Gewichtung“ enthält der Text keine expliziten Angaben.
Es werden weder konkrete Kriterien (z.B. Preis, Qualität, Konzept, Service) noch deren prozentuale Gewichtung genannt.
Der vorliegende Ausschnitt beschränkt sich auf Eignungs- und Ausschlusskriterien, nicht auf Wertungskriterien für den Zuschlag.
Um die Zuschlagskriterien zu kennen, müsste auf das Anschreiben oder die Bewerbungsbedingungen (Anlage 1) im Volltext oder die Vergabebekanntmachung zurückgegriffen werden, die hier nur angedeutet sind („Bewerbungsbedingungen“ ohne Inhalt).
Zu „Risiken und Besonderheiten (Vertragsstrafen, Sicherheiten, Nachunternehmer, Bindefrist, Fragenfrist, Ortsbesichtigung)“ erläutert der Text vor allem Besonderheiten beim Einsatz von Nachunternehmern und bei Eignungsleihe.
So muss der Bieter angeben, ob Nachunternehmer zur Ausführung von Teilaufträgen eingesetzt werden; wenn ja, sind die konkreten Teilaufträge (Teilauftrag 1–3, ggf. Erweiterung) zu benennen, und jeder Wechsel von Nachunternehmern ist dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert in Schriftform mitzuteilen.
Im Fall der Eignungsleihe muss der Bieter die Nachunternehmer bzw. Dritte genau bezeichnen und für jeden ein Datenblatt ausfüllen (Firma, Vertretungsberechtigte, Projektleiter, ausführende Leistung sowie, wie etwa ausgeführt, auf welches Eignungskriterium – beruflich, technisch, wirtschaftlich/finanziell – er sich konkret stützt).
Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter durch Verpflichtungserklärungen nachweist, dass ihm die Ressourcen des Dritten tatsächlich für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen werden; nimmt der Bieter fremde Kapazitäten für die berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, muss der Dritte die entsprechende (Teil‐)Leistung auch ausführen.
Außerdem ist vorgesehen, dass Bieter und Dritte/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen bei Eignungsleihe sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam zu haften.
Zu Vertragsstrafen, Sicherheiten (z.B. Bürgschaften), Bindefrist des Angebots, Fragenfristen oder Ortsbesichtigung macht der Text keine konkreten Aussagen; solche Regelungen wären typischerweise in den Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen oder im Anschreiben enthalten, die hier nur als Überschriften referenziert werden.
Zu „Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen (welche Angabe gilt?)“ lassen sich im vorliegenden Ausschnitt keine konkreten widersprüchlichen Zahlen oder Fristen erkennen.
Die Anforderungen an Referenzen, Umsatz und Versicherung sind konsistent wiedergegeben.
Es wird mehrmals darauf hingewiesen, dass bei Bietergemeinschaften bestimmte Erklärungen von jedem Mitglied separat sind (Eigenerklärung nach GWB, Artikel‐5k‐Erklärung) und dass für zusätzliche Mitglieder oder Nachunternehmer das Formular zu duplizieren ist.
Mögliche Kollisionen oder Rangfolgen zwischen unterschiedlichen Dokumenten (z.B. Anschreiben vs. Bewerbungsbedingungen vs. Vertragsmuster) werden nicht behandelt; dazu wäre ein Blick in Anlage 1 „Bewerbungsbedingungen“ erforderlich, die häufig eine Klausel zur Geltungshierarchie der Unterlagen enthält (z.B. „Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge ...“), im hier zitierten Textabschnitt aber nicht sichtbar ist.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Hinsichtlich der geforderten Sicherheiten im engeren Sinne (wie z.B. Bietungssicherheit, Vertragserfüllungs‐ oder Mängelbürgschaft) finden sich in dem vorliegenden Text nur Angaben zur erforderlichen Betriebshaftpflichtversicherung als Eignungsnachweis.
So heißt es, dass durch Deckungsbestätigung oder eine rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung nachweisen ist, dass im Auftragsfall eine Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR (Personenschäden) und 1 Mio. EUR (Sach‐ und Vermögensschäden) je Schadensfall besteht.
Weitere Sicherheiten wie ausdrücklich bezeichnete Bietungssicherheit, Vertragserfüllungs‐ oder Mängelbürgschaften mit Höhe und Fälligkeit werden im bereitgestellten Text nicht erwähnt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern erklären die Unterlagen ausdrücklich, dass deren Einsatz grundsätzlich zulässig ist.
So ist etwa vorgesehen, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft im Formblatt ankreuzt, ob Nachunternehmer eingesetzt werden („Ja/Nein“).
Wird „Ja“ gewählt, sind die betreffenden Teilaufträge zu bezeichnen (Teilauftrag 1–3, bei Bedarf mit zusätzlicher Auflistung).
Außerdem ist geregelt, dass ein Wechsel der Nachunternehmer während der Vertragslaufzeit dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitgeteilt ist.
Für den Fall einer Eignungsleihe (z.B. bei beruflicher, technischer, wirtschaftlicher oder finanzieller Leistungsfähigkeit) sind die Nachunternehmer namentlich zu benennen, und die für die Eignungsleihe relevanten Nachweise und Erklärungen sind auch von diesen Unternehmen einzureichen; ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass deren Ressourcen tatsächlich zur Verfügung stehen und im Falle finanzieller/wirtschaftlicher Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung von Bieter und Drittem gegenüber dem Auftraggeber besteht.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zu einer Ortsbesichtigung enthält der Text keine Angaben.
Es findet sich weder eine Ankündigung eines Termins für eine Besichtigung noch der Hinweis, dass eine Begehung angeboten oder verpflichtend wäre.
Ebenso fehlen Informationen dazu, ob eine Teilnahme an einer Ortsbesichtigung als Teilnahmevoraussetzung oder nur fakultativ vorgesehen ist.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
In Bezug auf die Sprache der Angebote und Nachweise ist in dem vorliegenden Ausschnitt keine Regelung wiedergegeben.
Zwar ist der fortlaufende Text der Vergabeunterlagen auf Deutsch verfasst, aber wird nicht ausdrücklich gesagt, in welcher Sprache das Angebot einreichen ist oder ob fremdsprachige Nachweise (z.B. mit Übersetzung) zugelassen sind.
Entsprechende Vorgaben dürften sich typischerweise im Anschreiben, in den Bewerbungsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen befinden, sind aber im bereitgestellten Textauszug nicht enthalten.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Auch zur Bindefrist des Angebots sowie zu etwaigen Fristen für Bieterfragen äußert sich der übermittelte Text nicht.
Es werden zwar zahlreiche formale Erklärungen (Ausschlussgründe, Sanktionsrecht, Mindestentgelt, Versicherungsnachweis, Referenzen) und Strukturangaben (Bietergemeinschaft, Nachunternehmer, Eignungsleihe) beschrieben, aber keine zeitlichen Vorgaben dazu, wie lange der Bieter an sein Angebot gebunden ist oder bis wann Fragen zum Vergabeverfahren gestellt werden können.
Solche Fristen sind im hier sichtbaren Teil der Unterlagen nicht aufgeführt.
Weitere Angaben
Vergabeunterlagen Medientechnikausstattung KiTZ Heidelberg - Überblick zu Bieteranforderungen
Der Text betrifft ein offenes Vergabeverfahren des Universitätsklinikums Heidelberg (Deutschland) zur „Medientechnikausstattung für das KiTZ Heidelberg“.
Er enthält insbesondere das Formblatt für das Angebot sowie Eigenerklärungen und Bedingungen zu Eignung, Nachunternehmereinsatz, Mindestentgelt und Sanktionsrecht (Art. 5k VO (EU) 833/2014).
Explizit genannt sind die Europäische Union (EU), Deutschland (GWB, MiLoG, DSGVO, BDSG, Gewerbezentralregister etc.), außerdem Russland und die Ukraine im Zusammenhang mit EU-Sanktionsrecht; der Blickwinkel ist klar der eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im EU-Vergaberecht.
Als Hintergrund lässt sich festhalten, dass die Unterlagen vor allem die persönliche, technische, wirtschaftliche und finanzielle Eignung der Bieter regeln.
So sind etwa Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, zu Mindestlohn, zu Datenschutz und zum Nichtvorliegen von Russlandbezug nach Art. 5k VO (EU) 833/2014 vorgesehen.
Außerdem werden Anforderungen an Referenzen (z.B. mindestens drei Projekte >150.000 EUR brutto im Krankenhaus‐ oder Forschungsumfeld, Fertigstellung in den letzten fünf Jahren) sowie an die Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR.
EUR für Sach‐/Vermögensschäden je Schadensfall, mindestens zweifach maximiert) formuliert.
Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →
Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 12.10.2026
Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR pauschal für Personenschäden je Schadensfall sowie mindestens 1 Mio. EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall (mindestens 2-fach maxim… vollständig leseneinklappen
Eigenerklärung eines durchschnittlichen Netto-Jahresumsatzes in Höhe von mindestens 500.000 EUR im Geschäftsbereich Medientechnikausstattung (Lieferung und Installation von audiovisueller Medientechnik), gebildet aus den Netto-Umsätzen der letzten drei abgesch… vollständig leseneinklappen
Vorlage von mindestens drei Referenzen über mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbare Tätigkeiten notwendig, die folgende Bedingungen erfüllen müssen: - Werk- und Montageplanung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik für Präsentationste… vollständig leseneinklappen
Vergabeunterlagen — Direktdownload
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| Deloitte Consulting GmbH | 6 | 2025–2026 |
| KRAFTWERK Renewable Power Solutions GmbH | 6 | 2024–2026 |
| PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT · Ludwigshafen am Rhein | 6 | 2025 |
| Siemens Healthineers AG | 6 | 2024–2026 |
| b.i.g. Ingenieurgesellschaft MBH · Karlsruhe | 5 | 2020–2024 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Taktik
Wenn in diesem Land und dieser Branche vergeben wurde, gingen meist nur ein bis zwei Angebote ein. Ein solides Angebot hat hier echte Chancen. (Erfahrungswert aus 6.147 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 28 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.496 Verfahren). Deutlich knapper als üblich: hier zählt die erste Woche.
Die Frist fällt auf einen Montag — Ihr letzter voller Arbeitstag ist der Freitag davor. Nachweise und Bürgschaften bis Donnerstag beisammen haben.
Bieter aus dem Ausland
In Deutschland · Funk-, TV- & Nachrichtentechnik gingen 50 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 6.378 erfassten Vergaben) — vor allem aus Österreich, Niederlande, Italien.
Angebotssprache: Deutsch.
So bewerben Sie sich
Die nächste nicht verpassen
Solche Ausschreibungen schickt Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr als KI-geprüfte Auswahl — Claude von Anthropic prüft, ob sie zur Firma passen, und lernt aus jeder Rückmeldung.
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