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Equipos de tecnología de medios para KiTZ Heidelberg - Suministro e instalación de tecnología de medios audiovisuales
Medientechnikausstattung für das KiTZ Heidelberg - Lieferung und Installation von audiovisueller Medientechnik — título original
Su camino hasta la presentación
- Plazo de presentación de ofertas: 9 de noviembre a las 10:00 — quedan 8 días.
- La oferta se presenta en Vergabemarktplatz (cosinex), no aquí ni por correo electrónico. ↗ Se necesita una cuenta de licitador gratuita en la plataforma cosinex (alta inmediata); las ofertas se presentan con la herramienta de la plataforma y suele bastar la forma textual, sin firma electrónica cualificada. Resuelva primero el alta y la firma electrónica, no el día de la presentación.
- Oferta y documentación acreditativa en: alemán.
- Reúna la documentación acreditativa y use el análisis de solvencia de esta página: enumera los requisitos y, para los certificados conocidos, la vía de obtención.
Qué busca el órgano de contratación
El Hospital Universitario de Heidelberg, en cooperación con el DKFZ, está construyendo un Centro de Tumores Infantiles en el campus del Hospital Universitario con el objetivo de equipar 11 salas diferentes (5 tipos de salas) con tecnología multimedia, incluidas oficinas para el Comité Ejecutivo, salas de reuniones, salas especiales para juntas tumorales y una gran sala de conferencias de dos partes. Dependiendo del tipo de sala, el equipo de tecnología multimedia incluye sistemas de visualización única más pequeños o sistemas AVoIP más grandes con requisitos especiales para juntas tumorales. El contrato incluye la planificación de la planta y el montaje, la entrega, la instalación y la puesta en servicio del equipo de tecnología multimedia, incluido el mobiliario multimedia y la integración del equipo proporcionado, así como la instrucción y la formación sobre los sistemas y sus componentes.
Contrato
Tipo de prestación
Clement Lo que dicen las cifras sobre este órgano de contratación
- El 41 % de las adjudicaciones de este órgano de contratación recayó en empresas que ya habían ganado aquí antes (382 adjudicaciones desde 2019, repartidas entre 226 empresas). El 59 % recayó en nombres nuevos.n = 382 adjudicaciones desde 2019
- Desde el anuncio de licitación hasta la adjudicación transcurren aquí 153 días de mediana (98 procedimientos). Sector: 71 días.n = 98
- El procedimiento mediano reunió 2 ofertas (378 procedimientos con número de ofertas); en el 37 % se quedó en un único licitador. Sector: mediana de 2 ofertas.n = 378
- El 78 % de las ofertas presentadas procedía de pequeñas y medianas empresas (91 procedimientos con desglose de ofertas). Sector: 62 %.n = 91
- En 23 procedimientos con criterios de solvencia estructurados, este órgano de contratación exigió con más frecuencia: Gestión de la calidad (15 de 23), Seguro de responsabilidad civil profesional (14 de 23), Referencias: obras (14 de 23), Volumen de negocios anual mínimo (11 de 23).n = 23
A partir de las adjudicaciones documentadas de este órgano de contratación; los valores de referencia proceden del mismo sector y del mismo país. Ni previsión ni asesoramiento jurídico. Datos a 01/11/2026.
Los pliegos de un vistazo
Lo esencial de los pliegos, contrastado frase a frase con los documentos. Para su oferta, cuentan los documentos originales.
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✓ figura en los pliegos · ❓ no encontrado en los pliegos o indicación general · Disponible en alemán.
Vergabeverfahren Medientechnikausstattung KiTZ Heidelberg - Angebots- und Eignungsanforderungen
Der Text betrifft ein offenes Vergabeverfahren des Universitätsklinikums Heidelberg (Deutschland) zur „Medientechnikausstattung für das KiTZ Heidelberg – Lieferung und Installation von audiovisueller Medientechnik“ (Aktenzeichen 2026-130).
Die Unterlagen sind aus deutscher Sicht gestaltet und verweisen zusätzlich auf EU-Recht (insbesondere Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Art. 5k).
Es geht vor allem um die Angebotsabgabe mittels eines Formblatts, Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und Eignungsnachweisen, einschließlich spezieller Anforderungen an Bietergemeinschaften und Nachunternehmer mit Eignungsleihe.
Als Hintergrund werden dem Bieter mehrere Anlagen zur Verfügung gestellt (Anschreiben, Anlage 1 „Bewerbungsbedingungen“, Anlage 4 „Formblatt für das Angebot“, Anlage 5 „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt“, Anlage 6 „Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k EU-Verordnung“).
Darin wird, wie etwa aus dem Formblatt ersichtlich, die vertrauliche Behandlung aller verfahrensbezogenen Informationen durch den Bieter verlangt.
Auch ist klargestellt, dass nur vertretungsberechtigte Personen (z.B. Geschäftsführer, Inhaber, bevollmächtigte Vertreter) die Eigenerklärungen unterschreiben dürfen; ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern ersichtlich, ist eine Vollmacht beizufügen.
Zu „Was muss der Bieter einreichen und welche Eignungs-Mindestanforderungen gelten?“ nennt der Text insbesondere das vollständig ausgefüllte Formblatt für das Angebot mit allgemeinen Bieterangaben (Firma, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner, USt‐ID, Handelsregister, Registergericht).
Für Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Erklärung jedes Mitglieds erforderlich, inklusive Angabe des bevollmächtigten Vertreters mit Geldempfangsvollmacht und der gesamtschuldnerischen Haftung.
Weiter sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB einreichen.
Zusätzlich ist eine Eigenerklärung zu wirtschaftlicher und finanzieller Eignung erforderlich: Angaben zu Umsatz, Gewinn, Mitarbeiterzahl der letzten drei Geschäftsjahre, Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren/Liquidation vorliegt.
Konkrete Mindestanforderungen sind: (1) Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für Sach-/Vermögensschäden (mind. zweifache Maximierung) – Nachweis durch Deckungsbestätigung oder verbindliche Versicherungszusage, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied; (2) durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz von mindestens 500.000 € im Geschäftsbereich Medientechnikausstattung (Lieferung und Installation von audiovisueller Medientechnik), gebildet aus den letzten drei Geschäftsjahren, wobei bei Bietergemeinschaften die Mindestanforderung gemeinschaftlich zu erfüllen ist; (3) mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen (Werk- und Montageplanung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik für Präsentationstechnik) mit Mindestauftragssumme 150.000 € brutto im Krankenhaus- oder Forschungsumfeld, Fertigstellung innerhalb der letzten fünf Jahre, namentliche Nennung des Projektleiters und Benennung des Auftraggebers und eines datenschutzrechtlich informierten Ansprechpartners beim Referenzgeber inkl. Kontaktdaten.
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Außerdem muss eine gesonderte Eigenerklärung nach Anlage 6 abgegeben werden, dass weder der Bieter noch wesentliche Unterauftragnehmer/Unternehmen mit Eignungsleihe unter den Russland-Bezug von Art. 5k der EU-Verordnung fallen.
Eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 5) ist beizubringen, wobei der Text nur deren Existenz und Ankreuzfelder andeutet, nicht aber den Detailinhalt.
Zum „Leistungsumfang (was, wie viel, wo, wann)“ finden sich in dem Ausschnitt nur allgemeine Hinweise: Gegenstand ist die Medientechnikausstattung für das KiTZ Heidelberg, konkret Lieferung und Installation audiovisueller Medientechnik.
Konkrete Mengen, Ausführungsort im Gebäude, technische Spezifikationen und Ausführungszeitraum werden im hier vorliegenden Text nicht beschrieben; sie dürften in anderen Teilen der Vergabeunterlagen (z.B. Leistungsbeschreibung, technische Anlagen) stehen, die im Ausschnitt nicht enthalten sind.
Lediglich bei der technischen Eignung wird über die geforderten Referenzprojekte indirekt deutlich, dass es um komplexe Werk‐ und Montageplanung, Installation und Inbetriebnahme von Präsentationstechnik im sensiblen Umfeld Krankenhaus/Forschung geht.
Zu „Zuschlagskriterien und Gewichtung“ enthält der Text keine expliziten Angaben.
Es werden weder konkrete Kriterien (z.B. Preis, Qualität, Konzept, Service) noch deren prozentuale Gewichtung genannt.
Der vorliegende Ausschnitt beschränkt sich auf Eignungs- und Ausschlusskriterien, nicht auf Wertungskriterien für den Zuschlag.
Um die Zuschlagskriterien zu kennen, müsste auf das Anschreiben oder die Bewerbungsbedingungen (Anlage 1) im Volltext oder die Vergabebekanntmachung zurückgegriffen werden, die hier nur angedeutet sind („Bewerbungsbedingungen“ ohne Inhalt).
Zu „Risiken und Besonderheiten (Vertragsstrafen, Sicherheiten, Nachunternehmer, Bindefrist, Fragenfrist, Ortsbesichtigung)“ erläutert der Text vor allem Besonderheiten beim Einsatz von Nachunternehmern und bei Eignungsleihe.
So muss der Bieter angeben, ob Nachunternehmer zur Ausführung von Teilaufträgen eingesetzt werden; wenn ja, sind die konkreten Teilaufträge (Teilauftrag 1–3, ggf. Erweiterung) zu benennen, und jeder Wechsel von Nachunternehmern ist dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert in Schriftform mitzuteilen.
Im Fall der Eignungsleihe muss der Bieter die Nachunternehmer bzw. Dritte genau bezeichnen und für jeden ein Datenblatt ausfüllen (Firma, Vertretungsberechtigte, Projektleiter, ausführende Leistung sowie, wie etwa ausgeführt, auf welches Eignungskriterium – beruflich, technisch, wirtschaftlich/finanziell – er sich konkret stützt).
Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter durch Verpflichtungserklärungen nachweist, dass ihm die Ressourcen des Dritten tatsächlich für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen werden; nimmt der Bieter fremde Kapazitäten für die berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, muss der Dritte die entsprechende (Teil‐)Leistung auch ausführen.
Außerdem ist vorgesehen, dass Bieter und Dritte/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen bei Eignungsleihe sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam zu haften.
Zu Vertragsstrafen, Sicherheiten (z.B. Bürgschaften), Bindefrist des Angebots, Fragenfristen oder Ortsbesichtigung macht der Text keine konkreten Aussagen; solche Regelungen wären typischerweise in den Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen oder im Anschreiben enthalten, die hier nur als Überschriften referenziert werden.
Zu „Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen (welche Angabe gilt?)“ lassen sich im vorliegenden Ausschnitt keine konkreten widersprüchlichen Zahlen oder Fristen erkennen.
Die Anforderungen an Referenzen, Umsatz und Versicherung sind konsistent wiedergegeben.
Es wird mehrmals darauf hingewiesen, dass bei Bietergemeinschaften bestimmte Erklärungen von jedem Mitglied separat sind (Eigenerklärung nach GWB, Artikel‐5k‐Erklärung) und dass für zusätzliche Mitglieder oder Nachunternehmer das Formular zu duplizieren ist.
Mögliche Kollisionen oder Rangfolgen zwischen unterschiedlichen Dokumenten (z.B. Anschreiben vs. Bewerbungsbedingungen vs. Vertragsmuster) werden nicht behandelt; dazu wäre ein Blick in Anlage 1 „Bewerbungsbedingungen“ erforderlich, die häufig eine Klausel zur Geltungshierarchie der Unterlagen enthält (z.B. „Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge ...“), im hier zitierten Textabschnitt aber nicht sichtbar ist.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Hinsichtlich der geforderten Sicherheiten im engeren Sinne (wie z.B. Bietungssicherheit, Vertragserfüllungs‐ oder Mängelbürgschaft) finden sich in dem vorliegenden Text nur Angaben zur erforderlichen Betriebshaftpflichtversicherung als Eignungsnachweis.
So heißt es, dass durch Deckungsbestätigung oder eine rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung nachweisen ist, dass im Auftragsfall eine Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR (Personenschäden) und 1 Mio. EUR (Sach‐ und Vermögensschäden) je Schadensfall besteht.
Weitere Sicherheiten wie ausdrücklich bezeichnete Bietungssicherheit, Vertragserfüllungs‐ oder Mängelbürgschaften mit Höhe und Fälligkeit werden im bereitgestellten Text nicht erwähnt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern erklären die Unterlagen ausdrücklich, dass deren Einsatz grundsätzlich zulässig ist.
So ist etwa vorgesehen, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft im Formblatt ankreuzt, ob Nachunternehmer eingesetzt werden („Ja/Nein“).
Wird „Ja“ gewählt, sind die betreffenden Teilaufträge zu bezeichnen (Teilauftrag 1–3, bei Bedarf mit zusätzlicher Auflistung).
Außerdem ist geregelt, dass ein Wechsel der Nachunternehmer während der Vertragslaufzeit dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitgeteilt ist.
Für den Fall einer Eignungsleihe (z.B. bei beruflicher, technischer, wirtschaftlicher oder finanzieller Leistungsfähigkeit) sind die Nachunternehmer namentlich zu benennen, und die für die Eignungsleihe relevanten Nachweise und Erklärungen sind auch von diesen Unternehmen einzureichen; ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass deren Ressourcen tatsächlich zur Verfügung stehen und im Falle finanzieller/wirtschaftlicher Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung von Bieter und Drittem gegenüber dem Auftraggeber besteht.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zu einer Ortsbesichtigung enthält der Text keine Angaben.
Es findet sich weder eine Ankündigung eines Termins für eine Besichtigung noch der Hinweis, dass eine Begehung angeboten oder verpflichtend wäre.
Ebenso fehlen Informationen dazu, ob eine Teilnahme an einer Ortsbesichtigung als Teilnahmevoraussetzung oder nur fakultativ vorgesehen ist.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
In Bezug auf die Sprache der Angebote und Nachweise ist in dem vorliegenden Ausschnitt keine Regelung wiedergegeben.
Zwar ist der fortlaufende Text der Vergabeunterlagen auf Deutsch verfasst, aber wird nicht ausdrücklich gesagt, in welcher Sprache das Angebot einreichen ist oder ob fremdsprachige Nachweise (z.B. mit Übersetzung) zugelassen sind.
Entsprechende Vorgaben dürften sich typischerweise im Anschreiben, in den Bewerbungsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen befinden, sind aber im bereitgestellten Textauszug nicht enthalten.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Auch zur Bindefrist des Angebots sowie zu etwaigen Fristen für Bieterfragen äußert sich der übermittelte Text nicht.
Es werden zwar zahlreiche formale Erklärungen (Ausschlussgründe, Sanktionsrecht, Mindestentgelt, Versicherungsnachweis, Referenzen) und Strukturangaben (Bietergemeinschaft, Nachunternehmer, Eignungsleihe) beschrieben, aber keine zeitlichen Vorgaben dazu, wie lange der Bieter an sein Angebot gebunden ist oder bis wann Fragen zum Vergabeverfahren gestellt werden können.
Solche Fristen sind im hier sichtbaren Teil der Unterlagen nicht aufgeführt.
Weitere Angaben
Vergabeunterlagen Medientechnikausstattung KiTZ Heidelberg - Überblick zu Bieteranforderungen
Der Text betrifft ein offenes Vergabeverfahren des Universitätsklinikums Heidelberg (Deutschland) zur „Medientechnikausstattung für das KiTZ Heidelberg“.
Er enthält insbesondere das Formblatt für das Angebot sowie Eigenerklärungen und Bedingungen zu Eignung, Nachunternehmereinsatz, Mindestentgelt und Sanktionsrecht (Art. 5k VO (EU) 833/2014).
Explizit genannt sind die Europäische Union (EU), Deutschland (GWB, MiLoG, DSGVO, BDSG, Gewerbezentralregister etc.), außerdem Russland und die Ukraine im Zusammenhang mit EU-Sanktionsrecht; der Blickwinkel ist klar der eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im EU-Vergaberecht.
Als Hintergrund lässt sich festhalten, dass die Unterlagen vor allem die persönliche, technische, wirtschaftliche und finanzielle Eignung der Bieter regeln.
So sind etwa Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, zu Mindestlohn, zu Datenschutz und zum Nichtvorliegen von Russlandbezug nach Art. 5k VO (EU) 833/2014 vorgesehen.
Außerdem werden Anforderungen an Referenzen (z.B. mindestens drei Projekte >150.000 EUR brutto im Krankenhaus‐ oder Forschungsumfeld, Fertigstellung in den letzten fünf Jahren) sowie an die Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR.
EUR für Sach‐/Vermögensschäden je Schadensfall, mindestens zweifach maximiert) formuliert.
Solo son vinculantes los pliegos del órgano de contratación. Fecha: 12/10/2026
Qué debe acreditar — criterios de solvencia
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR pauschal für Personenschäden je Schadensfall sowie mindestens 1 Mio. EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall (mindestens 2-fach maxim… leer completoplegar
Eigenerklärung eines durchschnittlichen Netto-Jahresumsatzes in Höhe von mindestens 500.000 EUR im Geschäftsbereich Medientechnikausstattung (Lieferung und Installation von audiovisueller Medientechnik), gebildet aus den Netto-Umsätzen der letzten drei abgesch… leer completoplegar
Vorlage von mindestens drei Referenzen über mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbare Tätigkeiten notwendig, die folgende Bedingungen erfüllen müssen: - Werk- und Montageplanung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik für Präsentationste… leer completoplegar
Pliegos — descarga directa
Quién ha ganado hasta ahora con este órgano
Todos los tipos de contrato de este órgano, no solo este sector. Un ayuntamiento compra software y camiones de bomberos en el mismo servicio de compras.
| Empresa | Adjudicaciones | Periodo |
|---|---|---|
| Deloitte Consulting GmbH | 6 | 2025–2026 |
| KRAFTWERK Renewable Power Solutions GmbH | 6 | 2024–2026 |
| PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT · Ludwigshafen am Rhein | 6 | 2025 |
| Siemens Healthineers AG | 6 | 2024–2026 |
| b.i.g. Ingenieurgesellschaft MBH · Karlsruhe | 5 | 2020–2024 |
Con qué frecuencia este órgano licita algo así
Contacto del órgano de contratación
Táctica
Cuando se adjudicaron contratos en este país y sector, solían llegar solo una o dos ofertas. Una oferta sólida tiene aquí opciones reales. (Según 6147 adjudicaciones concluidas; no es una afirmación sobre este procedimiento.)
Este procedimiento da 28 días entre la publicación y el plazo; lo habitual en este país son 32 (mediana de 20.496 procedimientos). Mucho más ajustado de lo habitual: cuenta la primera semana.
El plazo vence en lunes: su último día laborable completo es el viernes anterior. Tenga justificantes y garantías listos el jueves.
Licitadores extranjeros
En Alemania · Radio, televisión y telecomunicaciones, 50 contratos de los últimos 3 años se adjudicaron a empresas extranjeras (de 6378 adjudicaciones registradas) — sobre todo de Austria, Países Bajos, Italia.
Lengua de la oferta: Alemán.
Cómo presentar una oferta
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