Friedrich & ClementBETA

So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →

1/DLII4/VV622_1/BIUD/W0590_RV Möblierungsgerät Büroräume G-CAP Inland Stufe 1

DEGermany · Bonn

Ihr Weg zur Abgabe

  1. Frist: 10. November um 08:00 — noch 38 Tage.
  2. Die Abgabestelle steht in der Bekanntmachung (Link rechts).
  3. Angebot und Nachweise in: DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU.
  4. Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse oben: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Automatisch zusammengestellt aus Bekanntmachung und Unterlagen — Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Wortlaut des Verfahrens.

Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen

  • In dieser Branche vergibt der Auftraggeber etwa alle 2 Monate (318 Zuschläge, zuletzt September 2026) — die nächste Vergabe ist rechnerisch um November 2026 zu erwarten. Den letzten Zuschlag erhielt G & J Griep und Jetek Handel.n = 318
  • 64 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (1.456 Zuschläge seit 2017, verteilt auf 517 Unternehmen). Das ist deutlich mehr als in der Branche üblich (40 %) — Neueinsteiger haben es hier schwerer als anderswo.n = 1.456 Zuschläge seit 2017
  • Der Zuschlag lag im Median bei 97 % des geschätzten Auftragswerts (15 Zuschläge mit Schätzung und Wert) — wer an der Schätzung kalkuliert, liegt hier meist richtig. Branche: 81 %.n = 15
  • Im Median lagen 2 Angebote je Verfahren auf dem Tisch (1.411 Verfahren mit Bieterzahl); bei 42 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 2 Angebote im Median.n = 1.411
  • 74 % der eingegangenen Angebote kamen von kleinen und mittleren Unternehmen (485 Verfahren mit Bietermix). Branche: 88 %.n = 485

Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 27.09.2026.

Was der Auftraggeber sucht

Lieferung von Büromöbeln für Büroräume, aufgeteilt in 7 regionale Lose in verschiedenen Bundesländern.

  • 7 Regionallose: Bayern, Niedersachsen/Bremen, Berlin/Brandenburg/Thüringen/Sachsen-Anhalt/Sachsen, Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern/Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
Typisch ein Auftrag für Möbel- und Einrichtungshäuser.
Vereinfacht aus der amtlichen Bekanntmachung — der Wortlaut folgt darunter.

Regionallos 1 Bayern · Regionallos 2 Niedersachsen, Bremen · Regionallos 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen · Regionallos 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein · Regionallos 5 Nordrhein-Westfalen · Regionallos 6 Baden- Württemberg · Regionallos 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Beschreibung im Wortlaut der Bekanntmachung (DE).

Auftrag

ArtLieferauftrag
Auftragswertnicht veröffentlicht
Veröffentlicht1. Okt. 2026
VerfahrenOffenes Verfahren
Rahmenvereinbarung7 LoseKMU-vorbehalten

Art der Leistung

39 · Möbel & Einrichtung
CPV 39130000 · 39120000 · 39110000

Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien

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Environmental management measures
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … vollständig leseneinklappen
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Quality management measures
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … vollständig leseneinklappen
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Quality control institutes/checks
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden… vollständig leseneinklappen
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN
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Product samples
Bemusterung Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Di… vollständig leseneinklappen
Bemusterung Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen: - Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. - Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. - Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren. Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden einige Möbeltypen nach definierten Kriterien bewertet. Trifft das für ein Möbel zu, wird auf dem Deckblatt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ein zugehöriger Bewertungsbogen aufgeführt. Führen Anforderungen in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis bei den Anforderungen gekennzeichnet. Die detaillierten Bewertungskriterien und die Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem zugehörigen Bewertungsbogen zu entnehmen. Die Bewertung erfolgt an den Möbeln, die zur Bemusterung geliefert werden. 3.3 Ergebnis der fachlichen Dokumentenprüfung und der Bemusterung Die Bieterangaben, die zur Verfügung gestellten Dokumente, die Eigenerklärung und ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden (können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält.
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Reference: past supply contracts
Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines do… vollständig leseneinklappen
Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
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Technical staff for the works
siehe dazu "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen. - Die vom Auftragnehmer fü… vollständig leseneinklappen
siehe dazu "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Darüber hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende Anforderungen erfüllen: o handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und Möbelbeschlägen - Der Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.
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Independent environmental certificate (e.g. ISO 14001/EMAS)
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … vollständig leseneinklappen
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Independent quality-assurance certificate (e.g. ISO 9001)
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … vollständig leseneinklappen
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Minimum general yearly turnover
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit… vollständig leseneinklappen
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000 EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Minimum sector-specific turnover
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit… vollständig leseneinklappen
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000 EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Enrolment in a trade register
Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
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Environmental management measures
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … vollständig leseneinklappen
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Quality management measures
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … vollständig leseneinklappen
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Quality control institutes/checks
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden… vollständig leseneinklappen
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN

Vergabeunterlagen — Direktdownload

⤓
Vergabeunterlagen des Auftraggebers
Leistungsbeschreibung und Anlagen beim Auftraggeber — meist ohne Anmeldung einsehbar
⤓
Bekanntmachung als PDF (DE)
Die vollständige Bekanntmachung, amtlicher Wortlaut

Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat

Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.

UnternehmenZuschlägeZeitraum
DUOCOR Bt. · Makó602017–2025
ASS-Einrichtungssysteme GmbH · Probstzella462013–2026
Dönges · Remscheid362015–2026
Dieter Höltkemeyer Möbelfabrik · Costedt312023–2026
Zeppelin Baumaschinen GmbH302015–2026
Aus den erfassten Zuschlägen · wer regelmäßig gewinnt, kennt die Anforderungen dieses Auftraggebers — das ist Ihr Wettbewerb.

Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt

84
2019
121
2020
32
2021
17
2022
88
2023
243
2024
1
2025
222
2025
92
2026
900 Verfahren in dieser Kategorie seit 2019. Öffentliche Beschaffung wiederholt sich — wer den Rhythmus kennt, bereitet sich vor, statt zu reagieren.

Kontakt Vergabestelle

·
Frist — Dienstag, 10. November um 08:00

Taktik

Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, gingen meist etwa 3 Angebote ein. Ein normales Feld für diesen Markt. (Erfahrungswert aus 454 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)

Dieses Verfahren gibt 40 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.404 Verfahren). Deutlich großzügiger als üblich — Zeit für ein gründliches Angebot statt eines schnellen.

Bieter aus dem Ausland

In Deutschland · Möbel & Einrichtung gingen 80 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 10.646 erfassten Vergaben) — vor allem aus Österreich, Dänemark, Polen.

Angebotssprache: Deutsch.

Gemessen an verknüpften Vergabedaten; ausländische Gewinner mit inländischer Tochtergesellschaft zählen als Inländer — die echte Quote liegt höher.

So bewerben Sie sich

Anleitung: So bewerben Sie sich auf e-Vergabe des Bundes (evergabe-online.de) → Registrierung, Signatur, Gebühren — aus dem Bieterhandbuch des Betreibers.

Vollständige Bekanntmachung lesen — Original + Unterlagen
Führt direkt zu dieser Ausschreibung auf TED — Tenders Electronic Daily. Dort stehen Leistungsbeschreibung und alle Anlagen.
Nachweise zusammenstellen — in Deutsch
Die 14 Kriterien links, dazu Ihr Preis.
Abgabe über TED — Tenders Electronic Daily vor Fristablauf
Elektronische Abgabe — beim ersten Mal Zeit für die Portal-Registrierung einplanen.
Zum Vergabeportal →Amtliche Bekanntmachung auf TED →
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Solche Ausschreibungen sucht Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr für unsere Nutzer heraus — passend zur Firma, auf Deutsch, und er lernt aus jeder Rückmeldung.

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