Friedrich & ClementBETA

1/DLII4/VV622_1/BIUD/W0590_RV Furnishing Equipment Office Rooms G-CAP Domestic Level 1

1/DLII4/VV622_1/BIUD/W0590_RV Möblierungsgerät Büroräume G-CAP Inland Stufe 1

Alemania · Bonn · cómo licitar aquí →

Su camino hasta la presentación

  1. Plazo de presentación de ofertas: 10 de noviembre a las 08:00 — quedan 38 días.
  2. El lugar de presentación consta en el anuncio de licitación (enlace a la derecha).
  3. Oferta y documentación acreditativa en: DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU.
  4. Reúna la documentación acreditativa y use el análisis de solvencia de más arriba: enumera los requisitos y, para los certificados conocidos, la vía de obtención.
Recopilado automáticamente a partir del anuncio de licitación y de los pliegos. Datos sin garantía; prevalece el tenor literal del procedimiento de contratación.

Clement Lo que dicen las cifras sobre este órgano de contratación

  • En este sector el órgano de contratación adjudica aproximadamente cada 2 meses (318 adjudicaciones, la última en septiembre de 2026); a ese ritmo, la siguiente corresponde alrededor de noviembre de 2026. La última adjudicación recayó en G & J Griep und Jetek Handel.n = 318
  • El 64 % de las adjudicaciones de este órgano de contratación recayó en empresas que ya habían ganado aquí antes (1456 adjudicaciones desde 2017, repartidas entre 517 empresas). Es bastante más de lo habitual en el sector (40 %): a quien entra por primera vez le cuesta aquí más que en otros sitios.n = 1456 adjudicaciones desde 2017
  • La adjudicación se cerró en una mediana del 97 % del valor estimado (15 adjudicaciones con estimación e importe) — quien calcula sobre la estimación suele quedar aquí en el punto justo. Sector: 81 %.n = 15
  • El procedimiento mediano reunió 2 ofertas (1411 procedimientos con número de ofertas); en el 42 % se quedó en un único licitador. Sector: mediana de 2 ofertas.n = 1411
  • El 74 % de las ofertas presentadas procedía de pequeñas y medianas empresas (485 procedimientos con desglose de ofertas). Sector: 88 %.n = 485

A partir de las adjudicaciones documentadas de este órgano de contratación; los valores de referencia proceden del mismo sector y del mismo país. Ni previsión ni asesoramiento jurídico. Datos a 27/09/2026.

Clement
Sus referencias y certificados del país de origen tienen plena validez en toda la UE; para eso existe el derecho europeo de la contratación pública.

Licitadores extranjeros

En Alemania · Mobiliario y equipamiento, 80 contratos de los últimos 3 años se adjudicaron a empresas extranjeras (de 10.646 adjudicaciones registradas) — sobre todo de Austria, Dinamarca, Polonia.

Lengua de la oferta: DEU.

Concurrencia habitual: mediana de 3 (sobre 454 adjudicaciones).

Medido sobre datos de adjudicación vinculados; los adjudicatarios extranjeros que licitan a través de una filial nacional cuentan como nacionales, por lo que la proporción real es mayor.

Qué busca el órgano de contratación

El resumen en español está en preparación. La descripción oficial que figura debajo está en el idioma original (DE).

Ver la descripción original (DE)

Regionallos 1 Bayern · Regionallos 2 Niedersachsen, Bremen · Regionallos 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen · Regionallos 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein · Regionallos 5 Nordrhein-Westfalen · Regionallos 6 Baden- Württemberg · Regionallos 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Descripción tal como se publicó (DE).

What you must prove — eligibility criteria

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Gestión ambiental
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Gestión de la calidad
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Control de calidad por organismos independientes
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden… ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN
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Muestras de producto
Bemusterung Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Di… ▸▾
Bemusterung Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen: - Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. - Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. - Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren. Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden einige Möbeltypen nach definierten Kriterien bewertet. Trifft das für ein Möbel zu, wird auf dem Deckblatt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ein zugehöriger Bewertungsbogen aufgeführt. Führen Anforderungen in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis bei den Anforderungen gekennzeichnet. Die detaillierten Bewertungskriterien und die Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem zugehörigen Bewertungsbogen zu entnehmen. Die Bewertung erfolgt an den Möbeln, die zur Bemusterung geliefert werden. 3.3 Ergebnis der fachlichen Dokumentenprüfung und der Bemusterung Die Bieterangaben, die zur Verfügung gestellten Dokumente, die Eigenerklärung und ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden (können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält.
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Referencias: suministros
Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines do… ▸▾
Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
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Personal técnico de ejecución
siehe dazu "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen. - Die vom Auftragnehmer fü… ▸▾
siehe dazu "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Darüber hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende Anforderungen erfüllen: o handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und Möbelbeschlägen - Der Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.
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Certificado ambiental independiente (ISO 14001 / EMAS)
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Certificado de calidad independiente (p. ej. ISO 9001)
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Volumen de negocios anual mínimo
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit… ▸▾
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000 EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Volumen de negocios mínimo en el ámbito del contrato
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit… ▸▾
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000 EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Inscripción en el registro mercantil
Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
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Gestión ambiental
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Gestión de la calidad
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Control de calidad por organismos independientes
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden… ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN
Requirement texts are quoted in the notice's original language — the official wording is binding.

Contrato

Órgano de contrataciónBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
TipoSuministros
Valor estimadoimporte no publicado
Publicado1 de octubre de 2026
CategoríaMobiliario y equipamiento · CPV 39130000

Quién ha ganado aquí hasta ahora

EmpresaAdjudicacionesPeriodo
DUOCOR Bt. · Makó602017–2025
ASS-Einrichtungssysteme GmbH · Probstzella462013–2026
Dönges · Remscheid362015–2026
Dieter Höltkemeyer Möbelfabrik · Costedt312023–2026
Zeppelin Baumaschinen GmbH302015–2026
De 18,0 millones de adjudicaciones documentadas · quien gana con regularidad conoce las exigencias de este órgano de contratación: esa es su competencia.

Con qué frecuencia licita esto este órgano de contratación

201984
2020121
202132
202217
202388
2024243
20251
2025222
202692

Quien conoce el ritmo se prepara en lugar de reaccionar.

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días hasta el fin del plazo — martes, 10 de noviembre, 08:00

Cómo presentar una oferta

Guía: cómo licitar en e-Vergabe des Bundes (evergabe-online.de) → Registro, firma electrónica, tasas — según el manual del operador.

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Lleva directamente a esta licitación en TED — Tenders Electronic Daily. Allí están los pliegos y todos los anexos.

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