Friedrich & ClementBETA

1/DLII4/VV622_1/BIUD/W0590_RV Furnishing Equipment Office Rooms G-CAP Domestic Level 1

1/DLII4/VV622_1/BIUD/W0590_RV Möblierungsgerät Büroräume G-CAP Inland Stufe 1

Allemagne · Bonn · comment soumissionner ici →

Votre chemin vers le dépôt

  1. Échéance : 10 novembre à 08:00 — encore 38 jours.
  2. Le lieu de dépôt figure dans l'avis (lien à droite).
  3. Offre et justificatifs en : DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU.
  4. Réunissez vos justificatifs — utilisez l'analyse d'éligibilité ci-dessus : elle liste les exigences et le chemin d'obtention des attestations connues.
Assemblé automatiquement depuis l'avis et le dossier — sans garantie ; seul le libellé du marché fait foi.

Clement Ce que les chiffres disent de cet acheteur

  • Dans ce secteur, l'acheteur attribue environ tous les 2 mois (318 attributions, la dernière en septembre 2026) — la prochaine est attendue vers novembre 2026 à ce rythme. La dernière attribution est allée à G & J Griep und Jetek Handel.n = 318
  • 64 % des attributions de cet acheteur sont allées à des entreprises qui avaient déjà gagné ici (1 456 attributions depuis 2017, réparties sur 517 entreprises). C'est nettement plus que la norme du secteur (40 %) — les nouveaux entrants ont plus de mal ici qu'ailleurs.n = 1 456 attributions depuis 2017
  • L'attribution s'est faite en médiane à 97 % de la valeur estimée (15 attributions avec estimation et montant) — calculer sur l'estimation est ici le plus souvent juste. Secteur : 81 %.n = 15
  • En médiane, 2 offres par procédure (1 411 procédures avec nombre d'offres) ; 42 % se sont terminées avec un seul candidat. Secteur : 2 offres en médiane.n = 1 411
  • 74 % des offres reçues venaient de PME (485 procédures avec répartition des offres). Secteur : 88 %.n = 485

À partir des attributions documentées de cet acheteur ; valeurs de comparaison du même secteur et du même pays. Ni prévision, ni conseil juridique. Au 27/09/2026.

Clement
Vos références et attestations nationales comptent pleinement dans toute l'UE — c'est le sens du droit européen des marchés.

Soumissionnaires étrangers

En Allemagne · Mobilier & agencement, 80 marchés ont été remportés par des entreprises étrangères sur 3 ans (sur 10 646 attributions recensées) — surtout de Autriche, Danemark, Pologne.

Langue de l'offre : DEU.

Concurrence habituelle : médiane 3 (sur 454 marchés).

Mesuré sur les attributions liées ; un lauréat étranger passant par une filiale locale compte comme national — la part réelle est plus élevée.

Ce que recherche l'acheteur

Le résumé en français est en préparation. La description officielle ci-dessous est dans la langue d’origine (DE).

Afficher la description originale (DE)

Regionallos 1 Bayern · Regionallos 2 Niedersachsen, Bremen · Regionallos 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen · Regionallos 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein · Regionallos 5 Nordrhein-Westfalen · Regionallos 6 Baden- Württemberg · Regionallos 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Description telle que publiée (DE).

Ce que vous devez prouver — critères d'aptitude

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Management environnemental
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Management de la qualité
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Contrôle qualité par des organismes
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden… ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN
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Échantillons
Bemusterung Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Di… ▸▾
Bemusterung Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen: - Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. - Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. - Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren. Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden einige Möbeltypen nach definierten Kriterien bewertet. Trifft das für ein Möbel zu, wird auf dem Deckblatt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ein zugehöriger Bewertungsbogen aufgeführt. Führen Anforderungen in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis bei den Anforderungen gekennzeichnet. Die detaillierten Bewertungskriterien und die Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem zugehörigen Bewertungsbogen zu entnehmen. Die Bewertung erfolgt an den Möbeln, die zur Bemusterung geliefert werden. 3.3 Ergebnis der fachlichen Dokumentenprüfung und der Bemusterung Die Bieterangaben, die zur Verfügung gestellten Dokumente, die Eigenerklärung und ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden (können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält.
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Références : fournitures
Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines do… ▸▾
Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
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Personnel technique d'exécution
siehe dazu "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen. - Die vom Auftragnehmer fü… ▸▾
siehe dazu "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Darüber hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende Anforderungen erfüllen: o handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und Möbelbeschlägen - Der Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.
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Certificat environnemental indépendant (ISO 14001 / EMAS)
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Certificat qualité indépendant (p. ex. ISO 9001)
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Chiffre d'affaires annuel minimal
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit… ▸▾
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000 EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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CA minimal dans le domaine du marché
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit… ▸▾
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000 EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Inscription au registre du commerce
Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
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Management environnemental
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Management de la qualité
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, … ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erte
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Contrôle qualité par des organismes
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden… ▸▾
Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN
Les textes des exigences sont cités dans la langue d'origine de l'avis — seul le libellé officiel fait foi.

Marché

AcheteurBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
TypeFournitures
Montant estimémontant non publié
Publié le1 octobre 2026
CatégorieMobilier & agencement · CPV 39130000

Qui a déjà remporté des marchés ici

EntrepriseAttributionsPériode
DUOCOR Bt. · Makó602017–2025
ASS-Einrichtungssysteme GmbH · Probstzella462013–2026
Dönges · Remscheid362015–2026
Dieter Höltkemeyer Möbelfabrik · Costedt312023–2026
Zeppelin Baumaschinen GmbH302015–2026
Sur 18,0 M d'attributions documentées · les titulaires réguliers connaissent les exigences de cet acheteur — voilà votre concurrence.

À quelle fréquence cet acheteur lance ce type de marché

201984
2020121
202132
202217
202388
2024243
20251
2025222
202692

Qui connaît le rythme se prépare au lieu de réagir.

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jours avant la date limite — mardi 10 novembre à 08:00

Comment candidater

Guide : comment candidater sur e-Vergabe des Bundes (evergabe-online.de) → Inscription, signature, frais — d'après le manuel de l'opérateur.

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Mène directement à cette procédure sur TED — Tenders Electronic Daily. Le cahier des charges et toutes les annexes s'y trouvent.

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