So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
Deckenüberzüge Willich 2027-2028
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist: 2. November um 09:00 — noch 1 Tag.
- Eingereicht wird auf evergabe.NRW — nicht bei uns und nicht per E-Mail. ↗ Kostenloses Bieterkonto auf der cosinex-Plattform nötig (sofort angelegt); Angebote laufen über das Bietertool, meist genügt die Textform — keine qualifizierte Signatur. Konto und Signatur zuerst klären — nicht am Abgabetag.
- Nachweise sammeln — die Eignungsanforderungen stehen auf dieser Seite; zu vielen sagt Ihnen die Analyse, wie Sie drankommen.
Was der Auftraggeber sucht
Verschiedene Deckenüberzüge im Stadtgebiet Willich 2026-2028
Auftrag
Art der Leistung
Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen
- In dieser Branche vergibt der Auftraggeber etwa alle 3 Monate (101 Zuschläge, zuletzt Juli 2026) — rechnerisch war die nächste Vergabe um Oktober 2026 fällig. Den letzten Zuschlag erhielt C. Peters Metallbau GmbH.n = 101
- Im Median lagen 2 Angebote je Verfahren auf dem Tisch (259 Verfahren mit Bieterzahl); bei 38 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 4 Angebote im Median.n = 259
- 49 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (261 Zuschläge seit 2019, verteilt auf 133 Unternehmen). 51 % gingen an neue Namen.n = 261 Zuschläge seit 2019
- Der Zuschlag lag im Median bei 86 % des geschätzten Auftragswerts (8 Zuschläge mit Schätzung und Wert) — wer an der Schätzung kalkuliert, liegt hier meist zu hoch. Branche: 89 %.n = 8
- 100 % der eingegangenen Angebote kamen von kleinen und mittleren Unternehmen (8 Verfahren mit Bietermix). Branche: 87 %.n = 8
Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 01.11.2026.
Vergabeunterlagen auf einen Blick
Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.
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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe
Vergabeunterlagen Straßenbau/Asphaltarbeiten Stadt Willich
Die Texte betreffen ein öffentliches Vergabeverfahren für Bauleistungen (Straßenbau/Asphaltarbeiten, „Verschiedene Deckenüberzüge im Stadtgebiet“) aus Sicht eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Land Nordrhein-Westfalen.
Es handelt sich um VHB‐Bund/VHB‐NRW‐Formblätter und Besondere/Zusätzliche Vertragsbedingungen nach VOB/B.
Erwähnt werden ausschließlich deutsche Rechtsnormen (VOB/B, TVgG NRW, MiLoG, NachwV, EStG, GewO, SGB IX), die das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung in Deutschland regeln.
Zunächst wird der allgemeine Rahmen der Ausschreibung beschrieben, wobei auf die Bauleistung „Straßenbau/Asphaltarbeiten“ im Stadtgebiet Willich und verschiedene Straßen (z.B. Cloerbruchallee, Wiesengrund, Quirinstraße, WW Votzhöfe) verwiesen wird.
Die Vergabeunterlagen bestehen u.a. aus dem Angebotsschreiben (Formblatt 213), dem Leistungsverzeichnis, Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und zusätzlichen Vertragsbedingungen (Formblatt 215) sowie landesspezifische BVB zur Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen (Formblatt 513) und Eigenerklärungen zur Eignung und zu Ausschlussgründen (Formblätter 124, 521, 522).
Hinsichtlich der eingereichten Unterlagen und Eignungsanforderungen ist der Bieter verpflichtet, mit dem Angebot das Angebotsschreiben einschließlich der dort angekreuzten Anlagen und Erklärungen einreichen, wie etwa das ausgefüllte Leistungsverzeichnis mit Preisen, ggf. ein Instandhaltungsvertragsformular, die Formblätter 233 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen), 234 (Erklärung Bietergemeinschaft), 235 (Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen), 248 (Holzprodukte), sowie fakultativ Nebenangebote.
Außerdem sind die Eigenerklärungen zur Eignung (Formblatt 124), die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, falls gefordert), Angaben zur Preisermittlung (221/222) und die Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zum Mindestlohngesetz (Formblätter 521 und 522) abzugeben.
Der Bieter muss Umsätze der letzten drei Jahre (vergleichbare Bauleistungen), die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren (Referenzen), verfügbare Arbeitskräfte, Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK), Insolvenzfreiheit, Zuverlässigkeit (keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A), ordnungsgemäße Steuer‐ und Sozialversicherungszahlungen, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und die Einhaltung des MiLoG und des TVgG NRW bestätigen.
Konkrete Mindestumsatz- oder Referenzsummen werden im zitierten Text nicht genannt, wohl aber die Pflicht, im Fall der „engeren Wahl“ auf Verlangen entsprechende Nachweise (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Freistellungsbescheinigung § 48b EStG, BG-Bescheinigung) innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen, sonst droht Angebotsausschluss.
Die Leistung ist Straßenbau/Asphaltarbeiten, einschließlich ggf. Entsorgungsleistungen für gefährliche Abfälle, bei denen der Auftragnehmer als Erzeuger fungiert und alle Pflichten des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (NachwV, ZKS-Abfall, Registerführung, Begleitscheine, verantwortliche Erklärung) übernehmen.
Zu Zuschlagskriterien und Gewichtung enthält der zitierte Text keine expliziten Angaben.
Die Unterlagen regeln primär die formalen Angebotsbestandteile, die Eignungsanforderungen und die Vertragsbedingungen (Fristen, Sicherheiten, Strafen, TVgG/MiLoG, Entsorgung).
Alle 42 Angaben zeigen
Solche Angaben wie etwa preisliche Gewichtung, Qualitäts‐ oder Umweltkriterien müssen aus der Auftragsbekanntmachung bzw. den nicht zitierten Teilen der Vergabeunterlagen entnommen werden; im vorliegenden Ausschnitt wird nur festgehalten, dass der Bieter seine Angebotsendsumme und ggf. Preisnachlass angibt und sich bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot bindet.
Die Risiken und Besonderheiten für den Bieter betreffen insbesondere Vertragsstrafen, Sicherheiten, Nachunternehmer, Ausschluss‐ und Kündigungsgründe sowie Abfallentsorgung und Tariftreue.
Zusätzlich sieht das TVgG‐NRW‐Formblatt 513 bei Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen oder Kontrollpflichten gegenüber Nachunternehmern eine Vertragsstrafe von 1 % bis max. 5 % des Auftragswertes sowie eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund vor; weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Zu Sicherheiten wird einerseits im BVB ausgeführt, dass auf Vertragserfüllungs‐ und Mängelsicherheit verzichtet wird, andererseits in den zusätzlichen Vertragsbedingungen (215), dass – soweit die BVB keine abweichende Regelung enthält und die Auftragssumme ≥ 250.000 € ist – eine Vertragserfüllungssicherheit von 5 % und eine Mängelsicherheit von 3 % zu leisten ist; diese Sicherheiten können über Bürgschaften nach den dort genau beschriebenen Anforderungen (selbstschuldnerische Bürgschaft ohne Einrede der Vorausklage, unbefristet, Verjährungsregelung, Gerichtsstand) erbracht werden.
Außerdem wird ein pauschaler Schadensersatz von 15 % der Bruttoabrechnungssumme für nachgewiesene kartellrechtswidrige Abreden im Zusammenhang mit der Vergabe akzeptiert, es sei denn, der Bieter weist einen geringeren Schaden nach.
Zu Nachunternehmern und Eignungsleihe ist festgelegt, dass deren Leistungen und Kapazitäten im Verzeichnis 233/235 zu benennen sind, die TVgG‐Pflichten an diese weiterzugeben sind und auf Verlangen deren Namen und Eignungsnachweise vorzuweisen sind; Verstöße können zum Ausschluss und zur Kündigung führen.
Angaben zu Bindefrist, Fragenfrist oder Ortsbesichtigung sind in den zitierten Passagen nicht konkret terminiert, werden aber üblicherweise in der Aufforderung zur Angebotsabgabe/ Bekanntmachung bestimmt; es wird nur betont, dass Änderungen der Vergabeunterlagen Bestandteil des Angebots sind und der Bieter die Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkennt.
Hinsichtlich möglicher Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen wird – etwa im Angebotsschreiben – darauf hingewiesen, dass der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt wird, und dass Änderungen der Vergabeunterlagen, die dem Bieter zugehen, automatisch Gegenstand seines Angebotes sind.
Ebenso wird klargestellt, dass gleichwertige technische Spezifikationen immer zugelassen sind, auch wenn der Zusatz „oder gleichwertig“ nicht ausdrücklich erwähnt ist, was im Zweifel den Vorrang der technisch funktionalen Spezifikation vor konkret genannten Produkten verdeutlicht.
Bei scheinbar divergierenden Aussagen zu Sicherheiten (Verzicht vs. Pflicht ab 250.000 €) ist nach Systematik der VHB‐Formblätter davon auszugehen, dass die spezielleren, für den konkreten Auftrag ausgefüllten Besonderen Vertragsbedingungen (z.B. ob „auf Sicherheit wird verzichtet“ angekreuzt ist) Vorrang vor der allgemeinen Einheitlichen Fassung 215 haben; maßgeblich sind die im konkreten BVB‐Blatt angekreuzten bzw. ausgefüllten Alternativen.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Hinsichtlich der Sicherheiten regeln die „Besonderen Vertragsbedingungen“ und die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ die Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit.
Es wird ausdrücklich festgelegt, dass – soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt – Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten ist.
Ebenso ist eine Sicherheit für Mängelansprüche vorgesehen, deren Höhe drei Prozent der Schlussrechnungssumme (bzw. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme) beträgt.
Als Form der Sicherheit ist insbesondere die Bürgschaft vorgesehen; hierfür sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter „Vertragserfüllungsbürgschaft“, „Mängelansprüchebürgschaft“ und „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“ zu verwenden, wobei die Bürgschaftserklärung bestimmte Standardklauseln (selbstschuldnerische Bürgschaft, Verzicht auf Einrede der Vorausklage usw.) enthalten muss.
Eine Bietersicherheit (Angebotsbürgschaft) wird im vorliegenden Textauszug nicht erwähnt; ebenso ist keine explizite Frist genannt, bis wann die Sicherheiten nach Zuschlag vorzulegen sind (dies ergibt sich üblicherweise aus § 17 VOB/B bzw. der gesonderten Aufforderung, wird hier aber nicht konkretisiert).
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern und der Nutzung anderer Unternehmen finden sich mehrere Formblätter und vertragliche Vorgaben.
Das „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ (Formblatt 233) sieht ausdrücklich vor, dass der Bieter Art und Umfang der durch Nachunternehmer ausgeführtden Teilleistungen benennt; Auch kann – etwa über eine angekreuzte Option – gefordert sein, dass die Namen der Nachunternehmer bereits bei Angebotsabgabe anzugeben sind.
Ergänzend erlaubt das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235), dass der Bieter zur Ausführung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt (Eignungsleihe) und dort Art und Umfang der übernommenen Teilleistungen sowie die überlassene Eignung beschreiben.
Grenzen werden nicht quantitativ festgelegt; allerdings erklärt der Bieter im Angebotsschreiben, dass alle Leistungen, die nicht in den Verzeichnissen Nachunternehmerleistungen bzw. Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausgeführt werden.
Darüber hinaus verpflichten sich die besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB TVgG NRW) den Auftragnehmer ausdrücklich dazu, dafür Sorge zu tragen, dass alle Nachunternehmen die tariflichen Mindestarbeitsbedingungen bzw. den gesetzlichen Mindestlohn einhalten; bei Verstößen drohen Kündigung aus wichtigem Grund und Vertragsstrafe.
Nachweise über Eignung und Zuverlässigkeit können – etwa über Eigenerklärungen und ggf. später nachzureichende Bescheinigungen – auch von Nachunternehmern verlangt werden.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Eine Verpflichtung zu einer Ortsbesichtigung oder eine konkrete Terminangabe für eine Besichtigung wird im gegebenen Material nicht erwähnt; ob eine Ortsbesichtigung vorgesehen oder verpflichtend ist, lässt sich aus diesem Auszug auch nicht entnehmen.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Hinsichtlich der Sprache ist erkennbar, dass alle Formulare und vertraglichen Bestimmungen in deutscher Sprache abgefasst sind (z.B. VHB-Bund-Formulare, VHB NRW, Eigenerklärungen, Angebotsschreiben), es findet sich auch keine explizite Klausel, die die Einreichung ausschließlich in deutscher Sprache vorschreibt oder die Zulässigkeit fremdsprachiger Nachweise regelt; eine solche Vorgabe stünde typischerweise in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der Bekanntmachung, die hier nicht vollständig wiedergegeben sind.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist wird im Angebotsschreiben nur festgehalten, dass der Bieter an sein Angebot „bis zum Ablauf der Bindefrist“ gebunden ist, ohne dass in dem Auszug ein konkretes Datum oder eine Dauer genannt wäre.
Auch eine ausdrückliche Frist für Bieterfragen (z.B. bis zu einem bestimmten Kalendertag vor Angebotsfrist) ist in den genannten Textstellen nicht enthalten.
Weitere Angaben
Öffentliche Bauausschreibung „Verschiedene Deckenüberzüge im Stadtgebiet“ – Auszug zu Sicherheiten, Nachunternehmern und Angebotsmodalitäten
Der Text stammt aus Vergabeunterlagen zu einer öffentlichen Bauausschreibung (Straßenbau/Asphaltarbeiten) in Deutschland, konkret Nordrhein-Westfalen (Bezug auf VHB Bund, VHB NRW, TVgG NRW, Vergabemarktplatz NRW).
Er enthält insbesondere besondere und zusätzliche Vertragsbedingungen, Eigenerklärungen zur Eignung und zu Ausschlussgründen, sowie Formblätter für Nachunternehmer und sonstige Unternehmen.
Der Blickwinkel ist der einer deutschen öffentlichen Auftraggebers, der auf Grundlage der VOB/A, VOB/B und landesrechtlicher Vorgaben (TVgG NRW, MiLoG) ausschreibt.
Zu Ortsbesichtigung, Sprache und Angebots-/Fristenregelungen enthält der vorliegende Textauszug nur indirekte oder keine Angaben.
Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →
Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 10.10.2026
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| MAN Truck Center Essen Verkauf Düsseldorf / Neuss | 9 | 2023–2025 |
| Die Kette KochWerke gGmbH · Bergisch Gladbach | 8 | 2021–2025 |
| Wilhelm Gobbers GmbH · Krefeld | 6 | 2025 |
| Stahl - und Metallbau Peters GmbH · Goch | 6 | 2025 |
| Rosenbauer Deutschland GmbH | 5 | 2021–2025 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Kontakt Vergabestelle
Taktik
Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, gingen meist etwa 4 Angebote ein. Ein normales Feld für diesen Markt. (Erfahrungswert aus 101 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 24 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.496 Verfahren). Deutlich knapper als üblich: hier zählt die erste Woche.
Die Frist fällt auf einen Montag — Ihr letzter voller Arbeitstag ist der Freitag davor. Nachweise und Bürgschaften bis Donnerstag beisammen haben.
Bieter aus dem Ausland
In Deutschland · Bauarbeiten gingen 687 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 244.229 erfassten Vergaben) — vor allem aus Österreich, Frankreich, Polen.
So bewerben Sie sich
Anleitung: So bewerben Sie sich auf cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registrierung, Signatur, Gebühren — aus dem Bieterhandbuch des Betreibers.
Die nächste nicht verpassen
Solche Ausschreibungen schickt Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr als KI-geprüfte Auswahl — Claude von Anthropic prüft, ob sie zur Firma passen, und lernt aus jeder Rückmeldung.
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