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Ceiling covers Willich 2027-2028
Deckenüberzüge Willich 2027-2028 — original title
Your path to submission
- Deadline: 2 November at 09:00 — 1 day left.
- You submit on evergabe.NRW — not here and not by e-mail. ↗ Free bidder account on the cosinex platform required (created instantly); offers go through the bidding tool, usually plain text form suffices — no qualified signature. Sort out account and signature first — not on submission day.
- Collect your evidence — the eligibility requirements are listed on this page; for many of them the analysis explains how to obtain them.
What the buyer is looking for
Various ceiling covers in the Willich urban area 2026-2028
Contract
Type of service
Clement What the numbers say about this buyer
- In this sector the buyer awards roughly every 3 months (101 awards, most recently July 2026) — by that rhythm the next award was due around October 2026. The last award went to C. Peters Metallbau GmbH.n = 101
- The median procedure drew 2 bids (259 procedures with a bid count); 38% ended with a single bidder. Sector: median 4 bids.n = 259
- 49% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (261 awards since 2019, spread over 133 companies). 51% went to new names.n = 261 awards since 2019
- The award came in at a median 86% of the estimated value (8 awards with both estimate and value) — pricing at the estimate is usually too high here. Sector: 89%.n = 8
- 100% of the bids received came from small and medium-sized enterprises (8 procedures with a bid mix). Sector: 87%.n = 8
From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 01/11/2026.
Tender documents at a glance
The essentials of the tender documents, checked statement by statement against the documents. For your bid, the original documents count.
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Vergabeunterlagen Straßenbau/Asphaltarbeiten Stadt Willich
Die Texte betreffen ein öffentliches Vergabeverfahren für Bauleistungen (Straßenbau/Asphaltarbeiten, „Verschiedene Deckenüberzüge im Stadtgebiet“) aus Sicht eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Land Nordrhein-Westfalen.
Es handelt sich um VHB‐Bund/VHB‐NRW‐Formblätter und Besondere/Zusätzliche Vertragsbedingungen nach VOB/B.
Erwähnt werden ausschließlich deutsche Rechtsnormen (VOB/B, TVgG NRW, MiLoG, NachwV, EStG, GewO, SGB IX), die das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung in Deutschland regeln.
Zunächst wird der allgemeine Rahmen der Ausschreibung beschrieben, wobei auf die Bauleistung „Straßenbau/Asphaltarbeiten“ im Stadtgebiet Willich und verschiedene Straßen (z.B. Cloerbruchallee, Wiesengrund, Quirinstraße, WW Votzhöfe) verwiesen wird.
Die Vergabeunterlagen bestehen u.a. aus dem Angebotsschreiben (Formblatt 213), dem Leistungsverzeichnis, Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und zusätzlichen Vertragsbedingungen (Formblatt 215) sowie landesspezifische BVB zur Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen (Formblatt 513) und Eigenerklärungen zur Eignung und zu Ausschlussgründen (Formblätter 124, 521, 522).
Hinsichtlich der eingereichten Unterlagen und Eignungsanforderungen ist der Bieter verpflichtet, mit dem Angebot das Angebotsschreiben einschließlich der dort angekreuzten Anlagen und Erklärungen einreichen, wie etwa das ausgefüllte Leistungsverzeichnis mit Preisen, ggf. ein Instandhaltungsvertragsformular, die Formblätter 233 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen), 234 (Erklärung Bietergemeinschaft), 235 (Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen), 248 (Holzprodukte), sowie fakultativ Nebenangebote.
Außerdem sind die Eigenerklärungen zur Eignung (Formblatt 124), die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, falls gefordert), Angaben zur Preisermittlung (221/222) und die Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zum Mindestlohngesetz (Formblätter 521 und 522) abzugeben.
Der Bieter muss Umsätze der letzten drei Jahre (vergleichbare Bauleistungen), die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren (Referenzen), verfügbare Arbeitskräfte, Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK), Insolvenzfreiheit, Zuverlässigkeit (keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A), ordnungsgemäße Steuer‐ und Sozialversicherungszahlungen, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und die Einhaltung des MiLoG und des TVgG NRW bestätigen.
Konkrete Mindestumsatz- oder Referenzsummen werden im zitierten Text nicht genannt, wohl aber die Pflicht, im Fall der „engeren Wahl“ auf Verlangen entsprechende Nachweise (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Freistellungsbescheinigung § 48b EStG, BG-Bescheinigung) innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen, sonst droht Angebotsausschluss.
Die Leistung ist Straßenbau/Asphaltarbeiten, einschließlich ggf. Entsorgungsleistungen für gefährliche Abfälle, bei denen der Auftragnehmer als Erzeuger fungiert und alle Pflichten des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (NachwV, ZKS-Abfall, Registerführung, Begleitscheine, verantwortliche Erklärung) übernehmen.
Zu Zuschlagskriterien und Gewichtung enthält der zitierte Text keine expliziten Angaben.
Die Unterlagen regeln primär die formalen Angebotsbestandteile, die Eignungsanforderungen und die Vertragsbedingungen (Fristen, Sicherheiten, Strafen, TVgG/MiLoG, Entsorgung).
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Solche Angaben wie etwa preisliche Gewichtung, Qualitäts‐ oder Umweltkriterien müssen aus der Auftragsbekanntmachung bzw. den nicht zitierten Teilen der Vergabeunterlagen entnommen werden; im vorliegenden Ausschnitt wird nur festgehalten, dass der Bieter seine Angebotsendsumme und ggf. Preisnachlass angibt und sich bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot bindet.
Die Risiken und Besonderheiten für den Bieter betreffen insbesondere Vertragsstrafen, Sicherheiten, Nachunternehmer, Ausschluss‐ und Kündigungsgründe sowie Abfallentsorgung und Tariftreue.
Zusätzlich sieht das TVgG‐NRW‐Formblatt 513 bei Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen oder Kontrollpflichten gegenüber Nachunternehmern eine Vertragsstrafe von 1 % bis max. 5 % des Auftragswertes sowie eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund vor; weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Zu Sicherheiten wird einerseits im BVB ausgeführt, dass auf Vertragserfüllungs‐ und Mängelsicherheit verzichtet wird, andererseits in den zusätzlichen Vertragsbedingungen (215), dass – soweit die BVB keine abweichende Regelung enthält und die Auftragssumme ≥ 250.000 € ist – eine Vertragserfüllungssicherheit von 5 % und eine Mängelsicherheit von 3 % zu leisten ist; diese Sicherheiten können über Bürgschaften nach den dort genau beschriebenen Anforderungen (selbstschuldnerische Bürgschaft ohne Einrede der Vorausklage, unbefristet, Verjährungsregelung, Gerichtsstand) erbracht werden.
Außerdem wird ein pauschaler Schadensersatz von 15 % der Bruttoabrechnungssumme für nachgewiesene kartellrechtswidrige Abreden im Zusammenhang mit der Vergabe akzeptiert, es sei denn, der Bieter weist einen geringeren Schaden nach.
Zu Nachunternehmern und Eignungsleihe ist festgelegt, dass deren Leistungen und Kapazitäten im Verzeichnis 233/235 zu benennen sind, die TVgG‐Pflichten an diese weiterzugeben sind und auf Verlangen deren Namen und Eignungsnachweise vorzuweisen sind; Verstöße können zum Ausschluss und zur Kündigung führen.
Angaben zu Bindefrist, Fragenfrist oder Ortsbesichtigung sind in den zitierten Passagen nicht konkret terminiert, werden aber üblicherweise in der Aufforderung zur Angebotsabgabe/ Bekanntmachung bestimmt; es wird nur betont, dass Änderungen der Vergabeunterlagen Bestandteil des Angebots sind und der Bieter die Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkennt.
Hinsichtlich möglicher Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen wird – etwa im Angebotsschreiben – darauf hingewiesen, dass der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt wird, und dass Änderungen der Vergabeunterlagen, die dem Bieter zugehen, automatisch Gegenstand seines Angebotes sind.
Ebenso wird klargestellt, dass gleichwertige technische Spezifikationen immer zugelassen sind, auch wenn der Zusatz „oder gleichwertig“ nicht ausdrücklich erwähnt ist, was im Zweifel den Vorrang der technisch funktionalen Spezifikation vor konkret genannten Produkten verdeutlicht.
Bei scheinbar divergierenden Aussagen zu Sicherheiten (Verzicht vs. Pflicht ab 250.000 €) ist nach Systematik der VHB‐Formblätter davon auszugehen, dass die spezielleren, für den konkreten Auftrag ausgefüllten Besonderen Vertragsbedingungen (z.B. ob „auf Sicherheit wird verzichtet“ angekreuzt ist) Vorrang vor der allgemeinen Einheitlichen Fassung 215 haben; maßgeblich sind die im konkreten BVB‐Blatt angekreuzten bzw. ausgefüllten Alternativen.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Hinsichtlich der Sicherheiten regeln die „Besonderen Vertragsbedingungen“ und die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ die Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit.
Es wird ausdrücklich festgelegt, dass – soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt – Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten ist.
Ebenso ist eine Sicherheit für Mängelansprüche vorgesehen, deren Höhe drei Prozent der Schlussrechnungssumme (bzw. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme) beträgt.
Als Form der Sicherheit ist insbesondere die Bürgschaft vorgesehen; hierfür sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter „Vertragserfüllungsbürgschaft“, „Mängelansprüchebürgschaft“ und „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“ zu verwenden, wobei die Bürgschaftserklärung bestimmte Standardklauseln (selbstschuldnerische Bürgschaft, Verzicht auf Einrede der Vorausklage usw.) enthalten muss.
Eine Bietersicherheit (Angebotsbürgschaft) wird im vorliegenden Textauszug nicht erwähnt; ebenso ist keine explizite Frist genannt, bis wann die Sicherheiten nach Zuschlag vorzulegen sind (dies ergibt sich üblicherweise aus § 17 VOB/B bzw. der gesonderten Aufforderung, wird hier aber nicht konkretisiert).
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern und der Nutzung anderer Unternehmen finden sich mehrere Formblätter und vertragliche Vorgaben.
Das „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ (Formblatt 233) sieht ausdrücklich vor, dass der Bieter Art und Umfang der durch Nachunternehmer ausgeführtden Teilleistungen benennt; Auch kann – etwa über eine angekreuzte Option – gefordert sein, dass die Namen der Nachunternehmer bereits bei Angebotsabgabe anzugeben sind.
Ergänzend erlaubt das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235), dass der Bieter zur Ausführung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt (Eignungsleihe) und dort Art und Umfang der übernommenen Teilleistungen sowie die überlassene Eignung beschreiben.
Grenzen werden nicht quantitativ festgelegt; allerdings erklärt der Bieter im Angebotsschreiben, dass alle Leistungen, die nicht in den Verzeichnissen Nachunternehmerleistungen bzw. Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausgeführt werden.
Darüber hinaus verpflichten sich die besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB TVgG NRW) den Auftragnehmer ausdrücklich dazu, dafür Sorge zu tragen, dass alle Nachunternehmen die tariflichen Mindestarbeitsbedingungen bzw. den gesetzlichen Mindestlohn einhalten; bei Verstößen drohen Kündigung aus wichtigem Grund und Vertragsstrafe.
Nachweise über Eignung und Zuverlässigkeit können – etwa über Eigenerklärungen und ggf. später nachzureichende Bescheinigungen – auch von Nachunternehmern verlangt werden.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Eine Verpflichtung zu einer Ortsbesichtigung oder eine konkrete Terminangabe für eine Besichtigung wird im gegebenen Material nicht erwähnt; ob eine Ortsbesichtigung vorgesehen oder verpflichtend ist, lässt sich aus diesem Auszug auch nicht entnehmen.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Hinsichtlich der Sprache ist erkennbar, dass alle Formulare und vertraglichen Bestimmungen in deutscher Sprache abgefasst sind (z.B. VHB-Bund-Formulare, VHB NRW, Eigenerklärungen, Angebotsschreiben), es findet sich auch keine explizite Klausel, die die Einreichung ausschließlich in deutscher Sprache vorschreibt oder die Zulässigkeit fremdsprachiger Nachweise regelt; eine solche Vorgabe stünde typischerweise in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der Bekanntmachung, die hier nicht vollständig wiedergegeben sind.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist wird im Angebotsschreiben nur festgehalten, dass der Bieter an sein Angebot „bis zum Ablauf der Bindefrist“ gebunden ist, ohne dass in dem Auszug ein konkretes Datum oder eine Dauer genannt wäre.
Auch eine ausdrückliche Frist für Bieterfragen (z.B. bis zu einem bestimmten Kalendertag vor Angebotsfrist) ist in den genannten Textstellen nicht enthalten.
Weitere Angaben
Öffentliche Bauausschreibung „Verschiedene Deckenüberzüge im Stadtgebiet“ – Auszug zu Sicherheiten, Nachunternehmern und Angebotsmodalitäten
Der Text stammt aus Vergabeunterlagen zu einer öffentlichen Bauausschreibung (Straßenbau/Asphaltarbeiten) in Deutschland, konkret Nordrhein-Westfalen (Bezug auf VHB Bund, VHB NRW, TVgG NRW, Vergabemarktplatz NRW).
Er enthält insbesondere besondere und zusätzliche Vertragsbedingungen, Eigenerklärungen zur Eignung und zu Ausschlussgründen, sowie Formblätter für Nachunternehmer und sonstige Unternehmen.
Der Blickwinkel ist der einer deutschen öffentlichen Auftraggebers, der auf Grundlage der VOB/A, VOB/B und landesrechtlicher Vorgaben (TVgG NRW, MiLoG) ausschreibt.
Zu Ortsbesichtigung, Sprache und Angebots-/Fristenregelungen enthält der vorliegende Textauszug nur indirekte oder keine Angaben.
Only the contracting authority's tender documents are binding. As of: 10/10/2026
Who has won at this buyer so far
Across all contract types of this buyer — not just this sector. A city buys software and fire engines through the same purchasing office.
| Company | Awards | Period |
|---|---|---|
| MAN Truck Center Essen Verkauf Düsseldorf / Neuss | 9 | 2023–2025 |
| Die Kette KochWerke gGmbH · Bergisch Gladbach | 8 | 2021–2025 |
| Wilhelm Gobbers GmbH · Krefeld | 6 | 2025 |
| Stahl - und Metallbau Peters GmbH · Goch | 6 | 2025 |
| Rosenbauer Deutschland GmbH | 5 | 2021–2025 |
How often this buyer tenders this kind of work
Contracting authority contact
Tactics
When this buyer has awarded in this sector, usually about 4 bids came in. A normal field for this market. (Based on 101 completed awards — not a statement about this procedure.)
This procedure allows 24 days between publication and deadline — typical in this country is 32 (median of 20,496 procedures). Much tighter than usual: the first week counts.
The deadline falls on a Monday — your last full working day is the Friday before. Have evidence and guarantees together by Thursday.
Foreign bidders
In Germany · Construction work, 687 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 244,229 recorded awards) — mostly from Austria, France, Poland.
How to bid
Guide: how to apply on cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registration, signature, fees — from the operator's bidder manual.
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