So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist: 3. November um 23:59 — noch 3 Tage.
- Die Abgabestelle steht in der Bekanntmachung (Link auf dieser Seite).
- Angebot und Nachweise in: Deutsch.
- Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse auf dieser Seite: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Was der Auftraggeber sucht
Eine Universität sucht ein Unternehmen, das Postvorgänge übernimmt: Sendungen abholen, sortieren, frankieren und an Adressen und Postfachadressen zustellen.
- Abholung der Sendungen von der Universität mit Auftragnehmer-Transportbehältnissen
- Zählen, Sortieren und Frankieren der Sendungen sowie Transport, Versand und Zustellung an benannte Adressaten
- Zustellung auch an Postfachadressen und Großempfänger-Anschriften möglich
Die Universität beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen. · Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen die Abholung der Sendungen von der Universität unter Verwendung von Auftragnehmer-Transportbehältnissen, das Zählen, Sortieren und Frankieren der Sendungen sowie den Transport bzw. den Versand und die Zustellung der jeweiligen Sendungen an den jeweils benannten Adressaten inklusive der Abrechnung der Leistungen gemäß der Anforderungen der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses. Eine Zustellung muss dabei auch an Postfachadressen und Großempfänger-Anschriften möglich sein.
Auftrag
Art der Leistung
Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen
- In dieser Branche vergibt der Auftraggeber etwa alle 6 Monate (3 Zuschläge, zuletzt Juni 2023) — rechnerisch war die nächste Vergabe um Dezember 2023 fällig. Den letzten Zuschlag erhielt Securitas Sicherheitsdienste GmbH & Co KG.n = 3
- Der Zuschlag lag im Median bei 100 % des geschätzten Auftragswerts (29 Zuschläge mit Schätzung und Wert) — wer an der Schätzung kalkuliert, liegt hier meist richtig. Branche: 75 %.n = 29
- 46 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (149 Zuschläge seit 2017, verteilt auf 81 Unternehmen). 54 % gingen an neue Namen.n = 149 Zuschläge seit 2017
- Im Median lag nur ein Angebot je Verfahren auf dem Tisch (146 Verfahren mit Bieterzahl); bei 58 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 2 Angebote im Median.n = 146
- 6 % der eingegangenen Angebote kamen aus anderen Ländern (29 Verfahren mit Bietermix) — nicht nur die Gewinner, alle Bieter. Branche: 1 %.n = 29
Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 01.11.2026.
Vergabeunterlagen auf einen Blick
Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.
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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe
Vergabeverfahren Universität Leipzig – Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen
Der Text behandelt ein EU-Vergabeverfahren der Universität Leipzig (Deutschland) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen.
Es geht aus deutscher Sicht um die Durchführung eines offenen Verfahrens nach GWB/VgV unter Einbeziehung weiterer deutscher Vergabevorschriften (VOL/A, UVgO, SächsVergabeG) sowie EU-rechtlicher Vorgaben (z.B. Russland-Sanktionen nach VO (EU) Nr. 833/2014).
Die Perspektive ist die eines öffentlichen Auftraggebers in Deutschland, der Angebote von Bietern aus der EU bzw. WTO-Staaten entgegennimmt und prüft.
Im Hinblick auf die einzureichenden Unterlagen und Eignungsanforderungen verlangt der Auftraggeber insbesondere: das Angebotsformular, das Preisblatt (Los 1/Los 2), die „Eigenerklärung zur Eignung EU“ und den beigefügten Vertragsentwurf 20932-2026 in ausgefüllter bzw. akzeptierter Form und zusätzlich ein bietereigenes Detailangebot ohne eigene AGB sowie Ausführungskonzepte.
Die Eigenerklärung EU umfasst u.a. Angaben zu Handels- oder Berufsregistereintragungen, zu ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern/Sozialbeiträgen, Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie mindestens drei geeignete Referenzen je Los (z.B. Rahmenverträge ≥ 12 Monate mit mind. 100.000 € p.a. netto oder kumulierte Großaufträge ≥ 100.000 € p.a.).
Außerdem sind Erklärungen nach § 123 und § 124 GWB, zur Einhaltung des Mindestlohns/Tariflöhne und zur Nichtbetroffenheit von Russland-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) 833/2014) abzugeben.
Versicherungs- oder Zertifikatsanforderungen werden im Ausschnitt nicht konkretisiert, es wird aber allgemein die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften sowie Standards verlangt.
Zum Leistungsumfang macht der Text deutlich, dass Gegenstand die Erbringung von Postdienstleistungen gemäß Leistungsbeschreibung und Rahmenvertrag ist, losweise für „Los 1 Briefsendungen regional, überregional, international und förmliche Zustellungen“ und „Los 2 Päckchen und Pakete“.
Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.01.2027 bis 31.12.2032.
In den Angebotspreisen müssen alle Kosten enthalten sein, wie etwa Überführung, Zoll, Versicherung, Verpackung, Transport, Frankierung und Abholung; spätere Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Die Universität behält sich vor, den Leistungsumfang in geringem Umfang zu ändern (z.B. bei Umzug, Schließung oder Öffnung von Dienststellen).
Außerdem wird auf besondere Anforderungen wie Sendungsvorbereitung und Erfassung nach Kostenstellen mit „Francotyp-Postalia PostBase One“ und die Möglichkeit einer außer-Haus-Frankierung verwiesen.
Alle 55 Angaben zeigen
Rechnungen sind monatlich nach Leistungserbringung zu stellen, gegliedert nach Sendungsformaten, mit Ausweis der Bruttoeinzelpreise und – soweit vereinbart – skontofähigen Beträgen.
Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt: Bewertungspreis zu 30 % und Qualität zu 70 %, wobei die Qualität sich unterteilt in Qualitätsmanagement (20 %), Umgang mit Versandspitzen (10 %), Auswahl/Qualifikation/Schulung des Personals (20 %), Reklamationskompetenz (10 %) und Nachhaltigkeit (10 %).
Der Preis wird mittels linearer Interpolation bewertet; das niedrigste in die 4. Wertungsstufe gelangte Angebot erhält die volle Punktzahl, das 1,5-fache und höhere Preise erhalten 0 Punkte, dazwischen erfolgt eine lineare Bewertung auf Basis der Nettosumme.
Für die Qualität muss jeder Bieter ein Gesamtkonzept mit Ausführungskonzepten zu den genannten Unterpunkten vorlegen (mindestens 5, höchstens 20 DIN-A4-Seiten).
Die Konzepte werden auf einer Skala von 0–10 Punkte bewertet, mit abgestuften Beschreibungen für sehr gute bis mangelhafte Darlegungen.
Nachhaltigkeit umfasst z.B. emissionsarmen Transport, ressourcenschonende Verpackungen, CO2-arme Zustellinfrastruktur, alternative Antriebstechnologien und ggf. Kompensation verbleibender Emissionen; Berechnungsgrundlagen und Standards sind nachvollziehbar dargestellt.
Zu Risiken und Besonderheiten zählen insbesondere Vertragsstrafen, Sicherheitsleistungen, der Einsatz von Nachunternehmern, Fristen und Korruptionprävention.
Es gibt eine Vertragsstrafe bei schuldhaftem Verzug nach AGB (1 % je Woche bis max. 5 % der Auftragssumme) und eine spezielle Vertragsstrafe bei Überschreitung vereinbarter Sendungslaufzeiten im Rahmen eines Messverfahrens nach § 11 RV (z.B. 0,3 % verspätete Sendungen → 0,3 % des jährlichen Entgelts, begrenzt auf 5 % p.a.).
Sicherheitsleistungen und Bürgschaften sind in den ZAVB geregelt (Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche, Bürgschaft von EU/EWR/WTO-Kreditinstituten, selbstschuldnerisch, mit Verzicht auf bestimmte Einreden).
Nachunternehmer dürfen wesentliche Teile der Leistung nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausführen; der Bieter muss sie im Angebotsformular anzeigen, Eignungsnachweise vorlegen und sicherstellen, dass Kapazitäten bei Auftragserfüllung verfügbar sind.
Bietergemeinschaften müssen im Angebotsformular erklären und sind nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr änderbar; nach Zuschlag muss bei Ausfall einzelner Mitglieder die Leistungserbringung gesichert bleiben, ein neues Mitglied kann nur mit Zustimmung der Universität aufgenommen werden.
Besondere Fristen sind die Angebotsfrist (03.11.2026, 23:59 Uhr), die Bindefrist (bis 14.12.2026) und die Fragenfrist (21.10.2026).
Ortsbesichtigungen werden im Ausschnitt nicht beschrieben, aber besteht ein Unterrichtungsrecht des Auftraggebers und von Prüfern über die Ausführung der Leistungen.
Korruptionsvermeidung ist ausdrücklich vertragliche Pflicht; Verstöße können eine Kündigung aus wichtigem Grund nach ZAVB/Vertrag auslösen.
Hinsichtlich Widersprüchen oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen ist mehrfach klargestellt, dass Änderungen und Ergänzungen an Vergabeunterlagen unzulässig sind und in der Regel zum Angebotsausschluss führen.
Angebote sind ausschließlich auf Grundlage der Vertragsbedingungen der Universität (AGB UL, ZAVB, Vertragsmuster) abzugeben; bietereigene AGB sind ausgeschlossen und entfalten keine Wirkung.
Sofern es Abweichungen oder Bedenken zum Inhalt der Anfrage/Ausschreibung gibt, hat der Bieter diese vor Angebotsabgabe über DTVP mitgeteilt.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zu Sicherheiten und Bürgschaften wird im Abschnitt „Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen der Universität Leipzig“ ausdrücklich auf „Sicherheitsleistungen“ und „Bürgschaften“ eingegangen.
So wird etwa festgelegt, dass eine Sicherheit für die Vertragserfüllung alle Verpflichtungen aus dem Vertrag (einschließlich Mängelansprüche, Schadensersatz und Erstattung von Überzahlungen) abdeckt und eine gesonderte Sicherheit für Mängelansprüche vorgesehen ist.
Ebenso wird bestimmt, dass solche Sicherheiten in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines zugelassenen Kreditinstituts oder Kredit‐/Kautionsversicherers aus der EU, dem EWR oder einem WTO‐Vergabevertragsstaat zu stellen sind, mit Verzicht auf bestimmte Einreden.
Die genaue Höhe der Sicherheitsleistungen und die konkrete Fälligkeit (bis wann die Bürgschaft einreichen ist) werden in den zitierten Passagen nicht beziffert; sie dürften, wie üblich, im vollständigen Vertrag oder einer gesonderten Regelung festgelegt sein, sind aber im bereitgestellten Ausschnitt nicht ersichtlich.
Eine besondere Bietersicherheit (z.B. Angebotsbürgschaft) wird im Text nicht erwähnt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zum Einsatz von Nachunternehmern ist sowohl in den AGB als auch in den Bewerbungsbedingungen eine klare Regelung enthalten.
So ist etwa festgelegt, dass der Auftragnehmer die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an Dritte übertragen darf.
Darüber hinaus muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die eingesetzten Nachunternehmer und deren eigene Unterunternehmer spätestens bis zum Leistungsbeginn mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten mitteilen und auf Verlangen Eignungsnachweise vorlegen.
In den Bewerbungsbedingungen wird auch verlangt, dass beabsichtigte Unterauftragnehmer schon im Angebotsformular benannt werden; der Bieter erklärt dabei gleichzeitig, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten dieser Nachauftragnehmer zur Verfügung stehen werden.
Ergänzend wird – etwa im Zusammenhang mit der EU-Sanktionsregelung – darauf hingewiesen, dass keine Unterauftragnehmer/Lieferanten mit einem Russland-Bezug (wie in der zitierten Vorschrift definiert) eingesetzt werden dürfen, deren Anteil am Auftragswert mehr als 10 % beträgt.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zur Frage einer Ortsbesichtigung enthält das übermittelte Dokument keine Angabe über eine explizite vorgesehene oder verpflichtende Besichtigung.
Es wird zwar ausführlich auf Abnahme, Prüfungsrechte des Auftraggebers und auf werkseigene Prüfungen des Auftragnehmers eingegangen, aber findet sich kein Hinweis auf einen konkreten Besichtigungstermin vor Angebotsabgabe oder auf eine Pflicht zur Teilnahme an einem Ortstermin.
Aus den vorliegenden Textstellen ergibt sich sich also, dass eine Ortsbesichtigung zumindest in den hier zitierten Vergabeunterlagen weder vorgesehen noch verpflichtend geregelt ist; sollte eine Besichtigung dennoch angeboten oder empfohlen werden, wäre sie in anderen, nicht im Ausschnitt enthalten Teilen der Vergabeunterlagen beschrieben.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Die Sprache der Angebote und der Nachweise ist eindeutig festgelegt.
In den Bewerbungsbedingungen wird ausdrücklich verlangt, dass das Angebot „in deutscher Sprache“ abzufassen ist, wobei die Verwendung anderssprachiger Fachtermini zulässig ist.
Ebenso bestimmt § 20 der AGB der Universität Leipzig, dass bei der Auslegung des Vertrages ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich ist und Erklärungen sowie Verhandlungen in deutscher Sprache erfolgen.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Die Bindefrist des Angebots und die Frist für Bieterfragen sind konkret datiert.
So wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (und nochmals im Protokoll der Bieterfragen) festgelegt, dass die Angebotsfrist am 3.11.2026, 23:59 Uhr endet und die Angebotsbindefrist bis zum 14.12.2026 läuft.
Zusätzlich wird in den Bewerbungsbedingungen allgemein klargestellt, dass die Verfahrensfristen gemäß Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen verbindlich sind, und dass das Angebot bis zum Ablauf der Zuschlags‐ bzw. Bindefrist bindend bleibt.
Hinsichtlich der Bieterfragen wird ausdrücklich vorgeschrieben, dass Fragen zum Vergabeverfahren über die Plattform DTVP einreichen sind und „bis spätestens zum 21.10.2026“ vorliegen müssen; später eingehende Fragen können „ggf. nicht mehr bearbeitet und beantwortet werden“.
Weitere Angaben
Das Eingabedokument betrifft ein EU-Vergabeverfahren nach der VgV der Bundesrepublik Deutschland (Universität Leipzig) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen.
Es enthält Auszüge aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dem Vertragsmuster, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZAVB) der Universität Leipzig sowie dem Protokoll der Bieterfragen.
Die Perspektive ist eindeutig deutsch: Es wird auf deutsches Recht (GWB, VgV, VOL/B, BGB, DSGVO, deutsches Postgesetz, deutsches Umsatzsteuerrecht) und deutsche Institutionen (Bundesnetzagentur, Universität Leipzig, deutsches Vergabeportal DTVP) Bezug genommen.
Der Text legt zunächst allgemeine Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens fest, wie etwa den Leistungszeitraum (1.1.2027–31.12.2032), die losweise Vergabe (Los 1 Briefe, Los 2 Päckchen/Pakete), die Art der Angebotsübermittlung (grundsätzlich elektronisch über DTVP) und die Zuschlagskriterien (Preis und Qualitätskonzepte).
Ebenso werden die maßgeblichen Vertragsgrundlagen genannt: das Vertragsmuster zur Rahmenvereinbarung, die AGB der Universität Leipzig für Lieferungen und Leistungen und die zusätzlichen allgemeinen Vertragsbedingungen (ZAVB).
Aus diesen Dokumenten ergeben sich die Regelungen zu Sicherheiten, Nachunternehmern, Sprache, Bindefrist und Fristen für Bieterfragen.
Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →
Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 30.10.2026
Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien
e) Angabe zu Referenzen über erbrachte, vergleichbare Leistungen zum Leistungsgegenstand innerhalb der letzten drei Jahre mit den abgefragten Informationen. Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen je Los erforderlich! Als vergleichbare Referenzen werden (1) … vollständig leseneinklappen
e) Angabe zu Referenzen über erbrachte, vergleichbare Leistungen zum Leistungsgegenstand innerhalb der letzten drei Jahre mit den abgefragten Informationen. Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen je Los erforderlich! Als vergleichbare Referenzen werden (1) … vollständig leseneinklappen
Vergabeunterlagen — Direktdownload
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| SVA System Vertrieb Alexander GmbH | 9 | 2019–2025 |
| Bruker Daltonics GmbH & Co. KG | 7 | 2024–2025 |
| MEGWARE Computer Vertrieb und Service GmbH · Chemnitz | 6 | 2015–2024 |
| Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH | 6 | 2023–2025 |
| H. Kreller GmbH · Augustusburg | 6 | 2007–2025 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Taktik
Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, gingen meist nur ein bis zwei Angebote ein. Ein solides Angebot hat hier echte Chancen. (Erfahrungswert aus 3 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 5 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.496 Verfahren). Deutlich knapper als üblich: hier zählt die erste Woche.
Bieter aus dem Ausland
In Deutschland · Post & Telekommunikation gingen 127 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 3.928 erfassten Vergaben) — vor allem aus Polen, Italien, GB.
Angebotssprache: Deutsch.
So bewerben Sie sich
Anleitung: So bewerben Sie sich auf cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registrierung, Signatur, Gebühren — aus dem Bieterhandbuch des Betreibers.
Die nächste nicht verpassen
Solche Ausschreibungen schickt Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr als KI-geprüfte Auswahl — Claude von Anthropic prüft, ob sie zur Firma passen, und lernt aus jeder Rückmeldung.
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