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Acuerdo marco para los servicios postales

Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen — título original

DEAlemania · Leipzig

Su camino hasta la presentación

  1. Plazo de presentación de ofertas: 3 de noviembre a las 23:59 — quedan 3 días.
  2. El lugar de presentación consta en el anuncio de licitación (enlace en esta página).
  3. Oferta y documentación acreditativa en: alemán.
  4. Reúna la documentación acreditativa y use el análisis de solvencia de esta página: enumera los requisitos y, para los certificados conocidos, la vía de obtención.
Recopilado automáticamente a partir del anuncio de licitación y de los pliegos. Datos sin garantía; prevalece el tenor literal del procedimiento de contratación.

Qué busca el órgano de contratación

La Universidad tiene la intención de celebrar un acuerdo marco sobre la prestación de servicios postales. Los servicios que debe prestar el contratista incluyen la recogida de los envíos de la universidad utilizando contenedores de transporte del contratista, el recuento, la clasificación y el franqueo de los envíos, así como el transporte o la expedición y entrega de los respectivos envíos al destinatario designado, incluida la facturación de los servicios de conformidad con los requisitos de la descripción del servicio y la lista de servicios. La entrega también debe ser posible a direcciones de buzón y grandes direcciones de destinatarios.

Traducción automática (eTranslation de la UE); el texto oficial, en el PDF enlazado.

Contrato

Órgano de contrataciónUniversität Leipzig →
TipoServicios
Valor estimado845.000 €
Publicado30 oct 2026
ProcedimientoProcedimiento abierto
Duración del contrato1 ene 2027 → 31 dic 2032
Acuerdo marco2 lotes

Tipo de prestación

64 · Correos y telecomunicaciones
CPV 64110000

Clement Lo que dicen las cifras sobre este órgano de contratación

  • En este sector el órgano de contratación adjudica aproximadamente cada 6 meses (3 adjudicaciones, la última en junio de 2023); a ese ritmo, la siguiente correspondía alrededor de diciembre de 2023. La última adjudicación recayó en Securitas Sicherheitsdienste GmbH & Co KG.n = 3
  • La adjudicación se cerró en una mediana del 100 % del valor estimado (29 adjudicaciones con estimación e importe) — quien calcula sobre la estimación suele quedar aquí en el punto justo. Sector: 75 %.n = 29
  • El 46 % de las adjudicaciones de este órgano de contratación recayó en empresas que ya habían ganado aquí antes (149 adjudicaciones desde 2017, repartidas entre 81 empresas). El 54 % recayó en nombres nuevos.n = 149 adjudicaciones desde 2017
  • El procedimiento mediano reunió una sola oferta (146 procedimientos con número de ofertas); en el 58 % se quedó en un único licitador. Sector: mediana de 2 ofertas.n = 146
  • El 6 % de las ofertas presentadas procedía de otros países (29 procedimientos con desglose de ofertas), contando todos los licitadores y no solo a los adjudicatarios. Sector: 1 %.n = 29

A partir de las adjudicaciones documentadas de este órgano de contratación; los valores de referencia proceden del mismo sector y del mismo país. Ni previsión ni asesoramiento jurídico. Datos a 01/11/2026.

Los pliegos de un vistazo

Lo esencial de los pliegos, contrastado frase a frase con los documentos. Para su oferta, cuentan los documentos originales.

Impulsado por eBriefing, tecnología lingüística de la UE. Friedrich es un servicio independiente, no una oferta de la UE.

✓ figura en los pliegos · ❓ no encontrado en los pliegos o indicación general · Disponible en alemán.

Vergabeverfahren Universität Leipzig – Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen

Der Text behandelt ein EU-Vergabeverfahren der Universität Leipzig (Deutschland) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen.

Es geht aus deutscher Sicht um die Durchführung eines offenen Verfahrens nach GWB/VgV unter Einbeziehung weiterer deutscher Vergabevorschriften (VOL/A, UVgO, SächsVergabeG) sowie EU-rechtlicher Vorgaben (z.B. Russland-Sanktionen nach VO (EU) Nr. 833/2014).

Die Perspektive ist die eines öffentlichen Auftraggebers in Deutschland, der Angebote von Bietern aus der EU bzw. WTO-Staaten entgegennimmt und prüft.

Im Hinblick auf die einzureichenden Unterlagen und Eignungsanforderungen verlangt der Auftraggeber insbesondere: das Angebotsformular, das Preisblatt (Los 1/Los 2), die „Eigenerklärung zur Eignung EU“ und den beigefügten Vertragsentwurf 20932-2026 in ausgefüllter bzw. akzeptierter Form und zusätzlich ein bietereigenes Detailangebot ohne eigene AGB sowie Ausführungskonzepte.

Die Eigenerklärung EU umfasst u.a. Angaben zu Handels- oder Berufsregistereintragungen, zu ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern/Sozialbeiträgen, Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie mindestens drei geeignete Referenzen je Los (z.B. Rahmenverträge ≥ 12 Monate mit mind. 100.000 € p.a. netto oder kumulierte Großaufträge ≥ 100.000 € p.a.).

Außerdem sind Erklärungen nach § 123 und § 124 GWB, zur Einhaltung des Mindestlohns/Tariflöhne und zur Nichtbetroffenheit von Russland-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) 833/2014) abzugeben.

Versicherungs- oder Zertifikatsanforderungen werden im Ausschnitt nicht konkretisiert, es wird aber allgemein die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften sowie Standards verlangt.

Zum Leistungsumfang macht der Text deutlich, dass Gegenstand die Erbringung von Postdienstleistungen gemäß Leistungsbeschreibung und Rahmenvertrag ist, losweise für „Los 1 Briefsendungen regional, überregional, international und förmliche Zustellungen“ und „Los 2 Päckchen und Pakete“.

Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.01.2027 bis 31.12.2032.

In den Angebotspreisen müssen alle Kosten enthalten sein, wie etwa Überführung, Zoll, Versicherung, Verpackung, Transport, Frankierung und Abholung; spätere Nachforderungen sind ausgeschlossen.

Die Universität behält sich vor, den Leistungsumfang in geringem Umfang zu ändern (z.B. bei Umzug, Schließung oder Öffnung von Dienststellen).

Außerdem wird auf besondere Anforderungen wie Sendungsvorbereitung und Erfassung nach Kostenstellen mit „Francotyp-Postalia PostBase One“ und die Möglichkeit einer außer-Haus-Frankierung verwiesen.

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Rechnungen sind monatlich nach Leistungserbringung zu stellen, gegliedert nach Sendungsformaten, mit Ausweis der Bruttoeinzelpreise und – soweit vereinbart – skontofähigen Beträgen.

Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt: Bewertungs­preis zu 30 % und Qualität zu 70 %, wobei die Qualität sich unterteilt in Qualitätsmanagement (20 %), Umgang mit Versandspitzen (10 %), Auswahl/Qualifikation/Schulung des Personals (20 %), Reklamationskompetenz (10 %) und Nachhaltigkeit (10 %).

Der Preis wird mittels linearer Interpolation bewertet; das niedrigste in die 4. Wertungsstufe gelangte Angebot erhält die volle Punktzahl, das 1,5-fache und höhere Preise erhalten 0 Punkte, dazwischen erfolgt eine lineare Bewertung auf Basis der Nettosumme.

Für die Qualität muss jeder Bieter ein Gesamtkonzept mit Ausführungskonzepten zu den genannten Unterpunkten vorlegen (mindestens 5, höchstens 20 DIN-A4-Seiten).

Die Konzepte werden auf einer Skala von 0–10 Punkte bewertet, mit abgestuften Beschreibungen für sehr gute bis mangelhafte Darlegungen.

Nachhaltigkeit umfasst z.B. emissionsarmen Transport, ressourcenschonende Verpackungen, CO2-arme Zustellinfrastruktur, alternative Antriebstechnologien und ggf. Kompensation verbleibender Emissionen; Berechnungsgrundlagen und Standards sind nachvollziehbar dargestellt.

Zu Risiken und Besonderheiten zählen insbesondere Vertragsstrafen, Sicherheitsleistungen, der Einsatz von Nachunternehmern, Fristen und Korruptionprävention.

Es gibt eine Vertragsstrafe bei schuldhaftem Verzug nach AGB (1 % je Woche bis max. 5 % der Auftragssumme) und eine spezielle Vertragsstrafe bei Überschreitung vereinbarter Sendungslaufzeiten im Rahmen eines Messverfahrens nach § 11 RV (z.B. 0,3 % verspätete Sendungen → 0,3 % des jährlichen Entgelts, begrenzt auf 5 % p.a.).

Sicherheitsleistungen und Bürgschaften sind in den ZAVB geregelt (Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche, Bürgschaft von EU/EWR/WTO-Kreditinstituten, selbstschuldnerisch, mit Verzicht auf bestimmte Einreden).

Nachunternehmer dürfen wesentliche Teile der Leistung nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausführen; der Bieter muss sie im Angebotsformular anzeigen, Eignungsnachweise vorlegen und sicherstellen, dass Kapazitäten bei Auftragserfüllung verfügbar sind.

Bietergemeinschaften müssen im Angebotsformular erklären und sind nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr änderbar; nach Zuschlag muss bei Ausfall einzelner Mitglieder die Leistungserbringung gesichert bleiben, ein neues Mitglied kann nur mit Zustimmung der Universität aufgenommen werden.

Besondere Fristen sind die Angebotsfrist (03.11.2026, 23:59 Uhr), die Bindefrist (bis 14.12.2026) und die Fragenfrist (21.10.2026).

Ortsbesichtigungen werden im Ausschnitt nicht beschrieben, aber besteht ein Unterrichtungsrecht des Auftraggebers und von Prüfern über die Ausführung der Leistungen.

Korruptionsvermeidung ist ausdrücklich vertragliche Pflicht; Verstöße können eine Kündigung aus wichtigem Grund nach ZAVB/Vertrag auslösen.

Hinsichtlich Widersprüchen oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen ist mehrfach klargestellt, dass Änderungen und Ergänzungen an Vergabeunterlagen unzulässig sind und in der Regel zum Angebotsausschluss führen.

Angebote sind ausschließlich auf Grundlage der Vertragsbedingungen der Universität (AGB UL, ZAVB, Vertragsmuster) abzugeben; bietereigene AGB sind ausgeschlossen und entfalten keine Wirkung.

Sofern es Abweichungen oder Bedenken zum Inhalt der Anfrage/Ausschreibung gibt, hat der Bieter diese vor Angebotsabgabe über DTVP mitgeteilt.

Antworten auf die geforderten Kriterien

Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?

Zu Sicherheiten und Bürgschaften wird im Abschnitt „Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen der Universität Leipzig“ ausdrücklich auf „Sicherheitsleistungen“ und „Bürgschaften“ eingegangen.

So wird etwa festgelegt, dass eine Sicherheit für die Vertragserfüllung alle Verpflichtungen aus dem Vertrag (einschließlich Mängelansprüche, Schadensersatz und Erstattung von Überzahlungen) abdeckt und eine gesonderte Sicherheit für Mängelansprüche vorgesehen ist.

Ebenso wird bestimmt, dass solche Sicherheiten in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines zugelassenen Kreditinstituts oder Kredit‐/Kautionsversicherers aus der EU, dem EWR oder einem WTO‐Vergabevertragsstaat zu stellen sind, mit Verzicht auf bestimmte Einreden.

Die genaue Höhe der Sicherheitsleistungen und die konkrete Fälligkeit (bis wann die Bürgschaft einreichen ist) werden in den zitierten Passagen nicht beziffert; sie dürften, wie üblich, im vollständigen Vertrag oder einer gesonderten Regelung festgelegt sein, sind aber im bereitgestellten Ausschnitt nicht ersichtlich.

Eine besondere Bietersicherheit (z.B. Angebotsbürgschaft) wird im Text nicht erwähnt.

Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?

Zum Einsatz von Nachunternehmern ist sowohl in den AGB als auch in den Bewerbungsbedingungen eine klare Regelung enthalten.

So ist etwa festgelegt, dass der Auftragnehmer die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an Dritte übertragen darf.

Darüber hinaus muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die eingesetzten Nachunternehmer und deren eigene Unterunternehmer spätestens bis zum Leistungsbeginn mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten mitteilen und auf Verlangen Eignungsnachweise vorlegen.

In den Bewerbungsbedingungen wird auch verlangt, dass beabsichtigte Unterauftragnehmer schon im Angebotsformular benannt werden; der Bieter erklärt dabei gleichzeitig, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten dieser Nachauftragnehmer zur Verfügung stehen werden.

Ergänzend wird – etwa im Zusammenhang mit der EU-Sanktionsregelung – darauf hingewiesen, dass keine Unterauftragnehmer/Lieferanten mit einem Russland-Bezug (wie in der zitierten Vorschrift definiert) eingesetzt werden dürfen, deren Anteil am Auftragswert mehr als 10 % beträgt.

Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?

Zur Frage einer Ortsbesichtigung enthält das übermittelte Dokument keine Angabe über eine explizite vorgesehene oder verpflichtende Besichtigung.

Es wird zwar ausführlich auf Abnahme, Prüfungsrechte des Auftraggebers und auf werkseigene Prüfungen des Auftragnehmers eingegangen, aber findet sich kein Hinweis auf einen konkreten Besichtigungstermin vor Angebotsabgabe oder auf eine Pflicht zur Teilnahme an einem Ortstermin.

Aus den vorliegenden Textstellen ergibt sich sich also, dass eine Ortsbesichtigung zumindest in den hier zitierten Vergabeunterlagen weder vorgesehen noch verpflichtend geregelt ist; sollte eine Besichtigung dennoch angeboten oder empfohlen werden, wäre sie in anderen, nicht im Ausschnitt enthalten Teilen der Vergabeunterlagen beschrieben.

In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?

Die Sprache der Angebote und der Nachweise ist eindeutig festgelegt.

In den Bewerbungsbedingungen wird ausdrücklich verlangt, dass das Angebot „in deutscher Sprache“ abzufassen ist, wobei die Verwendung anderssprachiger Fachtermini zulässig ist.

Ebenso bestimmt § 20 der AGB der Universität Leipzig, dass bei der Auslegung des Vertrages ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich ist und Erklärungen sowie Verhandlungen in deutscher Sprache erfolgen.

Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?

Die Bindefrist des Angebots und die Frist für Bieterfragen sind konkret datiert.

So wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (und nochmals im Protokoll der Bieterfragen) festgelegt, dass die Angebotsfrist am 3.11.2026, 23:59 Uhr endet und die Angebotsbindefrist bis zum 14.12.2026 läuft.

Zusätzlich wird in den Bewerbungsbedingungen allgemein klargestellt, dass die Verfahrensfristen gemäß Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen verbindlich sind, und dass das Angebot bis zum Ablauf der Zuschlags‐ bzw. Bindefrist bindend bleibt.

Hinsichtlich der Bieterfragen wird ausdrücklich vorgeschrieben, dass Fragen zum Vergabeverfahren über die Plattform DTVP einreichen sind und „bis spätestens zum 21.10.2026“ vorliegen müssen; später eingehende Fragen können „ggf. nicht mehr bearbeitet und beantwortet werden“.

Weitere Angaben

Das Eingabedokument betrifft ein EU-Vergabeverfahren nach der VgV der Bundesrepublik Deutschland (Universität Leipzig) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen.

Es enthält Auszüge aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dem Vertragsmuster, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZAVB) der Universität Leipzig sowie dem Protokoll der Bieterfragen.

Die Perspektive ist eindeutig deutsch: Es wird auf deutsches Recht (GWB, VgV, VOL/B, BGB, DSGVO, deutsches Postgesetz, deutsches Umsatzsteuerrecht) und deutsche Institutionen (Bundesnetzagentur, Universität Leipzig, deutsches Vergabeportal DTVP) Bezug genommen.

Der Text legt zunächst allgemeine Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens fest, wie etwa den Leistungszeitraum (1.1.2027–31.12.2032), die losweise Vergabe (Los 1 Briefe, Los 2 Päckchen/Pakete), die Art der Angebotsübermittlung (grundsätzlich elektronisch über DTVP) und die Zuschlagskriterien (Preis und Qualitätskonzepte).

Ebenso werden die maßgeblichen Vertragsgrundlagen genannt: das Vertragsmuster zur Rahmenvereinbarung, die AGB der Universität Leipzig für Lieferungen und Leistungen und die zusätzlichen allgemeinen Vertragsbedingungen (ZAVB).

Aus diesen Dokumenten ergeben sich die Regelungen zu Sicherheiten, Nachunternehmern, Sprache, Bindefrist und Fristen für Bieterfragen.

Complete los datos de su empresa — le mostraremos si cumple los requisitos de volumen de negocio, seguro y referencias →

Solo son vinculantes los pliegos del órgano de contratación. Fecha: 30/10/2026

Clement
Sus referencias y certificados del país de origen tienen plena validez en toda la UE; para eso existe el derecho europeo de la contratación pública.

Qué debe acreditar — criterios de solvencia

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Inscripción en el registro mercantil
a) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes oder über die Gründe des Fehlens einer solchen Eintragung.
›
Ratio financiero exigido
b) Erklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
›
Volumen de negocios anual mínimo medio
c) Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
›
Volumen de negocios mínimo medio en el ámbito del contrato
d) Erklärung über den Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahre
›
Referencias: servicios
e) Angabe zu Referenzen über erbrachte, vergleichbare Leistungen zum Leistungsgegenstand innerhalb der letzten drei Jahre mit den abgefragten Informationen. Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen je Los erforderlich! Als vergleichbare Referenzen werden (1) … leer completoplegar
e) Angabe zu Referenzen über erbrachte, vergleichbare Leistungen zum Leistungsgegenstand innerhalb der letzten drei Jahre mit den abgefragten Informationen. Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen je Los erforderlich! Als vergleichbare Referenzen werden (1) Rahmenvereinbarung bzw. langfristige Lieferverträge mit einem Auftraggeber oder (2) mehrere großvolumige Einzelaufträge mit verschiedenen Auftraggebern angesehen. Anforderungen an (1) Referenzen mit Rahmenvereinbarungen / langlaufende Verträge: Vertragslaufzeit mind. 12 Monate, Umsatz p.a. mind. 100.000 EUR netto. Anforderungen an (2) Referenzen mit Einzellieferungen: als 1 Referenz wird ein kumuliertes Auftragsvolumen von 100.000 EUR netto p.a. angesehen.
›
Gestión de la calidad
f) Eigenerklärung des Bieters, dass er der gesetzlichen Forderung zur Zahlung des Mindestlohnes bzw. des Tariflohnes für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer nachkommt.
›
Otro requisito de solvencia económica
g) Eigenerklärung gemäß § 123 GWB h) Eigenerklärung gemäß § 124 GWB i) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
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Inscripción en el registro mercantil
a) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes oder über die Gründe des Fehlens einer solchen Eintragung.
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Ratio financiero exigido
b) Erklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
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Volumen de negocios anual mínimo medio
c) Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
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Volumen de negocios mínimo medio en el ámbito del contrato
d) Erklärung über den Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahre
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Referencias: servicios
e) Angabe zu Referenzen über erbrachte, vergleichbare Leistungen zum Leistungsgegenstand innerhalb der letzten drei Jahre mit den abgefragten Informationen. Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen je Los erforderlich! Als vergleichbare Referenzen werden (1) … leer completoplegar
e) Angabe zu Referenzen über erbrachte, vergleichbare Leistungen zum Leistungsgegenstand innerhalb der letzten drei Jahre mit den abgefragten Informationen. Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen je Los erforderlich! Als vergleichbare Referenzen werden (1) Rahmenvereinbarung bzw. langfristige Lieferverträge mit einem Auftraggeber oder (2) mehrere großvolumige Einzelaufträge mit verschiedenen Auftraggebern angesehen. Anforderungen an (1) Referenzen mit Rahmenvereinbarungen / langlaufende Verträge: Vertragslaufzeit mind. 12 Monate, Umsatz p.a. mind. 100.000 EUR netto. Anforderungen an (2) Referenzen mit Einzellieferungen: als 1 Referenz wird ein kumuliertes Auftragsvolumen von 100.000 EUR netto p.a. angesehen.
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Gestión de la calidad
f) Eigenerklärung des Bieters, dass er der gesetzlichen Forderung zur Zahlung des Mindestlohnes bzw. des Tariflohnes für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer nachkommt.
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Otro requisito de solvencia económica
g) Eigenerklärung gemäß § 123 GWB h) Eigenerklärung gemäß § 124 GWB i) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Los textos de los requisitos se citan en el idioma original del anuncio: solo es vinculante la redacción oficial.

Pliegos — descarga directa

⤓
Anexo 1
Pliegos y anexos en el órgano de contratación: normalmente accesibles sin registro
⤓
Pliego de cláusulas administrativas
El anuncio completo, texto oficial

Quién ha ganado hasta ahora con este órgano

Todos los tipos de contrato de este órgano, no solo este sector. Un ayuntamiento compra software y camiones de bomberos en el mismo servicio de compras.

EmpresaAdjudicacionesPeriodo
SVA System Vertrieb Alexander GmbH92019–2025
Bruker Daltonics GmbH & Co. KG72024–2025
MEGWARE Computer Vertrieb und Service GmbH · Chemnitz62015–2024
Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH62023–2025
H. Kreller GmbH · Augustusburg62007–2025
Según las adjudicaciones registradas · quienes ganan con regularidad conocen los requisitos de este órgano: esa es su competencia.

Con qué frecuencia este órgano licita algo así

2
2022
1
2023
2
2026
5 procedimientos en esta categoría desde 2019. La contratación pública se repite: quien conoce el ritmo se prepara en lugar de reaccionar.

Contacto del órgano de contratación

Correo electrónico[email protected]
·
Plazo — martes, 3 de noviembre, 23:59

Táctica

Cuando este órgano ha adjudicado en este sector, solían llegar solo una o dos ofertas. Una oferta sólida tiene aquí opciones reales. (Según 3 adjudicaciones concluidas; no es una afirmación sobre este procedimiento.)

Este procedimiento da 5 días entre la publicación y el plazo; lo habitual en este país son 32 (mediana de 20.496 procedimientos). Mucho más ajustado de lo habitual: cuenta la primera semana.

Licitadores extranjeros

En Alemania · Correos y telecomunicaciones, 127 contratos de los últimos 3 años se adjudicaron a empresas extranjeras (de 3928 adjudicaciones registradas) — sobre todo de Polonia, Italia, Reino Unido.

Lengua de la oferta: Alemán.

Medido sobre datos de adjudicación vinculados; los adjudicatarios extranjeros que licitan a través de una filial nacional cuentan como nacionales, por lo que la proporción real es mayor.

Cómo presentar una oferta

Guía: cómo licitar en cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registro, firma, tasas: según el manual del operador.

Leer el anuncio completo — Original y documentación
Lleva directamente a esta licitación en TED — Tenders Electronic Daily. Allí están los pliegos y todos los anexos.
Este procedimiento está publicado en 2 plataformas
Todas las fuentes conocidas son servicios de publicación. El órgano indica el lugar de presentación en el propio anuncio.
Reunir la documentación — en Alemán
Los 14 criterios de la izquierda, más su precio.
Presentación a través de TED — Tenders Electronic Daily antes del plazo
Presentación electrónica: la primera vez, reserve tiempo para el registro en la plataforma.
A la plataforma de contratación →Anuncio oficial en TED →
Recopilamos datos de millones de anuncios. Si el enlace no funciona, avísenos: nos ocupamos de encontrar el correcto.

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