So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
Einführung von SIB Bauwerke Tag-1-Funktionalitäten
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist: 5. November um 10:00 — noch 4 Tage.
- Die Abgabestelle steht in der Bekanntmachung (Link auf dieser Seite).
- Angebot und Nachweise in: Deutsch.
- Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse auf dieser Seite: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Was der Auftraggeber sucht
Eine Software für Bauwerkverwaltung (SIB-Bauwerke 2.0) soll fertig entwickelt werden, so dass alle Nutzer sie direkt einsetzen können.
- SIB-Bauwerke 2.0 muss als Minimum Viable Product (MVP) finalisiert werden
- Gebrauchstauglichkeit für alle Anwendergruppen erforderlich
- Leistungsdetails sind in der Leistungsbeschreibung definiert
Einführung von SIB Bauwerke Tag-1-Funktionalitäten · Die Fachanwendung SIB-Bauwerke 2.0 ist zu einer für alle Anwendergruppen gebrauchstauglichen Programmversion (Minimum Viable Product, MVP) zu finalisieren (siehe Leistungsbeschreibung).
Auftrag
Art der Leistung
Vergabeunterlagen auf einen Blick
Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.
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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe
Vergabeunterlagen SIB BW 2.0 - Überblick zu Angebot, Eignung, Leistung und Zuschlag
Der Text umfasst Vergabeunterlagen der Bundesverwaltung für Digitales und Verkehr (Deutschland) für das Projekt „SIB BW 2.0“ (Einführung von SIB Bauwerke Tag-1-Funktionalitäten).
Es handelt sich um eine IT-Leistung (Erstellungsvertrag EVB-IT), die im Auftrag des Fernstraßen-Bundesamtes für Bund und 15 Bundesländer ausgeschrieben wird.
Der Schwerpunkt liegt auf den Teilnahmebedingungen, dem EVB-IT-Erstellungsvertrag, der Leistungsbeschreibung, den Zuschlagskriterien und Anlagen zu Tariftreue, IT-Sicherheit, Eignungsnachweisen und Nachunternehmererklärungen.
Perspektive ist ausschließlich die eines deutschen öffentlichen Auftraggebers nach UVgO/VgV.
Im Hinblick auf die vom Bieter einzureichenden Unterlagen verlangt der Auftraggeber u.a. die Verwendung der vorgegebenen Vergabeunterlagen (Formblatt-Angebotsschreiben, Preisblatt, Konzept Projektplan), die Angabe aller Preise geforderten Erklärungen/Nachweise (Formblatt 321 Teilnahmebedingungen).
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und soziale Integrationsunternehmen können bevorzugt werden, wenn sie dies erklären und nachweisen.
Der Auftragnehmer muss Tariftreue nach dem Bundestariftreuegesetz gewährleisten und dokumentieren; eine Prüfstelle kontrolliert stirbt.
Persönliche und unternehmensbezogene Daten werden im Vergabeverfahren nach DSGVO/BDSG verarbeitet; Bieter muss ihre Beschäftigten hierüber informieren und zur Datenübermittlung berechtigt sein.
Der Leistungsumfang betrifft die Erstellung eines MVP / einer Individualsoftware „SIB BW 2.0“ inkl. Anpassungen, Customizing, Dokumentation, SBOM, Pflegeleistungen und Bereitstellung des Quellcodes.
Die Leistungsbeschreibung nennt u.a. Anforderungen an Performance (z.B. Verarbeitung von ca. 200.000 Datensätzen inkl. Dateien, parallele Nutzerzugriffe bis ca. 20 Nutzer, robuste Schnittstellen und Reporting), Demo-Umgebungen (mindestens zwei Demoserver), agile Vorgehensweise mit Iterationen, Prototypen und userzentrierten Tests sowie nachhaltige Umsetzung.
Die Vergütung erfolgt teils pauschal, teils nach Aufwand mit definierten Personalkategorien und Servicezeiten; Reisekosten, Nebenkosten, Materialkosten und Reisezeiten sind gesondert geregelt.
Alle 52 Angaben zeigen
Bei den Zuschlagskriterien gilt eine Gesamtgewichtung: Preis 50 %, Konzeption/Projektplan insgesamt 50 %.
Der Preis wird über eine lineare Punktefunktion normiert (10 Punkte für das niedrigste Angebot, 0 Punkte ab dem Doppelten der niedrigsten Wertungssumme).
Die qualitativen Unterkriterien sind: Umgang mit dem öffentlichen Auftraggeber (10 %), Qualitätssicherung der Softwareentwicklung (20 %), Qualität Projektplanung (10 %) und Projektcontrolling (10 %).
Jedes Unterkriterium wird mit 0-10 Punkte bewertet; die Texte enthalten detaillierte Bewertungsanstriche (z.B. durchgängiges QS-Konzept, Integration automatisierter Tests, projektspezifische Prüfmechanismen, Fehlermanagement mit Priorisierung und Behebungsfristen; zu Projektplanung: Beschreibung von Zyklusdauer, Rollenkonzept, Backlog-Priorisierung, Abnahme- und Abstimmungsformate; zu Controlling: Einsatz geeigneter Tools/Methoden, Berichtswesen für verschiedene Stakeholder, gemeinsame Auswertung mit AG, eigenverantwortliches Controlling).
Diese Kriterien sind in Zuschlagskriterien.pdf und einer Anpassung der Zuschlagskriterien festgelegt.
Zu Risiken und Besonderheiten: Der EVB-IT-Erstellungsvertrag sieht Vertragsstrafen bei Verzug nach Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB vor; es kann zusätzliche Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung von Reaktions- und Wiederherstellungszeiten vereinbart werden, während für Teilabnahmetermine die Standard-Vertragsstrafe ausgeschlossen sein kann.
Funktionsprüfungszeiten und erneute Funktionsprüfungen werden gegenüber den EVB-IT-AGB verlängert (z.B. 60 Tage statt 30/14 Tage), was Auswirkungen auf Abnahme und Gewährleistungsbeginn hat.
Es besteht strenge Regelungen zu Urheber- und Nutzungsrechten, zur Übergabe/Hinterlegung des Quellcodes und zur Auftragsdatenverarbeitung (Art. 28 DSGVO) für die im Auftrag der Länder verarbeiteten personenbezogenen Daten, einschließlich der Pflicht, mit den Ländern eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
Teilzahlungen sind zeitlich und prozentual begrenzt (max. 50 % des Auftragswerts vor Endabnahme), wodurch ein Liquiditätsrisiko für den Auftragnehmer besteht.
Besondere Pflichten betreffen Nachunternehmer (Tariftreuepflichten weitergeben, Eignung nachweisen, Verpflichtungserklärungen einholen) und die fehlende Möglichkeit, AGB des Bieters einzubringen, da die EVB-IT Erstellungs-AGB und VOL/B vorrangig gelten.
Informationen zu Bindefrist, Fragenfrist oder Ortsbesichtigung sind im Ausschnitt nicht konkret genannt, aber Formblatt 321 fordert, Unklarheiten vor Angebotsabgabe über die e-Vergabe-Plattform zu melden.
Hinsichtlich möglicher Widersprüche oder Korrekturen regeln der Erstellungsvertrag die Rangfolge der Vertragsbestandteile: Zuerst der Vertragstext, dann die Anlagen 1–4 in festgelegter Reihenfolge, gefolgt von EVB-IT Erstellungs-AGB und VOL/B.
Anlagen 5, 6 und 7 stehen im gleichen Rang zum Vertragstext.
Lizenzbedingungen von Standardsoftware gelten nur nach Maßgabe von Nr. 4.1.1 EVB-IT und ausschließlich für Nutzungsrechte, während Open-Source-Lizenzen nach Vorgabe des Rechteinhabers gelten.
Änderungen an den Vergabeunterlagen durch den Bieter sind unzulässig; nur klare Änderungen in seinen eigenen Eintragungen sind erlaubt.
Bei Abweichungen (z.B. zwischen Kurz- und Langfassung des Leistungsverzeichnisses, Preis/Mengenansatz) gilt der Einheitspreis bzw. die Langfassung als maßgeblich.
Widersprüche innerhalb der Unterlagen werden so grundsätzlich über die definierte Rangfolge geklärt: höher rangige Dokumente (Vertragstext, Leistungsbeschreibung) gehen vor nachgeordneten Anlagen oder Erklärungen des Bieters.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zu Sicherheiten (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaften) enthält der bereitgestellte Text keine ausdrückliche Regelung.
Weder im Auszug des EVB-IT-Erstellungsvertrags noch in den Teilnahmebedingungen Formblatt 321-LF werden Sicherheiten gefordert oder hinsichtlich Art, Höhe oder Frist beschrieben.
Etwaige Vorgaben zu Bürgschaften oder Sicherheiten könnten in anderen, hier nicht lesbaren Teilen der Vergabeunterlagen (z.B. im Angebotsschreiben, Preisblatt oder einer besonderen Anlage) stehen; anhand des verfügbaren Textes ist aber keine Pflicht zur Stellung von Sicherheiten erkennbar.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern ist der Text dagegen sehr konkret.
Nachunternehmer sind grundsätzlich zugelassen: Beabsichtigt der Bieter, wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern/anderen Unternehmen ausführen zu lassen, muss er diese Leistungen im Angebot benennen und die Eignung der Unterauftragnehmer nachweisen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer (Formblatt 393-L/F) zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzulegen; erfolgt dies nicht fristgerecht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Außerdem ist bei Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung des anderen Unternehmens mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu erklären.
Im Rahmen der BVB Bundestariftreue verpflichtet sich der Auftragnehmer auch, sicherzustellen, dass Nachunternehmer und ggf. Verleiher die tarifrechtlichen Pflichten erfüllen und entsprechende Mitwirkungspflichten und Kostentragungsklauseln vertraglich weitergegeben werden.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zur Ortsbesichtigung findet sich im gelieferten Text kein Hinweis.
Weder die Teilnahmebedingungen (Formblatt 321-LF) noch der EVB-IT-Erstellungsvertrag oder die genannten Anlagen erwähnen eine Ortsbesichtigung, einen Besichtigungstermin oder eine Pflicht zur Teilnahme.
Ob eine Besichtigung vorgesehen ist, müsste also den nicht übermittelten Dokumenten (z.B. Leistungsbeschreibung, Angebotsaufforderung) entnommen werden; im bereitgestellten Material wird sie nicht geregelt.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Hinsichtlich Sprache und Nachweise regelt Formblatt 321-LF ausdrücklich: Das Angebot ist in deutscher Sprache abfassen, Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die dem Angebot beigefügt oder auf Verlangen vorzulegen sind und nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden; in einer Fassung der Teilnahmebedingungen wird diese Übersetzung als beglaubigte Übersetzung bezeichnet.
Fremdsprachige Nachweise sind damit nur in Verbindung mit einer (beglaubigten) deutschen Übersetzung zulässig.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist des Angebots und zu Fristen für Bieterfragen enthält der übermittelte Text nur teilweise Informationen.
Eine konkrete Bindefrist (Dauer, Datum) wird in den hier sichtbaren Auszügen nicht genannt; Sie dürfte typischerweise in der Angebotsaufforderung (Formblatt 312) oder im Angebotsschreiben festgelegt sein, deren Inhalte hier aber nicht angezeigt werden.
Zu Bieterfragen heißt es in den Teilnahmebedingungen, dass der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen „unverzüglich vor der Angebotsabgabe“ über die e-Vergabe-Plattform bzw. in Textform mitteilen soll.
Eine konkrete kalendarische Frist oder ein Enddatum für Fragen wird in den übermittelten Passagen aber nicht genannt.
Weitere Angaben
Vergabeunterlagen SIB BW 2.0 - Überblick zu Angebots- und Teilnahmebedingungen
Der zugrundeliegende Text enthält Vergabe- und Vertragsunterlagen für ein IT-Erstellungsprojekt („SIB BW 2.0“) des Fernstraßen-Bundesamts im Geschäftsbereich der Bundesverwaltung für Digitales und Verkehr.
Es handelt sich um deutsche öffentliche Auftragsvergabe (Bezug auf UVgO/VgV, EVB-IT Erstellungs-AGB, VOL/B), also eindeutig um die Perspektive und Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland.
Zum Hintergrund der Vergabeunterlagen: Es werden die Vertragsbestandteile (EVB-IT-Erstellungsvertrag, Leistungsbeschreibung, Angebotsschreiben, Preisblatt, IT-Sicherheits-Erklärung, BVB Bundestariftreue sowie Verpflichtungserklärung nach Verpflichtungsgesetz) und die Teilnahmebedingungen (Formblatt 321-LF) dargestellt.
Die Teilnahmebedingungen konkretisieren u. a. die Form des Angebots, die Verwendung der vorgegebenen Vergabeunterlagen, Regelungen zu Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe sowie Anforderungen an Nachweise und Erklärungen.
Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →
Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 29.10.2026
Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien
Erfahrung in der dv-technischen Umsetzung technischer Regelwerke zur Bauwerksmodellierung und Bauwerksprüfung im Bereich des Ingenieurbaus - Erfahrung in der dv-technischen Umsetzung technischer Regelwerke zur Bauwerksmodellierung und Bauwerksprüfung im Bereic… vollständig leseneinklappen
Kennnisse und Erfahrungen in der Nutzung der Anwendungsbibliotheken: - Kennnisse und Erfahrungen in der Nutzung der Anwendungsbibliotheken: o Apache Commons, o JDBC-Treiber für alle unterstützten Datenbanken, o Rest-API (basierend auf Spring Web / Spring MVC, … vollständig leseneinklappen
Vergabeunterlagen — Direktdownload
Kontakt Vergabestelle
Taktik
Wenn in diesem Land und dieser Branche vergeben wurde, gingen meist nur ein bis zwei Angebote ein. Ein solides Angebot hat hier echte Chancen. (Erfahrungswert aus 22.062 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 7 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.071 Verfahren). Deutlich knapper als üblich: hier zählt die erste Woche.
Bieter aus dem Ausland
In Deutschland · IT-Dienstleistungen gingen 597 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 22.964 erfassten Vergaben) — vor allem aus CH, Niederlande, Österreich.
Angebotssprache: Deutsch.
So bewerben Sie sich
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