So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
Verlängerung der PingIDM
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist: 2. November um 10:00 — noch 1 Tag.
- Die Abgabestelle steht in der Bekanntmachung (Link auf dieser Seite).
- Angebot und Nachweise in: Deutsch.
- Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse auf dieser Seite: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Was der Auftraggeber sucht
Eine Behörde oder ein Unternehmen mietet die Identitätsmanagementsoftware PingIDM für 3 Jahre für insgesamt 5600 Beschäftigte und 47000 externe Nutzer.
- PingIDM-Software (ehemals OpenIDM) mit Support und Wartung
- 5600 Beschäftigte und 47000 externe Nutzer
- Laufzeit: 3 Jahre
Verlängerung der PingIDM (früher OpenIDM) Lizenzen incl. Support/Wartung als Basis von SIAM um 3 Jahre · PingIDM (früher OpenIDM) Software-Miete und -Wartung für 5600 Beschäftigte und 47000 externe Nutzer.
Auftrag
Art der Leistung
Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen
- In dieser Branche vergibt der Auftraggeber etwa alle 3 Monate (34 Zuschläge, zuletzt Juni 2026) — rechnerisch war die nächste Vergabe um September 2026 fällig. Den letzten Zuschlag erhielt IBM Deutschland GmbH.n = 34
- 48 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (696 Zuschläge seit 2017, verteilt auf 362 Unternehmen). 52 % gingen an neue Namen.n = 696 Zuschläge seit 2017
- Im Median lag nur ein Angebot je Verfahren auf dem Tisch (653 Verfahren mit Bieterzahl); bei 68 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 2 Angebote im Median.n = 653
- 70 % der eingegangenen Angebote kamen von kleinen und mittleren Unternehmen (87 Verfahren mit Bietermix). Branche: 41 %.n = 87
- 13 % der eingegangenen Angebote kamen aus anderen Ländern (87 Verfahren mit Bietermix) — nicht nur die Gewinner, alle Bieter. Branche: 3 %.n = 87
Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 01.11.2026.
Vergabeunterlagen auf einen Blick
Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.
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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe
Vergabeunterlagen Universität Stuttgart – Abonnement PingIDM (AZ 26-133)
Die Unterlagen stammen aus einem deutschen Vergabeverfahren der Universität Stuttgart (Deutschland) zur Beschaffung einer Software-Subscription „PingIDM“.
Sichtbar ist der Standpunkt eines öffentlichen Auftraggebers in Deutschland, mit Bezug auf deutsches Vergabe‐, Zivil‐ und Haushaltsrecht (u.a. VgV, UVgO, GWB, LTMG Baden‐Württemberg, MiLoG, VOL/B, EVB‐IT).
Zunächst regeln die „Bewerbungsbedingungen“ die Form und den Inhalt des Angebots.
Der Bieter muss sein Angebot zwingend über das Vergabeportal in Textform auf Deutsch (Ausnahme: Angebotsinhalt darf auch Englisch sein) unter Verwendung des Angebotsformulars einreichen.
Laut Checkliste sind konkret einreichen: das vollständig ausgefüllte Angebotsformular (Anhang 1), ein detailliertes, verbindliches Angebot mit Erläuterungen zur Leistungsbeschreibung ohne Verweis auf eigene AGB/Zahlungsbedingungen, der vom Auftraggeber vorausgefüllte EVB‐IT‐Überlassungsvertrag Typ B (Anhang 2.1) ausgefüllt, sowie die Eigenerklärung „csx 59 – Informationen zum Bieter“ (Anhang 6, bei EU‐Ausschreibungen) und eine Eigenerklärung zu EU‐RUS‐Sanktionen.
Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue‐ und Mindestlohngesetz (LTMG) abzugeben.
Die Eignung ist anhand der in den Formularen geforderten Angaben nachzuweisen (u.a. Unternehmensdaten, ggf. Referenzen und Unternehmensgrößenklassen in csx 59, Erklärung zur Einhaltung LTMG/MiLoG).
Eine ausdrückliche Mindestumsatz‐ oder Referenzanzahl wird im bereitgestellten Text nicht genannt; maßgeblich sind die im jeweiligen Formular abgefragten Eignungsangaben.
Zusätzlich muss der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung nachweisen, die die Haftungshöchstsummen nach Ziff. 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B im Rahmen einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflicht abdeckt.
Zum Leistungsumfang halten Leistungsbeschreibung und EVB-IT-Vertrag fest, dass es um eine zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware „PingIDM“ (früher ForgeRockIDM/OpenIDM) inkl. Hersteller-Support geht.
Es werden vier PingIDM-Module benötigt (Identity Synchronization, Self-Service, Identity Workflow, Lifecycle & Relationship Management – jeweils Workforce Identities, INT & EXT), jeweils für 5.600 interne und 47.000 externe User.
Alle 54 Angaben zeigen
Hinzu kommt das „Ping Customer Care Package – Base Tier“ für alle Module, entsprechend der Supportbedingungen des Herstellers.
Die Subscription beginnt am 01.01.2027 und läuft drei Jahre bis 31.12.2029, mit jährlicher Zahlungsweise; im EVB-Vertrag ist eine Überlassungsdauer von 36 Monaten eingetragen.
Der Ausführungsort ist die Universität Stuttgart, konkret das Informationszentrum/IZUS/TIK; Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers.
Die Vergütung ist im EVB-IT-Vertrag in Euro auszuweisen, mit jährlicher (bzw. im Formular wahlweise monatlicher/jährlicher) Vergütung, Einzelpreisen und Gesamtpreisen pro Position.
Hinsichtlich Zuschlagskriterien sieht die Leistungsbeschreibung ausdrücklich Preis als einziges Zuschlagskriterium vor: Zuschlagskriterium 1 „Preis“ mit 100 von 100 Punkten.
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 100 Punkte, ein Angebot mit 100 % höherem Preis erhält 0 Punkte, Zwischenwerte werden nach einer angegebenen mathematischen Formel interpoliert.
In den Bewerbungsbedingungen wird ergänzt klargestellt, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot nach diesen Kriterien erfolgt.
Bei Wertungsgleichheit mehrere Angebote wird zunächst das preislich günstigste Angebot bevorzugt; besteht auch dann Gleichstand, erfolgt ein Losentscheid.
Qualitative Kriterien sind im Text nicht vorgesehen.
Zu Risiken und Besonderheiten: Als Vertragsgrundlagen gelten der vorausgefüllte EVB‐IT‐Überlassungsvertrag Typ B, die EVB‐IT‐Bedingungen, die VOL/B und die AGB Dienstleistungen der Universität Stuttgart; eigene AGB oder Vertragsentwürfe des Bieters sind explizit ausgeschlossen, ihr Beifügen führt zwingend zum Angebotsausschluss. Die AGB enthalten u.a. Vorgaben zur Rechnungsstellung (30 Tage Zahlungsziel, Pflicht zur E-Rechnung im Format XRechnung/ZUGFeRD ab 1.000 €), Verbot von Vorleistungen ohne Bankbürgschaft, Regelungen zur Abnahme, Haftung, Geheimhaltung, Gerichtsstand (Stuttgart) und Erfüllungsort.
Zum Thema Sicherheiten ist eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft für etwaige ausnahmsweise Vorleistungen vorgesehen; weitere Sicherheiten oder Vertragsstrafen werden in den zitierten Abschnitten nicht konkret genannt (sie können aber in EVB-IT/VOL/B geregelt sein).
Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig, verantwortliche Nachunternehmer sind im Angebotsformular zu benennen.
Eignungsleihe ist erlaubt, muss im Formular erklären und auf Anforderung mit Verpflichtungserklärung belegt werden.
Bietergemeinschaften sind zulässig, müssen alle Mitglieder nennen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und gesamtschuldnerische Haftung erklären.
Die Bindefrist entspricht der Zuschlagsfrist und beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist; innerhalb dieser Zeit kann das Angebot nicht zurückgezogen werden.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen; Antworten werden bis spätestens sechs Kalendertage vor Angebotsfrist erteilt und sind verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ortsbesichtigungen werden im Text nicht erwähnt.
Zur Behandlung von Widersprüchen oder Korrekturen enthalten die Bewerbungsbedingungen mehrere Klarstellungen.
Änderungen der Vergabeunterlagen durch den Bieter sind unzulässig; maßgeblich sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen in der unter „10.
Unterlagen“ genannten Reihenfolge (zuerst Angebotsformular, dann Leistungsbeschreibung, EVB‐IT, AGB, Datenschutzhinweis, Leitbild verantwortungsvolles Handeln, csx‐59‐Eigenerklärung).
Bei nachträglichen Berichtigungen oder Änderungen des Angebots gilt: sie sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig, müssen eindeutig zuordenbar sein, ansonsten werden sie nicht gewertet und die Bewertung erfolgt ohne diese Änderungen.
Verbindlich sind ferner ausschließlich schriftliche/elektronische Auskünfte über das Vergabeportal; mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit.
Bei Widersprüchen zwischen allgemeinen Bedingungen (z.B. AGB des Bieters) und den EVB‐IT/AGB der Universität gilt aufgrund des ausdrücklichen Ausschlusses weiterer Geschäftsbedingungen die Vorrangstellung der vom Auftraggeber benannten Vertragsdokumente.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern führt der Text aus, dass deren Einsatz zulässig ist.
Dabei vergoldet insbesondere: Verantwortliche Nachunternehmer, die die ausgeschriebene Leistung überwiegend, insgesamt oder wesentliche Teilleistungen vollständig erbringen sollen, sind bereits im Angebotsformular zu benennen.
Außerdem ist – wie etwa im Fall der Eignungsleihe – auf Aufforderung des Auftraggebers durch eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen.
Es werden keine festen quantitativen Grenzen (z. B. Prozentanteile der Leistung) genannt; maßgeblich ist, ob es sich um „wesentliche Teilleistungen“ bzw. die überwiegende Gesamtleistung handelt, die transparent zu deklarieren sind.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Eine Ortsbesichtigung wird in den vorliegenden Unterlagen nicht erwähnt.
Es finden sich weder Angaben dazu, dass eine Begehung vorgesehen ist, noch Hinweise auf eine Pflicht zur Teilnahme oder konkrete Termine.
Sollte eine Ortsbesichtigung relevant sein, müsste diese – etwa wie bei Bauleistungen üblich – ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder in separaten Hinweisen angekündigt werden; das ist hier nicht der Fall.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache des Angebots wird klargestellt: Das Angebot ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen; sollte dies nicht möglich sein, kann das Angebot auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Die Kommunikation mit der Universität Stuttgart findet aber ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Zusätzlich heißt es, das Angebot sei einschließlich aller weiteren in der Ausschreibung geforderten Unterlagen in deutscher Sprache und in Textform abzufassen, wobei Ziffer 1 Abs. 1 (Ausnahme Englisch) unberührt bleibt.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist und zu Bieterfragen enthält der Text folgende Aussagen: Die Angebotsfrist sowie die Zuschlags- und Bindefrist sind in anderen Teilen der Vergabeunterlagen (z. B. Bekanntmachung oder Portalangaben) datumsgenau festgelegt, werden hier aber nicht konkret genannt.
Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlags- und Bindefrist; das Angebot kann während dieser Zuschlags- und Bindefrist nicht zurückgezogen werden.
Bezüglich Bieterfragen wird festgelegt, dass Fragen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter genauer Bezugnahme auf Dokument und Abschnitt zu stellen sind.
Die Erteilung von Auskünften erfolgt gegenüber allen Bietern und „bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist“.
Mündliche Auskünfte sind unwirksam; nur die über das Vergabeportal übermittelten Antworten werden verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Weitere Angaben
Vergabeunterlagen Universität Stuttgart – Software-Miete PingIDM (AZ 26-133)
Der Text betrifft die Ausschreibung der Universität Stuttgart (Deutschland) für eine zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware („PingIDM“) einschließlich Support.
Er spiegelt damit die Sicht eines deutschen öffentlichen Auftraggebers und verweist auf deutsches Vergabe- und Vertragsrecht (u. a. VgV, UVgO, GWB, VOL/B, EVB‐IT, LTMG, MiLoG).
Andere Länder werden nur mittelbar erwähnt (z. B. EU, WTO-GPA), aber die Regelungen gelten eindeutig aus deutscher Perspektive.
Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →
Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 27.10.2026
Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § … vollständig leseneinklappen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 2 - Leistungsbeschreibung Eigenerklärung über erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus … vollständig leseneinklappen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 1 - Angebotsformular Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 ab… vollständig leseneinklappen
Vergabeunterlagen — Direktdownload
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| von Hoerner & Sulger GmbH · Schwetzingen | 14 | 2020–2026 |
| dormakaba Deutschland GmbH · Ennepetal | 11 | 2018–2026 |
| Keysight Technologies Deutschland GmbH · Böblingen | 11 | 2020–2025 |
| attocube systems AG · Haar | 8 | 2020–2026 |
| S&K Gebäuderinigung GmbH | 8 | 2026 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Taktik
Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, gingen meist etwa 3 Angebote ein. Ein normales Feld für diesen Markt. (Erfahrungswert aus 36 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 6 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.496 Verfahren). Deutlich knapper als üblich: hier zählt die erste Woche.
Die Frist fällt auf einen Montag — Ihr letzter voller Arbeitstag ist der Freitag davor. Nachweise und Bürgschaften bis Donnerstag beisammen haben.
Bieter aus dem Ausland
In Deutschland · IT-Dienstleistungen gingen 597 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 22.964 erfassten Vergaben) — vor allem aus CH, Niederlande, Österreich.
Angebotssprache: Deutsch.
So bewerben Sie sich
Die nächste nicht verpassen
Solche Ausschreibungen schickt Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr als KI-geprüfte Auswahl — Claude von Anthropic prüft, ob sie zur Firma passen, und lernt aus jeder Rückmeldung.
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