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Extension of PingIDM
Verlängerung der PingIDM — original title
Your path to submission
- Deadline: 2 November at 10:00 — 1 day left.
- The submission point is stated in the notice (link on this page).
- Offer and evidence in: German.
- Collect your evidence — use the eligibility analysis on this page: it lists the requirements and, for known certificates, how to get them.
What the buyer is looking for
Renewal of PingIDM (formerly OpenIDM) licenses including support/maintenance as a basis for SIAM by 3 years · PingIDM (formerly OpenIDM) software rental and maintenance for 5600 employees and 47000 external users.
Contract
Type of service
Clement What the numbers say about this buyer
- In this sector the buyer awards roughly every 3 months (34 awards, most recently June 2026) — by that rhythm the next award was due around September 2026. The last award went to IBM Deutschland GmbH.n = 34
- 48% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (696 awards since 2017, spread over 362 companies). 52% went to new names.n = 696 awards since 2017
- The median procedure drew just one bid (653 procedures with a bid count); 68% ended with a single bidder. Sector: median 2 bids.n = 653
- 70% of the bids received came from small and medium-sized enterprises (87 procedures with a bid mix). Sector: 41%.n = 87
- 13% of the bids received came from other countries (87 procedures with a bid mix) — all bidders, not just the winners. Sector: 3%.n = 87
From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 01/11/2026.
Tender documents at a glance
The essentials of the tender documents, checked statement by statement against the documents. For your bid, the original documents count.
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✓ found in the documents · ❓ not found in the documents or general statement · Available in German.
Vergabeunterlagen Universität Stuttgart – Abonnement PingIDM (AZ 26-133)
Die Unterlagen stammen aus einem deutschen Vergabeverfahren der Universität Stuttgart (Deutschland) zur Beschaffung einer Software-Subscription „PingIDM“.
Sichtbar ist der Standpunkt eines öffentlichen Auftraggebers in Deutschland, mit Bezug auf deutsches Vergabe‐, Zivil‐ und Haushaltsrecht (u.a. VgV, UVgO, GWB, LTMG Baden‐Württemberg, MiLoG, VOL/B, EVB‐IT).
Zunächst regeln die „Bewerbungsbedingungen“ die Form und den Inhalt des Angebots.
Der Bieter muss sein Angebot zwingend über das Vergabeportal in Textform auf Deutsch (Ausnahme: Angebotsinhalt darf auch Englisch sein) unter Verwendung des Angebotsformulars einreichen.
Laut Checkliste sind konkret einreichen: das vollständig ausgefüllte Angebotsformular (Anhang 1), ein detailliertes, verbindliches Angebot mit Erläuterungen zur Leistungsbeschreibung ohne Verweis auf eigene AGB/Zahlungsbedingungen, der vom Auftraggeber vorausgefüllte EVB‐IT‐Überlassungsvertrag Typ B (Anhang 2.1) ausgefüllt, sowie die Eigenerklärung „csx 59 – Informationen zum Bieter“ (Anhang 6, bei EU‐Ausschreibungen) und eine Eigenerklärung zu EU‐RUS‐Sanktionen.
Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue‐ und Mindestlohngesetz (LTMG) abzugeben.
Die Eignung ist anhand der in den Formularen geforderten Angaben nachzuweisen (u.a. Unternehmensdaten, ggf. Referenzen und Unternehmensgrößenklassen in csx 59, Erklärung zur Einhaltung LTMG/MiLoG).
Eine ausdrückliche Mindestumsatz‐ oder Referenzanzahl wird im bereitgestellten Text nicht genannt; maßgeblich sind die im jeweiligen Formular abgefragten Eignungsangaben.
Zusätzlich muss der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung nachweisen, die die Haftungshöchstsummen nach Ziff. 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B im Rahmen einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflicht abdeckt.
Zum Leistungsumfang halten Leistungsbeschreibung und EVB-IT-Vertrag fest, dass es um eine zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware „PingIDM“ (früher ForgeRockIDM/OpenIDM) inkl. Hersteller-Support geht.
Es werden vier PingIDM-Module benötigt (Identity Synchronization, Self-Service, Identity Workflow, Lifecycle & Relationship Management – jeweils Workforce Identities, INT & EXT), jeweils für 5.600 interne und 47.000 externe User.
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Hinzu kommt das „Ping Customer Care Package – Base Tier“ für alle Module, entsprechend der Supportbedingungen des Herstellers.
Die Subscription beginnt am 01.01.2027 und läuft drei Jahre bis 31.12.2029, mit jährlicher Zahlungsweise; im EVB-Vertrag ist eine Überlassungsdauer von 36 Monaten eingetragen.
Der Ausführungsort ist die Universität Stuttgart, konkret das Informationszentrum/IZUS/TIK; Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers.
Die Vergütung ist im EVB-IT-Vertrag in Euro auszuweisen, mit jährlicher (bzw. im Formular wahlweise monatlicher/jährlicher) Vergütung, Einzelpreisen und Gesamtpreisen pro Position.
Hinsichtlich Zuschlagskriterien sieht die Leistungsbeschreibung ausdrücklich Preis als einziges Zuschlagskriterium vor: Zuschlagskriterium 1 „Preis“ mit 100 von 100 Punkten.
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 100 Punkte, ein Angebot mit 100 % höherem Preis erhält 0 Punkte, Zwischenwerte werden nach einer angegebenen mathematischen Formel interpoliert.
In den Bewerbungsbedingungen wird ergänzt klargestellt, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot nach diesen Kriterien erfolgt.
Bei Wertungsgleichheit mehrere Angebote wird zunächst das preislich günstigste Angebot bevorzugt; besteht auch dann Gleichstand, erfolgt ein Losentscheid.
Qualitative Kriterien sind im Text nicht vorgesehen.
Zu Risiken und Besonderheiten: Als Vertragsgrundlagen gelten der vorausgefüllte EVB‐IT‐Überlassungsvertrag Typ B, die EVB‐IT‐Bedingungen, die VOL/B und die AGB Dienstleistungen der Universität Stuttgart; eigene AGB oder Vertragsentwürfe des Bieters sind explizit ausgeschlossen, ihr Beifügen führt zwingend zum Angebotsausschluss. Die AGB enthalten u.a. Vorgaben zur Rechnungsstellung (30 Tage Zahlungsziel, Pflicht zur E-Rechnung im Format XRechnung/ZUGFeRD ab 1.000 €), Verbot von Vorleistungen ohne Bankbürgschaft, Regelungen zur Abnahme, Haftung, Geheimhaltung, Gerichtsstand (Stuttgart) und Erfüllungsort.
Zum Thema Sicherheiten ist eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft für etwaige ausnahmsweise Vorleistungen vorgesehen; weitere Sicherheiten oder Vertragsstrafen werden in den zitierten Abschnitten nicht konkret genannt (sie können aber in EVB-IT/VOL/B geregelt sein).
Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig, verantwortliche Nachunternehmer sind im Angebotsformular zu benennen.
Eignungsleihe ist erlaubt, muss im Formular erklären und auf Anforderung mit Verpflichtungserklärung belegt werden.
Bietergemeinschaften sind zulässig, müssen alle Mitglieder nennen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und gesamtschuldnerische Haftung erklären.
Die Bindefrist entspricht der Zuschlagsfrist und beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist; innerhalb dieser Zeit kann das Angebot nicht zurückgezogen werden.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen; Antworten werden bis spätestens sechs Kalendertage vor Angebotsfrist erteilt und sind verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ortsbesichtigungen werden im Text nicht erwähnt.
Zur Behandlung von Widersprüchen oder Korrekturen enthalten die Bewerbungsbedingungen mehrere Klarstellungen.
Änderungen der Vergabeunterlagen durch den Bieter sind unzulässig; maßgeblich sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen in der unter „10.
Unterlagen“ genannten Reihenfolge (zuerst Angebotsformular, dann Leistungsbeschreibung, EVB‐IT, AGB, Datenschutzhinweis, Leitbild verantwortungsvolles Handeln, csx‐59‐Eigenerklärung).
Bei nachträglichen Berichtigungen oder Änderungen des Angebots gilt: sie sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig, müssen eindeutig zuordenbar sein, ansonsten werden sie nicht gewertet und die Bewertung erfolgt ohne diese Änderungen.
Verbindlich sind ferner ausschließlich schriftliche/elektronische Auskünfte über das Vergabeportal; mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit.
Bei Widersprüchen zwischen allgemeinen Bedingungen (z.B. AGB des Bieters) und den EVB‐IT/AGB der Universität gilt aufgrund des ausdrücklichen Ausschlusses weiterer Geschäftsbedingungen die Vorrangstellung der vom Auftraggeber benannten Vertragsdokumente.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern führt der Text aus, dass deren Einsatz zulässig ist.
Dabei vergoldet insbesondere: Verantwortliche Nachunternehmer, die die ausgeschriebene Leistung überwiegend, insgesamt oder wesentliche Teilleistungen vollständig erbringen sollen, sind bereits im Angebotsformular zu benennen.
Außerdem ist – wie etwa im Fall der Eignungsleihe – auf Aufforderung des Auftraggebers durch eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen.
Es werden keine festen quantitativen Grenzen (z. B. Prozentanteile der Leistung) genannt; maßgeblich ist, ob es sich um „wesentliche Teilleistungen“ bzw. die überwiegende Gesamtleistung handelt, die transparent zu deklarieren sind.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Eine Ortsbesichtigung wird in den vorliegenden Unterlagen nicht erwähnt.
Es finden sich weder Angaben dazu, dass eine Begehung vorgesehen ist, noch Hinweise auf eine Pflicht zur Teilnahme oder konkrete Termine.
Sollte eine Ortsbesichtigung relevant sein, müsste diese – etwa wie bei Bauleistungen üblich – ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder in separaten Hinweisen angekündigt werden; das ist hier nicht der Fall.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache des Angebots wird klargestellt: Das Angebot ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen; sollte dies nicht möglich sein, kann das Angebot auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Die Kommunikation mit der Universität Stuttgart findet aber ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Zusätzlich heißt es, das Angebot sei einschließlich aller weiteren in der Ausschreibung geforderten Unterlagen in deutscher Sprache und in Textform abzufassen, wobei Ziffer 1 Abs. 1 (Ausnahme Englisch) unberührt bleibt.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist und zu Bieterfragen enthält der Text folgende Aussagen: Die Angebotsfrist sowie die Zuschlags- und Bindefrist sind in anderen Teilen der Vergabeunterlagen (z. B. Bekanntmachung oder Portalangaben) datumsgenau festgelegt, werden hier aber nicht konkret genannt.
Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlags- und Bindefrist; das Angebot kann während dieser Zuschlags- und Bindefrist nicht zurückgezogen werden.
Bezüglich Bieterfragen wird festgelegt, dass Fragen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter genauer Bezugnahme auf Dokument und Abschnitt zu stellen sind.
Die Erteilung von Auskünften erfolgt gegenüber allen Bietern und „bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist“.
Mündliche Auskünfte sind unwirksam; nur die über das Vergabeportal übermittelten Antworten werden verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Weitere Angaben
Vergabeunterlagen Universität Stuttgart – Software-Miete PingIDM (AZ 26-133)
Der Text betrifft die Ausschreibung der Universität Stuttgart (Deutschland) für eine zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware („PingIDM“) einschließlich Support.
Er spiegelt damit die Sicht eines deutschen öffentlichen Auftraggebers und verweist auf deutsches Vergabe- und Vertragsrecht (u. a. VgV, UVgO, GWB, VOL/B, EVB‐IT, LTMG, MiLoG).
Andere Länder werden nur mittelbar erwähnt (z. B. EU, WTO-GPA), aber die Regelungen gelten eindeutig aus deutscher Perspektive.
Only the contracting authority's tender documents are binding. As of: 27/10/2026
What you must prove — eligibility criteria
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § … read in fullcollapse
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 2 - Leistungsbeschreibung Eigenerklärung über erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus … read in fullcollapse
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Bewerbungsbedingungen, sowie dem Anhang 1 - Angebotsformular Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 ab… read in fullcollapse
Tender documents — direct download
Who has won at this buyer so far
Across all contract types of this buyer — not just this sector. A city buys software and fire engines through the same purchasing office.
| Company | Awards | Period |
|---|---|---|
| von Hoerner & Sulger GmbH · Schwetzingen | 14 | 2020–2026 |
| dormakaba Deutschland GmbH · Ennepetal | 11 | 2018–2026 |
| Keysight Technologies Deutschland GmbH · Böblingen | 11 | 2020–2025 |
| attocube systems AG · Haar | 8 | 2020–2026 |
| S&K Gebäuderinigung GmbH | 8 | 2026 |
How often this buyer tenders this kind of work
Tactics
When this buyer has awarded in this sector, usually about 3 bids came in. A normal field for this market. (Based on 36 completed awards — not a statement about this procedure.)
This procedure allows 6 days between publication and deadline — typical in this country is 32 (median of 20,496 procedures). Much tighter than usual: the first week counts.
The deadline falls on a Monday — your last full working day is the Friday before. Have evidence and guarantees together by Thursday.
Foreign bidders
In Germany · IT services, 597 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 22,964 recorded awards) — mostly from Switzerland, Netherlands, Austria.
Submission language: German.
How to bid
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