So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
Bereitstellung und webbasierte Nutzung eines Vergleichtools für gesetzliche Krankenkassen
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist: 13. November um 12:00 — noch 12 Tage.
- Die Abgabestelle steht in der Bekanntmachung (Link auf dieser Seite).
- Angebot und Nachweise in: Deutsch.
- Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse auf dieser Seite: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Was der Auftraggeber sucht
Die DAK-Gesundheit braucht eine webbasierte Softwarelösung zum Vergleich gesetzlicher Krankenkassen, die Mitarbeitende und externe Partner nutzen können.
- SaaS-Modell (zeitlich befristete Miete) mit Implementierung, Betrieb, Wartung und Support
- Fortlaufende Aktualisierung der Anwendungsinhalte und Administration durch den Auftragnehmer
- Muss datenschutz-, IT-sicherheits- und vergaberechtlichen Anforderungen einer öffentlichen Körperschaft entsprechen
Beschaffung einer SaaS-Lösung zum webbasierten Vergleich gesetzlicher Krankenkassen für interne und externe Nutzende der DAK-Gesundheit. Umfang: Implementierung, Betrieb, Wartung, Datenpflege, Support. · Gegenstand der Ausschreibung ist die zeitlich befristete Überlassung einer Standardsoftware (Miete) zur Nutzung durch die Auftraggeberin sowie durch dritte Kooperationspartner:innen der Auftraggeberin, die Implementierung, der Betrieb einschließlich Wartung und Pflege inkl. der Bereitstellung und Installation neuer Programmstände im Rahmen eines sog. Software as a Service - Modell (SaaS). Die Administrationsaufwände sowie die fortlaufende Aktualisierung des Contents der Anwendung werden ebenfalls vom Auftragnehmenden übernommen. Das System soll interne Beratungs-, Vertriebs- und Rückgewinnungsprozesse unterstützen. Gleichzeitig muss es allen rechtlichen, vergaberechtlichen, datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitsrelevanten Anforderungen einer öffentlichen Körperschaft entsprechen.
Auftrag
Art der Leistung
Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen
- Im Median lagen 9 Angebote je Verfahren auf dem Tisch (3.331 Verfahren mit Bieterzahl); bei 7 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 1 Angebot im Median.n = 3.331
- In dieser Branche vergibt der Auftraggeber etwa alle 7 Monate (15 Zuschläge, zuletzt Oktober 2026) — die nächste Vergabe ist rechnerisch um Juni 2027 zu erwarten. Den letzten Zuschlag erhielt innovas GmbH.n = 15
- 83 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (3.336 Zuschläge seit 2017, verteilt auf 569 Unternehmen). Das ist deutlich mehr als in der Branche üblich (45 %) — Neueinsteiger haben es hier schwerer als anderswo.n = 3.336 Zuschläge seit 2017
- 83 % der eingegangenen Angebote kamen von kleinen und mittleren Unternehmen (16 Verfahren mit Bietermix). Branche: 51 %.n = 16
- Der Zuschlag lag im Median bei 79 % des geschätzten Auftragswerts (6 Zuschläge mit Schätzung und Wert) — wer an der Schätzung kalkuliert, liegt hier meist zu hoch. Branche: 91 %.n = 6
Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 01.11.2026.
Vergabeunterlagen auf einen Blick
Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.
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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe
Vergabeverfahren DAK-Gesundheit – GKV-Monitor (Vergleichstool für Krankenkassen)
Der Text behandelt ein Vergabeverfahren der DAK-Gesundheit (Deutschland) zur „Bereitstellung und webbasierte Nutzung eines Vergleichstools für gesetzliche Krankenkassen – GKV-Monitor“.
Es handelt sich um ein offenes Verfahren nach VgV mit deutlichem Fokus auf deutsche und europäische Rechtsrahmen (u.a. GWB, VgV, MiLoG, BTTG, DSGVO, EU-Verordnungen zu Russland-Sanktionen).
Der Blickwinkel ist der einer deutschen öffentlichen Auftraggeberin, die europaweit ausschreibt, aber Hosting und bestimmte Sicherheiten an EU/EWR bindet.
Hinsichtlich der vom Bieter einzureichenden Unterlagen und Eignungsanforderungen legt der Text präzise Formblätter und Mindestkriterien fest.
So sind etwa A2 „Eigenerklärung Eignung“ (von Einzelbieter bzw. jedem BG-Mitglied) und A5 „Eigenerklärung Tariftreue“ verpflichtet, während A3 „Eigenerklärung Nachunternehmer“ nur für benannte Nachunternehmer erforderlich ist. Die Eignung umfasst u.a. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (§§ 123, 124 GWB), Mindestlohn/Tariftreue, Russlandsanktionen (Art. 5k VO (EU) 833/2014), Unternehmensumsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahlen sowie der Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflicht mit mindestens 1 Mio. EUR Deckung je Schadensfall.
Zusätzlich ist ein aktuelles Zertifikat zur IT-Sicherheit (ISO 27001, BSI C5 oder SOC 2 Typ II, max. 24 Monate alt) für das Rechenzentrum bzw. die Betriebsumgebung vorzulegen; der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung plus Zertifikatskopie und Angabe der RZ-Standorte.
Referenzen als klassische Projektlisten werden im hier zitierten Text nicht als Mindestkriterium beschrieben, aber technische/berufliche Leistungsfähigkeit wird mittelbar über Personal, Umsätze und IT-Zertifikate nachgewiesen.
Zum Leistungsumfang beschreiben die Leistungsbeschreibung (Anlage B1) Gegenstand und Umfang des SaaS-Angebots: befristete Überlassung einer Standardsoftware (Miete) zur Nutzung durch die DAK-Gesundheit und Kooperationspartner, einschließlich Implementierung, Betrieb, Wartung, Pflege, Updates sowie Content-Pflege. Die Software muss z.B. Vergleichsfunktionen für gesetzliche Krankenkassen abbilden, mindestens TK, HEK, Barmer, IKK’n, AOK’n, KKH, HKK, Bundesknappschaft und bundesweit geöffnete BKK’n berücksichtigen, Pflicht- und Zusatzleistungen, Auszeichnungen und Zusatzbeiträge darstellen und einen Vergleich mit der DAK-Gesundheit (immer an erster Stelle) ermöglichen.
Wie etwa ausgeführt, umfasst der Leistungszeitraum eine feste Vertragslaufzeit von 24 Monaten ab Zuschlag mit Option auf zweimalige Verlängerung um je ein Jahr.
Die Implementierungsphase beträgt maximal vier Wochen nach Vertragsschluss, innerhalb derer die Betriebsbereitschaft herzustellen und zu demonstrieren ist.
Ausführungsort ist – funktional – der Betrieb als Webanwendung; technisch muss Hosting/Serverstandorte ausschließlich in EU/EWR liegen.
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind klar strukturiert: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV; bewertet werden Preis (50 %) und Qualität (50 %).
Alle 46 Angaben zeigen
Als Qualitätskriterien nennt er A4 „Bewertungskriterien“ K1 „Nutzerführung & Usability“ (20 Punkte), K2 „Darstellung & CD/CI-Konformität“ (20 Punkte) und K3 „Datenqualität & Aktualität“ (10 Punkte).
Für jedes Kriterium sind konkrete Angebotsbestandteile zu liefern, etwa: Muster der Abfragestruktur inkl. Klickpfad (M1), Mockup der Ergebnisdarstellung inkl. Symbolsystem positiv/neutral/negativ sowie Designnachweis gemäß Styleguide und PDF-Export (M2/M3), und ein Datenqualitätskonzept inkl. Datenquellen, Validierungsprozess, Vier-Augen-Prinzip, Änderungsdokumentation und Eigenerklärung zum Aktualisierungsrhythmus (M4).
Das Preisblatt B3 ist obligatorisch und bildet die Basis für die Preisbewertung über 24 Monate; ohne vollständig ausgefülltes B3 erfolgt Ausschluss.
Zu Risiken und Besonderheiten zählen verschiedene verfahrens- und vertragsrechtliche Regelungen.
So sind Nebenangebote unzulässig und führen zum Ausschluss, die Angebote sind bis zur Bindefrist (11.01.2027) verbindlich; die Fragefrist endet am 04.11.2026, Angebotsfrist am 13.11.2026.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, müssen aber bis zur Angebotsabgabe gebildet sein; Änderungen danach können unzulässig sein.
Auftragnehmer muss Tariftreue, Mindestlohn, Antikorruptions- und Compliance-Vorgaben einhalten; Verstöße gegen Tariftreue können zu Vertragsstrafen von bis zu 10 % der Netto-Gesamtvergütung führen.
Eine Ortsbesichtigung ist nicht beschrieben; zentrale Kommunikationsplattform ist das Deutsche Vergabeportal, über das auch etwaige Änderungen der Unterlagen bekanntgegeben werden.
Bei Widersprüchen oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen regeln die Bewerbungsbedingungen und der Vertrag die Rangfolge.
Vertragsbestandteile sind alle unter B aufgeführten Dokumente (Vertrag B0, Leistungsbeschreibung B1, Angebotsschreiben B2, Preisblatt B3, Verpflichtungserklärung B4, Konzepte/Muster B5, Bieterfragenkatalog B0a) in der bei Angebotsfrist geltenden Fassung.
Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge: zunächst der Vertrag, dann Preisblatt, Leistungsbeschreibung, Bieterfragenkatalog, EVB-IT Cloud-AGB, Angebotsschreiben, Hinweise/Verpflichtungserklärung, Nachunternehmererklärungen, Konzepte/Muster und zuletzt Zuschlagsschreiben.
Außerdem weist die Auftraggeberin darauf hin, dass auf dem Vergabeportal veröffentlichte Antworten auf Bieterfragen den Vergabeunterlagen gleichstehen und bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen sind.
Solche Klarstellungen und die definierte Rangfolge legen fest, welche Angabe im Fall von Unklarheiten maßgeblich ist.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zunächst zu Sicherheiten und Versicherungen: Das Dokument erwähnt keine klassische Bietersicherheit oder Vertragserfüllungs‐/Mängelbürgschaften, wie sie etwa in Bauvergaben üblich wäre.
Solche Anforderungen gelten sowohl für Einzelbieter als auch – etwa – für Bietergemeinschaften und ggf. Nachunternehmer mit Eignungsleihe; klassische Kautionsleistungen oder Bürgschaften werden nicht beschrieben.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zum Einsatz von Nachunternehmern wird ausführlich geregelt, dass Nachunternehmer grundsätzlich erlaubt sind, aber nach Art ihrer Einbindung differenziert wird.
So wird etwa zwischen Nachunternehmern „mit Eignungsleihe“ und „ohne Eignungsleihe“ unterschieden: Beruft sich der Bieter zur Erfüllung von Eignungskriterien auf die Kapazitäten eines Dritten (z.B. Referenzen, Zertifikate), muss diese Nachunternehmer mit Angebotsabgabe in Anlage B2_Angebotsschreiben benannt werden und die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausfüllen und einreichen; bei wirtschaftlicher/finanzieller Eignungsleihe gilt eine gesamtschuldnerische Haftung.
Bei Nachunternehmern ohne Eignungsleihe können die Namen zunächst offengelassen werden, müssen aber vor Zuschlagserteilung für alle wesentlichen Teilleistungen und nachgelagerten Nachunternehmer nach Benennung und mit A3-Nachunternehmererklärung nachgewiesen werden.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Bezüglich Ortsbesichtigung macht das Dokument keine Angaben, die auf eine vorgesehene oder verpflichtende Besichtigung hinweisen; Der Abschnitt „Fristen im Vergabeverfahren“ listet Absendung der Bekanntmachung, Fragefrist, Angebotsfrist, voraussichtliche Information nach § 134 GWB, Zuschlagserteilung und Bindefrist, aber keine Ortstermin oder Begehung.
Ebenso werden in den allgemeinen Informationen (z.B. zur Nutzung des Vergabemanagementsystems, zum Ablauf des Verfahrens, zu Bietergemeinschaften und Nachunternehmern) keine Ortsbesichtigung oder Teilnahmeverpflichtung erwähnt.
Daraus ergibt sich, dass eine Ortsbesichtigung im Rahmen dieser Ausschreibung weder vorgesehen noch verpflichtend geregelt ist, anders als es etwa bei Bau- oder Reinigungsleistungen häufig der Fall wäre.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Angebots- und Verfahrenssprache wird ausdrücklich festgelegt, dass „Verfahrens- und Angebotssprache Deutsch“ ist.
Das Angebot sowie etwaige Fragen der Bieter müssen zwingend in deutscher Sprache über das Deutsche Vergabeportal eingereicht werden, und die gesamte Kommunikation während der Ausschreibung erfolgt auf Deutsch.
Die Verwendung fremdsprachiger Nachweise wird im Dokument nicht spezifisch diskutiert, aber es wird darauf abgestellt, dass alle relevanten Angaben und Eigenerklärungen (z.B. A2_Eigenerklärung Eignung, A3_Eigenerklärung Nachunternehmer, Verpflichtungserklärungen zu Mindestlohn/Tariftreue oder Datenschutz) in den deutschen Formularen abzugeben sind; damit ist ersichtlich, dass die entscheidungserheblichen Unterlagen in deutscher Sprache vorliegen müssen und fremdsprachige Nachweise gegebenenfalls zu übersetzen wären, um den Anforderungen zu entsprechen.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist und den Fristen für Bieterfragen werden die genauen Daten im Abschnitt „Fristen im Vergabeverfahren“ genannt.
So heißt es, dass Bieter bis zur dort angegebenen Bindefrist an ihr Angebot gebunden sind; konkret ist der „Ablauf der Bindefrist“ auf den 11.01.2027 datiert, identisch mit dem „voraussichtlichen Tag der Zuschlagserteilung“.
Außerdem ist ausdrücklich eine Fragefrist vorgesehen: Bieterfragen sind ausschließlich über das Vergabemanagementsystem und bis zum angegebenen Fragefrist-Datum zu stellen; dieses ist auf den 04.11.2026, 12:00 Uhr festgelegt.
Solche Fragen sind – wie beschrieben – mittels Anlage B0a_Bieterfragenkatalog einreichen, werden von der Auftraggeberin anonymisiert beantwortet und über das Portal kommuniziert.
Ferner wird geregelt, dass später eingereichte Fragen von der Auftraggeberin gegebenenfalls nicht mehr beantwortet werden, womit die Fragefrist eine materielle Ausschlussfrist für Bieterfragen darstellt.
Weitere Angaben
Das Eingabedokument beschreibt die Bewerbungsbedingungen und vertraglichen Rahmenbedingungen für ein offenes Vergabeverfahren nach VgV der DAK-Gesundheit zur „Bereitstellung und webbasierten Nutzung eines Vergleichtools für gesetzliche Krankenkassen – GKV-Monitor“.
Es handelt sich um ein EU-vergaberechtskonformes Verfahren nach deutschem Recht (GWB, VgV, BTTG, MiLoG, AEntG, DSGVO, SGB, BDSG), das klar aus der Perspektive eines deutschen öffentlichen Auftraggebers (Deutschland) geführt wird.
Andere Länder werden nur im Kontext der EU erwähnt (insbesondere „anderer Mitgliedstaat der EU“ im Zusammenhang mit Tariftreue- und Mindestlohnpflichten sowie Ausführung im EU-Ausland).
Stattdessen sind als wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstituts mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000 EUR je Schadensfall gefordert.
Diese Versicherung muss bereits bestehen oder – wie ausdrücklich erläutert – spätestens rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →
Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 14.10.2026
Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien
Persönliche Lage - "1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). || " "1.2 Eigenerkl… vollständig leseneinklappen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - "2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen … vollständig leseneinklappen
Technische und berufliche Leistungsfähgkeit - "3.1 Eigenerklärung zu den Mitarbeitern: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl fachlicher Mitarbeiter in de… vollständig leseneinklappen
Vergabeunterlagen — Direktdownload
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| Abacus Medicine A/S · Kopenhagen | 188 | 2022–2026 |
| kohlpharma GmbH · Merzig | 172 | 2022–2026 |
| EurimPharm Arzneimittel GmbH · Saaldorf-Surheim | 137 | 2022–2026 |
| CC Pharma GmbH · Densborn | 133 | 2022–2025 |
| Orifarm GmbH · Leverkusen | 125 | 2015–2026 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Taktik
Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, lag am Ende meist ein einziges Angebot auf dem Tisch. Ein solides Angebot hat hier echte Chancen. (Erfahrungswert aus 14 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 31 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.496 Verfahren). Ein normales Fenster für diesen Markt.
Bieter aus dem Ausland
In Deutschland · Software & IT-Systeme gingen 347 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 16.515 erfassten Vergaben) — vor allem aus CH, Italien, Österreich.
Angebotssprache: Deutsch.
So bewerben Sie sich
Anleitung: So bewerben Sie sich auf cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registrierung, Signatur, Gebühren — aus dem Bieterhandbuch des Betreibers.
Die nächste nicht verpassen
Solche Ausschreibungen schickt Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr als KI-geprüfte Auswahl — Claude von Anthropic prüft, ob sie zur Firma passen, und lernt aus jeder Rückmeldung.
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