Cómo licitar en este país: plataformas, plazos, umbrales →
Suministro y uso en línea de una herramienta de comparación para las compañías de seguros de enfermedad legales
Bereitstellung und webbasierte Nutzung eines Vergleichtools für gesetzliche Krankenkassen — título original
Su camino hasta la presentación
- Plazo de presentación de ofertas: 13 de noviembre a las 12:00 — quedan 12 días.
- El lugar de presentación consta en el anuncio de licitación (enlace en esta página).
- Oferta y documentación acreditativa en: alemán.
- Reúna la documentación acreditativa y use el análisis de solvencia de esta página: enumera los requisitos y, para los certificados conocidos, la vía de obtención.
Qué busca el órgano de contratación
Adquisición de una solución SaaS para la comparación en línea de los fondos legales del seguro de enfermedad para usuarios internos y externos de DAK-Gesundheit. Alcance: Implementación, operación, mantenimiento, mantenimiento de datos, soporte. · El objeto de la licitación es el suministro temporal de un software estándar (alquiler) para su uso por el cliente y por socios de cooperación externos del cliente, la implementación, operación, incluido el mantenimiento y el cuidado, incluido el suministro e instalación de nuevos estados del programa como parte de un modelo llamado Software as a Service (SaaS). Los costos de administración y la actualización continua del contenido de la aplicación también son asumidos por el cliente. El sistema está destinado a apoyar los procesos internos de consultoría, ventas y recuperación. Al mismo tiempo, debe cumplir con todos los requisitos legales, de contratación, protección de datos y seguridad informática relevantes de un organismo público.
Contrato
Tipo de prestación
Clement Lo que dicen las cifras sobre este órgano de contratación
- El procedimiento mediano reunió 9 ofertas (3331 procedimientos con número de ofertas); en el 7 % se quedó en un único licitador. Sector: mediana de 1 oferta.n = 3331
- En este sector el órgano de contratación adjudica aproximadamente cada 7 meses (15 adjudicaciones, la última en octubre de 2026); a ese ritmo, la siguiente corresponde alrededor de junio de 2027. La última adjudicación recayó en innovas GmbH.n = 15
- El 83 % de las adjudicaciones de este órgano de contratación recayó en empresas que ya habían ganado aquí antes (3336 adjudicaciones desde 2017, repartidas entre 569 empresas). Es bastante más de lo habitual en el sector (45 %): a quien entra por primera vez le cuesta aquí más que en otros sitios.n = 3336 adjudicaciones desde 2017
- El 83 % de las ofertas presentadas procedía de pequeñas y medianas empresas (16 procedimientos con desglose de ofertas). Sector: 51 %.n = 16
- La adjudicación se cerró en una mediana del 79 % del valor estimado (6 adjudicaciones con estimación e importe) — quien calcula sobre la estimación suele quedar aquí por encima. Sector: 91 %.n = 6
A partir de las adjudicaciones documentadas de este órgano de contratación; los valores de referencia proceden del mismo sector y del mismo país. Ni previsión ni asesoramiento jurídico. Datos a 01/11/2026.
Los pliegos de un vistazo
Lo esencial de los pliegos, contrastado frase a frase con los documentos. Para su oferta, cuentan los documentos originales.
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✓ figura en los pliegos · ❓ no encontrado en los pliegos o indicación general · Disponible en alemán.
Vergabeverfahren DAK-Gesundheit – GKV-Monitor (Vergleichstool für Krankenkassen)
Der Text behandelt ein Vergabeverfahren der DAK-Gesundheit (Deutschland) zur „Bereitstellung und webbasierte Nutzung eines Vergleichstools für gesetzliche Krankenkassen – GKV-Monitor“.
Es handelt sich um ein offenes Verfahren nach VgV mit deutlichem Fokus auf deutsche und europäische Rechtsrahmen (u.a. GWB, VgV, MiLoG, BTTG, DSGVO, EU-Verordnungen zu Russland-Sanktionen).
Der Blickwinkel ist der einer deutschen öffentlichen Auftraggeberin, die europaweit ausschreibt, aber Hosting und bestimmte Sicherheiten an EU/EWR bindet.
Hinsichtlich der vom Bieter einzureichenden Unterlagen und Eignungsanforderungen legt der Text präzise Formblätter und Mindestkriterien fest.
So sind etwa A2 „Eigenerklärung Eignung“ (von Einzelbieter bzw. jedem BG-Mitglied) und A5 „Eigenerklärung Tariftreue“ verpflichtet, während A3 „Eigenerklärung Nachunternehmer“ nur für benannte Nachunternehmer erforderlich ist. Die Eignung umfasst u.a. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (§§ 123, 124 GWB), Mindestlohn/Tariftreue, Russlandsanktionen (Art. 5k VO (EU) 833/2014), Unternehmensumsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahlen sowie der Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflicht mit mindestens 1 Mio. EUR Deckung je Schadensfall.
Zusätzlich ist ein aktuelles Zertifikat zur IT-Sicherheit (ISO 27001, BSI C5 oder SOC 2 Typ II, max. 24 Monate alt) für das Rechenzentrum bzw. die Betriebsumgebung vorzulegen; der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung plus Zertifikatskopie und Angabe der RZ-Standorte.
Referenzen als klassische Projektlisten werden im hier zitierten Text nicht als Mindestkriterium beschrieben, aber technische/berufliche Leistungsfähigkeit wird mittelbar über Personal, Umsätze und IT-Zertifikate nachgewiesen.
Zum Leistungsumfang beschreiben die Leistungsbeschreibung (Anlage B1) Gegenstand und Umfang des SaaS-Angebots: befristete Überlassung einer Standardsoftware (Miete) zur Nutzung durch die DAK-Gesundheit und Kooperationspartner, einschließlich Implementierung, Betrieb, Wartung, Pflege, Updates sowie Content-Pflege. Die Software muss z.B. Vergleichsfunktionen für gesetzliche Krankenkassen abbilden, mindestens TK, HEK, Barmer, IKK’n, AOK’n, KKH, HKK, Bundesknappschaft und bundesweit geöffnete BKK’n berücksichtigen, Pflicht- und Zusatzleistungen, Auszeichnungen und Zusatzbeiträge darstellen und einen Vergleich mit der DAK-Gesundheit (immer an erster Stelle) ermöglichen.
Wie etwa ausgeführt, umfasst der Leistungszeitraum eine feste Vertragslaufzeit von 24 Monaten ab Zuschlag mit Option auf zweimalige Verlängerung um je ein Jahr.
Die Implementierungsphase beträgt maximal vier Wochen nach Vertragsschluss, innerhalb derer die Betriebsbereitschaft herzustellen und zu demonstrieren ist.
Ausführungsort ist – funktional – der Betrieb als Webanwendung; technisch muss Hosting/Serverstandorte ausschließlich in EU/EWR liegen.
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind klar strukturiert: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV; bewertet werden Preis (50 %) und Qualität (50 %).
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Als Qualitätskriterien nennt er A4 „Bewertungskriterien“ K1 „Nutzerführung & Usability“ (20 Punkte), K2 „Darstellung & CD/CI-Konformität“ (20 Punkte) und K3 „Datenqualität & Aktualität“ (10 Punkte).
Für jedes Kriterium sind konkrete Angebotsbestandteile zu liefern, etwa: Muster der Abfragestruktur inkl. Klickpfad (M1), Mockup der Ergebnisdarstellung inkl. Symbolsystem positiv/neutral/negativ sowie Designnachweis gemäß Styleguide und PDF-Export (M2/M3), und ein Datenqualitätskonzept inkl. Datenquellen, Validierungsprozess, Vier-Augen-Prinzip, Änderungsdokumentation und Eigenerklärung zum Aktualisierungsrhythmus (M4).
Das Preisblatt B3 ist obligatorisch und bildet die Basis für die Preisbewertung über 24 Monate; ohne vollständig ausgefülltes B3 erfolgt Ausschluss.
Zu Risiken und Besonderheiten zählen verschiedene verfahrens- und vertragsrechtliche Regelungen.
So sind Nebenangebote unzulässig und führen zum Ausschluss, die Angebote sind bis zur Bindefrist (11.01.2027) verbindlich; die Fragefrist endet am 04.11.2026, Angebotsfrist am 13.11.2026.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, müssen aber bis zur Angebotsabgabe gebildet sein; Änderungen danach können unzulässig sein.
Auftragnehmer muss Tariftreue, Mindestlohn, Antikorruptions- und Compliance-Vorgaben einhalten; Verstöße gegen Tariftreue können zu Vertragsstrafen von bis zu 10 % der Netto-Gesamtvergütung führen.
Eine Ortsbesichtigung ist nicht beschrieben; zentrale Kommunikationsplattform ist das Deutsche Vergabeportal, über das auch etwaige Änderungen der Unterlagen bekanntgegeben werden.
Bei Widersprüchen oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen regeln die Bewerbungsbedingungen und der Vertrag die Rangfolge.
Vertragsbestandteile sind alle unter B aufgeführten Dokumente (Vertrag B0, Leistungsbeschreibung B1, Angebotsschreiben B2, Preisblatt B3, Verpflichtungserklärung B4, Konzepte/Muster B5, Bieterfragenkatalog B0a) in der bei Angebotsfrist geltenden Fassung.
Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge: zunächst der Vertrag, dann Preisblatt, Leistungsbeschreibung, Bieterfragenkatalog, EVB-IT Cloud-AGB, Angebotsschreiben, Hinweise/Verpflichtungserklärung, Nachunternehmererklärungen, Konzepte/Muster und zuletzt Zuschlagsschreiben.
Außerdem weist die Auftraggeberin darauf hin, dass auf dem Vergabeportal veröffentlichte Antworten auf Bieterfragen den Vergabeunterlagen gleichstehen und bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen sind.
Solche Klarstellungen und die definierte Rangfolge legen fest, welche Angabe im Fall von Unklarheiten maßgeblich ist.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zunächst zu Sicherheiten und Versicherungen: Das Dokument erwähnt keine klassische Bietersicherheit oder Vertragserfüllungs‐/Mängelbürgschaften, wie sie etwa in Bauvergaben üblich wäre.
Solche Anforderungen gelten sowohl für Einzelbieter als auch – etwa – für Bietergemeinschaften und ggf. Nachunternehmer mit Eignungsleihe; klassische Kautionsleistungen oder Bürgschaften werden nicht beschrieben.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zum Einsatz von Nachunternehmern wird ausführlich geregelt, dass Nachunternehmer grundsätzlich erlaubt sind, aber nach Art ihrer Einbindung differenziert wird.
So wird etwa zwischen Nachunternehmern „mit Eignungsleihe“ und „ohne Eignungsleihe“ unterschieden: Beruft sich der Bieter zur Erfüllung von Eignungskriterien auf die Kapazitäten eines Dritten (z.B. Referenzen, Zertifikate), muss diese Nachunternehmer mit Angebotsabgabe in Anlage B2_Angebotsschreiben benannt werden und die Anlage A3_Eigenerklärung Nachunternehmer ausfüllen und einreichen; bei wirtschaftlicher/finanzieller Eignungsleihe gilt eine gesamtschuldnerische Haftung.
Bei Nachunternehmern ohne Eignungsleihe können die Namen zunächst offengelassen werden, müssen aber vor Zuschlagserteilung für alle wesentlichen Teilleistungen und nachgelagerten Nachunternehmer nach Benennung und mit A3-Nachunternehmererklärung nachgewiesen werden.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Bezüglich Ortsbesichtigung macht das Dokument keine Angaben, die auf eine vorgesehene oder verpflichtende Besichtigung hinweisen; Der Abschnitt „Fristen im Vergabeverfahren“ listet Absendung der Bekanntmachung, Fragefrist, Angebotsfrist, voraussichtliche Information nach § 134 GWB, Zuschlagserteilung und Bindefrist, aber keine Ortstermin oder Begehung.
Ebenso werden in den allgemeinen Informationen (z.B. zur Nutzung des Vergabemanagementsystems, zum Ablauf des Verfahrens, zu Bietergemeinschaften und Nachunternehmern) keine Ortsbesichtigung oder Teilnahmeverpflichtung erwähnt.
Daraus ergibt sich, dass eine Ortsbesichtigung im Rahmen dieser Ausschreibung weder vorgesehen noch verpflichtend geregelt ist, anders als es etwa bei Bau- oder Reinigungsleistungen häufig der Fall wäre.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Angebots- und Verfahrenssprache wird ausdrücklich festgelegt, dass „Verfahrens- und Angebotssprache Deutsch“ ist.
Das Angebot sowie etwaige Fragen der Bieter müssen zwingend in deutscher Sprache über das Deutsche Vergabeportal eingereicht werden, und die gesamte Kommunikation während der Ausschreibung erfolgt auf Deutsch.
Die Verwendung fremdsprachiger Nachweise wird im Dokument nicht spezifisch diskutiert, aber es wird darauf abgestellt, dass alle relevanten Angaben und Eigenerklärungen (z.B. A2_Eigenerklärung Eignung, A3_Eigenerklärung Nachunternehmer, Verpflichtungserklärungen zu Mindestlohn/Tariftreue oder Datenschutz) in den deutschen Formularen abzugeben sind; damit ist ersichtlich, dass die entscheidungserheblichen Unterlagen in deutscher Sprache vorliegen müssen und fremdsprachige Nachweise gegebenenfalls zu übersetzen wären, um den Anforderungen zu entsprechen.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist und den Fristen für Bieterfragen werden die genauen Daten im Abschnitt „Fristen im Vergabeverfahren“ genannt.
So heißt es, dass Bieter bis zur dort angegebenen Bindefrist an ihr Angebot gebunden sind; konkret ist der „Ablauf der Bindefrist“ auf den 11.01.2027 datiert, identisch mit dem „voraussichtlichen Tag der Zuschlagserteilung“.
Außerdem ist ausdrücklich eine Fragefrist vorgesehen: Bieterfragen sind ausschließlich über das Vergabemanagementsystem und bis zum angegebenen Fragefrist-Datum zu stellen; dieses ist auf den 04.11.2026, 12:00 Uhr festgelegt.
Solche Fragen sind – wie beschrieben – mittels Anlage B0a_Bieterfragenkatalog einreichen, werden von der Auftraggeberin anonymisiert beantwortet und über das Portal kommuniziert.
Ferner wird geregelt, dass später eingereichte Fragen von der Auftraggeberin gegebenenfalls nicht mehr beantwortet werden, womit die Fragefrist eine materielle Ausschlussfrist für Bieterfragen darstellt.
Weitere Angaben
Das Eingabedokument beschreibt die Bewerbungsbedingungen und vertraglichen Rahmenbedingungen für ein offenes Vergabeverfahren nach VgV der DAK-Gesundheit zur „Bereitstellung und webbasierten Nutzung eines Vergleichtools für gesetzliche Krankenkassen – GKV-Monitor“.
Es handelt sich um ein EU-vergaberechtskonformes Verfahren nach deutschem Recht (GWB, VgV, BTTG, MiLoG, AEntG, DSGVO, SGB, BDSG), das klar aus der Perspektive eines deutschen öffentlichen Auftraggebers (Deutschland) geführt wird.
Andere Länder werden nur im Kontext der EU erwähnt (insbesondere „anderer Mitgliedstaat der EU“ im Zusammenhang mit Tariftreue- und Mindestlohnpflichten sowie Ausführung im EU-Ausland).
Stattdessen sind als wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstituts mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000 EUR je Schadensfall gefordert.
Diese Versicherung muss bereits bestehen oder – wie ausdrücklich erläutert – spätestens rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Solo son vinculantes los pliegos del órgano de contratación. Fecha: 14/10/2026
Qué debe acreditar — criterios de solvencia
Persönliche Lage - "1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). || " "1.2 Eigenerkl… leer completoplegar
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - "2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen … leer completoplegar
Technische und berufliche Leistungsfähgkeit - "3.1 Eigenerklärung zu den Mitarbeitern: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie über die Anzahl fachlicher Mitarbeiter in de… leer completoplegar
Pliegos — descarga directa
Quién ha ganado hasta ahora con este órgano
Todos los tipos de contrato de este órgano, no solo este sector. Un ayuntamiento compra software y camiones de bomberos en el mismo servicio de compras.
| Empresa | Adjudicaciones | Periodo |
|---|---|---|
| Abacus Medicine A/S · Kopenhagen | 188 | 2022–2026 |
| kohlpharma GmbH · Merzig | 172 | 2022–2026 |
| EurimPharm Arzneimittel GmbH · Saaldorf-Surheim | 137 | 2022–2026 |
| CC Pharma GmbH · Densborn | 133 | 2022–2025 |
| Orifarm GmbH · Leverkusen | 125 | 2015–2026 |
Con qué frecuencia este órgano licita algo así
Táctica
Cuando este órgano ha adjudicado en este sector, al final solía haber una sola oferta. Una oferta sólida tiene aquí opciones reales. (Según 14 adjudicaciones concluidas; no es una afirmación sobre este procedimiento.)
Este procedimiento da 31 días entre la publicación y el plazo; lo habitual en este país son 32 (mediana de 20.496 procedimientos). Un margen normal para este mercado.
Licitadores extranjeros
En Alemania · Software y sistemas informáticos, 347 contratos de los últimos 3 años se adjudicaron a empresas extranjeras (de 16.515 adjudicaciones registradas) — sobre todo de Suiza, Italia, Austria.
Lengua de la oferta: Alemán.
Cómo presentar una oferta
Guía: cómo licitar en cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registro, firma, tasas: según el manual del operador.
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Friedrich encuentra licitaciones como esta por usted — cada mañana a las 7:30, cada una revisada por Claude (Anthropic), y aprende de sus respuestas a qué se dedica de verdad su empresa.
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