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Kauf von Serverausrüstung und Datenspeichergeräten

„Zakup sprzętu serwerowego i urządzeń składowania danych” — Originaltitel

PLPolen · SłupskUNTERSCHWELLIG — NICHT AUF TED

Ihr Weg zur Abgabe

  1. Frist: 2. November um 13:00 — noch 1 Tag.
  2. Eingereicht wird auf eZamówienia — nicht bei uns und nicht per E-Mail. ↗ Abgabe über eZamówienia: Konto nötig; oberhalb der EU-Schwelle qualifizierte Signatur, national genügt oft der podpis zaufany — Wortlaut prüfen. Konto und Signatur zuerst klären — nicht am Abgabetag.
  3. Nachweise sammeln — die Eignungsanforderungen stehen auf dieser Seite; zu vielen sagt Ihnen die Analyse, wie Sie drankommen.
Automatisch zusammengestellt aus Bekanntmachung und Unterlagen — Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Wortlaut des Verfahrens.

Was der Auftraggeber sucht

Das Hafenamt in Słupsk beschafft 4 Anwendungsserver (zwei Typen) und eine Festplattenmatrix als Datenspeicherung.

  • 4 Anwendungsserver in zwei Typen
  • 1 Festplattenmatrix (Speichergerät)
  • Lieferfrist: 35 Tage
Typisch ein Auftrag für Softwarehäuser.
Vereinfacht aus der amtlichen Bekanntmachung — der Wortlaut folgt darunter.

1. Gegenstand der Bestellung ist die Lieferung von Anwendungsservern zweier Typen (insgesamt 4 Stück) und eines Festplatten-Arrays (1 Stück) für die Bedürfnisse des Seeschifffahrtsamtes in Słupsk. 4.1.1. Teil 1: Lieferung von Applikationsservern - 4 Stk. 4.1.1.1. eine kurze Beschreibung der Teile: Lieferung von Anwendungsservern zweier Typen (insgesamt 4 Stück) 4.1.1.2. Fertigstellungsdatum des Teils: 35 Tage 4.1.1.3 CPV-Teilecode(s): 48820000-2 4.1.1.4. Eine ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands ist dem Formblatt für die technische Ausrüstung in Anhang 3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 4.2. Der Auftragnehmer kann ein Angebot für ein Los oder alle Lose einreichen. Jedes Los wird separat bewertet. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert die Möglichkeit, den Auftrag für alle Lose an einen Auftragnehmer zu vergeben. 4.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag zu…

Vollständige Beschreibung anzeigen

… den im Vertragsentwurf beschriebenen Bedingungen auszuführen, die Anhang 1 a) und b) der Leistungsbeschreibung darstellen. 4.6. Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass alle IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse, die zur Ausführung des Auftrags verwendet werden, ob als Hauptkomponenten oder als Komponenten, Elemente der Dienstleistungsumgebung oder zugehörige Lösungen, die vom Auftragnehmer angeboten werden, nicht Folgendes darstellen: 4.6.1. IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse, die in der Empfehlung nach Artikel 33 Abs. 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersicherheitssystem, in dem ihre negativen Auswirkungen auf das Grundinteresse der staatlichen Sicherheit dargelegt werden; 4.6.2. ein IKT-Produkt, dessen Art in der Entscheidung über die Anerkennung des Anbieters als Anbieter mit hohem Risiko gemäß Artikel 67b Absatz 2 festgelegt wurde; 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersicherheitssystem sowie die in diesem Beschluss genannten IKT-Dienste oder -Prozesse. 4.6.3. Die Nichteinhaltung der oben genannten Anforderung führt zur Ablehnung des Angebots gemäß Art. 1 Nr. 17 oder 19 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen. 4.7. Öffentlicher Auftraggeber gemäß Artikel 16a und Artikel 16b Absatz 1 Buchstabe b GMV 1 Im Gesetz über das öffentliche Auftragswesen heißt es: 4.7.1. Wirtschaftsteilnehmer aus „Drittländern, die nicht Vertragspartei internationaler Übereinkünfte sind“, können keinen Auftrag beantragen; 4.7.2. Wirtschaftsteilnehmer können keinen gemeinsamen Vertrag mit Wirtschaftsteilnehmern aus „Drittländern, die nicht Vertragspartei internationaler Übereinkünfte sind“ beantragen; 4.7.3. Auftragnehmer dürfen sich nicht auf die Kapazitäten oder die Situation von Einrichtungen stützen, die Ressourcen im Sinne von Art. 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen mit Ursprung in „Drittländern, die nicht Vertragspartei internationaler Übereinkünfte sind“; 4.7.4. Auftragnehmer dürfen einen Teil des Auftrags nicht an „Drittländer, die nicht Vertragspartei internationaler Übereinkünfte sind“ vergeben; 4.7.5. Unterauftragnehmer dürfen einen Teil des Auftrags nicht an Unterauftragnehmer aus „Drittländern, die nicht Vertragspartei internationaler Übereinkünfte sind“ vergeben. 4.8. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen, Nr. 4.7. Die IPC gilt als Drittländer, die nicht Vertragspartei internationaler Übereinkünfte von Ländern sind, die nicht Vertragspartei des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen oder anderer internationaler Übereinkünfte sind, bei denen die Europäische Union Vertragspartei ist und die einen gegenseitigen und gleichberechtigten Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge gewährleisten. 4.9. Unter Auftragnehmern (Unterauftragnehmern, Unterauftragnehmern) aus Drittländern sind Auftragnehmer (Unterauftragnehmern, Unterauftragnehmern) zu verstehen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und in anderen Ländern als Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen als Vertragsstaaten des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen oder Vertragsparteien anderer internationaler Übereinkünfte niedergelassen oder ansässig sind, die einen gegenseitigen und gleichberechtigten Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge gewährleisten, dem die Europäische Union als Vertragspartei angehört. 4.10. Der öffentliche Auftraggeber handelt auf der Grundlage von Art. 1 und 2 des Gesetzes vom 11. September 2019 – Gesetz über das öffentliche Auftragswesen, bestimmt, dass es nicht die Einreichung von Angeboten erlaubt, in denen „Kauf von Serverausrüstung und Datenspeichern“ angeboten wird, mit Ursprung in

Maschinell ins Deutsche übersetzt. Verbindlich ist der amtliche Wortlaut der Bekanntmachung — der Portal-Link auf dieser Seite führt hin.

Auftrag

ArtDienstleistung
Geschätzter Wertnicht veröffentlicht — üblich bei unterschwelligen Verfahren
Veröffentlicht16. Okt. 2026
2 Lose

Art der Leistung

48 · Software & IT-Systeme30 · Büro- & IT-Ausstattung
CPV 48820000-2 · 30233141-1
Clement
Bei vergleichbaren Aufträgen dieser Branche im Land (3.698 mit bekannter Bieterzahl) lag meist nur ein einziges Angebot vor — ein solides Angebot hat echte Chancen.
Referenzen und Nachweise aus Ihrem Heimatland zählen EU-weit vollwertig — dafür gibt es das europäische Vergaberecht.

Kontakt Vergabestelle

·
Frist — Montag, 2. November um 13:00

Taktik

Wenn in diesem Land und dieser Branche vergeben wurde, lag am Ende meist ein einziges Angebot auf dem Tisch. Ein solides Angebot hat hier echte Chancen. (Erfahrungswert aus 3.698 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)

Dieses Verfahren gibt 17 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in diesem Land sind 18 (Mittel aus 9.435 Verfahren). Ein normales Fenster für diesen Markt.

Die Frist fällt auf einen Montag — Ihr letzter voller Arbeitstag ist der Freitag davor. Nachweise und Bürgschaften bis Donnerstag beisammen haben.

Bieter aus dem Ausland

In Polen · Software & IT-Systeme gingen 67 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 16.266 erfassten Vergaben) — vor allem aus Deutschland, Kroatien, Tschechien.

Gemessen an verknüpften Vergabedaten; ausländische Gewinner mit inländischer Tochtergesellschaft zählen als Inländer — die echte Quote liegt höher.

So bewerben Sie sich

Anleitung: So bewerben Sie sich auf e-Zamówienia (Polen) → Registrierung, Signatur, Gebühren — aus dem Bieterhandbuch des Betreibers.

Ganze Bekanntmachung lesen — Original + Unterlagen
Führt direkt zu dieser Ausschreibung auf eZamówienia. Dort stehen die vollständige Leistungsbeschreibung und alle Anlagen.
Nachweise zusammenstellen
Zertifikate, Referenzen und Ihr Preis — gemäß Bekanntmachung.
Abgabe über eZamówienia vor Fristablauf
Elektronische Abgabe — beim ersten Mal Zeit für die Portal-Registrierung einplanen.
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