So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
Austausch von Fenster, Türen und Rolltoren
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist: 2. November um 10:00 — noch 1 Tag.
- Eingereicht wird auf evergabe.NRW — nicht bei uns und nicht per E-Mail. ↗ Kostenloses Bieterkonto auf der cosinex-Plattform nötig (sofort angelegt); Angebote laufen über das Bietertool, meist genügt die Textform — keine qualifizierte Signatur. Konto und Signatur zuerst klären — nicht am Abgabetag.
- Nachweise sammeln — die Eignungsanforderungen stehen auf dieser Seite; zu vielen sagt Ihnen die Analyse, wie Sie drankommen.
Was der Auftraggeber sucht
Ein Betrieb wird mit dem Austausch von Fenstern, Türen und Rolltoren beauftragt.
- Austausch von Fenster
- Austausch von Türen
- Austausch von Rolltoren
Art der Leistung Austausch von Fenster, Türen und Rolltoren Umfang der Leistung Austausch von Fenster, Türen und Rolltoren
Auftrag
Art der Leistung
Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen
- In dieser Branche vergibt der Auftraggeber etwa alle 5 Monate (8 Zuschläge, zuletzt Mai 2025) — rechnerisch war die nächste Vergabe um Oktober 2025 fällig. Den letzten Zuschlag erhielt Joh. Helming GmbH.n = 8
- Im Median lagen 2 Angebote je Verfahren auf dem Tisch (58 Verfahren mit Bieterzahl); bei 29 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 4 Angebote im Median.n = 58
- 49 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (58 Zuschläge seit 2021, verteilt auf 30 Unternehmen). 51 % gingen an neue Namen.n = 58 Zuschläge seit 2021
- Der Zuschlag lag im Median bei 92 % des geschätzten Auftragswerts (11 Zuschläge mit Schätzung und Wert) — wer an der Schätzung kalkuliert, liegt hier meist zu hoch. Branche: 89 %.n = 11
- In 3 Verfahren mit strukturierten Eignungskriterien verlangte dieser Auftraggeber am häufigsten: Anteil an Unterauftragnehmern (2 von 3), Umweltmanagement (1 von 3).n = 3
Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 01.11.2026.
Vergabeunterlagen auf einen Blick
Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.
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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe
Austausch von Fenstern, Türen und Rolltoren – Öffentliche Bauausschreibung der Technischen Betriebe Rheine (Vergabe-Nr. 2026/105)
Der Text beschreibt eine nationale öffentliche Ausschreibung für Bauleistungen zum „Austausch von Fenster, Türen und Rolltoren“ durch die Technischen Betriebe Rheine in Deutschland (Bundesland Nordrhein-Westfalen).
Grundlage sind die VHB‐Kommunal‐Formblätter NRW sowie die VOB/B und landesrechtliche Vorgaben (TVgG NRW), also ein klar deutscher, vergaberechtlich kommunaler Kontext.
Es geht um Angebotsabgabe, Eignungsnachweise, Vertragsbedingungen und Ausführungsfristen.
Zu den einzureichenden Unterlagen gehören insbesondere: das Angebotsschreiben (Formblatt 324), das ausgefüllte Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 521a); weitere Formblätter wie 221/222 (Preisermittlung) sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Für Nachunternehmer, Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe stehen Formblätter 533a/533b, 531 sowie 534a/534b bereit und sind „soweit erforderlich“ beizufügen.
Die Eignungsanforderungen betreffen unter anderem: vergleichbare Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten fünf Kalenderjahre (im Aufklärungsfall drei detaillierte Referenznachweise), ausreichende Arbeitskräfte, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB), ordnungsgemäße Steuer- und Sozialversicherungszahlungen und Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Konkrete Nachweise wie Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Sozialkasse, Berufsgenossenschaft, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Handwerkskarte etc. sind erst auf gesondertes Verlangen vorzulegen, müssen dann aber fristgerecht vollständig nachgereicht werden.
Präqualifizierte Unternehmen können ihre PQ‐Nummer angeben; KMU-Status ist im Angebot zu erklären, Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil der Leistung von einem KMU-Partner erbracht wird.
Die Vergabe erfolgt nicht losweise (ein Gesamtauftrag).
Ausführungsfristen sind in den Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214) geregelt: Beginn der Ausführung am 10.12.2026, Fertigstellung (abnahmereif) bis 08.03.2027; diese Termine sind ausdrücklich als Vertragsfristen im Sinne des § 5 VOB/B festgelegt.
Weitere Einzelfristen können sich aus einem Bauzeitenplan ergeben.
Alle 46 Angaben zeigen
Die Angebotsfrist endet am 02.11.2026, 10:00 Uhr, die Bindefrist am 01.12.2026.
Die Angebotsabgabe erfolgt grundsätzlich elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz NRW; da werden auch laufende Änderungen und Bieterkommunikation bereitgestellt und sind zwingend zu berücksichtigen.
Beim Zuschlag gilt als einziges Zuschlagskriterium der Preis; gewertet wird die nachgerechnete Angebotssumme (inklusive berücksichtigter Nachlässe).
Nebenangebote sind zugelassen, aber nur in Verbindung mit einem Hauptangebot und nicht als reine bedingte Preisnachlässe; sie werden nach demselben Zuschlagskriterium (Preis) bewertet.
Verhandlungen sind ausdrücklich vorbehalten – der Auftraggeber kann auch nachverhandeln.
Bestandteil des Angebotes sind neben den eigenen Unterlagen zwingend die VOB/B (Ausgabe 2019) und die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter „Anlagen Teil B“ aufgeführten Vertragsbedingungen; Änderungen der Vergabeunterlagen, die über den Vergabemarktplatz kommuniziert werden, werden automatisch Vertragsbestandteil, wenn sie bei Angebotsabgabe vorliegen.
Zu Risiken und Besonderheiten gehören insbesondere: Vertragsstrafen nach Formblatt 214 bei Überschreiten der Vertragsfristen (für jeden Verzugstag 0,2 % der Auftragssumme, begrenzt auf 5 % insgesamt, ggf. bezogen auf betroffene Teilleistungen); zusätzliche Vertragsstrafen von 1-5 % des Auftragswertes bei Verstößen gegen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen gemäß BVB TVgG NRW (Formblatt 513).
Ferner eine pauschale Schadenersatzverpflichtung von 15 % der Abrechnungssumme bei nachgewiesenen kartellrechtswidrigen Abreden.
Sicherheitsleistungen: in den Besonderen Vertragsbedingungen ist eine Staffelung vorgesehen – grundsätzlich kann auf Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung und Mängel verzichtet werden, ab einer Auftragssumme von 250.000 € netto ist aber eine Vertragserfüllungssicherheit von 5 % zu stellen; für Mängelansprüche können 3 % Sicherheiten vorgesehen sein (Details ergeben sich aus dem konkret angewandten Zweig der Klausel).
Weitere Besondere Vertragsbedingungen regeln u. a. Lohngleitklausel (nur bei Ausführungsdauer > 10 Monate), Aufrechnung und Abtretung zugunsten des Auftraggebers, Pflicht zu Bautagesberichten, Baustelleneinrichtung/-räumung, Baumschutz sowie eine besondere Gefährdung durch mögliche Kampfmittelfunde (Arbeiten sofort einstellen, Stadt Rheine informieren, alle auf der Baustelle Beschäftigten – auch Subunternehmer – sind über das Risiko zu unterrichten).
Für Nachunternehmer und Eignungsleihe gilt: der Hauptauftragnehmer muss sicherstellen, dass alle Pflichten (insbesondere Tariftreue und Mindestlohn) auch von Nachunternehmen eingehalten werden und haftet bei Eignungsleihe ggf. gemeinsam mit dem Eignungsleiher gegenüber dem Auftraggeber.
Zu Widersprüchen oder Korrekturen regeln die Hinweise (Formblatt 312/322), dass Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen über den Vergabemarktplatz bekanntgegeben werden und Bestandteil der Unterlagen sind; maßgeblich ist daher immer die zuletzt bereitgestellte Fassung.
Im Angebotsschreiben erklärt der Bieter ausdrücklich, dass ihm zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand seines Angebots sind. Evtl. Widersprüche zwischen älteren Fassungen der Unterlagen und späteren Bieterinformationen/Klarstellungen werden durch die aktuell auf dem Vergabemarktplatz veröffentlichte Version bereinigt; diese ist vorrangig zu beachten.
Änderungen oder Rücknahmen des eigenen Angebots sind nur bis zum Ende der Angebotsfrist und in derselben Form wie das Angebot zulässig.
Wo Standardformulierungen der VHB-Formblätter alternative Optionen lassen (z. B. „auf Sicherheit wird verzichtet“ oder „Sicherheit ist zu leisten“), ist jeweils die im konkreten Dokument angekreuzte bzw. ausgefüllte Variante maßgeblich.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zunächst zu den Sicherheiten: In den „Besonderen Vertragsbedingungen“ (Formblatt 214) ist ausdrücklich geregelt, dass auf Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung grundsätzlich wird, jedoch „soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt“, eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten ist.
Ebenso wird auf Sicherheit für Mängelansprüche grundsätzlich verzichtet, aber es ist festgelegt, dass die Sicherheit für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) beträgt.
Solche Sicherheiten können, wie beschrieben, durch Bürgschaften gestellt werden, wobei die vorgegebenen Formblätter „Vertragserfüllungsbürgschaft“ bzw. „Mängelansprüchebürgschaft“ zu verwenden sind; spezielle Bietersicherheiten (z.B. Angebots- bzw. Bietungsbürgschaft) werden im Text nicht erwähnt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Hinsichtlich Nachunternehmern ist die Einschaltung von Unterauftragnehmern ausdrücklich vorgesehen.
So werden etwa die Formblätter 533a („Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe“) und 533b („Nachweis Unterauftragnehmer“) genannt, in denen die übernommenen Auftragsteile/Leistungsbereiche sowie Name, Sitz und Kontaktdaten der Unterauftragnehmer anzugeben sind.
Außerdem wird im Angebotsschreiben (Formular 324) darauf abgestellt, dass der Bieter erklärt, alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen bzw. alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen aufgeführt sind, selbst ausführen; daraus folgt, dass fremdvergebene Leistungsanteile konkret zu benennen sind.
Ergänzend verpflichtet das Formular 513 „Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen“ den Auftragnehmer ausdrücklich dazu, dafür Sorge zu tragen, dass beteiligte Nachunternehmen die tariflichen und gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen einhalten; der Auftraggeber hat hierzu Kontrollrechte und kann bei Verstößen kündigen und Vertragsstrafen verhängt.
Spezifische Mengen- oder Anteilsgrenzen für Nachunternehmer gibt der Text nicht vor, entscheidend ist die vollständige Offenlegung und Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zum Thema Ortsbesichtigung enthält der vorliegende Text keine ausdrückliche Regelung.
Zwar werden „Bilder zur Ausschreibung Austausch von Türen, Fenstern und Rolltoren“ als Anlage bereitgestellt (u.a. Rolltore auf der Kläranlage, Türen auf dem Pumpwerk Gertrudenweg, Feuerstiege Fenster), aber findet sich kein Hinweis auf einen förmlichen Besichtigungstermin, dessen Teilnahme Pflicht wäre, und auch kein Datum für eine Ortsbesichtigung.
Sollte eine Besichtigung vorgesehen sein, wäre sie erfahrungsgemäß in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder gesonderten Bieterinformationen konkret erwähnt; im hier zitierten Ausschnitt fehlt ein solcher Hinweis.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache der Angebote und Nachweise lässt sich dem Text entnehmen, dass die Kommunikation und Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW erfolgt und ausschließlich deutsche Formblätter (VHB Kommunal NRW) verwendet werden (z.B. Eigenerklärung zur Eignung, Angebotsschreiben, BVB TVgG NRW).
Eine ausdrückliche Sprachanforderung (z.B. „alle Unterlagen in deutscher Sprache“) oder Regelung zur Zulässigkeit fremdsprachiger Nachweise wird im Text aber nicht explizit formuliert.
Angesichts des deutschsprachigen Charakters der Vergabeunterlagen und der auf deutsches Recht (VOB/B, TVgG NRW, GWB) bezogenen Nachweise ist davon auszugehen, dass die Vergabestelle Deutsch als Verfahrenssprache voraussetzt; ob fremdsprachige Unterlagen mit Übersetzung akzeptiert werden, ist im vorliegenden Auszug nicht geregelt und müsste ggf. über die Bieterkommunikation geklärt werden.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Bezüglich Bindefrist und Fragen der Bieter enthält die „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ klare Angaben: Die Angebotsfrist endet am 02.11.2026 um 10:00 Uhr, und die Bindefrist endet am 01.12.2026.
Das Angebotsschreiben (Formular 324) nimmt darauf Bezug, indem der Bieter erklärt, sich „bis zum Ablauf der Bindefrist“ an sein Angebot zu halten.
Weitere Angaben
Vergabeverfahren „Austausch von Fenster, Türen und Rolltoren“ – Überblick zu Sicherheiten, Nachunternehmern und Fristen
Der Text behandelt ein Bauvergabeverfahren der „Technischen Betriebe Rheine“ in Deutschland (Bundesrepublik Deutschland, Land Nordrhein-Westfalen).
Schwerpunkt sind die förmlichen Vergabeunterlagen nach VHB Kommunal NRW und VOB/B für den Austausch von Fenstern, Türen und Rolltoren einschließlich Eignungsnachweisen, besondere Vertragsbedingungen sowie Regelungen zu elektronischer Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW.
Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →
Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 10.10.2026
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| Nyenhuis Umweltservice gmbH · Spelle | 5 | 2024–2026 |
| Terberg HS GmbH | 5 | 2025–2026 |
| Peter W. Thielemann GmbH · Hamburg | 4 | 2023–2025 |
| LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH | 3 | 2025 |
| Roxeler Ingenieurgesellschaft mbH · Münster | 3 | 2025 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Kontakt Vergabestelle
Taktik
Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, gingen meist nur ein bis zwei Angebote ein. Ein solides Angebot hat hier echte Chancen. (Erfahrungswert aus 8 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 24 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.496 Verfahren). Deutlich knapper als üblich: hier zählt die erste Woche.
Die Frist fällt auf einen Montag — Ihr letzter voller Arbeitstag ist der Freitag davor. Nachweise und Bürgschaften bis Donnerstag beisammen haben.
Bieter aus dem Ausland
In Deutschland · Bauarbeiten gingen 687 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 244.229 erfassten Vergaben) — vor allem aus Österreich, Frankreich, Polen.
So bewerben Sie sich
Anleitung: So bewerben Sie sich auf cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registrierung, Signatur, Gebühren — aus dem Bieterhandbuch des Betreibers.
Die nächste nicht verpassen
Solche Ausschreibungen schickt Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr als KI-geprüfte Auswahl — Claude von Anthropic prüft, ob sie zur Firma passen, und lernt aus jeder Rückmeldung.
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