So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
Erbringung von Wartungsdienstleistungen für Geräte zusammen mit Software im Besitz des Gesundheitsministeriums
Świadczenie Usługi Serwisu Urządzeń wraz z Oprogramowaniem będących w posiadaniu Ministerstwa Zdrowia — Originaltitel
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist: 4. November um 12:00 — noch 3 Tage.
- Die Abgabestelle steht in der Bekanntmachung (Link auf dieser Seite).
- Angebot und Nachweise in: Polnisch.
- Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse auf dieser Seite: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Was der Auftraggeber sucht
Das Ministerium für Gesundheit in Warschau sucht einen Anbieter für Wartungsservice an Geräten und Software von sechs verschiedenen Herstellern.
- Aufteilung in 6 Teile: Actidata, Cisco, Dell, Fortinet, HPE, IBM
- Geräte befinden sich beim Ministerium für Gesundheit in Warschau, ul. Miodowa 15
- Ausschreibung durchgeführt durch Centrum e-Zdrowia in Warschau (00-184)
1. Im Namen und für Rechnung des Gesundheitsministeriums auf der Grundlage der erteilten Vollmacht tätig, Centrum e-Zdrowia mit Sitz in Warschau (Postleitzahl 00-184) ul. Stanisława Dubois 5A kündigt ein Verfahren für einen öffentlichen Auftrag an, dessen Gegenstand die Bereitstellung des Gerätedienstes zusammen mit der Software des Bestellers ist, d.h. Gesundheitsministerium in Warschau, ul. Der Honig 15. 2. Der Auftrag gliederte sich in sechs Lose: Teil I – Actidata-Geräte Teil II – Cisco-Geräte Teil III – Dell-Geräte Teil IV – Fortinet-Geräte Teil V – HPE-Geräte Teil VI – IBM-Geräte 3. Eine detaillierte Beschreibung des Vertragsgegenstands ist der Leistungsbeschreibung als Anhang 1 beigefügt – Beschreibung des Vertragsgegenstands und Anhang 2 der Leistungsbeschreibung – Vertragsentwurf. 4.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag zu den Bedingungen auszuführen, die im Entwurf…
Vollständige Beschreibung anzeigen
… des Vertrags, der Anlage Nr. 2 zur Leistungsbeschreibung darstellt, beschrieben sind. Gegenstand der Bestellung ist die Bereitstellung des Dienstes der Geräte zusammen mit der Software, die sich im Besitz des Bestellers befindet, d.h. Gesundheitsministerium in Warschau, ul. Der Honig 15.
Auftrag
Art der Leistung
Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen
- In dieser Branche vergibt der Auftraggeber etwa alle 2 Monate (168 Zuschläge, zuletzt September 2026) — die nächste Vergabe ist rechnerisch um November 2026 zu erwarten. Den letzten Zuschlag erhielt Transition Technologies PSC Poland Sp. z o.o.n = 168
- Im Median lagen 3 Angebote je Verfahren auf dem Tisch (360 Verfahren mit Bieterzahl); bei 28 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 1 Angebot im Median.n = 360
- 33 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (524 Zuschläge seit 2020, verteilt auf 217 Unternehmen). 67 % gingen an neue Namen.n = 524 Zuschläge seit 2020
- Der Zuschlag lag im Median bei 95 % des geschätzten Auftragswerts (61 Zuschläge mit Schätzung und Wert) — wer an der Schätzung kalkuliert, liegt hier meist zu hoch. Branche: 99 %.n = 61
- 82 % der eingegangenen Angebote kamen von kleinen und mittleren Unternehmen (42 Verfahren mit Bietermix). Branche: 70 %.n = 42
Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 01.11.2026.
Vergabeunterlagen auf einen Blick
Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.
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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe
Vergabeunterlagen – IT-Serverwartung für das Centrum e‐Zdrowia (CeZ), Warschau
Der Text betrifft ein polnisches Vergabeverfahren des öffentlichen Auftraggebers „Centrum e‐Zdrowia“ in Warschau (Polen) zur Erbringung von IT‐Dienstleistungen, konkret Service/Serwisu für Server‐Hardware.
Die Dokumente sind Teile der „SWZ“ (Specyfikacja Warunków Zamówienia) und der zugehörigen Bekanntmachungen im EU-Vergabesystem (GPA-anwendbar).
Der geografische Bezugspunkt ist ausschließlich Polen (NUTS: Miasto Warszawa, PL911); andere Länder kommen nur insoweit vor, als grenzüberschreitende Bieter alternative Nachweise aus ihren Heimatländern erbringen können.
Zum Thema „Was muss der Bieter einreichen und welche Eignungs-Mindestanforderungen gelten“ regelt der Text insbesondere die fachliche Eignung (zdolność techniczna lub zawodowa).
So muss der Bieter mittels eines „Wykaz wykonanych dostaw/usług“ (Formblatt gemäß Anhang Nr. 6 zur SWZ) nachweisen, dass er in den letzten drei Jahren mindestens ein vergleichbares Auftragsvolumen oder zwei kleinere vergleichbare Aufträge im Bereich „usługi serwisu sprzętu serwerowego IT“ erbracht hat.
Die Mindestwerte variieren je nach Los (część): ca. 130.000 PLN bzw. 2 × 65.000 PLN, für bestimmte Teile 190.000 PLN/2 × 95.000 PLN oder 400.000 PLN/2 × 200.000 PLN bis hin zu 600.000 PLN/2 × 300.000 PLN brutto.
Zusätzlich sind mit dem Angebot der ausgefüllte Jednolite Europejskie Dokument Zamówienia (JEDZ, Anhang Nr. 3), die Geräte‐Liste gemäß Anhang Nr. 1 zum OPZ, ggf. Verpflichtungserklärungen von Ressourcenstellern (Załącznik Nr. 7), Vollmachten bei Bietergemeinschaften im Original als elektronisches Dokument sowie Referenzen bzw. andere Dokumente über die ordnungsgemäße Leistungserbringung einreichen; bei ausländischen Bietern werden bestimmte polnischer Registerauszüge gleichwertige Nachweise aus dem Heimatland verlangt.
Der Auftraggeber akzeptiert auch bestimmte Zertifizierungen als Ersatz für einzelne „podmiotowe środki dowodowe“, verlangt aber bei Aussetzung der Zertifizierung ergänzende Unterlagen.
Zum Leistungsumfang hält der Text fest, dass es um Dienstleistungen des IT‐Server‐Service (serwis sprzętu serwerowego IT) für in einem Anhang aufgeführte Geräte geht (Lista Urządzeń, Teile I–VI).
Der Leistungsort ist Warschau, Polen (Miasto Warszawa, PL911); der Auftragszeitraum ist im Bekanntmachungstext mit einem Enddatum (z.B. 10.09.2027 bzw. 07.09.2028) versehen, wobei mehrere Bekanntmachungen und Änderungen unterschiedliche Enddaten ausweisen, was auf eine Änderung der Vertragslaufzeit schließen lässt.
Die Vergabe erfolgt losweise; in Fällen, in denen ein Bieter auf mehrere Teile bietet, muss er seine Referenzen so darlegen, dass er mindestens die höchste geforderte Wertgrenze jener Teile erfüllt, auf die er Angebote abgibt.
Mengen und detaillierte technische Anforderungen ergeben sich aus der Liste der Geräte im OPZ-Anhang, der hier nur erwähnt, aber nicht vollständig wiedergegeben ist.
Alle 42 Angaben zeigen
Zu den Zuschlagskriterien und deren Gewichtung legt die SWZ fest, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot nach zwei Kriterien erfolgt: „Cena brutto (C)“ mit 60 % Gewicht und „Czas Naprawy (T)“ mit 40 % Gewicht.
Die Bewertung der Preise erfolgt mittels Formel C = (Cn/Co) × 60, wobei Cn die niedrigste geprüfte Brutto‐Gesamtpreisofferte und Co der Preis des jeweils zu bewertenden Angebots ist; es wird auf zwei Dezimalstellen gerundet.
Der Qualitätsparameter „Czas Naprawy“ (Zeit bis zur vollständigen Behebung einer Störung, inkl. Reaktionszeit) wird nach der Formel T = (Tmin/To) × 40 bewertet, wobei Tmin der kürzeste angebotene Reparaturzeitwert aller geprüften Angebote ist.
Beide Kriterien werden in Punkten berechnet, wobei 1 % einer Punkt entspricht, und die Summe der Punkte bestimmt die Rangfolge.
Die Preisangaben müssen in PLN erfolgen, der Auftraggeber ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt und akzeptiert keine anderen Währungen.
Unter „Risiken und Besonderheiten“ und „Nachunternehmer“ enthält der Text einige Punkte: So kann der Bieter sich auf technische/berufliche oder wirtschaftliche/finanzielle Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (podmioty udostępniające zasoby), muss dann aber mit dem Angebot eine schriftliche, inhaltlich konkretisierte Verpflichtung dieses Unternehmens einreichen (Załącznik Nr. 7); das Ressourcen stellende Unternehmen haftet gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für Schäden wegen Nichterfüllung der zugesagten Ressourcen, sofern es ein Verschulden trifft.
Außerdem sind im JEDZ‐Formular Angaben zu Unterauftragnehmern (podwykonawcy) zu machen, auch wenn deren Eignung nicht beansprucht wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf jeder Verfahrensstufe auf widersprüchlicher Interessen (z.B. technische Ressourcen doppelt gebunden) die Eignung zu verneinen und Bieter auszuschließen; bei fehlenden oder fehlerhaften Nachweisen führt der Auftraggeber Nachforderungsverfahren durch, sofern die Angebote nicht ohnehin aus anderen Gründen zu verwerfen wären.
Konkrete Vertragsstrafen, Sicherheiten, Bindefrist, Fristen für Bieterfragen oder Ortsbesichtigungen werden im vorliegenden Ausschnitt angesprochen (Abschnittsüberschriften), aber inhaltlich nicht ausgeführt; diese Details wären in anderen Teilen der SWZ zu suchen.
Bezüglich möglicher Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen zeigt der Text, dass es mehrere Veröffentlichungen und Änderungshinweise gibt (z.B. Bekanntmachung und „Ogłoszenie o zmianie – termin“), die unterschiedliche Laufzeiten (10.09.2027 vs. 07.09.2028) und unterschiedliche Mindestauftragswerte für bestimmte Teile (z.B. zunächst 130.000/65.000 PLN, später 400.000/200.000 PLN für Teil III) enthalten.
Solche Änderungen deuten darauf hin, dass spätere Bekanntmachungen und SWZ‐Versionen frühere Angaben überarbeiten; im Vergaberecht gilt grundsätzlich die aktuell veröffentlichte Fassung der SWZ samt Änderungen als maßgeblich.
Entsprechend sich der Bieter bei der Angebotsbearbeitung an der zuletzt bekanntgemachten Version der SWZ und etwaigen Änderungsbekanntmachungen orientieren, insbesondere im Hinblick auf Eignungsmindestanforderungen (Referenzwerte je Los) und Vertragslaufzeit.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Daraus folgt: Es gibt eine gesonderte Frist für Bieterfragen (in Punkt 23 beschrieben), sie ist von einer etwaigen Verlängerung der Angebotsabgabefrist unabhängig; Der konkrete Stichtag bzw. die genaue zeitliche Begrenzung ist im hier vorliegenden Ausschnitt aber nicht genannt.
Zur Bindefrist des Angebots (wie lange der Bieter an sein Angebot gebunden ist) enthält der gegebene Textauszug keine ausdrückliche Angabe (keine Tagezahl, kein Enddatum).
Werden Vertragsstrafen vereinbart? Wenn ja: in welcher Höhe und mit welcher Obergrenze?
Falls Vertragsstrafen vorgesehen sind, stehen deren Höhe und etwaige Kappungsgrenzen offenbar in einem anderen, hier nicht wiedergegebenen Teil der Vertrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Werden Referenzen verlangt? Wenn ja: wie viele, aus welchem Zeitraum und mit welcher Mindestgröße?
Aus dem Ausschnitt ergibt sich sich aber nicht, wie viele Referenzen verlangt werden, aus welchem Zeitraum sie stammen müssen oder welche Mindestgröße (z.B. Auftragsvolumen) ist; diese Details stehen nur in den ursprünglichen SWZ-Dateien, auf die hier verwiesen wird.
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Im hier vorliegenden Text sind diese Inhalte nicht abgedruckt, sondern lediglich die Stellen im Ursprungsdokument genannt, sodass sich weder Art noch Höhe oder Fälligkeit der Sicherheiten aus dem Ausschnitt entnehmen lassen.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
In solchen Abschnitten sind üblicherweise Regelungen enthalten, solche wie die Zulässigkeit von Nachunternehmern, erforderliche Erklärungen und Nachweise für deren Eignung, ob eine Ortsbesichtigung stattfindet und ob sie verpflichtend ist, sowie ob Angebote in polnischer Sprache sind und unter welchen Voraussetzungen fremdsprachige Nachweise mit Übersetzung akzeptiert werden.
Weitere Angaben
Der Ausschnitt stammt aus Vergabeunterlagen („SWZ“) zu einem öffentlichen Auftrag nach polnischem Vergaberecht (PZP – Prawo zamówień publicznych).
Die Texte sind überwiegend auf Polnisch und verweisen ausdrücklich auf polnische Gesetze und Verordnungen (z.B. PZP, Verordnung des Präsidenten des Ministerrates vom 30.12.2020, Gesetz über Vertrauensdienste), sodass der Blickwinkel klar der eines polnischen öffentlichen Auftraggebers ist.
Solche Vergabeunterlagen regeln allgemein, wie Angebote sind, wie sie geöffnet werden, wie die Preise zu kalkulieren sind und wie die Kommunikation (einschließlich Bieterfragen) ablaufen.
So wird etwa festgelegt, dass nur eine eindeutige, inhaltlich zur SWZ passende Offerte eingereicht werden darf, dass der Bieter die Vorbereitungskosten tragen, und dass Angebote, die nach Fristablauf eingehen, gemäß Art. 226 Abs. 1 Nr. 1 PZP zurückgewiesen werden.
Zu den Bieterfragen ergibt der Text, dass es einen geregelten Mechanismus gibt, solche Fragen bzw..
Anträge auf Erläuterung der SWZ zu stellen.
So heißt es etwa, dass der Auftraggeber Erläuterungen auf der Internetseite des Verfahrens veröffentlicht und dass Bieter an alle dort veröffentlichten Änderungen und Erläuterungen gebunden sind; außerdem wird ausdrücklich erwähnt, dass eine Verlängerung der Angebotsfrist den Lauf der Frist für die Einreichung von Erläuterungsanträgen („wniosek, o którym mowa w pkt. 23“) nicht beeinflusst.
Es wird nur allgemein klargestellt, dass der Inhalt des Angebots mit der SWZ übereinstimmen muss und dass der Bieter an die Änderungen und Erläuterungen zur SWZ gebunden ist.
Der Text verweist wiederholt auf verschiedene Abschnitte der Vergabeunterlagen („SWZ“ – specyfikacja warunków zamówienia) und deren Anhänge zu einem Verfahren mit dem Aktenzeichen ZPRZ.270.268.2026.
Es handelt sich erkennbar um Ausschreibungsunterlagen nach polnischem Vergaberecht; damit ist der Blickwinkel eindeutig der eines öffentlichen Auftraggebers in Polen.
Er zeigt, dass es im Verfahren ausführliche Regelungen zu allen angefragten Themen gibt – solche wie Referenzen, Sicherheiten, Nachunternehmer, Ortsbesichtigung und Sprache der Angebote –, aber er gibt deren konkrete Inhalte nicht wieder.
Für belastbare Aussagen zu Anzahl und Zeitraum der Referenzen, zur Höhe und Art der Sicherheiten, zu zulässigen Nachunternehmerstrukturen, zu einer etwaigen Pflicht zur Ortsbesichtigung und zu den genauen Sprachvorgaben müssen die in den Zeilen genannten Originaldokumente (02‐SWZ... und 03‐SWZ...) direkt eingesehen werden.
Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →
Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 29.10.2026
Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien
Wykonawca spełni warunek jeżeli wykaże w wykazie wykonanych dostaw, a w przypadku świadczeń okresowych lub ciągłych również wykonywanych* w okresie ostatnich 3 lat przed upływem terminu składania ofert, a jeżeli okres prowadzenia działalności jest krótszy – w … vollständig leseneinklappen
Wykonawca spełni warunek jeżeli wykaże w wykazie wykonanych dostaw, a w przypadku świadczeń okresowych lub ciągłych również wykonywanych* w okresie ostatnich 3 lat przed upływem terminu składania ofert, a jeżeli okres prowadzenia działalności jest krótszy – w … vollständig leseneinklappen
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Vergabeunterlagen — Direktdownload
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| IT Solution Factor Sp. z o. o. | 22 | 2021–2026 |
| IT Solution Factor Sp. z o.o. | 15 | 2021–2026 |
| Soflab Technology Sp. z o.o. | 8 | 2024–2025 |
| EYZEE S. A. | 8 | 2024–2026 |
| SEDIVIO S.A. | 7 | 2025–2026 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Taktik
Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, gingen meist 23 und mehr Angebote ein. Hier bewerben sich viele — Preis und Referenzen entscheiden. (Erfahrungswert aus 132 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 8 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in diesem Land sind 18 (Mittel aus 9.435 Verfahren). Deutlich knapper als üblich: hier zählt die erste Woche.
Bieter aus dem Ausland
In Polen · IT-Dienstleistungen gingen 237 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 12.878 erfassten Vergaben) — vor allem aus Bulgarien, Deutschland, Belgien.
Angebotssprache: Polnisch.
So bewerben Sie sich
Anleitung: So bewerben Sie sich auf e-Zamówienia (Polen) → Registrierung, Signatur, Gebühren — aus dem Bieterhandbuch des Betreibers.
Die nächste nicht verpassen
Solche Ausschreibungen schickt Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr als KI-geprüfte Auswahl — Claude von Anthropic prüft, ob sie zur Firma passen, und lernt aus jeder Rückmeldung.
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