Friedrich & ClementBETA

So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →

Datenschutzkonforme Vernichtung von Papierunterlagen und Datenträgern

DEDeutschland · Frankfurt am Main

Ihr Weg zur Abgabe

  1. Frist: 26. November um 10:00 — noch 25 Tage.
  2. Eingereicht wird auf HAD — Hessische Ausschreibungsdatenbank — nicht bei uns und nicht per E-Mail. ↗ Kostenloses Bieterkonto auf der Landesplattform nötig; Abgabe elektronisch, meist Textform. Konto und Signatur zuerst klären — nicht am Abgabetag.
  3. Angebot und Nachweise in: Deutsch.
  4. Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse auf dieser Seite: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Automatisch zusammengestellt aus Bekanntmachung und Unterlagen — Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Wortlaut des Verfahrens.

Was der Auftraggeber sucht

Eine AOK mit 58 Standorten in Hessen braucht einen Dienstleister, der regelmäßig Behälter mit sensiblen Papierunterlagen und Datenträgern abholt und datenschutzkonform vernichtet.

  • 58 AOK-Standorte in Hessen: 32 in Nordhessen (Los 1), 26 in Südhessen (Los 2)
  • Regelmäßiger Behältertausch für Aktenvernichtung Schutzklasse 3 (P-4) und Datenträger (E-4), plus Abrufleistungen für Archiventsorgung und Sperrmüll
  • Vernichtung nach ISO 21964 (DIN 66399) am Tag der Abholung erforderlich
Typisch ein Auftrag für Entsorgungs- und Reinigungsbetriebe, Umweltdienstleister.
Vereinfacht aus der amtlichen Bekanntmachung — der Wortlaut folgt darunter.

Rahmenvereinbarung über die Datenschutzkonforme Papier- und Datenträgerentsorgung. · Die Auftraggeberin hat 58 AOK-Standorte im gesamten Bundesland Hessen. Im Bereich Nordhessen Los 1 sind es 32 Standorte. Im Bereich Südhessen Los 2 sind es 26 Standorte. Inhalt der Lose ist die Bereitstellung durch den Auftragnehmer von verschließbaren Sicherheitsbehältern für die Entsorgung von papierbasierten datenschutzrelevanten Unterlagen, sowie elektronischen Datenträgern und Abrufleistungen: Archiventsorgung und Sperrmüll. Die Vernichtung hat gemäß ISO 21964 (DIN 66399) oder einer gleichwertigen Norm in der jeweils gültigen Fassung am Tag der Abholung zu erfolgen. In Los 1 und 2 ist an den jeweiligen Standorten ein regelmäßiger Austausch von Sicherheitsbehältern (Aktenvernichtung Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P-4 und Datenträger Sicherheitsstufe E-4) erforderlich. Gegenstand der Leistung: -…

Vollständige Beschreibung anzeigen

… Regelmäßiger Tausch von Sicherheitsbehältern an den Standorten - Regelmäßiger Tausch von Sicherheitsbehältern für Datenträger an den Standorten - Abrufleistungen: Archiventsorgung, Sperrmüll - Entsorgung/Vernichtung von Datenschutzpapier und datenschutzrelevanten Datenträgern nach ISO 21964 (DIN 66399) oder gleichwertige Norm

Beschreibung im Wortlaut der Bekanntmachung (DE).

Auftrag

ArtDienstleistung
Geschätzter WertWert nicht veröffentlicht
Veröffentlicht28. Okt. 2026
VerfahrenOffenes Verfahren
Vertragslaufzeit1. Feb. 2027 → 31. Jan. 2029
ErfüllungsortAlsfeld
2 LoseKMU-vorbehalten

Art der Leistung

90 · Reinigung, Umwelt & Entsorgung
CPV 90511400 · 90510000 · 90513000

Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen

  • Im Median lagen 2 Angebote je Verfahren auf dem Tisch (217 Verfahren mit Bieterzahl); bei 39 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 4 Angebote im Median.n = 217
  • 42 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (236 Zuschläge seit 2015, verteilt auf 137 Unternehmen). 58 % gingen an neue Namen.n = 236 Zuschläge seit 2015
  • 43 % der eingegangenen Angebote kamen von kleinen und mittleren Unternehmen (15 Verfahren mit Bietermix). Branche: 74 %.n = 15
  • In 14 Verfahren mit strukturierten Eignungskriterien verlangte dieser Auftraggeber am häufigsten: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (14 von 14), Referenzen: Dienstleistungen (11 von 14), Eintragung im Handelsregister (11 von 14), Jährliche Mindestbeschäftigtenzahl (8 von 14).n = 14
  • Kein einziger der 236 Zuschläge mit bekanntem Gewinnerland ging bisher an ein Unternehmen aus dem Ausland. Branchenschnitt: 0 %.n = 236

Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 01.11.2026.

Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien

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Eintragung im Handelsregister
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats ve… vollständig leseneinklappen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Mindestjahresumsatz
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05) - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegen… vollständig leseneinklappen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05) - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens - nicht mindestens Umsätze im nachfolgend genannten Umfang vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden: Allgemeiner Jahresumsatz (Jahre: 2023, 2024 und 2025): 240.000,00 EUR (netto/je Jahr). Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Umsätzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder addiert werden. Hinweis für "junge Unternehmen": Sämtliche Umsatzangaben sind zu tätigen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Von Unternehmen, die noch keine drei Jahre existieren (junge Unternehmen), werden lediglich Angaben zu den bisherigen Geschäftsjahren verlangt. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können junge Unternehmen neben den bereits verfügbaren Umsatzangaben zusätzliche Angaben formlos einreichen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Umsatz von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen, damit die Umsatzzahlen für die Bewerber- oder Bietergemeinschaft addiert werden können. Sofern sich der Eignungsleihe für dieses Kriterium bedient wird, dann ist die Erklärung die Erklärung zum Umsatz von jedem eignungsleihendem Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Umsatz, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
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Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Haftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage… vollständig leseneinklappen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Haftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in mindestens folgenden Umfang verfüge/verfügen bzw. eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung beibringe/n: - für Personen-/ Sach-/Vermögensschäden:5 Mio. EUR pauschal, 2-fach maximiert je Versicherungsjahr - für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung kann im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft daher gemeinsam erbracht werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Referenzen: Dienstleistungen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05A) - Es sind zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mi… vollständig leseneinklappen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05A) - Es sind zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 11/2023 liegen. - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist: A. Eine Referenz gilt, als vergleichbar, wenn die dort erbrachte Leistung den in der Leistungsbeschreibung (Anl. D.03) Inhalten entspricht und in einem Zeitraum von minimal einem Jahr mindestens 20 Standorten gleichzeitig betreut wurden. B. Eine Referenz gilt ebenfalls, als vergleichbar, wenn die dort erbrachte Leistung den in der Leistungsbeschreibung (Anl. D.03) Inhalten entspricht und in einem Zeitraum von minimal einem Jahr mindestens 20 Standorte für unterschiedliche Auftraggeber gleichzeitig betreut wurden. ACHTUNG: Hierzu geben Sie bitte alle Referenzgeber, Anzahl Standorte, Ansprechperson und Leistungszeiträume je Referenz in einem Referenzformular an. - Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), Anzahl der Standorte, Umfang der Leistung, und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Unabhängiges Qualitätszertifikat (z. B. ISO 9001)
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - DIN EN ISO 9001 (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.1 der Anlage B.05) - Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-b… vollständig leseneinklappen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - DIN EN ISO 9001 (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.1 der Anlage B.05) - Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jedes Gemeinschaftsmitglied, welches bei der späteren Leistungserbringung auch nur einen Teil der Leistung erbringt, muss über das folgend abgefragte Zertifikat verfügen und die nachfolgende Erklärung/Verpflichtung abgeben. Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die nicht über eine gültige DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Zertifizierung verfügen, als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise. - Im Falle einer gleichwertigen Zertifizierung wird die Bieterin/der Bieter/die Bietergemeinschaft die Gleichwertigkeit in Form eines gesonderten Dokuments nachweisen. - Eine Kopie des Zertifikats und ggf. der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Zertifikats wird vor Zuschlagserteilung an die Auftraggeberin ausgehändigt. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zum Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Unabhängiges Qualitätszertifikat (z. B. ISO 9001)
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - ISO 21964-3 (DIN 66399) Zertifizierung (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.2 der Anlage B.05) - Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jede… vollständig leseneinklappen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - ISO 21964-3 (DIN 66399) Zertifizierung (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.2 der Anlage B.05) - Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jedes Gemeinschaftsmitglied, welches bei der späteren Leistungserbringung auch nur einen Teil der Leistung erbringt, muss über das folgend abgefragte Zertifikat verfügen und die nachfolgende Erklärung/Verpflichtung abgeben. Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die nicht über eine gültige ISO 21964-3 (DIN 66399) oder gleichwertige Zertifizierung verfügen, als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise. - Im Falle einer gleichwertigen Zertifizierung wird die Bieterin/der Bieter/die Bietergemeinschaft die Gleichwertigkeit in Form eines gesonderten Dokuments nachweisen. - Eine Kopie des Zertifikats und ggf. der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Zertifikats wird vor Zuschlagserteilung an die Auftraggeberin ausgehändigt. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Qualitätssicherung gemäß ISO 21964-3 (DIN 66399) von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zur Qualitätssicherung gemäß ISO 21964-3 (DIN 66399) von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Qualitätssicherung gemäß ISO 21964-3 (DIN 66399), sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Eintragung im Handelsregister
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats ve… vollständig leseneinklappen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Mindestjahresumsatz
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05) - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegen… vollständig leseneinklappen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05) - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens - nicht mindestens Umsätze im nachfolgend genannten Umfang vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden: Allgemeiner Jahresumsatz (Jahre: 2023, 2024 und 2025): 240.000,00 EUR (netto/je Jahr). Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Umsätzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder addiert werden. Hinweis für "junge Unternehmen": Sämtliche Umsatzangaben sind zu tätigen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Von Unternehmen, die noch keine drei Jahre existieren (junge Unternehmen), werden lediglich Angaben zu den bisherigen Geschäftsjahren verlangt. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können junge Unternehmen neben den bereits verfügbaren Umsatzangaben zusätzliche Angaben formlos einreichen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Umsatz von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen, damit die Umsatzzahlen für die Bewerber- oder Bietergemeinschaft addiert werden können. Sofern sich der Eignungsleihe für dieses Kriterium bedient wird, dann ist die Erklärung die Erklärung zum Umsatz von jedem eignungsleihendem Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Umsatz, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
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Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Haftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage… vollständig leseneinklappen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Haftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in mindestens folgenden Umfang verfüge/verfügen bzw. eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung beibringe/n: - für Personen-/ Sach-/Vermögensschäden:5 Mio. EUR pauschal, 2-fach maximiert je Versicherungsjahr - für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung kann im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft daher gemeinsam erbracht werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Referenzen: Dienstleistungen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05A) - Es sind zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mi… vollständig leseneinklappen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05A) - Es sind zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 11/2023 liegen. - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist: A. Eine Referenz gilt, als vergleichbar, wenn die dort erbrachte Leistung den in der Leistungsbeschreibung (Anl. D.03) Inhalten entspricht und in einem Zeitraum von minimal einem Jahr mindestens 20 Standorten gleichzeitig betreut wurden. B. Eine Referenz gilt ebenfalls, als vergleichbar, wenn die dort erbrachte Leistung den in der Leistungsbeschreibung (Anl. D.03) Inhalten entspricht und in einem Zeitraum von minimal einem Jahr mindestens 20 Standorte für unterschiedliche Auftraggeber gleichzeitig betreut wurden. ACHTUNG: Hierzu geben Sie bitte alle Referenzgeber, Anzahl Standorte, Ansprechperson und Leistungszeiträume je Referenz in einem Referenzformular an. - Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), Anzahl der Standorte, Umfang der Leistung, und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Unabhängiges Qualitätszertifikat (z. B. ISO 9001)
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - DIN EN ISO 9001 (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.1 der Anlage B.05) - Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-b… vollständig leseneinklappen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - DIN EN ISO 9001 (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.1 der Anlage B.05) - Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jedes Gemeinschaftsmitglied, welches bei der späteren Leistungserbringung auch nur einen Teil der Leistung erbringt, muss über das folgend abgefragte Zertifikat verfügen und die nachfolgende Erklärung/Verpflichtung abgeben. Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die nicht über eine gültige DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Zertifizierung verfügen, als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise. - Im Falle einer gleichwertigen Zertifizierung wird die Bieterin/der Bieter/die Bietergemeinschaft die Gleichwertigkeit in Form eines gesonderten Dokuments nachweisen. - Eine Kopie des Zertifikats und ggf. der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Zertifikats wird vor Zuschlagserteilung an die Auftraggeberin ausgehändigt. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zum Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Unabhängiges Qualitätszertifikat (z. B. ISO 9001)
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - ISO 21964-3 (DIN 66399) Zertifizierung (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.2 der Anlage B.05) - Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jede… vollständig leseneinklappen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - ISO 21964-3 (DIN 66399) Zertifizierung (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.2 der Anlage B.05) - Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jedes Gemeinschaftsmitglied, welches bei der späteren Leistungserbringung auch nur einen Teil der Leistung erbringt, muss über das folgend abgefragte Zertifikat verfügen und die nachfolgende Erklärung/Verpflichtung abgeben. Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die nicht über eine gültige ISO 21964-3 (DIN 66399) oder gleichwertige Zertifizierung verfügen, als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise. - Im Falle einer gleichwertigen Zertifizierung wird die Bieterin/der Bieter/die Bietergemeinschaft die Gleichwertigkeit in Form eines gesonderten Dokuments nachweisen. - Eine Kopie des Zertifikats und ggf. der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Zertifikats wird vor Zuschlagserteilung an die Auftraggeberin ausgehändigt. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Qualitätssicherung gemäß ISO 21964-3 (DIN 66399) von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zur Qualitätssicherung gemäß ISO 21964-3 (DIN 66399) von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Qualitätssicherung gemäß ISO 21964-3 (DIN 66399), sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.

Vergabeunterlagen — Direktdownload

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Vergabeunterlagen des Auftraggebers
Leistungsbeschreibung und Anlagen beim Auftraggeber — meist ohne Anmeldung einsehbar
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Bekanntmachung als PDF (DE)
Die vollständige Bekanntmachung, amtlicher Wortlaut

Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat

Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.

UnternehmenZuschlägeZeitraum
asf gmbh · Frankfurt am Main62013–2024
Ambulance Mobil 24 GmbH & Co. KG · Flieden62015–2025
MedicFlex GmbH · Wiesbaden52021–2026
RIECO Orgaform Altenburg GmbH · Altenburg52016–2024
davero dialog GmbH52019–2025
Aus den erfassten Zuschlägen · wer regelmäßig gewinnt, kennt die Anforderungen dieses Auftraggebers — das ist Ihr Wettbewerb.

Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt

4
2021
8
2025
1
2026
13 Verfahren in dieser Kategorie seit 2019. Öffentliche Beschaffung wiederholt sich — wer den Rhythmus kennt, bereitet sich vor, statt zu reagieren.

Kontakt Vergabestelle

·
Frist — Donnerstag, 26. November um 10:00

Taktik

Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, gingen meist 10 und mehr Angebote ein. Hier bewerben sich viele — Preis und Referenzen entscheiden. (Erfahrungswert aus 24 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)

Dieses Verfahren gibt 29 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.496 Verfahren). Ein normales Fenster für diesen Markt.

Bieter aus dem Ausland

In Deutschland · Reinigung, Umwelt & Entsorgung gingen 45 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 43.631 erfassten Vergaben) — vor allem aus Niederlande, Österreich, Belgien.

Angebotssprache: Deutsch.

Gemessen an verknüpften Vergabedaten; ausländische Gewinner mit inländischer Tochtergesellschaft zählen als Inländer — die echte Quote liegt höher.

So bewerben Sie sich

Anleitung: So bewerben Sie sich auf cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registrierung, Signatur, Gebühren — aus dem Bieterhandbuch des Betreibers.

Ganze Bekanntmachung lesen — Original + Unterlagen
Führt direkt zu dieser Ausschreibung auf TED — Tenders Electronic Daily. Dort stehen die vollständige Leistungsbeschreibung und alle Anlagen.
Dieses Verfahren ist auf 3 Portalen veröffentlicht
Eingereicht wird auf HAD — TED führt dieselbe Bekanntmachung, dort steht in der Regel die ausführlichere Leistungsbeschreibung. Lesen Sie beide.
TEDBekanntmachungÖffentliche Vergabe (Datenservice)BekanntmachungHADAbgabeportal
Nachweise zusammenstellen — in Deutsch
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Abgabe über TED — Tenders Electronic Daily vor Fristablauf
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Solche Ausschreibungen schickt Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr als KI-geprüfte Auswahl — Claude von Anthropic prüft, ob sie zur Firma passen, und lernt aus jeder Rückmeldung.

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