Zgodne z ochroną danych niszczenie dokumentów papierowych i nośników danych
Datenschutzkonforme Vernichtung von Papierunterlagen und Datenträgern — tytuł oryginalny
DENiemcy · Frankfurt am Main
Państwa droga do złożenia oferty
Termin: 26 listopada 10:00 — zostało 25 dni.
Ofertę składają Państwo na HAD — Hessische Ausschreibungsdatenbank — nie u nas i nie e-mailem. ↗ Wymagane bezpłatne konto na platformie landowej; składanie elektroniczne, zwykle forma tekstowa. Konto i podpis proszę załatwić najpierw — nie w dniu składania.
Oferta i dokumenty w języku: niemiecki.
Proszę skompletować dokumenty i skorzystać z analizy na tej stronie: wymienia warunki, a przy znanych zaświadczeniach drogę ich uzyskania.
Zestawione automatycznie z ogłoszenia i dokumentacji — bez gwarancji; wiążące jest brzmienie postępowania.
Czego szuka zamawiający
Umowa ramowa w sprawie usuwania dokumentów papierowych i nośników danych zgodnych z przepisami o ochronie danych. Klient posiada 58 lokalizacji AOK w całym kraju związkowym Hesja. W rejonie North Hesse Lot 1 znajdują się 32 lokalizacje. W rejonie South Hesse Lot 2 znajduje się 26 lokalizacji. Treść części zamówienia polega na udostępnieniu przez wykonawcę zamykanych pojemników zabezpieczających do usuwania dokumentów związanych z ochroną danych w formie papierowej, a także elektronicznych nośników danych i usług na żądanie: Utylizacja archiwalna i odpady wielkogabarytowe. Zniszczenia należy dokonać zgodnie z normą ISO 21964 (DIN 66399) lub równoważną normą w aktualnie obowiązującej wersji w dniu odbioru. W częściach 1 i 2 wymagana jest regularna wymiana kontenerów zabezpieczających w odpowiednich lokalizacjach (niszczenie klasy ochrony plików 3, poziomu bezpieczeństwa P-4 i poziomu…
Pokaż pełny opis
… bezpieczeństwa nośnika danych E-4). Przedmiot usługi: - Regularna wymiana kontenerów zabezpieczających w obiektach - Regularna wymiana kontenerów zabezpieczających dla nośników danych w obiektach - Usługi na żądanie: Usuwanie archiwów, odpady wielkogabarytowe – Usuwanie/niszczenie dokumentów dotyczących ochrony danych i nośników danych istotnych z punktu widzenia ochrony danych zgodnie z normą ISO 21964 (DIN 66399) lub równoważną normą
Tłumaczenie maszynowe (eTranslation UE) — oficjalna treść przez link PDF.
Mediana: 2 ofert na postępowanie (217 postępowań z liczbą ofert); w 39% został jeden oferent. Branża: mediana 4 oferty.n = 217
42% zamówień tego zamawiającego trafiło do firm, które już wcześniej tu wygrały (236 zamówień od 2015, rozłożonych na 137 firm). 58% trafiło do nowych firm.n = 236 udzielonych zamówień od 2015
43% złożonych ofert pochodziło od małych i średnich firm (15 postępowań ze strukturą ofert). Branża: 74%.n = 15
W 14 postępowaniach z ustrukturyzowanymi warunkami udziału zamawiający najczęściej wymagał: Ubezpieczenie OC zawodowej (14 z 14), Referencje: usługi (11 z 14), Wpis do rejestru handlowego (11 z 14), Minimalne roczne zatrudnienie (8 z 14).n = 14
Żadne z 236 zamówień ze znanym krajem wykonawcy nie trafiło dotąd do firmy zagranicznej. Średnia branżowa: 0%.n = 236
Na podstawie udokumentowanych zamówień tego zamawiającego; wartości porównawcze z tej samej branży i kraju. To nie prognoza ani porada prawna. Stan na 01.11.2026.
Clement
Referencje i zaświadczenia z Państwa kraju liczą się w całej UE pełnoprawnie — po to jest europejskie prawo zamówień.
Co należy wykazać — warunki udziału
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Wpis do rejestru handlowegoErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats ve… czytaj całośćzwiń
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Minimalny roczny obrótErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05) - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegen… czytaj całośćzwiń
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05) - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens - nicht mindestens Umsätze im nachfolgend genannten Umfang vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden: Allgemeiner Jahresumsatz (Jahre: 2023, 2024 und 2025): 240.000,00 EUR (netto/je Jahr). Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Umsätzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder addiert werden. Hinweis für "junge Unternehmen": Sämtliche Umsatzangaben sind zu tätigen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Von Unternehmen, die noch keine drei Jahre existieren (junge Unternehmen), werden lediglich Angaben zu den bisherigen Geschäftsjahren verlangt. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können junge Unternehmen neben den bereits verfügbaren Umsatzangaben zusätzliche Angaben formlos einreichen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Umsatz von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen, damit die Umsatzzahlen für die Bewerber- oder Bietergemeinschaft addiert werden können. Sofern sich der Eignungsleihe für dieses Kriterium bedient wird, dann ist die Erklärung die Erklärung zum Umsatz von jedem eignungsleihendem Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Umsatz, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
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Ubezpieczenie OC zawodowejErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Haftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage… czytaj całośćzwiń
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Haftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in mindestens folgenden Umfang verfüge/verfügen bzw. eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung beibringe/n: - für Personen-/ Sach-/Vermögensschäden:5 Mio. EUR pauschal, 2-fach maximiert je Versicherungsjahr - für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung kann im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft daher gemeinsam erbracht werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Referencje: usługiErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05A) - Es sind zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mi… czytaj całośćzwiń
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05A) - Es sind zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 11/2023 liegen. - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist: A. Eine Referenz gilt, als vergleichbar, wenn die dort erbrachte Leistung den in der Leistungsbeschreibung (Anl. D.03) Inhalten entspricht und in einem Zeitraum von minimal einem Jahr mindestens 20 Standorten gleichzeitig betreut wurden. B. Eine Referenz gilt ebenfalls, als vergleichbar, wenn die dort erbrachte Leistung den in der Leistungsbeschreibung (Anl. D.03) Inhalten entspricht und in einem Zeitraum von minimal einem Jahr mindestens 20 Standorte für unterschiedliche Auftraggeber gleichzeitig betreut wurden. ACHTUNG: Hierzu geben Sie bitte alle Referenzgeber, Anzahl Standorte, Ansprechperson und Leistungszeiträume je Referenz in einem Referenzformular an. - Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), Anzahl der Standorte, Umfang der Leistung, und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Niezależny certyfikat jakości (np. ISO 9001)Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - DIN EN ISO 9001 (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.1 der Anlage B.05) - Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-b… czytaj całośćzwiń
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - DIN EN ISO 9001 (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.1 der Anlage B.05) - Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jedes Gemeinschaftsmitglied, welches bei der späteren Leistungserbringung auch nur einen Teil der Leistung erbringt, muss über das folgend abgefragte Zertifikat verfügen und die nachfolgende Erklärung/Verpflichtung abgeben. Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die nicht über eine gültige DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Zertifizierung verfügen, als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise. - Im Falle einer gleichwertigen Zertifizierung wird die Bieterin/der Bieter/die Bietergemeinschaft die Gleichwertigkeit in Form eines gesonderten Dokuments nachweisen. - Eine Kopie des Zertifikats und ggf. der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Zertifikats wird vor Zuschlagserteilung an die Auftraggeberin ausgehändigt. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zum Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Niezależny certyfikat jakości (np. ISO 9001)Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - ISO 21964-3 (DIN 66399) Zertifizierung (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.2 der Anlage B.05) - Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jede… czytaj całośćzwiń
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - ISO 21964-3 (DIN 66399) Zertifizierung (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.2 der Anlage B.05) - Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jedes Gemeinschaftsmitglied, welches bei der späteren Leistungserbringung auch nur einen Teil der Leistung erbringt, muss über das folgend abgefragte Zertifikat verfügen und die nachfolgende Erklärung/Verpflichtung abgeben. Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die nicht über eine gültige ISO 21964-3 (DIN 66399) oder gleichwertige Zertifizierung verfügen, als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise. - Im Falle einer gleichwertigen Zertifizierung wird die Bieterin/der Bieter/die Bietergemeinschaft die Gleichwertigkeit in Form eines gesonderten Dokuments nachweisen. - Eine Kopie des Zertifikats und ggf. der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Zertifikats wird vor Zuschlagserteilung an die Auftraggeberin ausgehändigt. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Qualitätssicherung gemäß ISO 21964-3 (DIN 66399) von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zur Qualitätssicherung gemäß ISO 21964-3 (DIN 66399) von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Qualitätssicherung gemäß ISO 21964-3 (DIN 66399), sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Wpis do rejestru handlowegoErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats ve… czytaj całośćzwiń
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über die Eintragung in ein Handelsregister, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Minimalny roczny obrótErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05) - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegen… czytaj całośćzwiń
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05) - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens - nicht mindestens Umsätze im nachfolgend genannten Umfang vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden: Allgemeiner Jahresumsatz (Jahre: 2023, 2024 und 2025): 240.000,00 EUR (netto/je Jahr). Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Umsätzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder addiert werden. Hinweis für "junge Unternehmen": Sämtliche Umsatzangaben sind zu tätigen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Von Unternehmen, die noch keine drei Jahre existieren (junge Unternehmen), werden lediglich Angaben zu den bisherigen Geschäftsjahren verlangt. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können junge Unternehmen neben den bereits verfügbaren Umsatzangaben zusätzliche Angaben formlos einreichen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Umsatz von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen, damit die Umsatzzahlen für die Bewerber- oder Bietergemeinschaft addiert werden können. Sofern sich der Eignungsleihe für dieses Kriterium bedient wird, dann ist die Erklärung die Erklärung zum Umsatz von jedem eignungsleihendem Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Umsatz, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
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Ubezpieczenie OC zawodowejErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Haftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage… czytaj całośćzwiń
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Haftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in mindestens folgenden Umfang verfüge/verfügen bzw. eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung beibringe/n: - für Personen-/ Sach-/Vermögensschäden:5 Mio. EUR pauschal, 2-fach maximiert je Versicherungsjahr - für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung kann im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft daher gemeinsam erbracht werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Referencje: usługiErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05A) - Es sind zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mi… czytaj całośćzwiń
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05A) - Es sind zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 11/2023 liegen. - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist: A. Eine Referenz gilt, als vergleichbar, wenn die dort erbrachte Leistung den in der Leistungsbeschreibung (Anl. D.03) Inhalten entspricht und in einem Zeitraum von minimal einem Jahr mindestens 20 Standorten gleichzeitig betreut wurden. B. Eine Referenz gilt ebenfalls, als vergleichbar, wenn die dort erbrachte Leistung den in der Leistungsbeschreibung (Anl. D.03) Inhalten entspricht und in einem Zeitraum von minimal einem Jahr mindestens 20 Standorte für unterschiedliche Auftraggeber gleichzeitig betreut wurden. ACHTUNG: Hierzu geben Sie bitte alle Referenzgeber, Anzahl Standorte, Ansprechperson und Leistungszeiträume je Referenz in einem Referenzformular an. - Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), Anzahl der Standorte, Umfang der Leistung, und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Niezależny certyfikat jakości (np. ISO 9001)Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - DIN EN ISO 9001 (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.1 der Anlage B.05) - Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-b… czytaj całośćzwiń
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - DIN EN ISO 9001 (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.1 der Anlage B.05) - Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jedes Gemeinschaftsmitglied, welches bei der späteren Leistungserbringung auch nur einen Teil der Leistung erbringt, muss über das folgend abgefragte Zertifikat verfügen und die nachfolgende Erklärung/Verpflichtung abgeben. Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die nicht über eine gültige DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Zertifizierung verfügen, als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise. - Im Falle einer gleichwertigen Zertifizierung wird die Bieterin/der Bieter/die Bietergemeinschaft die Gleichwertigkeit in Form eines gesonderten Dokuments nachweisen. - Eine Kopie des Zertifikats und ggf. der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Zertifikats wird vor Zuschlagserteilung an die Auftraggeberin ausgehändigt. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zum Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
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Niezależny certyfikat jakości (np. ISO 9001)Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - ISO 21964-3 (DIN 66399) Zertifizierung (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.2 der Anlage B.05) - Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jede… czytaj całośćzwiń
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Qualitätssicherung - ISO 21964-3 (DIN 66399) Zertifizierung (Eigenerklärung Qualitätssicherung gemäß Ziffer 6.2 der Anlage B.05) - Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jedes Gemeinschaftsmitglied, welches bei der späteren Leistungserbringung auch nur einen Teil der Leistung erbringt, muss über das folgend abgefragte Zertifikat verfügen und die nachfolgende Erklärung/Verpflichtung abgeben. Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die nicht über eine gültige ISO 21964-3 (DIN 66399) oder gleichwertige Zertifizierung verfügen, als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise. - Im Falle einer gleichwertigen Zertifizierung wird die Bieterin/der Bieter/die Bietergemeinschaft die Gleichwertigkeit in Form eines gesonderten Dokuments nachweisen. - Eine Kopie des Zertifikats und ggf. der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Zertifikats wird vor Zuschlagserteilung an die Auftraggeberin ausgehändigt. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Qualitätssicherung gemäß ISO 21964-3 (DIN 66399) von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zur Qualitätssicherung gemäß ISO 21964-3 (DIN 66399) von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Qualitätssicherung gemäß ISO 21964-3 (DIN 66399), sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Treści wymagań cytowane są w języku oryginału ogłoszenia — wiążące jest brzmienie urzędowe.
Gdy ten zamawiający udzielał zamówień w tej branży, zwykle wpływało 10 i więcej ofert. Startuje tu wielu wykonawców — decydują cena i referencje. (Na podstawie zakończonych udzieleń: 24 — nie dotyczy tego postępowania.)
To postępowanie daje 29 dni między publikacją a terminem — w tym kraju zwykle 32 (mediana z 20 496 postępowań). Typowy okres dla tego rynku.
W kategorii Niemcy · Środowisko i utrzymanie czystości firmy zagraniczne wygrały 45 zamówień w ciągu 3 lat (z 43 631 odnotowanych) — głównie: Holandia, Austria, Belgia.
Język oferty: Niemiecki.
Zmierzone na powiązanych danych o udzieleniach; zagraniczni zwycięzcy działający przez lokalną spółkę liczą się jako krajowi — realny udział jest wyższy.
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