So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der Dortmunder Wertstofftonne (DWT)
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist: 2. November um 10:00 — noch 1 Tag.
- Eingereicht wird auf Vergabemarktplatz (cosinex) — nicht bei uns und nicht per E-Mail. ↗ Kostenloses Bieterkonto auf der cosinex-Plattform nötig (sofort angelegt); Angebote laufen über das Bietertool, meist genügt die Textform — keine qualifizierte Signatur. Konto und Signatur zuerst klären — nicht am Abgabetag.
- Angebot und Nachweise in: Deutsch.
- Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse auf dieser Seite: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Was der Auftraggeber sucht
Die Stadt Dortmund sucht einen Betrieb, der ihren Wertstoffabfall sortiert und verwertet – etwa 18 % der insgesamt gesammelten Dortmunder Wertstofftonne.
- Kommunaler Anteil: rd. 18 % des DWT-Gesamtinputs
- Leistungen: Übernahme, Transport zur Sortieranlage, Sortierung, Verwertung einzelner Fraktionen und Entsorgung von Sortiereresten
- Besonderheit: Getränkeverbunde (FKN) müssen nach Verpackungsrecht und ZSVR-Vorgaben behandelt werden
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der Dortmunder Wertstofftonne (DWT) im Sammelgebiet der Stadt Dortmund (Gebietsschlüssel NW013). Der kommunale Anteil beträgt gemäß der zwischen der DOWERT Dortmunder Wertstoff GmbH (DOWERT) und den Systembetreibern getroffenen Aufteilung rd. 18 % des DWT-Gesamtinputs (kommunales Pflichtgeschäft) und ist gemäß den Vorgaben des Verpackungs-recht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) zu sortieren. Die auszuschreibende Leistung umfasst insbesondere: - die Übernahme der kommunalen Wertstoffmenge an der Übernahmestelle des Auftraggebers, - den Transport zur Sortieranlage des Auftragnehmers, - die Sortierung der übernommenen Wertstoffe einschließlich der Sortierresteentsorgung, - die Verwertung der sortierten Einzelfraktionen einschließlich der hierfür erforderlichen Transporte, wobei erzielbare Erlöse…
Vollständige Beschreibung anzeigen
… (z. B. für Fe-Metalle) dem Angebotspreis zugutekommen, - den Umgang mit Getränkeverbunden (FKN) nach Maßgabe des VerpackDG und den Prüfleitlinien Mengenstromnachweis der ZSVR, - das vollständige Nachweiswesen für die vertragsgegenständlichen Mengen.
Auftrag
Art der Leistung
Vergabeunterlagen auf einen Blick
Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.
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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe
Vergabeunterlagen DOWERT – Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der Dortmunder Wertstofftonne
Die Vergabeunterlagen beschreiben ein EU-weites offenes Verfahren nach VgV/GWB zur Beauftragung der Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der Dortmunder Wertstofftonne.
Es handelt sich um ein deutsches Kommunalentsorgungsprojekt mit rechtlichem Bezug zu Deutschland (Bundesrecht, NRW-Landesrecht, Stadt Dortmund, Vergabemarktplatz NRW, deutsche DSGVO-/DSG NRW-Regelungen).
Der Blickwinkel ist eindeutig der einer deutschen öffentlichen Auftraggeberin (DOWERT Dortmunder Wertstoff GmbH) mit Anwendung deutschen und EU-Vergaberechts.
Zum Thema Einzureichende Unterlagen und Eignungs-Mindestanforderungen regeln die Unterlagen, dass ausschließlich der Angebotsvordruck (Teil D) und die Anlagen 3 bis 16 mit dem elektronischen Angebot sind; die übrigen Teile A–C und Anlagen bleiben beim Bieter und werden später automatisch Vertragsbestandteil.
Der Angebotsvordruck muss vollständig ausgefüllt werden (Preisblatt, Bietererklärungen, Anlagenstandorte, Erklärung Betriebshaftpflicht, ggf. Erklärung Bietergemeinschaft).
Mindestanforderungen an die technische Eignung sind insbesondere: Referenzen über Sortierung von insgesamt mindestens 50.000 Mg/a Wertstoffgemischen bzw. Leichtverpackungen in jedem der Jahre 2023–2025 (mehrere Referenzen addierbar), gesicherter Zugang zu einer geeigneten Sortieranlage (Nutzungsnachweis über die gesamte Vertragslaufzeit) mit ausreichender zusätzlicher Kapazität (Stoffflussbilanz) und gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig (z.B. ISO 9001/14001).
Wirtschaftliche/finanzielle Eignung erfordert u.a. Umsatzangaben 2023–2025, auf Anforderung Bilanzen und eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung 3 Mio. EUR Personen-/Sachschäden und 1 Mio. EUR Vermögensschäden.
Jeder Beteiligte (Einzelbieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, Nachunternehmer/Eignungsverleiher) muss die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und zu unionsrechtlichen RUS-Beschränkungen abgeben.
Zum Leistungsumfang (was, wie viel, wo, wann) wird der Gegenstand in Teil B und Teil C präzisiert.
Gegenstand ist die Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der kombinierten Wertstofftonne im Sammelgebiet Stadt Dortmund (Gebietsschlüssel NW013), inklusive Transport zur Sortieranlage, Sortierung nach VerpackDG/PLL ZSVR, Verwertung/Vermarktung der Fraktionen, Entsorgung der Sortierreste/Störstoffe ohne gesonderte Vergütung, Nachweiswesen (Wiegescheine, Stoffstromnachweis, Monats-/Jahresstatistiken) und Umgang mit Getränkeverbunden nach VerpackDG.
Mengenmäßig ist derzeit von ca. 14.000 Mg/a Gesamtmenge der DWT auszugehen, davon ca. 18 % kommunaler Anteil, also rd. 2.500 Mg/a mit Korridor ±20 %, ohne Mindestmengengarantie und ohne Anspruch auf Preisanpassung bei Mengenschwankungen.
Alle 61 Angaben zeigen
Übernahmeort ist der Umschlagplatz der EDG, Oberste Wilms Straße 13, 44309 Dortmund; Änderungen des Übernahmeortes innerhalb des Stadtgebiets bleiben vorbehalten.
Leistungszeitraum ist fest vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 mit automatischer Verlängerung bis zu zweimal um je ein Jahr (max. bis 31.12.2029), sofern nicht bis drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres gekündigt wird; etwaige Restmengen Ende 2028/2029 sind zu Beginn des Folgejahres zu vereinbarten Preisen zu übernehmen.
Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass DOWERT weiterhin von der Stadt Dortmund mit der Erfassung der Wertstofftonne beauftragt bleibt.
Zu den Zuschlagskriterien und deren Gewichtung legt Teil A fest, dass die Wertung in vier Stufen erfolgt (formale Prüfung, Eignung, Preisangemessenheit, Wirtschaftlichkeit).
Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlichste Angebot mit drei Unterkriterien: K1 Wertungspreis (80 Punkte), K2 Transportentfernung (10 Punkte), K3 Betriebs- und Ausfallsicherheit (10 Punkte).
Der Wertungspreis umfasst die Summe der angebotenen Entgelte netto für alle Leistungspositionen über ein Jahr auf Grundlage der Preisblätter; Verlängerungsoptionen und Entgeltanpassungen bleiben außer Betracht.
Die Punktevergabe erfolgt mittels linearer Interpolation zwischen niedrigstem und höchstem Wertungspreis (bestes Angebot: 80 Punkte, schlechtestes: 0 Punkte).
Die Transportentfernung bewertet die Entfernung vom Übergabepunkt zur angebotenen Sortieranlage; DOWERT ermittelt die kürzeste für schwere Nutzfahrzeuge zulässige Straßenverbindung mit Google Maps zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung, rundet auf volle Kilometer und interpoliert zwischen geringster und größter Entfernung (10 bis 0 Punkte).
Die Betriebs- und Ausfallsicherheit bewertet gestufte Ausfallvorsorge: Stufe 0 ohne zusätzliche Vorkehrungen (0 Punkte), Stufe 1 mit mindestens einer benannten Ausweichsortieranlage (4 Punkte), Stufe 2 mit vertraglich gesicherter Ausweichsortierkapazität ≥200 Mg/Monat innerhalb 7 Werktagen (7 Punkte), Stufe 3 zusätzlich mit gesicherter Pufferkapazität ≥100 Mg am Sortierstandort (10 Punkte).
Die zugesagten Vorkehrungen werden Vertragsinhalt.
Die Gesamtpunktzahl ist die Summe aus K1–K3, höchstens 100 Punkte; bei Punktgleichheit entscheiden zunächst der niedrigere Wertungspreis, dann das Los.
Zu Risiken, Besonderheiten und Fristen nennen die Unterlagen mehrere Aspekte.
Es besteht arbeitsrechtliche und vergaberechtliche Risiken durch die strikte Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW und des Mindestlohngesetzes; Verstöße dagegen können nach Anlage 17 zu Vertragsstrafe (1-5 % des Auftragswertes) und Kündigung aus wichtigem Grund führen.
Vertragsstrafen und außerordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus dem BVB TVgG NRW und aus § 10 der besonderen Vertragsbedingungen (z.B. Nichtübernahme der Sammelmenge über mehr als fünf Werktage, Leistungseinstellung, schwerwiegende Pflichtverletzungen, Insolvenz).
Der Auftragnehmer trägt das Risiko von Mengen- und Qualitätsschwankungen (±20 % Menge, Sammelware „wie gesammelt“, Restabfall/Störstoffe ca. 31 %); Mehrungen/Minderungen begründen kein Sonderkündigungsrecht des Auftragnehmers.
Nachunternehmer können im Angebot (Anlage 5, Nennung Name, Vertreter, Kontaktdaten, Art/Umfang der Leistung) als auch nach Vertragsschluss eingesetzt werden, wobei vor Einsätzen nach Vertragsschluss ein schriftlicher Antrag spätestens sechs Wochen vorher mit Eignungsnachweisen und Ausschlussgrund-Nachweisen erforderlich ist; die Auftraggeberin kann bei mangelnder Leistungsfähigkeit oder Ausschlussgründen ablehnen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, müssen Erklärung Anlage 3 unterschreiben und geben Ausschlusserklärungen jeweils separat ab; ihre Eignung wird kumulativ bewertet.
Es gilt eine Bindefrist bis 24.11.2026; die Zuschlagsfrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist (02.11.2026, 10:00 Uhr).
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis 26.10.2026 zu stellen; ergänzende Informationen werden alle Bietern zur Verfügung gestellt.
Ein Besichtigungstermin zur Inaugenscheinnahme des Materials ist bis 19.10.2026 möglich, muss per Bieterfrage vereinbart werden und dienen nur der eigenen Einschätzung – inhaltliche Auskünfte werden dort nicht erteilt.
Zu Unklarheiten, Widersprüchen und Rangfolgen innerhalb der Unterlagen enthält Teil A und Teil C ausdrückliche Vorrangregeln.
Innerhalb der Vergabeunterlagen bestimmt die Reihenfolge Teil A (Bewerbungs- und Angebotsbedingungen), Teil B (Leistungsbeschreibung), Teil C (Besondere Vertragsbedingungen), Teil D (Angebotsvordruck) die Rangfolge bei inhaltlichen Widersprüchen; ein höherrangiges Dokument geht ein nachrangigen vor.
Für den späteren Vertrag selbst regelt § 1 Teil C die interne Rangfolge: Vorrang haben die besonderen Vertragsbedingungen DOWERT, danach die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB TVgG NRW), dann die Leistungsbeschreibung, dann das Angebot des Auftragnehmers, zuletzt die VOL/B.
Außerdem ist festgelegt, dass Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen durch den Bieter unzulässig sind und zum Angebotsausschluss führen; bei „Unklarheiten, Widersprüchen oder Fehlern“ mit Einfluss auf Leistungsumfang oder Kalkulation ist der Bieter verpflichtet, dies unverzüglich über die Plattform zu melden.
Bei Widersprüchen zwischen Angaben in verschiedenen Teilen ist also jeweils die definierte Rangfolge (Teil A vor B vor C vor D bzw. § 1 Teil C) entscheidend dafür, welche Angabe gilt.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zunächst zu den Sicherheiten: Es werden im Text keine klassischen Bietersicherheiten (z.B. Angebots-, Bietungs- oder Bid Bonds) und auch keine ausdrücklichen Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaften gefordert.
Stattdessen wird als solche eine Betriebshaftpflichtversicherung verlangt (vgl. Teil C § 6 sowie Eigenerklärung im Angebotsvordruck Teil D), mit konkreten Mindestdeckungssummen von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden; diese Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen, der Nachweis kann nachgefordert werden.
Außerdem existiert „Anlage 11 – Betriebs- und Ausfallsicherheiten“, die aber inhaltlich im bereitgestellten Text nicht ausformuliert ist; sie dürfte eher technische/organisatorische Sicherheiten (Betriebs- und Ausfallsicherheit als Zuschlagskriterium) als finanzielle Bürgschaften betreffen.
Eine darüber hinausgehende Sicherheitsleistung in Form von Vertragserfüllungs- oder Mängelgewährleistungsbürgschaften wird im vorliegenden Text nicht genannt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern ist festgelegt, dass ihre Einschaltung sowohl vor als auch nach Zuschlag grundsätzlich zulässig ist.
So heißt es etwa in Teil A A A.2.1.10, dass der Bieter, sofern er Teile der Leistung durch andere Unternehmen erbringen lassen will, im Angebot Art und Umfang der Teilaufträge sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer (Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten) angeben und das Nachunternehmer-Verzeichnis gem. Anlage 5 beizufügen hat.
Als Nachunternehmer gelten ausdrücklich auch konzernverbundene Unternehmen wie Tochter- und Schwestergesellschaften, wenn sie an der Leistungserbringung beteiligt sind (Teil A, Seite 9).
Nach Zuschlag regelt Teil C § 7, dass Unterauftragsvergabe „grundsätzlich zulässig“ ist, aber mindestens sechs Wochen vor geplantem Einsatz schriftlich zu beantragen ist; dem Antrag sind geeignete Nachweise zur Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB beim Unterauftragnehmer beizufügen.
Der Auftraggeber kann einen Unterauftragnehmer bei mangelnder Leistungsfähigkeit oder bei Ausschlussgründen innerhalb von zehn Werktagen ablehnen, und spätere Änderungen der Unterbeauftragung bedürfen seiner schriftlichen Zustimmung, die nur aus wichtigem Grund (insbesondere unzureichende Leistungsfähigkeit oder Ausschlussgründe) verweigert werden darf.
Zusätzlich muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass Nachunternehmen die tarif-, mindestlohn- und vergaberechtlichen Verpflichtungen nach dem TVgG NRW (Anlage 17) einhalten.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zur Ortsbesichtigung heißt es, dass den Bietern während der Angebotsphase Gelegenheit gegeben wird, sich „bis zum 19.10.2026“ vor Ort ein Bild von Zusammensetzung und Qualität des Materials sowie der Übergabelokalität zu machen (Teil A A.2.1.6).
Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich per Bieterfrage über die Vergabeplattform.
Die Teilnahme ist nicht als Pflicht gekennzeichnet; Die Inaugenscheinnahme „ausschließlich der eigenen Einschätzung des Bieters“, und es wird bei diesem Termin keine Auskünfte zur ausgeschriebenen Leistung erteilt – für Fragen gilt nur das formale Verfahren über die Plattform.
Ein Teilnahmezwang oder Ausschluss bei Nichtteilnahme wird im Text nicht erwähnt.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache der Angebote wird in Teil A A.2.1.13 ausdrücklich festgelegt, dass Angebot und alle beigefügten Unterlagen „in deutscher Sprache abfassen“ sind.
Fremdsprachige Unterlagen sind zwar zulässig, aber ist sie jeweils eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich hierzu Rückfragen und Nachforderungen vor.
Der gesamte Schriftverkehr sowie alle Verhandlungs- und Vertragsgespräche werden ebenfalls in deutscher Sprache geführt.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist und Bieterfragen enthält der Terminplan des Verfahrens (Teil A A.2.1.4) konkrete Angaben: die Angebotsfrist endet am 02.11.2026 um 10:00 Uhr, und die Zuschlags- und Bindefrist endet am 24.11.2026.
Dies bedeutet, dass der Bieter „bis zu ihrem Ende“ an sein Angebot gebunden ist; die Zuschlagsfrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist.
Hinsichtlich Bieterfragen ist festgelegt, dass Fragen zu den Vergabeunterlagen „rechtzeitig (spätestens sieben Kalendertage) vor Ablauf der Angebotsfrist“ und „ausschließlich über die Vergabeplattform“ an den Auftraggeber zu richten sind (Teil A A.2.1.14), konkretisiert im Terminplan mit einer „Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 26.10.2026“.
Ergänzende Informationen werden bei fristgerechter Anfrage in der Regel bis spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform bekanntgegeben.
Weitere Angaben
Der Text behandelt die europaweite Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags in Deutschland (Bundesrepublik Deutschland, Land Nordrhein-Westfalen) durch die DOWERT Dortmunder Wertstoff GmbH.
Er beschreibt das offene Verfahren nach VgV/GWB zur Vergabe der Leistung „Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der Dortmunder Wertstofftonne“, einschließlich Bewerbungs- und Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung, besondere Vertragsbedingungen und diversen Anlagen.
Die Perspektive ist eindeutig die eines deutschen öffentlichen Auftraggebers, eingebettet in EU-Vergaberecht.
Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →
Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 28.10.2026
Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien
Referenz(en) über Sortierleistungen: Sortierung von insgesamt mindestens 50.000 Mg/a Wertstoffgemischen oder Verpackungsabfällen (Leichtverpackungen aus Sammlung über Gelben Sack bzw. Gelbe Tonne), erbracht in jedem der Kalenderjahre 2023 bis 2025. Anzugeben s… vollständig leseneinklappen
Gesamtumsatz: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens für jedes der Geschäftsjahre 2023 bis 2025, gesondert je Geschäftsjahr; für das letzte Jahr ist eine Schätzung zulässig, sofern der Abschluss noch nicht vorliegt. Form: Eigenerklärung Solvenz: Auf gesond… vollständig leseneinklappen
Vergabeunterlagen — Direktdownload
Taktik
Wenn in diesem Land und dieser Branche vergeben wurde, gingen meist etwa 4 Angebote ein. Ein normales Feld für diesen Markt. (Erfahrungswert aus 41.486 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 5 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.071 Verfahren). Deutlich knapper als üblich: hier zählt die erste Woche.
Die Frist fällt auf einen Montag — Ihr letzter voller Arbeitstag ist der Freitag davor. Nachweise und Bürgschaften bis Donnerstag beisammen haben.
Bieter aus dem Ausland
In Deutschland · Reinigung, Umwelt & Entsorgung gingen 45 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 43.631 erfassten Vergaben) — vor allem aus Niederlande, Österreich, Belgien.
Angebotssprache: Deutsch.
So bewerben Sie sich
Die nächste nicht verpassen
Solche Ausschreibungen schickt Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr als KI-geprüfte Auswahl — Claude von Anthropic prüft, ob sie zur Firma passen, und lernt aus jeder Rückmeldung.
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