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Takeover, sorting and recycling of the municipal share of Dortmunder Wertstofftonne (DWT)

Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der Dortmunder Wertstofftonne (DWT) — original title

DEGermany · Dortmund

Your path to submission

  1. Deadline: 2 November at 10:00 — 1 day left.
  2. You submit on Vergabemarktplatz (cosinex) — not here and not by e-mail. ↗ Free bidder account on the cosinex platform required (created instantly); offers go through the bidding tool, usually plain text form suffices — no qualified signature. Sort out account and signature first — not on submission day.
  3. Offer and evidence in: German.
  4. Collect your evidence — use the eligibility analysis on this page: it lists the requirements and, for known certificates, how to get them.
Compiled automatically from notice and documents — no guarantee; the procedure's wording is binding.

What the buyer is looking for

The subject of the tender is the takeover, sorting and recycling of the municipal share of the Dortmunder Wertstofftonne (DWT) in the collection area of the city of Dortmund (area code NW013). According to the division between DOWERT Dortmunder Wertstoff GmbH (DOWERT) and the system operators, the municipal share amounts to around 18% of the total DWT input (compulsory local business) and must be sorted in accordance with the provisions of the Packaging Law Implementation Act (VerpackDG). The service to be tendered shall include in particular: - the acceptance of the municipal quantity of recyclables at the receiving point of the client, - the transport to the sorting plant of the contractor, - the sorting of the recyclables taken over including the sorting waste disposal, - the recycling of the sorted individual fractions including the necessary transports, whereby achievable proceeds…

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… (e.g. for Fe metals) benefit the offer price, - the handling of beverage compounds (FKN) in accordance with the VerpackDG and the test guidelines Quantity flow verification of the ZSVR, - the complete proof system for the contractual quantities.

Machine translation (EU eTranslation) — official wording via the PDF link.

Contract

TypeServices
Estimated valuevalue not published
Published28 Oct 2026
ProcedureOpen procedure
Reserved for SMEs

Type of service

90 · Cleaning, environment & waste
CPV 90500000

Tender documents at a glance

The essentials of the tender documents, checked statement by statement against the documents. For your bid, the original documents count.

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Vergabeunterlagen DOWERT – Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der Dortmunder Wertstofftonne

Die Vergabeunterlagen beschreiben ein EU-weites offenes Verfahren nach VgV/GWB zur Beauftragung der Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der Dortmunder Wertstofftonne.

Es handelt sich um ein deutsches Kommunalentsorgungsprojekt mit rechtlichem Bezug zu Deutschland (Bundesrecht, NRW-Landesrecht, Stadt Dortmund, Vergabemarktplatz NRW, deutsche DSGVO-/DSG NRW-Regelungen).

Der Blickwinkel ist eindeutig der einer deutschen öffentlichen Auftraggeberin (DOWERT Dortmunder Wertstoff GmbH) mit Anwendung deutschen und EU-Vergaberechts.

Zum Thema Einzureichende Unterlagen und Eignungs-Mindestanforderungen regeln die Unterlagen, dass ausschließlich der Angebotsvordruck (Teil D) und die Anlagen 3 bis 16 mit dem elektronischen Angebot sind; die übrigen Teile A–C und Anlagen bleiben beim Bieter und werden später automatisch Vertragsbestandteil.

Der Angebotsvordruck muss vollständig ausgefüllt werden (Preisblatt, Bietererklärungen, Anlagenstandorte, Erklärung Betriebshaftpflicht, ggf. Erklärung Bietergemeinschaft).

Mindestanforderungen an die technische Eignung sind insbesondere: Referenzen über Sortierung von insgesamt mindestens 50.000 Mg/a Wertstoffgemischen bzw. Leichtverpackungen in jedem der Jahre 2023–2025 (mehrere Referenzen addierbar), gesicherter Zugang zu einer geeigneten Sortieranlage (Nutzungsnachweis über die gesamte Vertragslaufzeit) mit ausreichender zusätzlicher Kapazität (Stoffflussbilanz) und gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig (z.B. ISO 9001/14001).

Wirtschaftliche/finanzielle Eignung erfordert u.a. Umsatzangaben 2023–2025, auf Anforderung Bilanzen und eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung 3 Mio. EUR Personen-/Sachschäden und 1 Mio. EUR Vermögensschäden.

Jeder Beteiligte (Einzelbieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, Nachunternehmer/Eignungsverleiher) muss die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und zu unionsrechtlichen RUS-Beschränkungen abgeben.

Zum Leistungsumfang (was, wie viel, wo, wann) wird der Gegenstand in Teil B und Teil C präzisiert.

Gegenstand ist die Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der kombinierten Wertstofftonne im Sammelgebiet Stadt Dortmund (Gebietsschlüssel NW013), inklusive Transport zur Sortieranlage, Sortierung nach VerpackDG/PLL ZSVR, Verwertung/Vermarktung der Fraktionen, Entsorgung der Sortierreste/Störstoffe ohne gesonderte Vergütung, Nachweiswesen (Wiegescheine, Stoffstromnachweis, Monats-/Jahresstatistiken) und Umgang mit Getränkeverbunden nach VerpackDG.

Mengenmäßig ist derzeit von ca. 14.000 Mg/a Gesamtmenge der DWT auszugehen, davon ca. 18 % kommunaler Anteil, also rd. 2.500 Mg/a mit Korridor ±20 %, ohne Mindestmengengarantie und ohne Anspruch auf Preis­anpassung bei Mengenschwankungen.

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Übernahmeort ist der Umschlagplatz der EDG, Oberste Wilms Straße 13, 44309 Dortmund; Änderungen des Übernahmeortes innerhalb des Stadtgebiets bleiben vorbehalten.

Leistungszeitraum ist fest vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 mit automatischer Verlängerung bis zu zweimal um je ein Jahr (max. bis 31.12.2029), sofern nicht bis drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres gekündigt wird; etwaige Restmengen Ende 2028/2029 sind zu Beginn des Folgejahres zu vereinbarten Preisen zu übernehmen.

Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass DOWERT weiterhin von der Stadt Dortmund mit der Erfassung der Wertstofftonne beauftragt bleibt.

Zu den Zuschlagskriterien und deren Gewichtung legt Teil A fest, dass die Wertung in vier Stufen erfolgt (formale Prüfung, Eignung, Preisangemessenheit, Wirtschaftlichkeit).

Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlichste Angebot mit drei Unterkriterien: K1 Wertungspreis (80 Punkte), K2 Transportentfernung (10 Punkte), K3 Betriebs- und Ausfallsicherheit (10 Punkte).

Der Wertungspreis umfasst die Summe der angebotenen Entgelte netto für alle Leistungspositionen über ein Jahr auf Grundlage der Preisblätter; Verlängerungsoptionen und Entgeltanpassungen bleiben außer Betracht.

Die Punktevergabe erfolgt mittels linearer Interpolation zwischen niedrigstem und höchstem Wertungspreis (bestes Angebot: 80 Punkte, schlechtestes: 0 Punkte).

Die Transportentfernung bewertet die Entfernung vom Übergabepunkt zur angebotenen Sortieranlage; DOWERT ermittelt die kürzeste für schwere Nutzfahrzeuge zulässige Straßenverbindung mit Google Maps zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung, rundet auf volle Kilometer und interpoliert zwischen geringster und größter Entfernung (10 bis 0 Punkte).

Die Betriebs- und Ausfallsicherheit bewertet gestufte Ausfallvorsorge: Stufe 0 ohne zusätzliche Vorkehrungen (0 Punkte), Stufe 1 mit mindestens einer benannten Ausweichsortieranlage (4 Punkte), Stufe 2 mit vertraglich gesicherter Ausweichsortierkapazität ≥200 Mg/Monat innerhalb 7 Werktagen (7 Punkte), Stufe 3 zusätzlich mit gesicherter Pufferkapazität ≥100 Mg am Sortierstandort (10 Punkte).

Die zugesagten Vorkehrungen werden Vertragsinhalt.

Die Gesamtpunktzahl ist die Summe aus K1–K3, höchstens 100 Punkte; bei Punktgleichheit entscheiden zunächst der niedrigere Wertungspreis, dann das Los.

Zu Risiken, Besonderheiten und Fristen nennen die Unterlagen mehrere Aspekte.

Es besteht arbeitsrechtliche und vergaberechtliche Risiken durch die strikte Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW und des Mindestlohngesetzes; Verstöße dagegen können nach Anlage 17 zu Vertragsstrafe (1-5 % des Auftragswertes) und Kündigung aus wichtigem Grund führen.

Vertragsstrafen und außerordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus dem BVB TVgG NRW und aus § 10 der besonderen Vertragsbedingungen (z.B. Nichtübernahme der Sammelmenge über mehr als fünf Werktage, Leistungseinstellung, schwerwiegende Pflichtverletzungen, Insolvenz).

Der Auftragnehmer trägt das Risiko von Mengen- und Qualitäts­schwankungen (±20 % Menge, Sammelware „wie gesammelt“, Restabfall/Störstoffe ca. 31 %); Mehrungen/Minderungen begründen kein Sonderkündigungsrecht des Auftragnehmers.

Nachunternehmer können im Angebot (Anlage 5, Nennung Name, Vertreter, Kontaktdaten, Art/Umfang der Leistung) als auch nach Vertragsschluss eingesetzt werden, wobei vor Einsätzen nach Vertragsschluss ein schriftlicher Antrag spätestens sechs Wochen vorher mit Eignungsnachweisen und Ausschlussgrund-Nachweisen erforderlich ist; die Auftraggeberin kann bei mangelnder Leistungsfähigkeit oder Ausschlussgründen ablehnen.

Bietergemeinschaften sind zugelassen, müssen Erklärung Anlage 3 unterschreiben und geben Ausschlusserklärungen jeweils separat ab; ihre Eignung wird kumulativ bewertet.

Es gilt eine Bindefrist bis 24.11.2026; die Zuschlagsfrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist (02.11.2026, 10:00 Uhr).

Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis 26.10.2026 zu stellen; ergänzende Informationen werden alle Bietern zur Verfügung gestellt.

Ein Besichtigungstermin zur Inaugenscheinnahme des Materials ist bis 19.10.2026 möglich, muss per Bieterfrage vereinbart werden und dienen nur der eigenen Einschätzung – inhaltliche Auskünfte werden dort nicht erteilt.

Zu Unklarheiten, Widersprüchen und Rangfolgen innerhalb der Unterlagen enthält Teil A und Teil C ausdrückliche Vorrangregeln.

Innerhalb der Vergabeunterlagen bestimmt die Reihenfolge Teil A (Bewerbungs- und Angebotsbedingungen), Teil B (Leistungsbeschreibung), Teil C (Besondere Vertragsbedingungen), Teil D (Angebotsvordruck) die Rangfolge bei inhaltlichen Widersprüchen; ein höherrangiges Dokument geht ein nachrangigen vor.

Für den späteren Vertrag selbst regelt § 1 Teil C die interne Rangfolge: Vorrang haben die besonderen Vertragsbedingungen DOWERT, danach die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB TVgG NRW), dann die Leistungsbeschreibung, dann das Angebot des Auftragnehmers, zuletzt die VOL/B.

Außerdem ist festgelegt, dass Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen durch den Bieter unzulässig sind und zum Angebotsausschluss führen; bei „Unklarheiten, Widersprüchen oder Fehlern“ mit Einfluss auf Leistungsumfang oder Kalkulation ist der Bieter verpflichtet, dies unverzüglich über die Plattform zu melden.

Bei Widersprüchen zwischen Angaben in verschiedenen Teilen ist also jeweils die definierte Rangfolge (Teil A vor B vor C vor D bzw. § 1 Teil C) entscheidend dafür, welche Angabe gilt.

Antworten auf die geforderten Kriterien

Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?

Zunächst zu den Sicherheiten: Es werden im Text keine klassischen Bietersicherheiten (z.B. Angebots-, Bietungs- oder Bid Bonds) und auch keine ausdrücklichen Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaften gefordert.

Stattdessen wird als solche eine Betriebshaftpflichtversicherung verlangt (vgl. Teil C § 6 sowie Eigenerklärung im Angebotsvordruck Teil D), mit konkreten Mindestdeckungssummen von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden; diese Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen, der Nachweis kann nachgefordert werden.

Außerdem existiert „Anlage 11 – Betriebs- und Ausfallsicherheiten“, die aber inhaltlich im bereitgestellten Text nicht ausformuliert ist; sie dürfte eher technische/organisatorische Sicherheiten (Betriebs- und Ausfallsicherheit als Zuschlagskriterium) als finanzielle Bürgschaften betreffen.

Eine darüber hinausgehende Sicherheitsleistung in Form von Vertragserfüllungs- oder Mängelgewährleistungsbürgschaften wird im vorliegenden Text nicht genannt.

Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?

Zu Nachunternehmern ist festgelegt, dass ihre Einschaltung sowohl vor als auch nach Zuschlag grundsätzlich zulässig ist.

So heißt es etwa in Teil A A A.2.1.10, dass der Bieter, sofern er Teile der Leistung durch andere Unternehmen erbringen lassen will, im Angebot Art und Umfang der Teilaufträge sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer (Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten) angeben und das Nachunternehmer-Verzeichnis gem. Anlage 5 beizufügen hat.

Als Nachunternehmer gelten ausdrücklich auch konzernverbundene Unternehmen wie Tochter- und Schwestergesellschaften, wenn sie an der Leistungserbringung beteiligt sind (Teil A, Seite 9).

Nach Zuschlag regelt Teil C § 7, dass Unterauftragsvergabe „grundsätzlich zulässig“ ist, aber mindestens sechs Wochen vor geplantem Einsatz schriftlich zu beantragen ist; dem Antrag sind geeignete Nachweise zur Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB beim Unterauftragnehmer beizufügen.

Der Auftraggeber kann einen Unterauftragnehmer bei mangelnder Leistungsfähigkeit oder bei Ausschlussgründen innerhalb von zehn Werktagen ablehnen, und spätere Änderungen der Unterbeauftragung bedürfen seiner schriftlichen Zustimmung, die nur aus wichtigem Grund (insbesondere unzureichende Leistungsfähigkeit oder Ausschlussgründe) verweigert werden darf.

Zusätzlich muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass Nachunternehmen die tarif-, mindestlohn- und vergaberechtlichen Verpflichtungen nach dem TVgG NRW (Anlage 17) einhalten.

Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?

Zur Ortsbesichtigung heißt es, dass den Bietern während der Angebotsphase Gelegenheit gegeben wird, sich „bis zum 19.10.2026“ vor Ort ein Bild von Zusammensetzung und Qualität des Materials sowie der Übergabelokalität zu machen (Teil A A.2.1.6).

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich per Bieterfrage über die Vergabeplattform.

Die Teilnahme ist nicht als Pflicht gekennzeichnet; Die Inaugenscheinnahme „ausschließlich der eigenen Einschätzung des Bieters“, und es wird bei diesem Termin keine Auskünfte zur ausgeschriebenen Leistung erteilt – für Fragen gilt nur das formale Verfahren über die Plattform.

Ein Teilnahmezwang oder Ausschluss bei Nichtteilnahme wird im Text nicht erwähnt.

In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?

Zur Sprache der Angebote wird in Teil A A.2.1.13 ausdrücklich festgelegt, dass Angebot und alle beigefügten Unterlagen „in deutscher Sprache abfassen“ sind.

Fremdsprachige Unterlagen sind zwar zulässig, aber ist sie jeweils eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich hierzu Rückfragen und Nachforderungen vor.

Der gesamte Schriftverkehr sowie alle Verhandlungs- und Vertragsgespräche werden ebenfalls in deutscher Sprache geführt.

Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?

Zur Bindefrist und Bieterfragen enthält der Terminplan des Verfahrens (Teil A A.2.1.4) konkrete Angaben: die Angebotsfrist endet am 02.11.2026 um 10:00 Uhr, und die Zuschlags- und Bindefrist endet am 24.11.2026.

Dies bedeutet, dass der Bieter „bis zu ihrem Ende“ an sein Angebot gebunden ist; die Zuschlagsfrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist.

Hinsichtlich Bieterfragen ist festgelegt, dass Fragen zu den Vergabeunterlagen „rechtzeitig (spätestens sieben Kalendertage) vor Ablauf der Angebotsfrist“ und „ausschließlich über die Vergabeplattform“ an den Auftraggeber zu richten sind (Teil A A.2.1.14), konkretisiert im Terminplan mit einer „Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 26.10.2026“.

Ergänzende Informationen werden bei fristgerechter Anfrage in der Regel bis spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform bekanntgegeben.

Weitere Angaben

Der Text behandelt die europaweite Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags in Deutschland (Bundesrepublik Deutschland, Land Nordrhein-Westfalen) durch die DOWERT Dortmunder Wertstoff GmbH.

Er beschreibt das offene Verfahren nach VgV/GWB zur Vergabe der Leistung „Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der Dortmunder Wertstofftonne“, einschließlich Bewerbungs- und Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung, besondere Vertragsbedingungen und diversen Anlagen.

Die Perspektive ist eindeutig die eines deutschen öffentlichen Auftraggebers, eingebettet in EU-Vergaberecht.

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Only the contracting authority's tender documents are binding. As of: 28/10/2026

Clement
References and certificates from your home country count fully across the EU — that is what European procurement law is for.

What you must prove — eligibility criteria

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References: services
Referenz(en) über Sortierleistungen: Sortierung von insgesamt mindestens 50.000 Mg/a Wertstoffgemischen oder Verpackungsabfällen (Leichtverpackungen aus Sammlung über Gelben Sack bzw. Gelbe Tonne), erbracht in jedem der Kalenderjahre 2023 bis 2025. Anzugeben s… read in fullcollapse
Referenz(en) über Sortierleistungen: Sortierung von insgesamt mindestens 50.000 Mg/a Wertstoffgemischen oder Verpackungsabfällen (Leichtverpackungen aus Sammlung über Gelben Sack bzw. Gelbe Tonne), erbracht in jedem der Kalenderjahre 2023 bis 2025. Anzugeben sind je Referenz der Auftraggeber, die Mengen je Kalenderjahr und der Beauftragungszeitraum. Mehrere Referenzen werden addiert. Form: Eigenerklärung gem. Anlage 4; Bestätigung der Referenzgeber kann nachgefordert werden Nutzungsnachweis Sortieranlage: Nachweis, dass die im Angebot benannte Sortieranlage dem Bieter für die gesamte Vertragslaufzeit im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht. Inhaltlich sind mindestens die Angaben des beigefügten Musters zu erbringen. Form: Erklärung des Anlagenbetreibers gem. Anlage 3; bei eigener Anlage genügt eine Eigenerklärung des Bieters Nachweis EfB: Gültiger Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Form: Zertifikat
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Other economic requirement
Gesamtumsatz: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens für jedes der Geschäftsjahre 2023 bis 2025, gesondert je Geschäftsjahr; für das letzte Jahr ist eine Schätzung zulässig, sofern der Abschluss noch nicht vorliegt. Form: Eigenerklärung Solvenz: Auf gesond… read in fullcollapse
Gesamtumsatz: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens für jedes der Geschäftsjahre 2023 bis 2025, gesondert je Geschäftsjahr; für das letzte Jahr ist eine Schätzung zulässig, sofern der Abschluss noch nicht vorliegt. Form: Eigenerklärung Solvenz: Auf gesonderte Anforderung im Verfahren: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder ein anderer geeigneter Nachweis, etwa eine Bescheinigung einer Wirtschaftsprüferin bzw. eines Steuerberaters. Form: Nachweis auf Anforderung Betriebshaftpflichtversicherung: Bestehende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3M EUR sowie für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1M EUR je Schadensfall. Die Deckung ist für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Form: Eigenerklärung im Angebotsvordruck; Versicherungsschein kann nachgefordert werden.
Requirement texts are quoted in the notice's original language — only the official wording is binding.

Tender documents — direct download

⤓
Annex 1
Specifications and annexes at the buyer — usually viewable without registration
⤓
Administrative conditions
The full notice, official wording

Contracting authority contact

·
Deadline — Monday 2 November at 10:00

Tactics

When contracts were awarded in this country and sector, usually about 4 bids came in. A normal field for this market. (Based on 41,499 completed awards — not a statement about this procedure.)

This procedure allows 5 days between publication and deadline — typical in this country is 32 (median of 20,496 procedures). Much tighter than usual: the first week counts.

The deadline falls on a Monday — your last full working day is the Friday before. Have evidence and guarantees together by Thursday.

Foreign bidders

In Germany · Cleaning, environment & waste, 45 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 43,631 recorded awards) — mostly from Netherlands, Austria, Belgium.

Submission language: German.

Measured from linked award data; foreign winners bidding through a local subsidiary count as domestic — the true share is higher.

How to bid

Read the full notice — Original + documents
Goes directly to this tender on TED — Tenders Electronic Daily. The full specification and all annexes are there.
This procedure is published on 4 portals
Bids are submitted on Vergabemarktplatz (cosinex) or evergabe.NRW — TED carries the same notice, usually with the more detailed specification. Read both.
Put together the evidence — in German
The 2 criteria on the left, plus your price.
Submit via TED — Tenders Electronic Daily before the deadline
Electronic submission — allow time for the portal registration the first time.
To the procurement portal →Official notice on TED →
We pull data from millions of notices. If the link here does not work, report it — we will find the right one.

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