So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
Erbringung der Wartungsdienstleistung zur Aufrechterhaltung der ständigen Funktionsfähigkeit (Dauerbetrieb) von Geräten und Software, die im ITS-System in Bielsko-Biała tätig sind, für den Zeitraum vom 23.11.2026 bis zum 31.01.2029
Świadczenie usługi utrzymania w stałej sprawności (ciągłej pracy) urządzeń i oprogramowania działających w ramach systemu ITS w Bielsku-Białej, w okresie od 23.11.2026 r. do 31.01.2029 r — Originaltitel
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist: 5. November um 11:00 — noch 4 Tage.
- Die Abgabestelle steht in der Bekanntmachung (Link auf dieser Seite).
- Angebot und Nachweise in: Polnisch.
- Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse auf dieser Seite: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Was der Auftraggeber sucht
Die Stadt Bielsko-Biała sucht einen Dienstleister, der ihre Verkehrsmanagementsystem-Geräte und Software von November 2026 bis Januar 2029 ständig einsatzbereit hält.
- Wartung der Software, Server und Backup-Systeme des ITS (Intelligentes Verkehrssystem)
- Reparatur und Austausch von Feldgeräten und Netzwerk-Geräten im Managementzentrum nach individuellen Aufträgen
- Laufzeit: 23.11.2026 bis 31.01.2029
Vertragsgegenstand: Gegenstand des Vertrags ist die Wartung von Geräten und Software in konstanter Effizienz (Dauerbetrieb), die im Rahmen des IVS-Systems in Bielsko-Biała betrieben werden, im Rahmen der Stufen I, Ia und II des Systembaus (abgeschlossen 2018, 2020 bzw. 2021) geliefert und gestartet werden, auf Kommunikationswegen innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt Bielsko-Biała und im Transportmanagementzentrum installiert sind und vom Auftraggeber verwaltet werden. 1. Der Vertrag umfasst zwei Bereiche: A. Aufrechterhaltung der Effizienz der Software-, Server- und Backup-Teile des ITS-Systems zu jeder Zeit. Dieser Anwendungsbereich umfasst alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Effizienz des ITS-Systems im Bereich des ordnungsgemäßen Funktionierens von Servergeräten (einschließlich integrierter Switches), Festplattenarrays, Backup-Systemen,…
Vollständige Beschreibung anzeigen
… Systemanwendungen, Steuerungsprogrammen zur Überwachung des Systembetriebs, Flächenverkehrskontrollsystem und Optimierung, soweit dies dem Besteller den ordnungsgemäßen Betrieb ermöglicht, kollektiven Transportkomponenten, dynamischen Fahrgastinformationen, dynamischen Informationen für Fahrer, Parkinformationen, Tabellen mit variablen Inhalten, Videoüberwachung, Datenübertragungsinfrastruktur und anderen im ITS-System enthaltenen Programmen und Anwendungen. B. Ersatz, Reparatur von Ausrüstung zusammen mit den notwendigen Ausrüstungen und Materialien Ersatz / Reparatur von Offroad-Ausrüstung und Netzwerkausrüstung des Verwaltungszentrums wird jedes Mal nur auf individuellen Auftrag des Bestellers durchgeführt, in dem die Art des Ersatzes / der Reparatur angegeben wird, die in einzelnen Posten der Gesamtfehlerquote vorgesehen ist - Teil B. 2. Eine detaillierte Definition des Auftragsgegenstands findet sich in Kapitel III - V der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Auftrag
Art der Leistung
Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen
- In dieser Branche vergibt der Auftraggeber etwa alle 8 Monate (4 Zuschläge, zuletzt März 2026) — die nächste Vergabe ist rechnerisch um November 2026 zu erwarten. Den letzten Zuschlag erhielt INSTALEKT Marek Micor i Wspólnicy Sp. J.n = 4
- Im Median lagen 4 Angebote je Verfahren auf dem Tisch (84 Verfahren mit Bieterzahl); bei 26 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 2 Angebote im Median.n = 84
- 51 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (347 Zuschläge seit 2015, verteilt auf 126 Unternehmen). 49 % gingen an neue Namen.n = 347 Zuschläge seit 2015
- 5 % der Zuschläge gingen an Unternehmen aus dem Ausland (347 Zuschläge mit bekanntem Gewinnerland). Branchenschnitt: 2 %.n = 347
- In 3 Verfahren mit strukturierten Eignungskriterien verlangte dieser Auftraggeber am häufigsten: Referenzen: Dienstleistungen (3 von 3), Technisches Personal für die Ausführung (3 von 3).n = 3
Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 25.10.2026.
Vergabeunterlagen auf einen Blick
Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.
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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe
Vergabeunterlagen zum ITS-Wartungsvertrag der Stadt Bielsko-Biała (Polen)
Das Input bezieht sich auf ein polnisches Vergabeverfahren nach dem Gesetz „Pzp“ für die Wartung und den Betrieb eines städtischen ITS‐Systems in Bielsko‐Biała.
Es handelt sich um einen EU-weiten, elektronisch abzuwickelnden offenen Wettbewerb über die Plattform e‐Zamówienia; angesprochen sind Bieter aus EU‐Mitgliedstaaten, wobei der rechtliche und administrative Bezugspunkt eindeutig Polen ist (Krajowa Izba Odwoławcza als Nachprüfungsinstanz, polnische Sprache, PLN als Währung).
Außerdem wird direkt auf EU-Recht (Richtlinie 2014/24/EU, Verordnung 833/2014) und das ESPD/JEDZ-Formular Bezug genommen.
Er muss ein JEDZ (ESPQ) als einheitliche Eignungserklärung mit qualifizierter elektronischer Signatur vorlegen und in Teil IV Punkt α pauschal bestätigen, alle Eignungskriterien zu erfüllen; weitere Felder von Teil IV sollen nicht ausgefüllt werden.
Wirtschaftliche Mindestsummen (Umsatz) werden nicht gefordert, ebenso keine spezifischen finanziellen oder gewerberechtlichen Zulassungen über die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Vor Vertragsbeginn muss der ausgewählte Bieter außerdem eine Versicherungspolice vorlegen, die den Mindestanforderungen nach § 14 des Vertragsmusters entsprechen.
Zum Leistungsumfang: Aus dem Ausschnitt ergibt sich sich, dass der Gegenstand des Auftrags die „utrzymanie w stałej sprawności części programowej, serwerowej i backup‐u Systemu ITS“ (laufende Funktionsfähigkeit der Programm-, Server- und Backup‐Komponenten des ITS) sowie „wymiana i naprawa urządzeń wraz z potrzebnym sprzętem oraz materiałami“ (Austausch und Reparatur von ITS‐Geräten mit allen nötigen Materialien und Geräten) im Stadtgebiet von Bielsko‐Biała ist.
Die konkreten Mengen und Gerätetypen (z.B. Steuergeräte für Lichtsignalanlagen, Kameras, Fahrgastinformationstafeln, VMS‐Tafeln, Verkehrsmessstationen) sind im OPZ und der Tabeli Elementów Rozliczeniowych definiert; nicht gesondert aufgeführte Nebenleistungen und Kosten müssen in den Einheitspreisen mitkalkuliert werden.
Zu Zuschlagskriterien und Gewichtung: Die Wertung erfolgt nach drei Kriterien mit festen Gewichten.
Die Preisbewertung (Cena, 60 Punkte) setzt sich aus zwei Unterkriterien zusammen: C1 (max. 40 Punkte) für die Bruttopreise zur laufenden ITS‐Software/Server/Backup‐Wartung, und C2 (max. 20 Punkte) für Preise zu Austausch/Reparatur der Geräte und Materialien.
Die Punktzahl wird je nach Verhältnis niedrigste angebotene Teilpreis zu Preis der geprüften Offerte berechnet, mit Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Das Qualitätskriterium „Doświadczenie potencjału kadrowego“ (Erfahrung der Schlüsselperson „Specjalista systemu ITS“, 30 Punkte) honoriert das Vorliegen von zwei einschlägigen Dienstleistungen (30 Punkte), einer Dienstleistung (15 Punkte) oder keiner (0 Punkte), wobei zwingend ein SCATS‐Zertifikat (älter, aber aktualisierbar ab 2014) und aktuelle Herstellerzertifikate für AsterIT/AsterIT/S‐Controller sind.
Alle 51 Angaben zeigen
Das dritte Kriterium „Skrócenie czasu reakcji serwisowych“ (Verkürzung der Reaktionszeit, 10 Punkte) bewertet ein pauschales, im Angebotsformular zu erklärendes Reaktionszeit-Minus gegenüber den im OPZ genannten Maximalzeiten: 20 % Verkürzung bringt 10 Punkte, 10 % drei Punkte, 0 % keinen Punkt, jede andere oder fehlende Angabe führt ebenfalls zu 0 Punkte.
Die Gesamtpunktzahl P ergibt sich aus P = C + D + T; bei Gleichstand entscheiden zunächst das Kriterium mit höchster Gewichtung (Preis), danach der niedrigere Preis und ggf. eine zusätzliche Angebotsrunde mit reduzierten Preisen.
Zu Risiken, Sicherheiten und Besonderheiten: Es ist die Stellung eines Wadium (Bid Bond) vor Angebotsabgabe und eines Sicherungsbetrages („zabezpieczenie należytego wykonania umowy“) i.H.v. 5 % des Bruttoangebotspreises vorgeschrieben, jeweils wahlweise als Geld, Bank- oder Versicherungsgarantie bzw. bestimmte Bürgschaften.
Das Wadium kann bei Pflichtverstößen nach Art. 98 Pzp einbehalten werden (z.B. Nichtvorlage angeforderter Nachweise, Verweigerung der Unterzeichnung des Vertrags oder Nichtstellung der Leistungssicherheit).
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung kann auf die geleistete Wadiumsumme angerechnet werden; ein Mustertext für Garantien ist als Anhang zum Vertragsmuster vorgesehen.
Für Fragen zur Ausschreibung ist die Plattform e‐Zamówienia (Formulare zur Kommunikation, auch mit „Konto uproszczone“) vorgesehen; Fristen für Bieteranfragen und etwaige Ortsbesichtigungen sind im Ausschnitt nicht konkret benannt, die Kommunikation erfolgt elektronisch.
Zu Widersprüchen und „welche Angabe gilt“: Die Unterlagen enthalten eine ausdrückliche Regel zur Verbindlichkeit der Kostentabellen: Sofern der zur Bearbeitung bereitgestellte, editierbare Kostenvoranschlag (z.B. Excel) von der PDF-Version des Formulars „Formularz kosztorysu ofertowego“ abweicht, ist ausschließlich die PDF-Version maßgeblich.
Es findet sich auch unterschiedliche Termine für Angebotsabgabe und Öffnung (29.10.2026 vs. 30.10.2026 bzw. 05.11.2026) in den Auszügen, was auf Aktualisierungen bzw. eine korrigierte Bekanntmachung schließen lässt; maßgeblich ist der jeweils letzte, im aktuellen Bekanntmachungstext und auf der Verfahrensseite der e‐Zamówienia‐Plattform angegebene Termin.
Ebenso ist klargestellt, dass der Auftraggeber Marken, Patente oder bestimmte Herkunftsangaben nur als Referenz nennt und gleichwertige Lösungen zulässt, sofern der Bieter in der Offerte nachweist, dass diese die geforderten technischen und funktionalen Parameter nicht unterschreiten – im Spannungsfall sind auch funktionale Gleichwertigkeit und die im SWZ definierten Leistungsanforderungen entscheidend.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Werden Referenzen verlangt? Wenn ja: wie viele, aus welchem Zeitraum und mit welcher Mindestgröße?
Im Hinblick auf Referenzen wird ausdrücklich ein „Wykaz zamówień/usług (Doświadczenie)“ verlangt, also eine Liste von Aufträgen/Dienstleistungen als Nachweis der Erfahrung.
Die Vergabeunterlagen sehen vor, dass der Bieter vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens 10 Tagen aktuelle Erklärungen/Dokumente einreichen muss, die u. a. diese Referenzliste enthalten.
Wird eine Mindestzahl an Beschäftigten oder eine bestimmte Qualifikation des Personals verlangt? Wenn ja: wie viele bzw. welche?
Zu den Anforderungen an Personalzahl und Qualifikation enthält der Text detaillierte Vorgaben: Es wird etwa eine „osoba do weryfikacji i zmian części programowej“ (Person für die Überprüfung und Änderung des Programmteils) verlangt, mit einer Mindestanzahl von 2 Personen. Diese müssen z. B. Erfahrung in der Erstellung der Programmteile von Steuerungen für Lichtsignalanlagen und in der Optimierung der Steuerungssoftware für den Verkehr (Systeme AsterIT bzw. AsterIT/S) besitzen, nachgewiesen durch mindestens eine Leistung zur Wartung eines Verkehrsleitsystems.
Außerdem wird auf Qualifikationen nach der polnischen Verordnung vom 1.07.2022 zu Qualifikationen für Personen im Bereich Betrieb von Anlagen/Netzen verwiesen: Gruppe 1, gedanklich.
Pos. 2 – elektrische Energieanlagen, Installationen und Netze mit Spannung bis 1 kV.
Die Qualifikationen der benannten Personen (Nummer/Art von Berechtigungen, Qualifikationszeugnissen, Zertifikaten) müssen in Teil A des Formulars „Potencjał kadrowy“ (Anlage Nr. 5 zu Kapitel II SWZ) angegeben werden.
Es wird ferner klargestellt, dass die genannten Funktionen grundsätzlich nicht zusammengelegt werden dürfen (mit einer erwähnten Ausnahme nach lit. c).
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zu den Sicherheiten wird sowohl ein Bietungs-/Zahlungssicherheit („wadium“) als auch ein Vertragserfüllungs-/Leistungssicherheit („zabezpieczenie należytego wykonania umowy“) verlangt. Das Wadium kann z. B. in Geld, als Bankgarantie, Versicherungsgarantie oder als Bürgschaft bestimmter Förderinstitutionen geleistet werden; maßgeblich ist bei Geldzahlungen der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Auftraggebers.
Zusätzlich muss der Auftragnehmer ein Sicherheitenbetrag für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung in Höhe von 5 % des angebotenen Brutto-Preises leisten.
Diese Sicherheit kann in Geld, Bank- oder Versicherungsgarantie oder bestimmte Bürgschaften gestellt werden; bei Leistung in Geld kann der Bieter zustimmen, dass das Wadium auf die Vertragserfüllungssicherheit angerechnet wird.
Für Geldzahlungen ist eine eindeutige Kennzeichnung mit dem Referenzzeichen „26/IZ/39/U“ vorgeschrieben.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Es werden zwar ausführlich andere Punkte wie Versicherungsnachweis (§ 14 des Vertragsmusters), Vertretungsregelungen bei Bietergemeinschaften und Datenschutz (RODO) beschrieben, aber keine direkte Aussage darüber, ob und in welchem Umfang Nachunternehmer eingesetzt werden dürfen, welche Nachweispflichten dafür gelten oder ob eine Ortsbesichtigung angeboten bzw. verpflichtet ist.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist des Angebots legt Punkt 14 der „Instrukcja dla Wykonawców“ fest, dass der Wykonawca (Bieter) an seine abgegebene oferta bis zum 26.01.2027 gebunden ist (14.1).
Außerdem kann der Auftraggeber vor Ablauf dieser Frist einmalig die Verlängerung der Bindefrist um einen von ihm bestimmten Zeitraum verlangen, der höchstens 60 Tage betragen darf (14.2).
Die Verlängerung erfordert eine ausdrückliche schriftliche Zustimmungserklärung des Bieters; bei bestehender Wadium‐Pflicht ist gleichzeitig die Verlängerung bzw. Erneuerung des Wadium für den verlängerten Zeitraum vorgesehen (14.2-14.3).
Eine Ablehnung der Verlängerung führt nicht zum Verlust des Wadium.
Zur Frist für Bieterfragen enthält Punkt 13.3 klare Regelungen: Bieter kann schriftliche Anfragen zur Auslegung bzw. Klärung der SWZ an den Auftraggeber richten (empfohlene E‐Mail-Adresse: [email protected]).
Der Auftraggeber beantwortet diese Fragen unverzüglich, jedoch spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern das Auskunftsersuchen spätestens 14 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingeht.
Geht eine Frage später ein, besteht keine Pflicht zur Beantwortung und auch keine Pflicht zur Verlängerung der Angebotsfrist.
Erläuterungen und etwaige Änderungen der SWZ werden auf der Internetseite des Verfahrens veröffentlicht, und etwaige Fristverlängerungen für die Angebotsabgabe berühren ausdrücklich nicht die Frist für neue Fragen (13.3, 13.5-13.7).
Werden Vertragsstrafen vereinbart? Wenn ja: in welcher Höhe und mit welcher Obergrenze?
Der Auszug behandelt insbesondere Wadium (Bietungssicherheit), Zabezpieczenie należytego wykonania umowy (Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 % des Brutto-Angebotspreises) und die Voraussetzungen für die deren Nutzung bzw. Rückzahlung, erwähnt aber keine pauschalierten Schadensersatzregelungen oder Vertragsstrafen mit bezifferten Prozentsätzen oder Höchstgrenzen.
Etwaige Vertragsstrafen wären – soweit vorgesehen – offenbar im Vertragsmuster (Wzór umowy) geregelt, dessen konkrete Strafklauseln in den hier zitierten Passagen nicht wiedergegeben sind.
Weitere Angaben
Vergabebedingungen für ein öffentliches Straßenverkehrs-/Signaltechnikprojekt in Bielsko-Biała
Der Text bezieht sich auf die Vergabeunterlagen („SWZ – Specyfikacja Warunków Zamówienia“) eines polnischen öffentlichen Auftraggebers, konkret des „Miejski Zarząd Dróg w Bielsku-Białej“ (Städtische Straßenverwaltung in Bielsko-Biała, Polen).
Es geht um ein Verfahren im offenen Verfahren („przetarg nieograniczony“) mit technischen Anforderungen im Bereich Verkehrssteuerung/Signaltechnik und den damit verbundenen Teilnahmebedingungen, Qualifikationsanforderungen und Sicherheiten.
Der Länderbezug ist eindeutig polnisch, mit Verweisen auf polnische Gesetze und Behörden.
Solche Regelungen sind erfahrungsgemäß in anderen Paragraphen der „Instrukcja dla Wykonawców“ bzw. in weiteren Teilen der SWZ zu finden, werden aber im vorliegenden Auszug nicht wiedergegeben.
Der Text bezieht sich auf ein öffentliches Vergabeverfahren nach polnischem Vergaberecht (Pzp) für die Wartung und Instandhaltung eines ITS‐Systems.
Grundlage sind die „SWZ – Instrukcja dla Wykonawców“ und weitere Anlagen, veröffentlicht u. a. über das EU-Amtsblatt (OJS), mit Bezügen zur Plattform „e‐Zamówienia“ sowie zum polnischen „Urząd Zamówień Publicznych“.
Es handelt sich um die Perspektive eines polnischen öffentlichen Auftraggebers (Zamawiający), der die Bedingungen für Angebote und die Kommunikation mit den Bietern festlegt; ein anderer Länderbezug als Polen und der EU-Vergaberaum wird nicht erwähnt.
Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →
Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 28.10.2026
Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien
Wykonawca musi wykazać, że w okresie ostatnich 5 lat przed upływem terminu składania ofert, a jeżeli okres prowadzenia działalności jest krótszy – w tym okresie wykonywał (zakończył) lub wykonuje, przez nieprzerwany okres minimum 6 miesięcy, co najmniej dwie u… vollständig leseneinklappen
Wykonawca musi wykazać, iż w trakcie realizacji zamówienia będzie dysponował osobami, o kwalifikacjach i doświadczeniu zawodowym niezbędnym do wykonania zamówienia, określonych poniżej: 1) Elektromonter a. minimum 1 (jedna) osoba posiadająca ważne świadectwo k… vollständig leseneinklappen
Vergabeunterlagen — Direktdownload
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| Przedsiębiorstwo Wielobranżowe MATBUD Sp. z o.o. | 22 | 2021–2026 |
| ZRB-P „DROTEX” Ryszard Wnętrzak | 14 | 2021–2026 |
| JARKOP A. J. Jarco - Spółka Jawna | 13 | 2022–2026 |
| Przedsiębiorstwo Wielobranżowe RADEX sp. z o.o. | 12 | 2022–2026 |
| Artur Władyczka G5 | 9 | 2015–2022 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Taktik
Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, lag am Ende meist ein einziges Angebot auf dem Tisch. Ein solides Angebot hat hier echte Chancen. (Erfahrungswert aus 4 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 9 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in diesem Land sind 20 (Mittel aus 8.613 Verfahren). Deutlich knapper als üblich: hier zählt die erste Woche.
Bieter aus dem Ausland
In Polen · Wartung & Reparatur gingen 356 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 31.412 erfassten Vergaben) — vor allem aus Deutschland, Frankreich, Italien.
Angebotssprache: Polnisch.
So bewerben Sie sich
Anleitung: So bewerben Sie sich auf e-Zamówienia (Polen) → Registrierung, Signatur, Gebühren — aus dem Bieterhandbuch des Betreibers.
Die nächste nicht verpassen
Solche Ausschreibungen schickt Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr als KI-geprüfte Auswahl — Claude von Anthropic prüft, ob sie zur Firma passen, und lernt aus jeder Rückmeldung.
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