So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
Messdienstleistungen für die Kanalnetz-Messkampagne 2027 und 2028 bzw. 2029 im Stadtgebiet Kassel
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist: 2. November um 09:00 — noch 1 Tag.
- Eingereicht wird auf HAD — Hessische Ausschreibungsdatenbank — nicht bei uns und nicht per E-Mail. ↗ Kostenloses Bieterkonto auf der Landesplattform nötig; Abgabe elektronisch, meist Textform. Konto und Signatur zuerst klären — nicht am Abgabetag.
- Angebot und Nachweise in: Deutsch.
- Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse auf dieser Seite: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Was der Auftraggeber sucht
Die Stadt Kassel sucht einen Messdienst für Niederschlag-Abfluss-Messungen in ihrem Kanalnetz, um ihr Entwässerungsmodell zu kalibrieren.
- Messungen in den Jahren 2027 und 2028 bzw. 2029
- Niederschlag-Abfluss-Messungen für Kanalnetzmodell-Kalibrierung
- Im Stadtgebiet Kassel für den Generalentwässerungsplan KASSELWASSER
Niederschlag-Abfluss-Messungen zur Kalibrierung des Kanalnetzmodells für den Generalentwässerungsplan KASSELWASSER
Auftrag
Art der Leistung
Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen
- In dieser Branche vergibt der Auftraggeber etwa alle 2 Monate (23 Zuschläge, zuletzt August 2026) — rechnerisch war die nächste Vergabe um Oktober 2026 fällig. Den letzten Zuschlag erhielt HOLINGER Ingenieure GmbH.n = 23
- 74 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (532 Zuschläge seit 2023, verteilt auf 138 Unternehmen). Das ist deutlich mehr als in der Branche üblich (44 %) — Neueinsteiger haben es hier schwerer als anderswo.n = 532 Zuschläge seit 2023
- Der Zuschlag lag im Median bei 71 % des geschätzten Auftragswerts (7 Zuschläge mit Schätzung und Wert) — wer an der Schätzung kalkuliert, liegt hier meist zu hoch. Branche: 88 %.n = 7
- Im Median lagen 2 Angebote je Verfahren auf dem Tisch (389 Verfahren mit Bieterzahl); bei 45 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 3 Angebote im Median.n = 389
- In 22 Verfahren mit strukturierten Eignungskriterien verlangte dieser Auftraggeber am häufigsten: Mindestjahresumsatz (21 von 22), Eintragung im Handelsregister (19 von 22), Referenzen: Bauleistungen (15 von 22), Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (10 von 22).n = 22
Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 31.10.2026.
Vergabeunterlagen auf einen Blick
Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.
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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Der Text behandelt eine „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 17. Juni 2026 aus Sicht eines öffentlichen Auftraggebers in Deutschland, konkret des Bundeslandes Hessen.
Es werden auch Bezüge zu deutschen Bundesgesetzen hergestellt (Mindestlohngesetz – MiLoG, Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG) und zum EU-Ausland (Beschäftigte, die im EU-Ausland tätig sind).
Zum Thema „Was muss der Bieter einreichen / Eignungs-Mindestanforderungen“: Der Text nennt konkret die Verpflichtungserklärung HVTG (Formblatt „231-KS“ mit Name/Anschrift des Bieters und Vergabenummer) als mit dem Angebot vorgelegtde Erklärung.
Darin bestätigt der Bieter etwa, seine Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens die nach § 4 HVTG bzw. nach MiLoG, allgemeinverbindlichen Tarifverträgen oder entsprechenden Rechtsverordnungen vorgegebenen Arbeitsbedingungen/Entgelte zu gewähren.
Außerdem muss der Bieter erklären, dass gegen ihn keine Geldbuße von mindestens 2.500 Euro nach § 21 MiLoG verhängt wurde, die zu einem Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 MiLoG führen würde.
Für Nachunternehmer sind – spätestens vor Leistungsbeginn – entsprechende Verpflichtungserklärungen oder, bei Bauleistungen, bis 24.12.2026 ersatzweise die Angabe einer „Präqualifikationsnummer Tarif“, ab 25.12.2026 zwingend die Präqualifikationsnummer Tarif vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen wie Referenzen, Umsatz, Versicherung oder sonstige Zertifikate werden im Text nicht erwähnt.
Zum Leistungsumfang (was/wie viel/wo/wann) und zu Zuschlagskriterien: Der vorliegende Ausschnitt enthält keine Angaben zu Art und Umfang der konkreten Leistung, keine Mengen, keine Ausführungsorte oder Zeiträume.
Ebenso finden sich keine Aussagen zu Zuschlagskriterien, Gewichtungen oder Wertungsmethoden.
Der Text ist ausschließlich auf arbeits- und tarifrechtliche Verpflichtungen im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgerichtet und regelt nicht, wie Angebote inhaltlich zu bewerten sind oder wie der Auftrag zeitlich/räumlich ausgeführt ist.
Zu Risiken, Besonderheiten und etwaigen Widersprüchen: Die Erklärung weist ausdrücklich auf Rechtsfolgen bei schuldhaftem Verstoß gegen die Verpflichtungen hin, wie etwa den Ausschluss des Unternehmens aus dem laufenden Vergabeverfahren, den Ausschluss für bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge der betreffenden Vergabestellen, die Verhängung einer Vertragsstrafe und das Recht des Auftraggebers zur fristlosen Kündigung.
Alle 29 Angaben zeigen
Besonderheiten bestehen insbesondere hinsichtlich des Einsatzes von Nachunternehmen und Verleihunternehmen: Der Bieter muss mit Nachunternehmern die Einhaltung der §§ 4, 5 und 10 HVTG vertraglich vereinbaren, Verpflichtungserklärungen bzw. Präqualifikationsnummern vorlegen und sicherstellen, dass diese Pflichten entlang der gesamten Nachunternehmerkette gelten („entsprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen“).
Beschäftigte, die im EU-Ausland angestellt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen, fallen ausdrücklich nicht unter die Verpflichtung zur Zahlung der nach HVTG/MiLoG/Tarifrecht vorgegebenen Mindestentgelte.
Zu Themen wie Sicherheiten, Vertragsstrafenhöhe, Nachunternehmerquoten, Bindefrist, Fragenfrist, Ortsbesichtigung oder zum Umgang mit Widersprüchen/Korrekturen innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich im Text keine konkreten Regelungen; es wird nur allgemein auf die Möglichkeit einer Vertragsstrafe und einer fristlosen Kündigung hingewiesen, ohne Details oder Rangfolgen unterschiedlicher Dokumentenangaben zu regeln.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zu den anderen von Ihnen angefragten Themen – wie etwa Sicherheiten (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft, einschließlich deren Art, Höhe und Fälligkeit), die Durchführung oder Pflicht zur Ortsbesichtigung, die Sprache der Angebots- und Nachweisdokumente, die Zulässigkeit fremdsprachiger Nachweise, die Bindefrist des Angebots sowie eine etwaige Frist für Bieterfragen – enthält der vorliegende Text keine Informationen.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Hinsichtlich des Einsatzes von Nachunternehmern erklärt der Text ausdrücklich, dass der Bieter im Fall des Einsatzes von Nachunternehmen mit diesen die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4, 5 und 10 HVTG vertraglich zu vereinbaren hat.
Spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen muss dem Auftraggeber eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorgelegt werden; bei Bauleistungen ist bis zum 24. Dezember 2026 entweder die Verpflichtungserklärung oder die Angabe der „Präqualifikationsnummer Tarif“ möglich, ab dem 25. Dezember 2026 Dezember 2026 ist bei Bauleistungen zwingend die Präqualifikationsnummer Tarif anzugeben.
Ebenso gilt dies sinngemäß, wenn der Bieter oder ein beauftragtes Nachunternehmen Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt; die Verpflichtung wird auf alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen erstreckt.
Weitere Angaben
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Der Text behandelt eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und zur Zahlung von Mindestentgelten bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in Deutschland (Bundesland Hessen).
Bezug genommen wird auf deutsche Rechtsvorschriften wie das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Tarifvertragsgesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Auch wird klargestellt, dass die Verpflichtungserklärung bestimmte Sachverhalte im EU-Ausland (Beschäftigte von Bietern oder Nachunternehmern im EU-Ausland, die Leistung dort erbringen) nicht erfasst, also primär aus deutscher, landesrechtlicher Perspektive formuliert ist.
Zunächst beschreiben der Text, dass der Bieter mit seinem Angebot eine „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt“ abgeben muss.
Damit verpflichtet sich der Bieter, seine Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens die Arbeitsbedingungen und das Entgelt zu gewähren, die nach § 4 HVTG und den einschlägigen Rechtsverordnungen bzw. allgemeinen Mindestlohn- oder Tarifregelungen verbindlich sind.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass der öffentliche Auftraggeber bei Anhaltspunkten für Verstöße einen Nachweis über die Einhaltung dieser Verpflichtungen verlangen kann.
Der Text stellt klar, dass der Bieter erklärt, nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden zu sein, da ein solcher Verstoß zum Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 MiLoG führt könnte.
Ebenso wird auf mögliche Rechtsfolgen bei nachweislich schuldhaftem Verstoß gegen die Verpflichtung hingewiesen, wie etwa den Ausschluss vom laufenden Vergabeverfahren, ein bis zu dreijährigen Ausschluss von künftigen Vergaben dieser Vergabestellen, die Verhängung einer Vertragsstrafe und ein fristloses Kündigungsrecht des Auftraggebers.
Er konzentriert sich auf die arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Verpflichtungen nach HVTG und MiLoG/AEntG sowie die entsprechenden Nachweis- und Weitergabepflichten gegenüber Nachunternehmen und Verleihunternehmen.
Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →
Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 16.10.2026
Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien
Beschreibung des Eignungskriteriums: mindestens zwei Referenzprojekte mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten, die jeweils folgende Anforderungen erfüllen: Installation und Betrieb (einschließlich Wartung und Datenfernübertragung) von mindestens 50 temporären … vollständig leseneinklappen
Vergabeunterlagen — Direktdownload
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| Mogge Gebäudereinigungs GmbH · Kassel | 20 | 2023–2026 |
| Gruhl & Kunze Gebäudemanagement GmbH · Kassel | 15 | 2024–2025 |
| Emanuel Ziehe GmbH | 13 | 2024–2025 |
| Schachtbau Nordhausen GmbH · Nordhausen | 12 | 2025 |
| Mennekes Haustechnik GmbH & Co. KG | 12 | 2025 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Taktik
Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, lag am Ende meist ein einziges Angebot auf dem Tisch. Ein solides Angebot hat hier echte Chancen. (Erfahrungswert aus 19 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 17 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.071 Verfahren). Deutlich knapper als üblich: hier zählt die erste Woche.
Die Frist fällt auf einen Montag — Ihr letzter voller Arbeitstag ist der Freitag davor. Nachweise und Bürgschaften bis Donnerstag beisammen haben.
Bieter aus dem Ausland
In Deutschland · Architektur & Ingenieurwesen gingen 404 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 111.169 erfassten Vergaben) — vor allem aus Österreich, CH, Polen.
Angebotssprache: Deutsch.
So bewerben Sie sich
Die nächste nicht verpassen
Solche Ausschreibungen schickt Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr als KI-geprüfte Auswahl — Claude von Anthropic prüft, ob sie zur Firma passen, und lernt aus jeder Rückmeldung.
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