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Measurement services for the sewer network measurement campaign 2027 and 2028 and 2029 in the urban area of Kassel
Messdienstleistungen für die Kanalnetz-Messkampagne 2027 und 2028 bzw. 2029 im Stadtgebiet Kassel — original title
Your path to submission
- Deadline: 2 November at 09:00 — 1 day left.
- You submit on HAD — Hessische Ausschreibungsdatenbank — not here and not by e-mail. ↗ Free bidder account on the state platform required; electronic submission, usually plain text form. Sort out account and signature first — not on submission day.
- Offer and evidence in: German.
- Collect your evidence — use the eligibility analysis on this page: it lists the requirements and, for known certificates, how to get them.
What the buyer is looking for
Precipitation-flow measurements to calibrate the sewer network model for the KASSELWASSER general drainage plan
Contract
Type of service
Clement What the numbers say about this buyer
- In this sector the buyer awards roughly every 2 months (23 awards, most recently August 2026) — by that rhythm the next award was due around October 2026. The last award went to HOLINGER Ingenieure GmbH.n = 23
- 74% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (532 awards since 2023, spread over 138 companies). That is well above the sector norm (45%) — newcomers have a harder time here than elsewhere.n = 532 awards since 2023
- The award came in at a median 71% of the estimated value (7 awards with both estimate and value) — pricing at the estimate is usually too high here. Sector: 88%.n = 7
- The median procedure drew 2 bids (389 procedures with a bid count); 45% ended with a single bidder. Sector: median 3 bids.n = 389
- Across 22 procedures with structured selection criteria, this buyer most often required: Minimum annual turnover (21 of 22), Trade register enrolment (19 of 22), References: works (15 of 22), Professional liability insurance (10 of 22).n = 22
From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 01/11/2026.
Tender documents at a glance
The essentials of the tender documents, checked statement by statement against the documents. For your bid, the original documents count.
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✓ found in the documents · ❓ not found in the documents or general statement · Available in German.
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Der Text behandelt eine „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 17. Juni 2026 aus Sicht eines öffentlichen Auftraggebers in Deutschland, konkret des Bundeslandes Hessen.
Es werden auch Bezüge zu deutschen Bundesgesetzen hergestellt (Mindestlohngesetz – MiLoG, Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG) und zum EU-Ausland (Beschäftigte, die im EU-Ausland tätig sind).
Zum Thema „Was muss der Bieter einreichen / Eignungs-Mindestanforderungen“: Der Text nennt konkret die Verpflichtungserklärung HVTG (Formblatt „231-KS“ mit Name/Anschrift des Bieters und Vergabenummer) als mit dem Angebot vorgelegtde Erklärung.
Darin bestätigt der Bieter etwa, seine Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens die nach § 4 HVTG bzw. nach MiLoG, allgemeinverbindlichen Tarifverträgen oder entsprechenden Rechtsverordnungen vorgegebenen Arbeitsbedingungen/Entgelte zu gewähren.
Außerdem muss der Bieter erklären, dass gegen ihn keine Geldbuße von mindestens 2.500 Euro nach § 21 MiLoG verhängt wurde, die zu einem Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 MiLoG führen würde.
Für Nachunternehmer sind – spätestens vor Leistungsbeginn – entsprechende Verpflichtungserklärungen oder, bei Bauleistungen, bis 24.12.2026 ersatzweise die Angabe einer „Präqualifikationsnummer Tarif“, ab 25.12.2026 zwingend die Präqualifikationsnummer Tarif vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen wie Referenzen, Umsatz, Versicherung oder sonstige Zertifikate werden im Text nicht erwähnt.
Zum Leistungsumfang (was/wie viel/wo/wann) und zu Zuschlagskriterien: Der vorliegende Ausschnitt enthält keine Angaben zu Art und Umfang der konkreten Leistung, keine Mengen, keine Ausführungsorte oder Zeiträume.
Ebenso finden sich keine Aussagen zu Zuschlagskriterien, Gewichtungen oder Wertungsmethoden.
Der Text ist ausschließlich auf arbeits- und tarifrechtliche Verpflichtungen im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgerichtet und regelt nicht, wie Angebote inhaltlich zu bewerten sind oder wie der Auftrag zeitlich/räumlich ausgeführt ist.
Zu Risiken, Besonderheiten und etwaigen Widersprüchen: Die Erklärung weist ausdrücklich auf Rechtsfolgen bei schuldhaftem Verstoß gegen die Verpflichtungen hin, wie etwa den Ausschluss des Unternehmens aus dem laufenden Vergabeverfahren, den Ausschluss für bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge der betreffenden Vergabestellen, die Verhängung einer Vertragsstrafe und das Recht des Auftraggebers zur fristlosen Kündigung.
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Besonderheiten bestehen insbesondere hinsichtlich des Einsatzes von Nachunternehmen und Verleihunternehmen: Der Bieter muss mit Nachunternehmern die Einhaltung der §§ 4, 5 und 10 HVTG vertraglich vereinbaren, Verpflichtungserklärungen bzw. Präqualifikationsnummern vorlegen und sicherstellen, dass diese Pflichten entlang der gesamten Nachunternehmerkette gelten („entsprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen“).
Beschäftigte, die im EU-Ausland angestellt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen, fallen ausdrücklich nicht unter die Verpflichtung zur Zahlung der nach HVTG/MiLoG/Tarifrecht vorgegebenen Mindestentgelte.
Zu Themen wie Sicherheiten, Vertragsstrafenhöhe, Nachunternehmerquoten, Bindefrist, Fragenfrist, Ortsbesichtigung oder zum Umgang mit Widersprüchen/Korrekturen innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich im Text keine konkreten Regelungen; es wird nur allgemein auf die Möglichkeit einer Vertragsstrafe und einer fristlosen Kündigung hingewiesen, ohne Details oder Rangfolgen unterschiedlicher Dokumentenangaben zu regeln.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zu den anderen von Ihnen angefragten Themen – wie etwa Sicherheiten (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft, einschließlich deren Art, Höhe und Fälligkeit), die Durchführung oder Pflicht zur Ortsbesichtigung, die Sprache der Angebots- und Nachweisdokumente, die Zulässigkeit fremdsprachiger Nachweise, die Bindefrist des Angebots sowie eine etwaige Frist für Bieterfragen – enthält der vorliegende Text keine Informationen.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Hinsichtlich des Einsatzes von Nachunternehmern erklärt der Text ausdrücklich, dass der Bieter im Fall des Einsatzes von Nachunternehmen mit diesen die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4, 5 und 10 HVTG vertraglich zu vereinbaren hat.
Spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen muss dem Auftraggeber eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorgelegt werden; bei Bauleistungen ist bis zum 24. Dezember 2026 entweder die Verpflichtungserklärung oder die Angabe der „Präqualifikationsnummer Tarif“ möglich, ab dem 25. Dezember 2026 Dezember 2026 ist bei Bauleistungen zwingend die Präqualifikationsnummer Tarif anzugeben.
Ebenso gilt dies sinngemäß, wenn der Bieter oder ein beauftragtes Nachunternehmen Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt; die Verpflichtung wird auf alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen erstreckt.
Weitere Angaben
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Der Text behandelt eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und zur Zahlung von Mindestentgelten bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in Deutschland (Bundesland Hessen).
Bezug genommen wird auf deutsche Rechtsvorschriften wie das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Tarifvertragsgesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Auch wird klargestellt, dass die Verpflichtungserklärung bestimmte Sachverhalte im EU-Ausland (Beschäftigte von Bietern oder Nachunternehmern im EU-Ausland, die Leistung dort erbringen) nicht erfasst, also primär aus deutscher, landesrechtlicher Perspektive formuliert ist.
Zunächst beschreiben der Text, dass der Bieter mit seinem Angebot eine „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt“ abgeben muss.
Damit verpflichtet sich der Bieter, seine Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens die Arbeitsbedingungen und das Entgelt zu gewähren, die nach § 4 HVTG und den einschlägigen Rechtsverordnungen bzw. allgemeinen Mindestlohn- oder Tarifregelungen verbindlich sind.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass der öffentliche Auftraggeber bei Anhaltspunkten für Verstöße einen Nachweis über die Einhaltung dieser Verpflichtungen verlangen kann.
Der Text stellt klar, dass der Bieter erklärt, nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden zu sein, da ein solcher Verstoß zum Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 MiLoG führt könnte.
Ebenso wird auf mögliche Rechtsfolgen bei nachweislich schuldhaftem Verstoß gegen die Verpflichtung hingewiesen, wie etwa den Ausschluss vom laufenden Vergabeverfahren, ein bis zu dreijährigen Ausschluss von künftigen Vergaben dieser Vergabestellen, die Verhängung einer Vertragsstrafe und ein fristloses Kündigungsrecht des Auftraggebers.
Er konzentriert sich auf die arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Verpflichtungen nach HVTG und MiLoG/AEntG sowie die entsprechenden Nachweis- und Weitergabepflichten gegenüber Nachunternehmen und Verleihunternehmen.
Only the contracting authority's tender documents are binding. As of: 16/10/2026
What you must prove — eligibility criteria
Beschreibung des Eignungskriteriums: mindestens zwei Referenzprojekte mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten, die jeweils folgende Anforderungen erfüllen: Installation und Betrieb (einschließlich Wartung und Datenfernübertragung) von mindestens 50 temporären … read in fullcollapse
Tender documents — direct download
Who has won at this buyer so far
Across all contract types of this buyer — not just this sector. A city buys software and fire engines through the same purchasing office.
| Company | Awards | Period |
|---|---|---|
| Mogge Gebäudereinigungs GmbH · Kassel | 20 | 2023–2026 |
| Gruhl & Kunze Gebäudemanagement GmbH · Kassel | 15 | 2024–2025 |
| Emanuel Ziehe GmbH | 13 | 2024–2025 |
| Limprecht&Sohn GmbH | 12 | 2023–2026 |
| Schachtbau Nordhausen GmbH · Nordhausen | 12 | 2025 |
How often this buyer tenders this kind of work
Tactics
When this buyer has awarded in this sector, there was usually a single bid in the end. A solid bid has a real chance here. (Based on 19 completed awards — not a statement about this procedure.)
This procedure allows 17 days between publication and deadline — typical in this country is 32 (median of 20,496 procedures). Much tighter than usual: the first week counts.
The deadline falls on a Monday — your last full working day is the Friday before. Have evidence and guarantees together by Thursday.
Foreign bidders
In Germany · Architecture & engineering, 404 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 111,169 recorded awards) — mostly from Austria, Switzerland, Poland.
Submission language: German.
How to bid
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