So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
Umstellung des Matrix42 Lizenzmodells von unbefristeten Kauflizenzen mit Wartungsvertrag auf Subscription-Lizenzen
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist: 10. November um 12:00 — noch 9 Tage.
- Eingereicht wird auf Vergabemarktplatz (cosinex) — nicht bei uns und nicht per E-Mail. ↗ Kostenloses Bieterkonto auf der cosinex-Plattform nötig (sofort angelegt); Angebote laufen über das Bietertool, meist genügt die Textform — keine qualifizierte Signatur. Konto und Signatur zuerst klären — nicht am Abgabetag.
- Angebot und Nachweise in: Deutsch.
- Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse auf dieser Seite: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Was der Auftraggeber sucht
Die Stadtwerke Bonn GmbH brauchen Hilfe beim Wechsel ihrer Matrix42-Software von Kauflizenzen zu einem Abonnement-Modell.
- Bisheriges System: Enterprise-Service-Management-System (ESM) auf Basis von Kauflizenzen mit Wartungsvertrag
- Matrix42 bietet die Software künftig nur noch im Subscriptionsmodell an
- Lizenz-Umstellung erforderlich
Die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) als Auftraggeber (AG) betreibt ein Enterprise-Service-Management-System (ESM) der Firma Matrix42; bislang auf Basis von Kauflizenzen mit Wartungsvertrag. Matrix42 vertreibt die eingesetzten Softwareprodukte künftig jedoch aus-schließlich im Rahmen eines Subscriptionsmodells. Daher ist eine Lizenz-Umstellung erfor-derlich, die der AG hiermit an einen Auftragnehmer (AN) ausschreibt. · Siehe Leistungsbeschreibung
Auftrag
Art der Leistung
Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen
- 16 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (38 Zuschläge seit 2018, verteilt auf 31 Unternehmen). Das ist deutlich weniger als in der Branche üblich (49 %) — dieser Auftraggeber wechselt seine Lieferanten öfter als andere.n = 38 Zuschläge seit 2018
- Im Median lagen 3 Angebote je Verfahren auf dem Tisch (25 Verfahren mit Bieterzahl); bei 20 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 2 Angebote im Median.n = 25
- Kein einziger der 38 Zuschläge mit bekanntem Gewinnerland ging bisher an ein Unternehmen aus dem Ausland. Branchenschnitt: 3 %.n = 38
- In 4 Verfahren mit strukturierten Eignungskriterien verlangte dieser Auftraggeber am häufigsten: Bilanzkennzahl gefordert (2 von 4), Jährliche Mindestbeschäftigtenzahl (2 von 4), Mindestjahresumsatz (1 von 4), Qualitätsmanagement (1 von 4).n = 4
Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 01.11.2026.
Vergabeunterlagen auf einen Blick
Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.
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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe
Vergabeunterlagen Stadtwerke Bonn - Matrix42 Subscription-Lizenzen
Die Unterlagen betreffen ein offenes Vergabeverfahren nach VgV der Stadtwerke Bonn GmbH (Deutschland) zur Umstellung des bestehenden Matrix42-Enterprise-Service-Management-Systems von Kauflizenzen auf Subscription-Lizenzen.
Die Texte sind aus Sicht eines deutschen öffentlichen Auftraggebers verfasst und verweisen mehrfach auf EU-Recht (insbesondere Sanktionsrecht der Europäischen Union) sowie auf Russland im Kontext von Sanktionsvorschriften und Ukraine-bezogenen Maßnahmen.
Zentral ist die rechtliche und wirtschaftliche Ausgestaltung eines mehrjährigen Softwarelizenzvertrags, ergänzt um besondere und zusätzliche Vertragsbedingungen nach deutschem Vergaberecht und VOL/B.
Als Hintergrund wird dargestellt, dass die Stadtwerke Bonn seit Jahre ein Matrix42-ESM-Tool mit zahlreichen Modulen betreiben, welches geschäftskritische Aufgaben innerhalb der IT und des Konzerns wahrnimmt.
Die bisherige Lizenzierung über Kauflizenzen mit Wartungsvertrag muss wegen der Herstellerumstellung auf ein reines Subscription-Modell angepasst werden.
Dazu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der Matrix42-Subscription-Lizenzen liefert und ggf. begleitende Leistungen erbringt.
Die Vergabeunterlagen umfassen die Aufforderung zur Angebotsabgabe, ein Leistungsverzeichnis, Preisblatt sowie besondere und zusätzliche Vertragsbedingungen (VVB 634/635) und mehrere Formblätter zur Eigenerklärung.
Im Hinblick auf die einreichenden Unterlagen und Eignungsanforderungen wird detailliert festgelegt, dass mit dem Angebot zwingend verschiedene Formblätter einreichen sind, wie etwa Formblatt T1 (Erklärung des Bieters zur Vollständigkeit, Wahrhaftigkeit, Kommunikation in deutscher Sprache, Integritäts-Erklärung), Formblatt T4 (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB), Formblatt T6 (Umsatzangaben mit Mindestanforderung: durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre mindestens 2.000.000 EUR), Formblatt T8 (Mitarbeiterzahlen gesamt und im IT-Vertrieb), Formblatt T9 (Antiterrorerklärung zur Nichtlistung auf EU-Anti-Terror-Listen), Formblatt T10 (weitere Forderungen: Handelsregistereintrag mit aktuellem Auszug, Nachweis oder Zusage einer Haftpflichtversicherung mit mind. 2,5 Mio. EUR Deckung), sowie Formblatt T12 (Eigenerklärung Russlandbezug nach Art. 5k VO (EU) 833/2014; Ausschluss von Unternehmen mit Russlandbezug über 10 % Auftragswert).
Zusätzlich verlangt die Vertragsbedingungen (VVB 634) den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit Mindestdeckung 2,5 Mio EUR je Schadenereignis.
Ein Hersteller-Autorisierungsnachweis für den Vertrieb von Matrix42-Lizenzen ist als Voraussetzung genannt und muss auf Anfrage vorgelegt werden.
Zum Leistungsumfang (was, wie viel, wo, wann) wird erläutert, dass die Subscription am 01.01.2027 beginnen soll, mit einer festen Laufzeit von vier Jahren (01.01.2027–31.12.2030) und zweimaliger einseitiger Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils zwei Jahre (bis maximal 31.12.2034; 4+2+2-Modell).
Alle 49 Angaben zeigen
In der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird zusätzlich eine Liefer-/Leistungsfrist vom 01.01.2027 bis 31.12.2031 genannt, wobei für Details auf das Leistungsverzeichnis verwiesen wird; etwaige Widersprüche zwischen diesen Datumsangaben sind durch Auslegung der inhaltlich spezielleren Regelungen der Rahmenbedingungen im Leistungsverzeichnis zu klären.
Inhaltlich umfasst der Auftrag die Bereitstellung der Matrix42-Subscription-Lizenzen einschließlich der im ESM genutzten Module (z.B. IT-Service-Management, Softwareverteilung, Software- und Hardware-Asset-Management, Lizenz- und Vertragsmanagement, Self-Service-Portal mit Genehmigungsprozessen), wobei die Mengen und Details den Positionen des Leistungsverzeichnisses und des Preisblatts zu entnehmen sind.
Zu Zuschlagskriterien und Gewichtung findet sich die Aussage, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird; die konkreten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung seien in den beigefügten Vergabeunterlagen ausgewiesen.
Mehrere Hauptangebote sowie Nebenangebote sind nicht zugelassen, was die Angebotsstruktur klar begrenzt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen können bis zur Fragenfrist (spätestens 02.11.2026) gestellt werden, die Angebotsfrist end am 10.11.2026, 12:00 Uhr, die Zuschlags- und Bindefrist läuft bis 31.12.2026.
Der Bieter ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ende der Bindefrist an sein Angebot gebunden; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern, ohne dass ein Rechtsanspruch hierauf besteht.
Zu Risiken und Besonderheiten werden mehrere Punkte herausgestellt, wie etwa die Möglichkeit von Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Gewährleistungsbürgschaft nach den Besonderen Vertragsbedingungen (VVB 634), Sicherheiten in Höhe von 5 % der Auftragssumme für Vertragserfüllung und 3 % für Gewährleistungsansprüche (bei bestimmten Schwellenwerten), sowie eine zweijährige Gewährleistungsfrist nach BGB.
Als Vertragsstrafe bei Verzug wird in VVB 634 festgelegt, dass bei Überschreitung von Einzelfristen als Vertragsfristen für jeden Werktag 0,3 % des nicht nutzbaren Teils der Leistung fällig werden, insgesamt gedeckelt auf 5 % der Auftragssumme.
Es besteht ein strenger Umgang mit Ausschlussgründen (GWB §§ 123, 124) und Falschangaben, die zum Ausschluss oder zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags führen können.
Der Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe ist zulässig, muss aber unter Benennung der betreffenden Unternehmen und der konkret übernommenen Eignungsanteile erfolgen; darf kein Russlandbezug im Sinne von Art. 5k VO (EU) 833/2014 vorliegen, wenn mehr als 10 % des Auftragswertes auf diese Unternehmen entfällt.
Eine Ortsbesichtigung wird nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber ist die genaue Anlieferungsstelle genannt, und der Auftraggeber kann sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung unterrichten.
Im Hinblick auf mögliche Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen fallen insbesondere der unterschiedliche Endtermin der Liefer-/Leistungsfrist (Leistungsverzeichnis: primär 4+2+2 Jahre bis 2034; Aufforderung: 31.12.2031) auf.
Solche Abweichungen sind grundsätzlich zugunsten der speziellenren bzw.. aktuelleren Regelung im Leistungsverzeichnis zu interpretieren, da dort die System- und Vertragslogik der Subscription (4+2+2) beschrieben ist und der einfache Datumsverweis im Anschreiben als eher zusammenfassend zu verstehen ist.
Soweit besondere oder zusätzliche Vertragsbedingungen (VVB 634, VVB 635) mit allgemeinen Regelungen kollidieren könnten, gelten typischerweise die speziellen „Besonderen“ und „Zusätzlichen“ Vertragsbedingungen gegenüber allgemeinen VOL/B-Regelungen, soweit dies in den Vergabeunterlagen so vorgesehen ist.
Bei verbleibenden Unklarheiten ist gemäß Vergabeunterlagen der Weg über Bieterfragen bis zur Fragenfrist zu wählen; bei behaupteten Verstößen gegen Vergabebestimmungen wird auf die Vergabekammer Rheinland (Bezirksregierung Köln) als zuständige Nachprüfungsinstanz verwiesen.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
In Bezug auf Sicherheiten wird – wie in den Besonderen Vertragsbedingungen (VVB 634) ausgeführt – auf eine klassische Vertragserfüllungsbürgschaft zunächst verzichtet, aber kann Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers verlangt werden.
Solche Sicherheit beträgt, wie ausdrücklich genannt, 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge), sofern der Auftragswert mindestens 50.000 EUR netto erreicht und dies „ausnahmsweise erforderlich erscheint“.
Für Gewährleistungsansprüche ist eine Sicherheit in Höhe von 3 % der Auftragssumme einschließlich Nachträgen vorgesehen; auf eine gesonderte Gewährleistungsbürgschaft wird dem Wortlaut nach zwar „verzichtet“, die Sicherheit für Mängelansprüche ist aber gleichwohl zu leisten.
Außerdem ist, wie ausdrücklich hervorgehoben, für vereinbarte Vorauszahlungen eine Vorauszahlungsbürgschaft erforderlich; Vorauszahlungen erfolgen nur gegen Einreichung einer entsprechenden Bürgschaft.
Der Auftraggeber behält sich in der Aufforderung zur Angebotsabgabe vor, die Zuschlagserteilung von der Beibringung einer Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Gewährleistungsbürgschaft abhängig zu machen, jeweils nach den Vorgaben der BVB.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Hinsichtlich Nachunternehmern zeigen die Unterlagen, dass Unterauftragnehmer grundsätzlich zulässig sind, aber mit klaren Grenzen und Nachweispflichten.
So ist, wie in der Aufforderung beschrieben, bei geplanter Eignungsleihe nach § 47 VgV die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen ausdrücklich möglich, jedoch muss diese Unternehmen „zusammen mit den jeweils erfüllten Eignungsanforderungen“ benannt werden.
Darüber hinaus verlangt die Russland-Erklärung (Formblatt T12) ausdrücklich, dass alle am Auftrag beteiligten Unternehmen – insbesondere Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsleihe-Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen – keine Russlandbezug im Sinne von Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 haben.
Der Bieter muss weiter zusichern, auch während der Vertragslaufzeit keine Unternehmen mit Russlandbezug als Unterauftragnehmer oder Lieferanten eingesetzt, sofern diese über 10 % des Auftragswertes liegen.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Eine Ortsbesichtigung wird in den vorliegenden Textauszügen nicht erwähnt.
Es findet sich weder ein Hinweis auf einen Besichtigungstermin noch auf eine Pflicht zur Teilnahme an einer Begehung.
Da die Leistung im Wesentlichen in der Lieferung von Software-Subscription-Lizenzen besteht und der Leistungsort nur allgemein („Bonn DE DEA22“ bzw. Anlieferungs-/Annahmestelle Bonn) genannt wird, gibt es dem Dokument zufolge keine geregelte Ortsbesichtigung und dementsprechend auch keine Teilnahmepflicht.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache der Angebote und Nachweise ist im Formblatt T1 ausdrücklich festgelegt, dass die gesamte Kommunikation während des Projektes in deutscher Sprache und Schrift erfolgt und alle eingesetzten Mitarbeiter Deutsch fließend beherrschen müssen.
Gleichzeitig verweist Formblatt T10 auf ausländische Unternehmen ausdrücklich mit dem Hinweis, dass bei diesen „vergleichbare Bescheinigung“ anstelle eines deutschen Handelsregisterauszugs vorzulegen ist.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist und zu Bieterfragen wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe klar Stellung genommen: Das Ende der Angebotsfrist ist auf den 10.11.2026 um 12:00 Uhr festgelegt; das Ende der Zuschlags- und Bindefrist liegt am 31.12.2026.
Wie ausdrücklich formuliert wird, können Bieter ihr Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist elektronisch zurückziehen; „danach sind Sie bis zum Ablauf der Bindefrist an Ihr Angebot gebunden“.
Die Bindefrist dauert also vom Ablauf der Angebotsfrist bis zum 31.12.2026.
Zusätzlich ist eine Frist für Bieterfragen vorgesehen: „Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese Angebotsaufforderung sind spätestens bis zum 02.11.2026“ beim Auftraggeber anzufordern.
Weitere Angaben
Vergabeunterlagen Stadtwerke Bonn - Matrix42 Subscription-Lizenzen
Das Dokumentenpaket beschreibt ein Vergabeverfahren der Stadtwerke Bonn GmbH (Deutschland) zur Umstellung des Lizenzmodells für das Matrix42-Enterprise-Service-Management-System von Kauf- auf Subscription-Lizenzen.
Es handelt sich um ein offenes Verfahren nach der deutschen Vergabeverordnung (VgV), mit Bezug auf deutsches Recht (GWB, BGB) und EU-Recht (v. a. Russland-Sanktionsverordnung).
Der Blickwinkel ist eindeutig der eines deutschen öffentlichen Auftraggebers, der EU-vergaberechtliche Vorgaben einhält und Bieter – auch aus dem Ausland – adressiert.
Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →
Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 13.10.2026
Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien
Vergabeunterlagen — Direktdownload
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| telent GmbH · Backnang | 7 | 2023 |
| Bietergemeinschaft Spie ICS GmbH · Düsseldorf | 3 | 2023 |
| Kälte-Hunke GmbH · Bonn | 2 | 2018 |
| voestalpine Turnout Technology Germany GmbH · Gotha | 2 | 2020–2021 |
| Rommel GmbH · Vogtareuth | 2 | 2018 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Taktik
Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, gingen meist etwa 3 Angebote ein. Ein normales Feld für diesen Markt. (Erfahrungswert aus 3 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 29 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.496 Verfahren). Ein normales Fenster für diesen Markt.
Bieter aus dem Ausland
In Deutschland · IT-Dienstleistungen gingen 597 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 22.964 erfassten Vergaben) — vor allem aus CH, Niederlande, Österreich.
Angebotssprache: Deutsch.
So bewerben Sie sich
Anleitung: So bewerben Sie sich auf cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registrierung, Signatur, Gebühren — aus dem Bieterhandbuch des Betreibers.
Die nächste nicht verpassen
Solche Ausschreibungen schickt Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr als KI-geprüfte Auswahl — Claude von Anthropic prüft, ob sie zur Firma passen, und lernt aus jeder Rückmeldung.
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