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Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages zur Durchführung von Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen (Voruntersuchungen, Kontrollprüfungen, Analytik) im Open-House Verfahren

DEDeutschland · München
Open-House-Verfahren. Jedes Unternehmen, das die Bedingungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten — es gibt keinen Wettbewerb um einen Zuschlag. Die genannte Frist ist das Ende der Beitrittsphase oder der Vertragslaufzeit.

Ihr Weg zur Abgabe

  1. Frist: 30. April 2027 um 23:59 — noch 181 Tage.
  2. Eingereicht wird auf Vergabemarktplatz (cosinex) — nicht bei uns und nicht per E-Mail. ↗ Kostenloses Bieterkonto auf der cosinex-Plattform nötig (sofort angelegt); Angebote laufen über das Bietertool, meist genügt die Textform — keine qualifizierte Signatur. Konto und Signatur zuerst klären — nicht am Abgabetag.
  3. Angebot und Nachweise in: Deutsch.
  4. Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse auf dieser Seite: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Automatisch zusammengestellt aus Bekanntmachung und Unterlagen — Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Wortlaut des Verfahrens.

Was der Auftraggeber sucht

Eine Behörde oder Einrichtung sucht ein Labor für wiederkehrende Kontrollprüfungen und Untersuchungen per Rahmenvertrag.

  • Leistungen: Kontrollprüfungen nach RAP Stra-Zulassung, Voruntersuchungen und Analytik
  • Kostenarten: Personal-, Fahrt- und sonstige Kosten
  • Ausschreibungsart: nicht-exklusiver Rahmenvertrag im Open-House-Verfahren
Typisch ein Auftrag für Planungs- und Ingenieurbüros, Architekten.
Vereinfacht aus der amtlichen Bekanntmachung — der Wortlaut folgt darunter.

Personal-, Fahrt- und Sonstige Kosten. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Positionsverzeichnis des Leistungen. · Kontrollprüfungen nach RAP Stra-Zulassung. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Positionsverzeichnis des Leistungen. · Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Positionsverzeichnis des Leistungen.

Beschreibung im Wortlaut der Bekanntmachung (DE).

Auftrag

ArtDienstleistung
Geschätzter WertWert nicht veröffentlicht
Veröffentlicht1. Apr. 2026
VerfahrenOffenes Verfahren
Vertragslaufzeit1. Apr. 2026 → 30. Apr. 2027
ErfüllungsortSüdbayern
13 LoseKMU-vorbehalten

Art der Leistung

71 · Architektur & Ingenieurwesen
CPV 71900000

Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen

  • In dieser Branche vergibt der Auftraggeber etwa alle 2 Monate (218 Zuschläge, zuletzt September 2026) — die nächste Vergabe ist rechnerisch um November 2026 zu erwarten. Den letzten Zuschlag erhielt Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG.n = 218
  • 68 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (605 Zuschläge seit 2022, verteilt auf 185 Unternehmen). Das ist deutlich mehr als in der Branche üblich (45 %) — Neueinsteiger haben es hier schwerer als anderswo.n = 605 Zuschläge seit 2022
  • Im Median lagen 3 Angebote je Verfahren auf dem Tisch (600 Verfahren mit Bieterzahl); bei 33 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 3 Angebote im Median.n = 600
  • 76 % der eingegangenen Angebote kamen von kleinen und mittleren Unternehmen (284 Verfahren mit Bietermix). Branche: 91 %.n = 284
  • Von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag vergehen hier im Median 73 Tage (176 Verfahren). Branche: 123 Tage.n = 176

Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 01.11.2026.

Vergabeunterlagen auf einen Blick

Das Wichtigste aus den Vergabeunterlagen, Aussage für Aussage mit den Unterlagen abgeglichen. Für Ihr Angebot zählen die Originalunterlagen.

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✓ in den Unterlagen belegt · ❓ nicht in den Unterlagen gefunden oder allgemeine Angabe

Open-House-Rahmenvertrag Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen der Autobahn GmbH Südbayern

Der Text behandelt ein Open-House-Zulassungsverfahren der Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern (Deutschland) zum Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags über Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Straßenbau.

Er ist aus Sicht eines deutschen öffentlichen Auftraggebers verfasst und verweist auf deutsches Vergaberecht (GWB, VOL/B), nationale technische Regelwerke (ZTV, TP, RAP Stra) und EU-Rechtsakte (u.a. Sanktionsverordnung gegen Russland).

Zunächst beschreibt der Text den Gegenstand des Rahmenvertrags und die Struktur der Leistung in 13 Leistungsbereichen (LB 00-12), etwa Böden, Asphalt, Beton, Tragschichten, Schichten ohne Bindemittel, Oberflächeneigenschaften, Umweltanalytik, Fahrbahnmarkierung und Fugenfüllstoffe.

Es wird erläutert, dass es sich um ein Open-House-Verfahren handelt: Jeder Interessent, der die festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann während der gesamten Laufzeit beitreten.

Die Vertragslaufzeit ist im Rahmenvertrag geregelt (u.a. Beginn 01.04.2026, Ende 30.04.2027, einmalige Verlängerungsoption bis 30.04.2028); die auf dieser Grundlage erteilten Einzelaufträge laufen projektbezogen weiter, auch über das Vertragsende hinaus, bis die Leistungen vollständig erbracht sind.

Zu den eingereichten Unterlagen und Eignungsanforderungen führt der Text aus, dass der Zulassungsantrag ausschließlich über das Bietercockpit der Vergabeplattform mit zwei Kernunterlagen einreichen ist, nämlich (1) Vordruck „Zulassungserklärungen V3“ mit allen dort geforderten Nachweisen und (2) der vorgegebene Rahmenvertrag mit einer verbindlichen Angebotserklärung in Textform.

Hinzukommen je nach Rechtsform u.a. ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), der Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (3 Mio. Personenschäden, 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden EUR; Nachweis auch als bestehende, später zu erhöhende Versicherung möglich) sowie Anerkennungen/Akkreditierungen nach RAP Stra 15 oder DIN EN ISO/IEC 17025 in den relevanten Fachgebieten (z.B. FG A, BB/BE, E, G, H, I, C, Anerkennung nach ZTV M 13).

Außerdem ist eine Eigenerklärung zum Unternehmen (Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, gewerberechtliche Voraussetzungen, Hinweise Mindestlohn-/Gewerbezentralregister) sowie die Eigenerklärung „Bezug Russland“ nach Art. 5k VO (EU) 833/2014.

Für Nachunternehmer sind gesonderte HVA-F-StB-Formblätter (Eigenerklärung zur Eignung, Verzeichnis Nachunternehmerleistungen) vorgesehen; im Beitrittsschreiben sind die gewählten Leistungsbereiche anzukreuzen.

Hinsichtlich der Eignungs-Mindestanforderungen enthält der Vordruck Zulassungserklärungen detaillierte Referenzvorgaben je Leistungsbereich.

So sind etwa mindestens 3 Referenzen für LB 01 (Böden nach ZTV E-StB, mind. 3.000 m2 je Maßnahme, Abschluss innerhalb der letzten 3 Jahre), 3 Referenzen für LB 02 (Bitumen/TL Bitumen-StB, TL BE-StB, mind. 3.000 m2), 2 Referenzen für LB 03 (Betondecken/Betontragschichten, mind. 3.000 m2, Abschluss innerhalb der letzten 5 Jahre) und 3 Referenzen für LB 04 (Asphaltbauweisen, mind. 3.000 m2, max. 3 Jahre zurück) gefordert.

Alle 57 Angaben zeigen

Für LB 05 und LB 06 sind jeweils Referenzen zu Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln bzw. Schichten ohne Bindemittel nach ZTV Beton-StB bzw. ZTV SoB-StB mit Mindestflächen von 3.000 m2 innerhalb bestimmter Zeiträume nötig.

LB 11 (Fahrbahnmarkierung) verlangt mindestens 3 Referenzen über Kontrollprüfungen an Markierungen, LB 12 mindestens 1 Referenz für Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB, wobei der Abschluss der Kontrollprüfungen jeweils nicht länger als 3 bzw. 5 Jahre zurückliegen darf.

Zum Leistungsumfang erläutert der Text, dass die konkrete Menge („wie viel“) und der Ausführungsort („wo“) erst im Einzelabruf vom Auftraggeber festgelegt werden.

Auf Grundlage des Vertrags-Leistungsverzeichnisses (Anlage 2) erstellt der Auftraggeber für jedes Projekt ein Auftrags-LV, das der Auftragnehmer inhaltlich nicht verändern darf.

Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) erläutert die Ausführung: etwa für LB 01–06 und LB 12 die Durchführung gemäß RAP Stra, für LB 07 die Ebenheits- und Griffigkeitsmessungen nach TP Eben (berührend/berührungslos) und TP Griff-StB (SKM/SRT), einschließlich detaillierter Vorgaben zu Messzeitpunkten (z.B. vier bis acht Wochen nach Verkehrsfreigabe, 8 Wochen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, Fristen für Unfallhäufungsstellen), Auswertung (Tabellen, Grafiken, Grenzwerte, Wiederholgenauigkeit, Toleranzen) und Datenlieferung (u.a. XML-Rohdaten, ZIP-Dateien, Prüfberichte PDF, postalisch und per E-Mail an den Projektleiter und [email protected]).

Der Leistungszeitraum der Einzelaufträge, inklusive Zwischenfristen und Meilensteinen, wird im Einzelabruf definiert; grundsätzlich sind die Auftragnehmer verpflichtet, jeden Einzelauftrag anzunehmen, außer bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen.

Zu Zuschlagskriterien und Gewichtung macht der Text keine klassische Angabe, da es sich um ein Open-House-Verfahren ohne Auswahlentscheidung handelt.

Der Zuschlag bzw. die Zulassung wird jeder Interessenten erteilt, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und die Unterlagen formgerecht einreicht; eine wertende Konkurrenz zwischen Bietern mit gewichtsabhängigen Zuschlagskriterien findet nicht statt.

Preise werden über das Positionsverzeichnis der Leistungen festgelegt; das im Bietercockpit hinterlegte Preisblatt zum Angebotsschreiben dient nur der elektronischen Abbildung und ist laut Informationsschreiben nicht auszufüllen.

Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen je Position (Netto zzgl. Umsatzsteuer) und nach tatsächlichem Aufwand; Personal- und Nebenkosten (z.B. Transport, Verpacken, Dokumentation) sind über LB 00 abzudecken, die Entsorgung von Proben wird nicht gesondert vergütet.

Zu Risiken und Besonderheiten hebt der Text mehrere Punkte hervor.

Der Rahmenvertrag ist nicht exklusiv, es besteht kein Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge und der Auftraggeber kann Leistungen parallel im Wettbewerb ausschreiben – wirtschaftlich besteht also das Risiko ungewisser Auslastung.

Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, Einzelaufträge anzunehmen, und muss bei Mehraufwand den Auftraggeber rechtzeitig informieren und eine Genehmigung einholen.

Besonders sind ferner die Pflichten zur Geheimhaltung und zur Einschränkung der Öffentlichkeitsarbeit: Informationen zur Baumaßnahme dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers weitergegeben, Veröffentlichungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden.

Es besteht zusätzliche Verpflichtungen, etwa die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz für Beteiligte Personen, strikte Rechnungsanforderungen (XRechnung, SAP-Bestellnummer, iTWO-Vertragsnummer, 1:1-Beziehung PDF/E-Mail) sowie Verantwortlichkeiten für Verkehrssicherung bei Messfahrten.

Außerdem wird auf zwingende und fakultative Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) sowie auf die Sanktionsvorschriften mit Bezug zu Russland (Art. 5k VO (EU) 833/2014) hingewiesen, was zu einem faktischen Risiko des Vertragsnichtigkeitstatbestands bei Verstößen führt.

Mit Blick auf Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen wird erläutert, dass es ein Informationsschreiben V3 gibt, das u.a. die Bezeichnungen und Mindestversicherungssummen in Kapitel „Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung“ des Zulassungsformulars anpasst und ergänzende Optionen (bestehende Versicherung miter Erhöhung, gesonderte Nachweise) einführt.

Wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen in den Unterlagen über die Vergabeplattform (TED/Autobahn-Vergabeportal) bekannt gemacht werden und der Zulassungsantrag sich immer auf den Stand der Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung beziehen.

Für die Rangfolge widersprüchlicher Regelungen gilt die im Rahmenvertrag festgelegte Geltungsreihenfolge: Zuerst der Rahmenvertrag, dann die Leistungsbeschreibung mit Anlagen, dann die VOL/B sowie die genannten technischen Regelwerke und abschließend zusätzliche Vertragsbestimmungen; allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

Bei Zweifeln oder offene Widersprüchen ist laut Informationsschreiben die Vergabestelle über das Bietercockpit anzufragen, wobei der veröffentlichte Stand der Unterlagen (inkl. Änderungsmitteilungen) maßgeblich ist.

Antworten auf die geforderten Kriterien

Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?

Zunächst zu Sicherheiten: Im vorliegenden Text werden keine Bietersicherheiten, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaften gefordert oder beschrieben.

Stattdessen wird als finanzielle Absicherung ausdrücklich eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verlangt, die mindestens 3.000.000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1.500.000 EUR je Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden abdecken muss.

Es wird erläutert, dass diese Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten ist; alternativ kann eine zunächst niedrigere Versicherung bestehen, die im Fall eines Einzelauftrags auf die genannten Mindestdeckungssummen erhöht wird.

Klassische Kautions- oder Bürgschaftsregelungen (etwa Bietergarantie, Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft mit bestimmten Prozentsätzen der Auftragssumme) werden im Text nicht erwähnt.

Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?

Zum Einsatz von Nachunternehmern wird ausgeführt, dass die Leistungen grundsätzlich in Eigenleistung durch das angefragte Unternehmen zu erbringen sind.

In Ausnahmefällen, etwa für einzelne Leistungspositionen, sind Nachunternehmer zulässig.

Solche Nachunternehmer müssen vor Leistungsbeginn durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber angezeigt werden, und notwendige Nachweise für den Nachunternehmer sind vorzulegen (z.B. Sachkunde, Anerkennungen, ggf. Eigenerklärung zur Eignung und Verzeichnis Nachunternehmerleistungen nach HVA F-StB).

Der Auftraggeber kann anhand der eingereichten Unterlagen dem Einsatz des Nachunternehmers zustimmen oder diesen ablehnen.

Eine generelle prozentuale Grenze (wie z.B. maximum 30 % Nachunternehmerleistungen) wird im Text nicht genannt; die Grenze ergibt sich vielmehr aus dem Grundsatz „Eigenleistung, Ausnahmen zulässig mit Anzeige und Nachweis“.

Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?

Zur Ortsbesichtigung beschreiben die Leistungsbeschreibung, dass vor Beginn der Leistungen in der Regel ein Abstimmungsgespräch zwischen den Projektbeteiligten auf der Baustelle oder der Voruntersuchungsstrecke stattfindet, an dem ein Vertreter des Auftragnehmers teilnimmt.

Dieses Gespräch wird über LB 00 (Personal- und Nebenkosten) vergütet, und der Auftragnehmer hat eine Niederschrift zu erstellen.

Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Projektleiter des Auftraggebers nach eigenem Ermessen auf dieses Gespräch verzichten kann, wenn Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar sind.

Eine verpflichtende Ortsbesichtigung als Teilnahmevoraussetzung für das Zulassungsverfahren oder für die Wertung des Angebots wird im Text nicht normiert; es handelt sich um einen projektbezogenen Abstimmungstermin, der „in der Regel“ stattfindet, aber nicht zwingend ist.

In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?

Zur Sprache der Angebote und Nachweise wird in der Leistungsbeschreibung festgelegt, dass alle Unterlagen und Ausfertigungen in deutscher Sprache zu erstellen sind.

Der Zulassungsantrag ist mittels der bereitgestellten deutschsprachigen Formblätter (Beitrittsschreiben, Vordruck Zulassungserklärungen, Rahmenvertrag) über das Bietercockpit einreichen.

Es wird zwar darauf hingewiesen, dass Nachweise wie Handelsregisterauszüge nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen sind, aber ohne ausdrückliche Regelung einer anderen Sprache oder Übersetzungspflicht.

Fremdsprachige Nachweise werden damit nicht ausdrücklich als zulässig bezeichnet; aus dem klaren Gebot „alle Unterlagen ... in deutscher Sprache zu erstellen“ ergibt sich, dass die maßgeblichen Angebots- und Vertragsunterlagen sowie Berichte und Prüfprotokolle auf Deutsch vorzulegen sind, etwaige ausländische Registerauszüge dürften bei Bedarf zu übersetzen sein, eine explizite Ausnahme formuliert der Text aber nicht.

Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?

Schließlich zur Bindefrist und zu Fristen für Bieterfragen: Das Verfahren ist als Open-House-Verfahren ausgestaltet, bei dem Zulassungsanträge während der gesamten Laufzeit (ab Veröffentlichung bis 30.04.2027, mit einmaliger Verlängerungsoption bis 30.04.2028) zulässig sind.

Es wird beschrieben, dass die Annahme des Zulassungsantrags gleichzeitig die Annahme des Angebots auf Abschluss des Rahmenvertrags darstellen und sich auf die zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Unterlagen beziehen.

Eine klassische „Bindefrist“ im Sinne einer festen Zeitspanne, während der Bieter an sein Angebot gebunden ist, wird im Text nicht konkret beziffert; vielmehr ist der Antrag wirksam, bis ihn der Auftraggeber prüft und entweder zulässt oder um Ergänzung/Korrektur bittet.

Zu Bieterfragen wird ausgeführt, dass Fragen zum Verfahren jederzeit per Nachricht aus dem Bietercockpit über die Vergabeplattform gestellt werden sollen; eine spezielle Frist oder ein Endtermin für das Stellen von Bieterfragen ist nicht genannt.

Weitere Angaben

Open-House-Verfahren für Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen der Autobahn GmbH (NL Südbayern)

Der Text beschreibt ein Open-House-Zulassungsverfahren der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern (Deutschland), zum Abschluss nicht-exklusiver Rahmenverträge über Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Straßenbau.

Er bezieht sich auf EU-rechtliche Vorgaben (z.B. Sanktionsverordnung gegen Russland) und deutsches Vergaberecht (GWB, VOL/B, HVA F-StB).

Länderbezug besteht damit vor allem aus der Perspektive Deutschlands und der Europäischen Union; Russland wird nur im Kontext der EU-Sanktionsregeln erwähnt.

Firmenangaben ergänzen — dann zeigen wir, ob Sie Umsatz, Versicherung und Referenzen erfüllen →

Maßgeblich sind allein die Vergabeunterlagen des Auftraggebers. Stand: 22.10.2026

Eignungskriterien — in den Vergabeunterlagen

Der Auftraggeber hat in der Bekanntmachung angegeben, dass die Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen stehen (Link auf dieser Seite), nicht im EU-Formular. Die Eignungs-Analyse unten liest sie dort heraus — Angebot und Nachweise in Deutsch.

Eignungs-Analyse aus den Unterlagen

Vergabeunterlagen — Direktdownload

⤓
Bekanntmachung als PDF (DE)
Die vollständige Bekanntmachung, amtlicher Wortlaut

Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat

Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.

UnternehmenZuschlägeZeitraum
Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG · Neuburg a.d. Donau212024–2026
IBOTECH GmbH & Co. KG · Hockenheim172022–2026
Zeppelin Rental GmbH · Garching b.München162025–2026
KUTTER GmbH & Co. KG · Memmingen152023–2026
AFM All Areas Facility Management GmbH132023–2025
Aus den erfassten Zuschlägen · wer regelmäßig gewinnt, kennt die Anforderungen dieses Auftraggebers — das ist Ihr Wettbewerb.

Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt

7
2022
39
2023
82
2024
2
2025
173
2025
203
2026
506 Verfahren in dieser Kategorie seit 2019. Öffentliche Beschaffung wiederholt sich — wer den Rhythmus kennt, bereitet sich vor, statt zu reagieren.

Kontakt Vergabestelle

·
Frist — Freitag, 30. April 2027 um 23:59

Taktik

Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, gingen meist etwa 4 Angebote ein. Ein normales Feld für diesen Markt. (Erfahrungswert aus 218 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)

Dieses Verfahren gibt 395 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.496 Verfahren). Deutlich großzügiger als üblich — Zeit für ein gründliches Angebot statt eines schnellen.

Bieter aus dem Ausland

In Deutschland · Architektur & Ingenieurwesen gingen 404 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 111.169 erfassten Vergaben) — vor allem aus Österreich, CH, Polen.

Angebotssprache: Deutsch.

Gemessen an verknüpften Vergabedaten; ausländische Gewinner mit inländischer Tochtergesellschaft zählen als Inländer — die echte Quote liegt höher.

So bewerben Sie sich

Ganze Bekanntmachung lesen — Original + Unterlagen
Führt direkt zu dieser Ausschreibung auf TED — Tenders Electronic Daily. Dort stehen die vollständige Leistungsbeschreibung und alle Anlagen.
Dieses Verfahren ist auf 2 Portalen veröffentlicht
Eingereicht wird auf Vergabemarktplatz (cosinex) — TED führt dieselbe Bekanntmachung, dort steht in der Regel die ausführlichere Leistungsbeschreibung. Lesen Sie beide.
TEDBekanntmachungVergabemarktplatz (cosinex)Abgabeportal
Nachweise zusammenstellen — in Deutsch
Zertifikate, Referenzen und Ihr Preis — gemäß Bekanntmachung.
Abgabe über TED — Tenders Electronic Daily vor Fristablauf
Elektronische Abgabe — beim ersten Mal Zeit für die Portal-Registrierung einplanen.
Zum Vergabeportal (Abgabe) →Amtliche Bekanntmachung auf TED →
Wir holen Daten aus Millionen Bekanntmachungen. Falls der Link hier nicht funktioniert, melden Sie es — wir kümmern uns darum, den richtigen zu finden.

Die nächste nicht verpassen

Solche Ausschreibungen schickt Friedrich jeden Morgen um 7:30 Uhr als KI-geprüfte Auswahl — Claude von Anthropic prüft, ob sie zur Firma passen, und lernt aus jeder Rückmeldung.

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