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Conclusion of a non-exclusive framework agreement for the provision of inspection audits and laboratory services (preliminary examinations, inspection audits, analytics) in an open house procedure
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages zur Durchführung von Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen (Voruntersuchungen, Kontrollprüfungen, Analytik) im Open-House Verfahren — original title
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- Deadline: 30 April 2027 at 23:59 — 181 days left.
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- Offer and evidence in: German.
- Collect your evidence — use the eligibility analysis on this page: it lists the requirements and, for known certificates, how to get them.
What the buyer is looking for
Personnel, travel and other costs. The details can be found in the list of services. · Control tests according to RAP Stra approval. The details can be found in the list of services. · The details can be found in the list of positions of the services.
Contract
Type of service
Clement What the numbers say about this buyer
- In this sector the buyer awards roughly every 2 months (218 awards, most recently September 2026) — the next award is due around November 2026 by that rhythm. The last award went to Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG.n = 218
- 68% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (605 awards since 2022, spread over 185 companies). That is well above the sector norm (45%) — newcomers have a harder time here than elsewhere.n = 605 awards since 2022
- The median procedure drew 3 bids (600 procedures with a bid count); 33% ended with a single bidder. Sector: median 3 bids.n = 600
- 76% of the bids received came from small and medium-sized enterprises (284 procedures with a bid mix). Sector: 91%.n = 284
- From notice to award takes a median 73 days here (176 procedures). Sector: 123 days.n = 176
From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 01/11/2026.
Tender documents at a glance
The essentials of the tender documents, checked statement by statement against the documents. For your bid, the original documents count.
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Open-House-Rahmenvertrag Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen der Autobahn GmbH Südbayern
Der Text behandelt ein Open-House-Zulassungsverfahren der Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern (Deutschland) zum Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags über Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Straßenbau.
Er ist aus Sicht eines deutschen öffentlichen Auftraggebers verfasst und verweist auf deutsches Vergaberecht (GWB, VOL/B), nationale technische Regelwerke (ZTV, TP, RAP Stra) und EU-Rechtsakte (u.a. Sanktionsverordnung gegen Russland).
Zunächst beschreibt der Text den Gegenstand des Rahmenvertrags und die Struktur der Leistung in 13 Leistungsbereichen (LB 00-12), etwa Böden, Asphalt, Beton, Tragschichten, Schichten ohne Bindemittel, Oberflächeneigenschaften, Umweltanalytik, Fahrbahnmarkierung und Fugenfüllstoffe.
Es wird erläutert, dass es sich um ein Open-House-Verfahren handelt: Jeder Interessent, der die festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann während der gesamten Laufzeit beitreten.
Die Vertragslaufzeit ist im Rahmenvertrag geregelt (u.a. Beginn 01.04.2026, Ende 30.04.2027, einmalige Verlängerungsoption bis 30.04.2028); die auf dieser Grundlage erteilten Einzelaufträge laufen projektbezogen weiter, auch über das Vertragsende hinaus, bis die Leistungen vollständig erbracht sind.
Zu den eingereichten Unterlagen und Eignungsanforderungen führt der Text aus, dass der Zulassungsantrag ausschließlich über das Bietercockpit der Vergabeplattform mit zwei Kernunterlagen einreichen ist, nämlich (1) Vordruck „Zulassungserklärungen V3“ mit allen dort geforderten Nachweisen und (2) der vorgegebene Rahmenvertrag mit einer verbindlichen Angebotserklärung in Textform.
Hinzukommen je nach Rechtsform u.a. ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), der Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (3 Mio. Personenschäden, 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden EUR; Nachweis auch als bestehende, später zu erhöhende Versicherung möglich) sowie Anerkennungen/Akkreditierungen nach RAP Stra 15 oder DIN EN ISO/IEC 17025 in den relevanten Fachgebieten (z.B. FG A, BB/BE, E, G, H, I, C, Anerkennung nach ZTV M 13).
Außerdem ist eine Eigenerklärung zum Unternehmen (Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, gewerberechtliche Voraussetzungen, Hinweise Mindestlohn-/Gewerbezentralregister) sowie die Eigenerklärung „Bezug Russland“ nach Art. 5k VO (EU) 833/2014.
Für Nachunternehmer sind gesonderte HVA-F-StB-Formblätter (Eigenerklärung zur Eignung, Verzeichnis Nachunternehmerleistungen) vorgesehen; im Beitrittsschreiben sind die gewählten Leistungsbereiche anzukreuzen.
Hinsichtlich der Eignungs-Mindestanforderungen enthält der Vordruck Zulassungserklärungen detaillierte Referenzvorgaben je Leistungsbereich.
So sind etwa mindestens 3 Referenzen für LB 01 (Böden nach ZTV E-StB, mind. 3.000 m2 je Maßnahme, Abschluss innerhalb der letzten 3 Jahre), 3 Referenzen für LB 02 (Bitumen/TL Bitumen-StB, TL BE-StB, mind. 3.000 m2), 2 Referenzen für LB 03 (Betondecken/Betontragschichten, mind. 3.000 m2, Abschluss innerhalb der letzten 5 Jahre) und 3 Referenzen für LB 04 (Asphaltbauweisen, mind. 3.000 m2, max. 3 Jahre zurück) gefordert.
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Für LB 05 und LB 06 sind jeweils Referenzen zu Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln bzw. Schichten ohne Bindemittel nach ZTV Beton-StB bzw. ZTV SoB-StB mit Mindestflächen von 3.000 m2 innerhalb bestimmter Zeiträume nötig.
LB 11 (Fahrbahnmarkierung) verlangt mindestens 3 Referenzen über Kontrollprüfungen an Markierungen, LB 12 mindestens 1 Referenz für Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB, wobei der Abschluss der Kontrollprüfungen jeweils nicht länger als 3 bzw. 5 Jahre zurückliegen darf.
Zum Leistungsumfang erläutert der Text, dass die konkrete Menge („wie viel“) und der Ausführungsort („wo“) erst im Einzelabruf vom Auftraggeber festgelegt werden.
Auf Grundlage des Vertrags-Leistungsverzeichnisses (Anlage 2) erstellt der Auftraggeber für jedes Projekt ein Auftrags-LV, das der Auftragnehmer inhaltlich nicht verändern darf.
Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) erläutert die Ausführung: etwa für LB 01–06 und LB 12 die Durchführung gemäß RAP Stra, für LB 07 die Ebenheits- und Griffigkeitsmessungen nach TP Eben (berührend/berührungslos) und TP Griff-StB (SKM/SRT), einschließlich detaillierter Vorgaben zu Messzeitpunkten (z.B. vier bis acht Wochen nach Verkehrsfreigabe, 8 Wochen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, Fristen für Unfallhäufungsstellen), Auswertung (Tabellen, Grafiken, Grenzwerte, Wiederholgenauigkeit, Toleranzen) und Datenlieferung (u.a. XML-Rohdaten, ZIP-Dateien, Prüfberichte PDF, postalisch und per E-Mail an den Projektleiter und [email protected]).
Der Leistungszeitraum der Einzelaufträge, inklusive Zwischenfristen und Meilensteinen, wird im Einzelabruf definiert; grundsätzlich sind die Auftragnehmer verpflichtet, jeden Einzelauftrag anzunehmen, außer bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen.
Zu Zuschlagskriterien und Gewichtung macht der Text keine klassische Angabe, da es sich um ein Open-House-Verfahren ohne Auswahlentscheidung handelt.
Der Zuschlag bzw. die Zulassung wird jeder Interessenten erteilt, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und die Unterlagen formgerecht einreicht; eine wertende Konkurrenz zwischen Bietern mit gewichtsabhängigen Zuschlagskriterien findet nicht statt.
Preise werden über das Positionsverzeichnis der Leistungen festgelegt; das im Bietercockpit hinterlegte Preisblatt zum Angebotsschreiben dient nur der elektronischen Abbildung und ist laut Informationsschreiben nicht auszufüllen.
Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen je Position (Netto zzgl. Umsatzsteuer) und nach tatsächlichem Aufwand; Personal- und Nebenkosten (z.B. Transport, Verpacken, Dokumentation) sind über LB 00 abzudecken, die Entsorgung von Proben wird nicht gesondert vergütet.
Zu Risiken und Besonderheiten hebt der Text mehrere Punkte hervor.
Der Rahmenvertrag ist nicht exklusiv, es besteht kein Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge und der Auftraggeber kann Leistungen parallel im Wettbewerb ausschreiben – wirtschaftlich besteht also das Risiko ungewisser Auslastung.
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, Einzelaufträge anzunehmen, und muss bei Mehraufwand den Auftraggeber rechtzeitig informieren und eine Genehmigung einholen.
Besonders sind ferner die Pflichten zur Geheimhaltung und zur Einschränkung der Öffentlichkeitsarbeit: Informationen zur Baumaßnahme dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers weitergegeben, Veröffentlichungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden.
Es besteht zusätzliche Verpflichtungen, etwa die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz für Beteiligte Personen, strikte Rechnungsanforderungen (XRechnung, SAP-Bestellnummer, iTWO-Vertragsnummer, 1:1-Beziehung PDF/E-Mail) sowie Verantwortlichkeiten für Verkehrssicherung bei Messfahrten.
Außerdem wird auf zwingende und fakultative Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) sowie auf die Sanktionsvorschriften mit Bezug zu Russland (Art. 5k VO (EU) 833/2014) hingewiesen, was zu einem faktischen Risiko des Vertragsnichtigkeitstatbestands bei Verstößen führt.
Mit Blick auf Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen wird erläutert, dass es ein Informationsschreiben V3 gibt, das u.a. die Bezeichnungen und Mindestversicherungssummen in Kapitel „Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung“ des Zulassungsformulars anpasst und ergänzende Optionen (bestehende Versicherung miter Erhöhung, gesonderte Nachweise) einführt.
Wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen in den Unterlagen über die Vergabeplattform (TED/Autobahn-Vergabeportal) bekannt gemacht werden und der Zulassungsantrag sich immer auf den Stand der Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung beziehen.
Für die Rangfolge widersprüchlicher Regelungen gilt die im Rahmenvertrag festgelegte Geltungsreihenfolge: Zuerst der Rahmenvertrag, dann die Leistungsbeschreibung mit Anlagen, dann die VOL/B sowie die genannten technischen Regelwerke und abschließend zusätzliche Vertragsbestimmungen; allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Bei Zweifeln oder offene Widersprüchen ist laut Informationsschreiben die Vergabestelle über das Bietercockpit anzufragen, wobei der veröffentlichte Stand der Unterlagen (inkl. Änderungsmitteilungen) maßgeblich ist.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zunächst zu Sicherheiten: Im vorliegenden Text werden keine Bietersicherheiten, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaften gefordert oder beschrieben.
Stattdessen wird als finanzielle Absicherung ausdrücklich eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verlangt, die mindestens 3.000.000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1.500.000 EUR je Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden abdecken muss.
Es wird erläutert, dass diese Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten ist; alternativ kann eine zunächst niedrigere Versicherung bestehen, die im Fall eines Einzelauftrags auf die genannten Mindestdeckungssummen erhöht wird.
Klassische Kautions- oder Bürgschaftsregelungen (etwa Bietergarantie, Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft mit bestimmten Prozentsätzen der Auftragssumme) werden im Text nicht erwähnt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zum Einsatz von Nachunternehmern wird ausgeführt, dass die Leistungen grundsätzlich in Eigenleistung durch das angefragte Unternehmen zu erbringen sind.
In Ausnahmefällen, etwa für einzelne Leistungspositionen, sind Nachunternehmer zulässig.
Solche Nachunternehmer müssen vor Leistungsbeginn durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber angezeigt werden, und notwendige Nachweise für den Nachunternehmer sind vorzulegen (z.B. Sachkunde, Anerkennungen, ggf. Eigenerklärung zur Eignung und Verzeichnis Nachunternehmerleistungen nach HVA F-StB).
Der Auftraggeber kann anhand der eingereichten Unterlagen dem Einsatz des Nachunternehmers zustimmen oder diesen ablehnen.
Eine generelle prozentuale Grenze (wie z.B. maximum 30 % Nachunternehmerleistungen) wird im Text nicht genannt; die Grenze ergibt sich vielmehr aus dem Grundsatz „Eigenleistung, Ausnahmen zulässig mit Anzeige und Nachweis“.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zur Ortsbesichtigung beschreiben die Leistungsbeschreibung, dass vor Beginn der Leistungen in der Regel ein Abstimmungsgespräch zwischen den Projektbeteiligten auf der Baustelle oder der Voruntersuchungsstrecke stattfindet, an dem ein Vertreter des Auftragnehmers teilnimmt.
Dieses Gespräch wird über LB 00 (Personal- und Nebenkosten) vergütet, und der Auftragnehmer hat eine Niederschrift zu erstellen.
Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Projektleiter des Auftraggebers nach eigenem Ermessen auf dieses Gespräch verzichten kann, wenn Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar sind.
Eine verpflichtende Ortsbesichtigung als Teilnahmevoraussetzung für das Zulassungsverfahren oder für die Wertung des Angebots wird im Text nicht normiert; es handelt sich um einen projektbezogenen Abstimmungstermin, der „in der Regel“ stattfindet, aber nicht zwingend ist.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache der Angebote und Nachweise wird in der Leistungsbeschreibung festgelegt, dass alle Unterlagen und Ausfertigungen in deutscher Sprache zu erstellen sind.
Der Zulassungsantrag ist mittels der bereitgestellten deutschsprachigen Formblätter (Beitrittsschreiben, Vordruck Zulassungserklärungen, Rahmenvertrag) über das Bietercockpit einreichen.
Es wird zwar darauf hingewiesen, dass Nachweise wie Handelsregisterauszüge nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen sind, aber ohne ausdrückliche Regelung einer anderen Sprache oder Übersetzungspflicht.
Fremdsprachige Nachweise werden damit nicht ausdrücklich als zulässig bezeichnet; aus dem klaren Gebot „alle Unterlagen ... in deutscher Sprache zu erstellen“ ergibt sich, dass die maßgeblichen Angebots- und Vertragsunterlagen sowie Berichte und Prüfprotokolle auf Deutsch vorzulegen sind, etwaige ausländische Registerauszüge dürften bei Bedarf zu übersetzen sein, eine explizite Ausnahme formuliert der Text aber nicht.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Schließlich zur Bindefrist und zu Fristen für Bieterfragen: Das Verfahren ist als Open-House-Verfahren ausgestaltet, bei dem Zulassungsanträge während der gesamten Laufzeit (ab Veröffentlichung bis 30.04.2027, mit einmaliger Verlängerungsoption bis 30.04.2028) zulässig sind.
Es wird beschrieben, dass die Annahme des Zulassungsantrags gleichzeitig die Annahme des Angebots auf Abschluss des Rahmenvertrags darstellen und sich auf die zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Unterlagen beziehen.
Eine klassische „Bindefrist“ im Sinne einer festen Zeitspanne, während der Bieter an sein Angebot gebunden ist, wird im Text nicht konkret beziffert; vielmehr ist der Antrag wirksam, bis ihn der Auftraggeber prüft und entweder zulässt oder um Ergänzung/Korrektur bittet.
Zu Bieterfragen wird ausgeführt, dass Fragen zum Verfahren jederzeit per Nachricht aus dem Bietercockpit über die Vergabeplattform gestellt werden sollen; eine spezielle Frist oder ein Endtermin für das Stellen von Bieterfragen ist nicht genannt.
Weitere Angaben
Open-House-Verfahren für Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen der Autobahn GmbH (NL Südbayern)
Der Text beschreibt ein Open-House-Zulassungsverfahren der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern (Deutschland), zum Abschluss nicht-exklusiver Rahmenverträge über Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Straßenbau.
Er bezieht sich auf EU-rechtliche Vorgaben (z.B. Sanktionsverordnung gegen Russland) und deutsches Vergaberecht (GWB, VOL/B, HVA F-StB).
Länderbezug besteht damit vor allem aus der Perspektive Deutschlands und der Europäischen Union; Russland wird nur im Kontext der EU-Sanktionsregeln erwähnt.
Only the contracting authority's tender documents are binding. As of: 22/10/2026
Selection criteria — in the procurement documents
The buyer states in the notice that the selection criteria are in the procurement documents (link on this page), not in the EU form. The document analysis below extracts them from there — bid and evidence in German.
Eligibility analysis from the tender documents
Tender documents — direct download
Who has won at this buyer so far
Across all contract types of this buyer — not just this sector. A city buys software and fire engines through the same purchasing office.
| Company | Awards | Period |
|---|---|---|
| Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG · Neuburg a.d. Donau | 21 | 2024–2026 |
| IBOTECH GmbH & Co. KG · Hockenheim | 17 | 2022–2026 |
| Zeppelin Rental GmbH · Garching b.München | 16 | 2025–2026 |
| KUTTER GmbH & Co. KG · Memmingen | 15 | 2023–2026 |
| AFM All Areas Facility Management GmbH | 13 | 2023–2025 |
How often this buyer tenders this kind of work
Contracting authority contact
Tactics
When this buyer has awarded in this sector, usually about 4 bids came in. A normal field for this market. (Based on 218 completed awards — not a statement about this procedure.)
This procedure allows 395 days between publication and deadline — typical in this country is 32 (median of 20,496 procedures). Much more generous than usual — time for a thorough bid rather than a quick one.
Foreign bidders
In Germany · Architecture & engineering, 404 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 111,169 recorded awards) — mostly from Austria, Switzerland, Poland.
Submission language: German.
How to bid
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