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Dienstleistungen - Verfahren der Prüfungsdienste — título original
Su camino hasta la presentación
- Plazo de presentación de ofertas: 26 de noviembre a las 11:00 — quedan 25 días.
- El lugar de presentación consta en el anuncio de licitación (enlace en esta página).
- Oferta y documentación acreditativa en: alemán.
- Reúna la documentación acreditativa y use el análisis de solvencia de esta página: enumera los requisitos y, para los certificados conocidos, la vía de obtención.
Qué busca el órgano de contratación
El servicio es necesario para la clasificación de la clase de tamaño de la empresa (BGKL) en el DAME y para otros procedimientos asociados con BGKL, así como para las estadísticas y evaluaciones del PD-I del producto. Además, se requieren servicios de consultoría y soporte para establecer un posible entorno de prueba para PD-Go, en las extensiones significativas de PINGO y en la coordinación de los procedimientos PINGO, BuKon y PD-Go. · La cantidad estimada de la compra para 48 meses es 1,360 PT
Contrato
Tipo de prestación
Clement Lo que dicen las cifras sobre este órgano de contratación
- En este sector el órgano de contratación adjudica aproximadamente cada 3 meses (24 adjudicaciones, la última en agosto de 2026); a ese ritmo, la siguiente corresponde alrededor de noviembre de 2026. La última adjudicación recayó en Allgeier Public SE.n = 24
- El 60 % de las adjudicaciones de este órgano de contratación recayó en empresas que ya habían ganado aquí antes (44 adjudicaciones desde 2025, repartidas entre 18 empresas). El 40 % recayó en nombres nuevos.n = 44 adjudicaciones desde 2025
- El procedimiento mediano reunió 2 ofertas (44 procedimientos con número de ofertas); en el 39 % se quedó en un único licitador. Sector: mediana de 2 ofertas.n = 44
- Ninguna de las 44 adjudicaciones con país del adjudicatario conocido ha recaído hasta ahora en una empresa extranjera. Media del sector: 3 %.n = 44
- En 6 procedimientos con criterios de solvencia estructurados, este órgano de contratación exigió con más frecuencia: Seguro de responsabilidad civil profesional (3 de 6), Referencias: servicios (1 de 6), Ratio financiero exigido (1 de 6), Autorización o afiliación específica exigida (1 de 6).n = 6
A partir de las adjudicaciones documentadas de este órgano de contratación; los valores de referencia proceden del mismo sector y del mismo país. Ni previsión ni asesoramiento jurídico. Datos a 01/11/2026.
Los pliegos de un vistazo
Lo esencial de los pliegos, contrastado frase a frase con los documentos. Para su oferta, cuentan los documentos originales.
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✓ figura en los pliegos · ❓ no encontrado en los pliegos o indicación general · Disponible en alemán.
Vergabeverfahren „Unterstützungsleistungen Verfahren der Prüfungsdienste (KONSENS)“ – Überblick
Der Text behandelt ein förmliches EU-weites Vergabeverfahren für IT-Dienstleistungen der Finanzverwaltung Baden-Württemberg (Deutschland), konkret des Landeszentrums für Datenverarbeitung (LZfD) der OFD Karlsruhe.
Die Regelungen sind aus deutscher Sicht gestaltet und verweisen u. a. auf deutsches Vergaberecht (GWB, VgV), Landesrecht (LTMG Baden-Württemberg) und EVB‐IT‐Dienstleistungsverträge.
Zunächst regeln die Unterlagen sehr detailliert, welche Erklärungen, Formblätter und Nachweise mit dem Angebot einzureichen sind.
Dazu gehören insbesondere die zusammenfassenden Angebotsangaben (C0), der Fragebogen zur Leistungsbewertung (C1) und die Referenzliste (C1b) je Los, das Leistungsverzeichnis mit Tagessätzen (C2), die Eigenerklärung zur Eignung (C3) inklusive Ausschlussgründe, die Eigenerklärung zu Russland‐Sanktionen (C3a), die Verpflichtung zum Mindestentgelt (C4) sowie sofern – einschlägig – Nachunternehmererklärungen (C5), Verpflichtungserklärungen zur Eignungsleihe (C6), Bietergemeinschaftserklärungen (C7) und Scientology‐Schutzerklärungen.
Außerdem sind eine Bankauskunft oder ein Nachweis einer marktüblichen Betriebs‐/Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Alle Erklärungen müssen in deutscher Sprache, in elektronischer Textform (§ 126b BGB) über das E‐Vergabetool eingereicht werden, mit namentlicher Benennung der handelnden Person; fehlt diese, ist das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Zum Leistungsumfang regelt die Leistungsbeschreibung, dass es sich um IT‐Dienstleistungen für die Verfahren der Prüfungsdienste (KONSENS) handelt, auf Basis eines EVB‐IT‐Dienstvertrags mit ergänzenden EVB‐IT‐AGB.
Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 01.02.2027 und endet zunächst am 31.12.2027, mit jährlichen Verlängerungsoptionen bis längstens 31.12.2030.
Mengenmäßig sieht die Leistungsbeschreibung eine Mindestabnahme von 20 Personentagen (PT) im Jahr 2027 bei einer geschätzten Abnahme von 340 PT pro Jahr (bis insgesamt 1.360 PT) vor; darüber hinaus besteht ausdrücklich keine Abnahmeverpflichtung.
Abgerechnet wird nach Aufwand je PT (1 PT = 8 Stunden) auf Basis des C2‐Leistungsverzeichnisses, mit monatlichen PT‐Kontingenten, verbindlichen Aufwandsschätzungen je Ticket/Aufgabe, strenger Kontingentsteuerung und detaillierten Timesheets pro Person, Tag und Ticket/Arbeitspaket.
Die Eignungsanforderungen betreffen wirtschaftliche/finanzielle sowie technische/berufliche Leistungsfähigkeit.
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Diese sind über C3_Eigenerklärung zur Eignung und – bei Eignungsleihe – zusätzlich über C6_Verpflichtungserklärung Eignungsleihe nachzuweisen.
Die Unterlagen sprechen zwar keine konkreten Mindestumsätze aus, verlangen aber u. a. eine geeignete Haftpflichtversicherung im marktüblichen Umfang (nach EVB‐IT‐AGB Ziff. 18, im Vertrag ausdrücklich als Nachweispflicht vereinbart) und referenzgestützte Nachweise der fachlichen Eignung (C1b).
Bietergemeinschaften müssen für jedes Mitglied Eignungsunterlagen vorlegen, sich gesamtschuldnerisch haften, einen bevollmächtigten Vertreter benennen und eine gesonderte Bietergemeinschaftserklärung (C7/C8) abgeben.
Bei Eignungsleihe oder Unterauftragsvergabe sind die betreffenden Unternehmen mit eigenen Eignungsunterlagen entsprechend C0 einzubeziehen; bei Eignungsleihe für berufliche Leistungsfähigkeit ist der Dritte zwingend als Unterauftragnehmer zu benennen und bei der Leistungserbringung einzusetzen, und Bieter und Eignungsleiher haften entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam.
Bei den Zuschlagskriterien und der Wertungsmethode wird das wirtschaftlichste Angebot über eine Kombination aus Leistungsbewertung und Preis ermittelt.
Die Leistungsbewertung erfolgt nach A‐ und B‐Kriterien, deren Punktverteilung dem C1‐Fragebogen zu entnehmen ist; alle A‐Kriterien sowie die Mindestpunktzahl der B‐Kriterien müssen erfüllt werden, anderenfalls scheidet das Angebot aus.
Die Gesamtbewertung erfolgt mittels „Erweiterter Richtwertmethode“ (UfAB 2018) mit einem Schwankungsbereich von 10 %, bei dem innerhalb des Bereichs der Preis ausschlaggebend ist.
Es wird eine Kennzahl Z aus Leistungspunkten L und Angebotspreis P (Brutto-Gesamtpreis) gebildet (Z = L/P * 1.000.000), wobei das Angebot mit der höchsten Kennzahl als Referenz dient.
Angebote außerhalb von 10 % dieser Kennzahl scheiden aus; bei Gleichstand entscheiden zunächst der niedrigere Brutto‐Preis, dann die höhere Leistungsbewertung, letztlich ggf. das Los.
Die Unterlagen heben Risiken und Besonderheiten hervor, wie etwa: sehr strenge Form- und Fristanforderungen (elektronische Angebotsabgabe ausschließlich über den Reiter „Angebotsabgabe“, keine Abgabe per Fax/E‐Mail/Nachricht, Ausschluss bei fehlenden Pflichtformularen, unausgefülltem C1/C1b oder C2, fehlenden Preisangaben oder fehlender namentlicher Benennung in Unterschriftsfeldern).
Nachunternehmer dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers eingesetzt oder ausgetauscht werden; Sie unterliegen der Eignungsprüfung, und bei Nichterfüllung ist ein Ersatz zu stellen, sonst droht Angebotsausschluss.
Bezüglich Fristen und Rügepflichten wird klargestellt, dass Bieter Fragen ausschließlich über das Bietertool („Kommunikation“) stellen dürfen, wobei Antworten alle Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt werden und automatisch Bestandteil der Vergabeunterlagen werden.
Die Bewerber müssen die Unterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, Unklarheiten und Widersprüche prüfen und etwaige Rügen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erheben; Gesetzliche Rügefristen folgen § 160 Abs. 3 GWB (u. a. 15 Tage nach Nichtabhilfe-Mitteilung).
Eine Ortsbesichtigung wird nicht explizit genannt; der Einsatzort ist der Dienstort Karlsruhe, ergänzt um Videokonferenz-Anteile.
Bei etwaigen Widersprüchen in den Unterlagen gilt, dass die im Rahmen der Bieterkommunikation erteilten Antworten und Änderungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV „unmittelbar Bestandteil der Vergabeunterlagen“ werden; spätere redaktionelle Anpassungen in der Vertragsurkunde dienen nur der Angleichung.
Wird mehrfach hervorgehoben, dass Vergabeunterlagen oder Formblätter nicht verändert werden dürfen; maßgeblich sind daher die unveränderten Textvorgaben samt offizielle Ergänzungen/Antworten der Vergabestelle.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Es werden keine klassischen finanziellen Sicherheiten wie Bietungsgarantie, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft genannt.
Aus dem vorliegenden Text lässt sich also ableiten: Es werden eine geeignete Haftpflichtversicherung und die Einhaltung der LTMG‐Vertragsstrafen verlangt, aber es ist keine eigenständige Bieter‐, Erfüllungs- oder Mängelbürgschaft mit bestimmter Höhe genannt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zum Thema Nachunternehmer ist der Einsatz ausdrücklich zugelassen, aber stark geregelt.
So muss der Bieter z.B. im Formular C0 angeben, welche Teilleistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden, und ggf. das Kästchen „C5_Erklärung Nachunternehmer“ sowie – bei Eignungsleihe – „C6_Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ ankreuzen und beifügen.
Wie die Texte ausführen, hat der Bieter „falls der Bieter beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben“, dies zu erklären und eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen; spätere Benennungen sind bis spätestens vor Zuschlag möglich, aber jede Neu- oder Austauschbenennung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und löst eine erneute Eignungsprüfung aus.
Werden Eignungsanforderungen oder §‐123‐GWB‐Ausschlussgründe beim Unterauftragnehmer festgestellt und der Bieter ersetzt den Unterauftragnehmer nicht, ist das Angebot ausgeschlossen (§ 36 Abs. 5 VgV i.V.m. § 57 VgV).
Zusätzlich bestehen umfangreiche Nachweis- und Weitergabepflichten zu Mindestentgelt/Tariftreue nach LTMG (Formblatt C4), inkl. Nachunternehmerkette, mit Erleichterungen bei Auftragsvolumen < 10.000 € und der Pflicht, ggf. Verpflichtungserklärungen bzw. Versicherungen der Nachunternehmen vorzulegen.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Eine Ortsbesichtigung wird im bereitgestellten Text nicht erwähnt.
Es gibt keine Regelung zu einem Besichtigungstermin und keine Pflicht zur Teilnahme, sondern ausschließlich Vorgaben zur elektronischen Angebotsabgabe und zur Kommunikation über die E‐Vergabeplattform.
Auf Basis der vorliegenden Unterlagen ist daher davon auszugehen, dass keine Ortsbesichtigung vorgesehen ist.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Hinsichtlich Sprache und Nachweise sagen sowohl A1 (Bewerbungsbedingungen) als auch A2 (Angebotsprüfung/Wertung), dass das Angebot „in deutscher Sprache abzufassen“ ist, die Verfahrenssprache Deutsch ist und der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache zu führen ist; die Verwendung englischer Fachbegriffe/Textpassagen ist zulässig, soweit unvermeidbar.
Für Eignungsnachweise heißt es im Formblatt Eignung ausdrücklich: „Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.“ Fremdsprachige Nachweise sind so nur als beglaubigte deutsche Übersetzung zulässig.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist des Angebots findet sich im zitierten Text kein konkreter Kalendertag oder Bindefrist-Zeitraum; diese Angabe steht typischerweise in der Bekanntmachung bzw. im Angebotsaufruf, der im Ausschnitt nicht enthalten ist.
Jedoch wird mehrfach klargestellt, dass Fragen ausschließlich über das Bietertool („Kommunikation“) einreichen und „rechtzeitig vor Abgabe des ...
Angebots“ zu stellen sind; telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Außerdem schreibt der Auftraggeber vor, dass Unklarheiten und Rügen „unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Frist der Angebotsfrist“ mitzuteilen sind.
Die Vergabestelle bemüht sich, Fragen zeitnah zu beantworten; bei ausbleibender Antwort innerhalb einer Woche soll der Bieter erneut über das E‐Vergabetool hinweisen.
Weitere Angaben
Im Text geht es um ein EU-weites Vergabeverfahren für IT-Dienstleistungen („Unterstützungsleistungen Verfahren der Prüfungsdienste (KONSENS)“) der Finanzverwaltung Baden-Württemberg / Oberfinanzdirektion Karlsruhe – LZfD.
Es handelt sich um eine Ausschreibung aus Deutschland, Bundesland Baden-Württemberg, auf Basis deutscher und EU-Vergabevorschriften (GWB, VgV) sowie landesrechtlich des LTMG BW.
Der Text beschreibt ausführlich die formalen Angebotsanforderungen, die Eignungsprüfung und den Einsatz von Nachunternehmern.
Stattdessen ist „der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB‐IT Dienstleistungs‐AGB“ ausdrücklich als Vertragsbestandteil vorgesehen (B2_EVB‐IT_digital_Dienstvertrag, Ziff. 13.2; in C0 ist „Bankauskunft oder Nachweis Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung“ als beizufügender Nachweis aufgeführt).
Darüber hinaus werden z.B. Vertragsstrafen nach LTMG für Verstöße gegen Tariftreue-/Mindestentgeltpflichten erwähnt.
Solo son vinculantes los pliegos del órgano de contratación. Fecha: 27/10/2026
Qué debe acreditar — criterios de solvencia
Pliegos — descarga directa
Quién ha ganado hasta ahora con este órgano
Todos los tipos de contrato de este órgano, no solo este sector. Un ayuntamiento compra software y camiones de bomberos en el mismo servicio de compras.
| Empresa | Adjudicaciones | Periodo |
|---|---|---|
| edataprocessing GmbH | 6 | 2025 |
| Arina Deutschland GmbH · Leipheim | 3 | 2025 |
| evoila GmbH · Mainz | 3 | 2025 |
| Canon Deutschland GmbH | 3 | 2025 |
| mund professionals GmbH · Dreieich | 3 | 2025 |
Con qué frecuencia este órgano licita algo así
Táctica
Cuando este órgano ha adjudicado en este sector, solían llegar solo una o dos ofertas. Una oferta sólida tiene aquí opciones reales. (Según 25 adjudicaciones concluidas; no es una afirmación sobre este procedimiento.)
Este procedimiento da 30 días entre la publicación y el plazo; lo habitual en este país son 32 (mediana de 20.496 procedimientos). Un margen normal para este mercado.
Licitadores extranjeros
En Alemania · Servicios informáticos, 597 contratos de los últimos 3 años se adjudicaron a empresas extranjeras (de 22.964 adjudicaciones registradas) — sobre todo de Suiza, Países Bajos, Austria.
Lengua de la oferta: Alemán.
Cómo presentar una oferta
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