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Services - Procédures des services d'examen
Dienstleistungen - Verfahren der Prüfungsdienste — titre original
Votre chemin vers le dépôt
- Échéance : 26 novembre à 11:00 — encore 25 jours.
- Le lieu de dépôt figure dans l'avis (lien sur cette page).
- Offre et justificatifs en : allemand.
- Réunissez vos justificatifs — utilisez l'analyse d'éligibilité sur cette page : elle liste les exigences et le chemin d'obtention des attestations connues.
Ce que recherche l'acheteur
Le service est nécessaire pour la classification des classes de taille d'exploitation (BGKL) dans le DAME et pour d'autres procédures liées à BGKL, ainsi que pour le produit Statistiques et évaluations PD-I. En outre, des services de conseil et d'assistance sont nécessaires pour la mise en place d'un éventuel environnement de test pour PD-Go, pour les extensions pertinentes de PINGO et pour la coordination des procédures PINGO, BuKon et PD-Go. · Le volume d'achat estimé pour une durée de 48 mois est de 1 360 PT
Marché
Type de prestation
Clement Ce que les chiffres disent de cet acheteur
- Dans ce secteur, l'acheteur attribue environ tous les 3 mois (24 attributions, la dernière en août 2026) — la prochaine est attendue vers novembre 2026 à ce rythme. La dernière attribution est allée à Allgeier Public SE.n = 24
- 60 % des attributions de cet acheteur sont allées à des entreprises qui avaient déjà gagné ici (44 attributions depuis 2025, réparties sur 18 entreprises). 40 % sont allées à de nouveaux noms.n = 44 attributions depuis 2025
- En médiane, 2 offres par procédure (44 procédures avec nombre d'offres) ; 39 % se sont terminées avec un seul candidat. Secteur : 2 offres en médiane.n = 44
- Aucune des 44 attributions au pays du titulaire connu n'est allée à une entreprise étrangère jusqu'ici. Moyenne du secteur : 3 %.n = 44
- Sur 6 procédures aux critères de sélection structurés, cet acheteur a le plus souvent exigé : Assurance RC professionnelle (3 sur 6), Références : services (1 sur 6), Ratio financier exigé (1 sur 6), Autorisation ou adhésion particulière exigée (1 sur 6).n = 6
À partir des attributions documentées de cet acheteur ; valeurs de comparaison du même secteur et du même pays. Ni prévision, ni conseil juridique. Au 01/11/2026.
Le dossier de consultation en bref
L'essentiel du dossier de consultation, vérifié point par point dans les documents. Pour votre offre, seuls les documents originaux font foi.
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Vergabeverfahren „Unterstützungsleistungen Verfahren der Prüfungsdienste (KONSENS)“ – Überblick
Der Text behandelt ein förmliches EU-weites Vergabeverfahren für IT-Dienstleistungen der Finanzverwaltung Baden-Württemberg (Deutschland), konkret des Landeszentrums für Datenverarbeitung (LZfD) der OFD Karlsruhe.
Die Regelungen sind aus deutscher Sicht gestaltet und verweisen u. a. auf deutsches Vergaberecht (GWB, VgV), Landesrecht (LTMG Baden-Württemberg) und EVB‐IT‐Dienstleistungsverträge.
Zunächst regeln die Unterlagen sehr detailliert, welche Erklärungen, Formblätter und Nachweise mit dem Angebot einzureichen sind.
Dazu gehören insbesondere die zusammenfassenden Angebotsangaben (C0), der Fragebogen zur Leistungsbewertung (C1) und die Referenzliste (C1b) je Los, das Leistungsverzeichnis mit Tagessätzen (C2), die Eigenerklärung zur Eignung (C3) inklusive Ausschlussgründe, die Eigenerklärung zu Russland‐Sanktionen (C3a), die Verpflichtung zum Mindestentgelt (C4) sowie sofern – einschlägig – Nachunternehmererklärungen (C5), Verpflichtungserklärungen zur Eignungsleihe (C6), Bietergemeinschaftserklärungen (C7) und Scientology‐Schutzerklärungen.
Außerdem sind eine Bankauskunft oder ein Nachweis einer marktüblichen Betriebs‐/Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Alle Erklärungen müssen in deutscher Sprache, in elektronischer Textform (§ 126b BGB) über das E‐Vergabetool eingereicht werden, mit namentlicher Benennung der handelnden Person; fehlt diese, ist das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Zum Leistungsumfang regelt die Leistungsbeschreibung, dass es sich um IT‐Dienstleistungen für die Verfahren der Prüfungsdienste (KONSENS) handelt, auf Basis eines EVB‐IT‐Dienstvertrags mit ergänzenden EVB‐IT‐AGB.
Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 01.02.2027 und endet zunächst am 31.12.2027, mit jährlichen Verlängerungsoptionen bis längstens 31.12.2030.
Mengenmäßig sieht die Leistungsbeschreibung eine Mindestabnahme von 20 Personentagen (PT) im Jahr 2027 bei einer geschätzten Abnahme von 340 PT pro Jahr (bis insgesamt 1.360 PT) vor; darüber hinaus besteht ausdrücklich keine Abnahmeverpflichtung.
Abgerechnet wird nach Aufwand je PT (1 PT = 8 Stunden) auf Basis des C2‐Leistungsverzeichnisses, mit monatlichen PT‐Kontingenten, verbindlichen Aufwandsschätzungen je Ticket/Aufgabe, strenger Kontingentsteuerung und detaillierten Timesheets pro Person, Tag und Ticket/Arbeitspaket.
Die Eignungsanforderungen betreffen wirtschaftliche/finanzielle sowie technische/berufliche Leistungsfähigkeit.
Afficher les 50 éléments
Diese sind über C3_Eigenerklärung zur Eignung und – bei Eignungsleihe – zusätzlich über C6_Verpflichtungserklärung Eignungsleihe nachzuweisen.
Die Unterlagen sprechen zwar keine konkreten Mindestumsätze aus, verlangen aber u. a. eine geeignete Haftpflichtversicherung im marktüblichen Umfang (nach EVB‐IT‐AGB Ziff. 18, im Vertrag ausdrücklich als Nachweispflicht vereinbart) und referenzgestützte Nachweise der fachlichen Eignung (C1b).
Bietergemeinschaften müssen für jedes Mitglied Eignungsunterlagen vorlegen, sich gesamtschuldnerisch haften, einen bevollmächtigten Vertreter benennen und eine gesonderte Bietergemeinschaftserklärung (C7/C8) abgeben.
Bei Eignungsleihe oder Unterauftragsvergabe sind die betreffenden Unternehmen mit eigenen Eignungsunterlagen entsprechend C0 einzubeziehen; bei Eignungsleihe für berufliche Leistungsfähigkeit ist der Dritte zwingend als Unterauftragnehmer zu benennen und bei der Leistungserbringung einzusetzen, und Bieter und Eignungsleiher haften entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam.
Bei den Zuschlagskriterien und der Wertungsmethode wird das wirtschaftlichste Angebot über eine Kombination aus Leistungsbewertung und Preis ermittelt.
Die Leistungsbewertung erfolgt nach A‐ und B‐Kriterien, deren Punktverteilung dem C1‐Fragebogen zu entnehmen ist; alle A‐Kriterien sowie die Mindestpunktzahl der B‐Kriterien müssen erfüllt werden, anderenfalls scheidet das Angebot aus.
Die Gesamtbewertung erfolgt mittels „Erweiterter Richtwertmethode“ (UfAB 2018) mit einem Schwankungsbereich von 10 %, bei dem innerhalb des Bereichs der Preis ausschlaggebend ist.
Es wird eine Kennzahl Z aus Leistungspunkten L und Angebotspreis P (Brutto-Gesamtpreis) gebildet (Z = L/P * 1.000.000), wobei das Angebot mit der höchsten Kennzahl als Referenz dient.
Angebote außerhalb von 10 % dieser Kennzahl scheiden aus; bei Gleichstand entscheiden zunächst der niedrigere Brutto‐Preis, dann die höhere Leistungsbewertung, letztlich ggf. das Los.
Die Unterlagen heben Risiken und Besonderheiten hervor, wie etwa: sehr strenge Form- und Fristanforderungen (elektronische Angebotsabgabe ausschließlich über den Reiter „Angebotsabgabe“, keine Abgabe per Fax/E‐Mail/Nachricht, Ausschluss bei fehlenden Pflichtformularen, unausgefülltem C1/C1b oder C2, fehlenden Preisangaben oder fehlender namentlicher Benennung in Unterschriftsfeldern).
Nachunternehmer dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers eingesetzt oder ausgetauscht werden; Sie unterliegen der Eignungsprüfung, und bei Nichterfüllung ist ein Ersatz zu stellen, sonst droht Angebotsausschluss.
Bezüglich Fristen und Rügepflichten wird klargestellt, dass Bieter Fragen ausschließlich über das Bietertool („Kommunikation“) stellen dürfen, wobei Antworten alle Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt werden und automatisch Bestandteil der Vergabeunterlagen werden.
Die Bewerber müssen die Unterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, Unklarheiten und Widersprüche prüfen und etwaige Rügen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erheben; Gesetzliche Rügefristen folgen § 160 Abs. 3 GWB (u. a. 15 Tage nach Nichtabhilfe-Mitteilung).
Eine Ortsbesichtigung wird nicht explizit genannt; der Einsatzort ist der Dienstort Karlsruhe, ergänzt um Videokonferenz-Anteile.
Bei etwaigen Widersprüchen in den Unterlagen gilt, dass die im Rahmen der Bieterkommunikation erteilten Antworten und Änderungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV „unmittelbar Bestandteil der Vergabeunterlagen“ werden; spätere redaktionelle Anpassungen in der Vertragsurkunde dienen nur der Angleichung.
Wird mehrfach hervorgehoben, dass Vergabeunterlagen oder Formblätter nicht verändert werden dürfen; maßgeblich sind daher die unveränderten Textvorgaben samt offizielle Ergänzungen/Antworten der Vergabestelle.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Es werden keine klassischen finanziellen Sicherheiten wie Bietungsgarantie, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft genannt.
Aus dem vorliegenden Text lässt sich also ableiten: Es werden eine geeignete Haftpflichtversicherung und die Einhaltung der LTMG‐Vertragsstrafen verlangt, aber es ist keine eigenständige Bieter‐, Erfüllungs- oder Mängelbürgschaft mit bestimmter Höhe genannt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zum Thema Nachunternehmer ist der Einsatz ausdrücklich zugelassen, aber stark geregelt.
So muss der Bieter z.B. im Formular C0 angeben, welche Teilleistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden, und ggf. das Kästchen „C5_Erklärung Nachunternehmer“ sowie – bei Eignungsleihe – „C6_Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ ankreuzen und beifügen.
Wie die Texte ausführen, hat der Bieter „falls der Bieter beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben“, dies zu erklären und eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen; spätere Benennungen sind bis spätestens vor Zuschlag möglich, aber jede Neu- oder Austauschbenennung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und löst eine erneute Eignungsprüfung aus.
Werden Eignungsanforderungen oder §‐123‐GWB‐Ausschlussgründe beim Unterauftragnehmer festgestellt und der Bieter ersetzt den Unterauftragnehmer nicht, ist das Angebot ausgeschlossen (§ 36 Abs. 5 VgV i.V.m. § 57 VgV).
Zusätzlich bestehen umfangreiche Nachweis- und Weitergabepflichten zu Mindestentgelt/Tariftreue nach LTMG (Formblatt C4), inkl. Nachunternehmerkette, mit Erleichterungen bei Auftragsvolumen < 10.000 € und der Pflicht, ggf. Verpflichtungserklärungen bzw. Versicherungen der Nachunternehmen vorzulegen.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Eine Ortsbesichtigung wird im bereitgestellten Text nicht erwähnt.
Es gibt keine Regelung zu einem Besichtigungstermin und keine Pflicht zur Teilnahme, sondern ausschließlich Vorgaben zur elektronischen Angebotsabgabe und zur Kommunikation über die E‐Vergabeplattform.
Auf Basis der vorliegenden Unterlagen ist daher davon auszugehen, dass keine Ortsbesichtigung vorgesehen ist.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Hinsichtlich Sprache und Nachweise sagen sowohl A1 (Bewerbungsbedingungen) als auch A2 (Angebotsprüfung/Wertung), dass das Angebot „in deutscher Sprache abzufassen“ ist, die Verfahrenssprache Deutsch ist und der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache zu führen ist; die Verwendung englischer Fachbegriffe/Textpassagen ist zulässig, soweit unvermeidbar.
Für Eignungsnachweise heißt es im Formblatt Eignung ausdrücklich: „Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.“ Fremdsprachige Nachweise sind so nur als beglaubigte deutsche Übersetzung zulässig.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist des Angebots findet sich im zitierten Text kein konkreter Kalendertag oder Bindefrist-Zeitraum; diese Angabe steht typischerweise in der Bekanntmachung bzw. im Angebotsaufruf, der im Ausschnitt nicht enthalten ist.
Jedoch wird mehrfach klargestellt, dass Fragen ausschließlich über das Bietertool („Kommunikation“) einreichen und „rechtzeitig vor Abgabe des ...
Angebots“ zu stellen sind; telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Außerdem schreibt der Auftraggeber vor, dass Unklarheiten und Rügen „unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Frist der Angebotsfrist“ mitzuteilen sind.
Die Vergabestelle bemüht sich, Fragen zeitnah zu beantworten; bei ausbleibender Antwort innerhalb einer Woche soll der Bieter erneut über das E‐Vergabetool hinweisen.
Weitere Angaben
Im Text geht es um ein EU-weites Vergabeverfahren für IT-Dienstleistungen („Unterstützungsleistungen Verfahren der Prüfungsdienste (KONSENS)“) der Finanzverwaltung Baden-Württemberg / Oberfinanzdirektion Karlsruhe – LZfD.
Es handelt sich um eine Ausschreibung aus Deutschland, Bundesland Baden-Württemberg, auf Basis deutscher und EU-Vergabevorschriften (GWB, VgV) sowie landesrechtlich des LTMG BW.
Der Text beschreibt ausführlich die formalen Angebotsanforderungen, die Eignungsprüfung und den Einsatz von Nachunternehmern.
Stattdessen ist „der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB‐IT Dienstleistungs‐AGB“ ausdrücklich als Vertragsbestandteil vorgesehen (B2_EVB‐IT_digital_Dienstvertrag, Ziff. 13.2; in C0 ist „Bankauskunft oder Nachweis Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung“ als beizufügender Nachweis aufgeführt).
Darüber hinaus werden z.B. Vertragsstrafen nach LTMG für Verstöße gegen Tariftreue-/Mindestentgeltpflichten erwähnt.
Seuls les documents de l'acheteur font foi. Mis à jour: 27/10/2026
Ce que vous devez prouver — critères d'aptitude
Documents de la consultation — téléchargement direct
Qui a déjà gagné chez cet acheteur
Tous types de marchés de cet acheteur confondus — pas seulement ce secteur. Une ville achète logiciels et véhicules d'incendie au même service achats.
| Entreprise | Attributions | Période |
|---|---|---|
| edataprocessing GmbH | 6 | 2025 |
| Arina Deutschland GmbH · Leipheim | 3 | 2025 |
| evoila GmbH · Mainz | 3 | 2025 |
| Canon Deutschland GmbH | 3 | 2025 |
| mund professionals GmbH · Dreieich | 3 | 2025 |
À quelle fréquence cet acheteur lance ce type de marché
Tactique
Lorsque cet acheteur a attribué des marchés dans ce secteur, il n'arrivait le plus souvent qu'une ou deux offres. Une offre solide a ici de vraies chances. (D'après 25 attributions terminées — aucune indication sur cette procédure.)
Cette procédure laisse 30 jours entre la publication et la date limite — l'usage dans ce pays est de 32 (médiane de 20 496 procédures). Une fenêtre normale pour ce marché.
Soumissionnaires étrangers
En Allemagne · Services informatiques, 597 marchés ont été remportés par des entreprises étrangères sur 3 ans (sur 22 964 attributions recensées) — principalement : Suisse, Pays-Bas, Autriche.
Langue de l'offre : Allemand.
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