Cómo licitar en este país: plataformas, plazos, umbrales →
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Su camino hasta la presentación
- Plazo de presentación de ofertas: 4 de noviembre a las 23:59 — quedan 4 días.
- La oferta se presenta en evergabe.NRW, no aquí ni por correo electrónico. ↗ Se necesita una cuenta de licitador gratuita en la plataforma cosinex (alta inmediata); las ofertas se presentan con la herramienta de la plataforma y suele bastar la forma textual, sin firma electrónica cualificada. Resuelva primero el alta y la firma electrónica, no el día de la presentación.
- Reúna la documentación acreditativa: los criterios de solvencia figuran en esta página y, para muchos de ellos, el análisis le indica cómo obtenerlos.
Qué busca el órgano de contratación
Tipo de servicio ver pliegos de contratación Alcance del servicio ver pliegos de contratación
Contrato
Tipo de prestación
Clement Lo que dicen las cifras sobre este órgano de contratación
- En este sector el órgano de contratación adjudica aproximadamente cada 12 meses (4 adjudicaciones, la última en octubre de 2026); a ese ritmo, la siguiente corresponde alrededor de octubre de 2027. La última adjudicación recayó en Bechtle GmbH.n = 4
- El 58 % de las adjudicaciones de este órgano de contratación recayó en empresas que ya habían ganado aquí antes (51 adjudicaciones desde 2022, repartidas entre 18 empresas). El 42 % recayó en nombres nuevos.n = 51 adjudicaciones desde 2022
- La adjudicación se cerró en una mediana del 105 % del valor estimado (5 adjudicaciones con estimación e importe) — quien calcula sobre la estimación suele quedar aquí por debajo. Sector: 89 %.n = 5
- El procedimiento mediano reunió 2 ofertas (51 procedimientos con número de ofertas); en el 41 % se quedó en un único licitador. Sector: mediana de 2 ofertas.n = 51
- Ninguna de las 51 adjudicaciones con país del adjudicatario conocido ha recaído hasta ahora en una empresa extranjera. Media del sector: 3 %.n = 51
A partir de las adjudicaciones documentadas de este órgano de contratación; los valores de referencia proceden del mismo sector y del mismo país. Ni previsión ni asesoramiento jurídico. Datos a 25/10/2026.
Los pliegos de un vistazo
Lo esencial de los pliegos, contrastado frase a frase con los documentos. Para su oferta, cuentan los documentos originales.
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✓ figura en los pliegos · ❓ no encontrado en los pliegos o indicación general · Disponible en alemán.
Vergabeunterlagen Nextcloud/Euro-Office - Überblick für Bieter in NRW
Die Unterlagen betreffen eine öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) des Landes Nordrhein-Westfalen zur Lieferung bzw. Abonnement von Nextcloud- und Euro‐Office‐Lizenzen.
Es handelt sich um ein deutsches Vergabeverfahren mit klarer Ausrichtung auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich landesrechtlicher Regelungen NRW sowie der ZVB‐NRW und EVB‐IT.
Der Auftraggeber ist der Präsident des Oberlandesgerichts Köln als zentraler IT-Dienstleister der Justiz NRW, die gesamte Kommunikation und Angebotsabgabe erfolgt über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de).
Zum Thema einreichende Unterlagen und Eignungsanforderungen regeln insbesondere Formular 324 (Angebotsschreiben), 325 (Zusammenstellung Angebotsunterlagen), 511 (Bewerbungs‐ und Vergabebedingungen) sowie 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) die Pflichten des Bieters.
So sind etwa einreichen: das Angebotsschreiben 324, das inhaltliche Angebot inklusive Preisblatt (Excel), die Eigenerklärung Ausschlussgründe 521 sowie – falls einschlägig – Erklärungen zu Bietergemeinschaften (531), Unteraufträgen (533a/b) und Eignungsleihe (534a/b).
Eignungs-Mindestanforderungen zu Umsatz, Referenzen, Versicherung oder spezielle Zertifikaten werden im vorliegenden Formular 325 nicht konkret aktiviert (Checkboxen sind nicht angekreuzt); der Eignungsnachweis beschränkt sich hier im Wesentlichen auf die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und gegebenenfalls die Darstellung von Präqualifizierung im Angebotsschreiben 324.
Bezüglich Leistungsumfang (was, wie viel, wo, wann) beschreibt die Leistungsbeschreibung Vers. 1.0 National, dass Gegenstand die einjährige Subscription für eine bereits produktiv eingeführte landesweite Nextcloud-Plattform inkl. Euro-Office ist.
Die bisherige Subscription endet am 18.11.2026, die neue Vertragslaufzeit ist vom 19.11.2026 bis 18.11.2027.
Zu Zuschlagskriterien und Gewichtung wird klargestellt (Formular 321 und Leistungsbeschreibung), dass der Zuschlag auf das „wirtschaftlichste Angebot“ erteilt wird, wobei die konkreten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in den Vergabeunterlagen festgelegt sind.
Nebenangebote sind ausdrücklich nicht zugelassen, es darf maximal ein Hauptangebot abgegeben werden.
Skonto kann angeboten werden; seine Berücksichtigung in der Wertung ist nach Formular 511 an Mindestskontofristen (14 Tage) geknüpft.
Bevorzugte Bieter (Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Inklusionsbetriebe) erhalten bei gleicher Wirtschaftlichkeit einen Preisabschlag von 15 % in der Wertung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen sind.
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Zu Risiken und Besonderheiten gehören insbesondere: strikte elektronische Angebotsabgabe in Textform über den Vergabemarktplatz (Formular 312/322), Ausschluss nicht vollständiger oder vergabefremd geänderter Angebote (Formular 511), Bindefrist bis 10.11.2026 (Formular 321), Fragenfrist bis 28.10.2026, 23:59 Uhr (Leistungsbeschreibung), Verbot telefonischer Auskünfte und Pflicht zur Nutzung des Kommunikationsraums.
Vertraglich gilt die ZVB-NRW (Formular 512), der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B und die BVB Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen (Formular 513); daraus folgen u. a. mögliche Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Tariftreuepflichten (1-5 % des Auftragswerts), allgemeine Regelungen zu Vertragsstrafen bei Terminüberschreitungen (bis max. 8 % des Wertes der nicht nutzbaren Leistung), strenge zur Einhaltung Arbeits‐ und Unfallverhütungsvorschriften, Mitteilungspflichten bei Insolvenznähe und besondere Geheimhaltungs‐ und Unterstützungspflichten (z.
B. kostenlose Unterstützung bei Problemen mit der Verknüpfung zu anderen Produkten).
Sicherheiten sind nach ZVB‐NRW grundsätzlich erst ab 50.000 € Auftragswert zulässig und nur, wenn ausdrücklich vereinbart.
Hinsichtlich Widersprüchen oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen regelt Formular 512 (ZVB‐NRW) klar die Rangfolge bei Vertragskollisionen: Vorrang hat immer die Leistungsbeschreibung, gefolgt von besonderen, ergänzenden und zusätzlichen Vertragsbedingungen, technische Vertragsbedingungen und zuletzt den VOL/B‐Allgemeinen Bedingungen.
Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen durch den Bieter sind unzulässig; bei Unklarheiten ist der Bieter verpflichtet, die Vergabestelle über den Vergabemarktplatz vor Angebotsabgabe zu informieren (Formular 511).
Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen; es gilt die jeweils aktuelle Fassung auf dem Vergabemarktplatz NRW als verbindlich.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Hinsichtlich der Sicherheiten sieht das Formular 512 (Zusätzliche Vertragsbedingungen, § 18) nur einen allgemeinen Rahmen vor: Sicherheitsleistungen sind – soweit nichts anderes vereinbart – erst ab einem Auftragswert von 50.000 EUR zulässig und dienen der Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung sowie der Durchsetzung von Mängelansprüchen.
Als Formen der Sicherheit kommen etwa (wie ausgeführt) die Hinterlegung von Geld oder eine Bürgschaft eines in EU/EWR/GATS zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Betracht; die Bürgschaft muss deutschem Recht unterliegen, darf nicht auf erstes Anfordern gestellt sein und ist regelmäßig binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten.
In den konkret für dieses Verfahren beigefügten Unterlagen findet sich jedoch keine besondere Vorgabe, dass im Angebot explizit eine Bietersicherheit, Vertragserfüllungs‐ oder Mängelbürgschaft in bestimmter Höhe und bis zu einem bestimmten Termin zu stellen wäre; es bleibt bei den allgemeinen Regelungen, „soweit nichts anderes vereinbart ist“.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern und Eignungsleihe enthalten die Unterlagen umfassende Regelungen.
So ist etwa in den Bewerbungsbedingungen (Formular 511, Nr. 5.1) vorgesehen, dass der Bieter beabsichtigte Unteraufträge im Angebot über das Formular 533a zu benennen hat; die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zusätzlich den Nachweis (Formular 533b) verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Ergänzend verlangt Formular 512 (zu § 4 VOL/B), dass der Auftragnehmer wesentliche Teile der Leistung nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere überträgt, während unwesentliche Teilleistungen ohne Zustimmung vergeben werden dürfen; besteht besondere Pflichten (wie etwa) marktgerechtes Vorgehen bei der Vergabe von Unteraufträgen, keine schlechteren Bedingungen für Unterauftragnehmer als im Hauptvertrag sowie der Hinweis, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Bei Eignungsleihe (Formulare 534a/b) muss der Bieter angeben, welche Eignungsanforderungen durch andere Unternehmen erfüllt werden, und über 534b kann der Auftraggeber eine gesamtschuldnerische Haftung des Eignungsleiher‐Unternehmens für die Auftragsausführung verlangen.
Insgesamt sind Nachunternehmer also zulässig, aber an strikte Anzeige‐ und ggf. Nachweispflichten gebunden.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Eine Ortsbesichtigung für Bieter wird in den hier wiedergegebenen Passagen nicht ausdrücklich vorgesehen.
Zwar wird in den Vertragsbedingungen (Formular 512) an einer Stelle allgemein auf „Besichtigung“ Bezug genommen, dies aber im Kontext der Unterrichtung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung in den Räumen des Auftragnehmers und nicht als baustellen‐ oder objektbezogene Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe.
In den spezifischen Ausschreibungsbestimmungen (Leistungsbeschreibung, Abschnitt 1. Ausschreibungsbestimmungen) finden sich keine Angaben zu einem Besichtigungstermin oder einer Teilnahmepflicht für Bieter; eine Ortsbesichtigung ist daher nach dem vorliegenden Text weder vorgesehen noch verpflichtet.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache der Angebote und Nachweise legen die Bewerbungs‐ und Vergabebedingungen (Formular 511, Nr. 7.2) fest, dass der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot in deutscher Sprache abfassen ist und die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache zu führen ist.
Fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen sind zwar zulässig, aber sind – wie dort ausdrücklich bestimmt – auf Verlangen des Auftraggebers beglaubigte deutsche Übersetzungen vorzulegen; Die Kosten hierfür tragen der Bieter, und etwaige Übersetzungsfehler gehen zu seinen Lasten.
Zusätzlich wird in Nr. 4 klargestellt, dass Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, grundsätzlich mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache zu versehen sind.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zu Bindefrist und Bieterfragen enthalten sowohl die Anfrage zur Angebotsabgabe (Formular 321) als auch die Leistungsbeschreibung (Abschnitt 1.3) präzise Fristenangaben.
Bieterfragen können – wie ausgeführt – ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW bis zum 28.10.2026, 23:59 Uhr gestellt werden; telefonisch werden keine Auskünfte erteilt.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 04.11.2026, 23:59 Uhr, und der Zuschlag (Zuschlagsfrist = Bindefrist) ist bis zum 10.11.2026 vorgesehen; bis zu diesem Datum ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Beantwortung von Bieterfragen im Regelfall nur besteht, wenn diese innerhalb der genannten Frist für zusätzliche Informationen gestellt werden, und dass das Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist noch elektronisch zurückgezogen werden kann, danach aber die Bindefrist greift.
Weitere Angaben
Die Unterlagen stammen aus einem Vergabeverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen (Bundesrepublik Deutschland) nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Sie regeln die Bedingungen für die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW, die inhaltlichen und formalen Anforderungen an Angebote und die allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen (insbesondere die landesweit verwendeten VHB‐NRW‐Formulare 511, 512, 513, 521, 531, 533a/b, 534a/b u.a.).
Der rechtliche und sprachliche Bezugspunkt ist eindeutig Deutschland (Bundes- und Landesrecht NRW).
Solo son vinculantes los pliegos del órgano de contratación. Fecha: 27/10/2026
Quién ha ganado hasta ahora con este órgano
Todos los tipos de contrato de este órgano, no solo este sector. Un ayuntamiento compra software y camiones de bomberos en el mismo servicio de compras.
| Empresa | Adjudicaciones | Periodo |
|---|---|---|
| Bechtle GmbH | 20 | 2022–2026 |
| Crayon Deutschland GmbH | 4 | 2022–2025 |
| MOStron Elektronik · Viersen | 3 | 2024–2025 |
| Foxit Europe GmbH · Berlin | 3 | 2025 |
| Thax Software GmbH · Berlin | 3 | 2024–2025 |
Con qué frecuencia este órgano licita algo así
Contacto del órgano de contratación
Táctica
Cuando este órgano ha adjudicado en este sector, solían llegar solo una o dos ofertas. Una oferta sólida tiene aquí opciones reales. (Según 4 adjudicaciones concluidas; no es una afirmación sobre este procedimiento.)
Este procedimiento da 13 días entre la publicación y el plazo; lo habitual en este país son 32 (mediana de 20.071 procedimientos). Mucho más ajustado de lo habitual: cuenta la primera semana.
Licitadores extranjeros
En Alemania · Servicios informáticos, 597 contratos de los últimos 3 años se adjudicaron a empresas extranjeras (de 22.964 adjudicaciones registradas) — sobre todo de Suiza, Países Bajos, Austria.
Cómo presentar una oferta
Guía: cómo licitar en cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registro, firma, tasas: según el manual del operador.
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