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Nextcloud subscription
Nextcloud-Subskription — original title
Your path to submission
- Deadline: 4 November at 23:59 — 4 days left.
- You submit on evergabe.NRW — not here and not by e-mail. ↗ Free bidder account on the cosinex platform required (created instantly); offers go through the bidding tool, usually plain text form suffices — no qualified signature. Sort out account and signature first — not on submission day.
- Collect your evidence — the eligibility requirements are listed on this page; for many of them the analysis explains how to obtain them.
What the buyer is looking for
Type of service see procurement documents Scope of service see procurement documents
Contract
Type of service
Clement What the numbers say about this buyer
- In this sector the buyer awards roughly every 12 months (4 awards, most recently October 2026) — the next award is due around October 2027 by that rhythm. The last award went to Bechtle GmbH.n = 4
- 58% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (51 awards since 2022, spread over 18 companies). 42% went to new names.n = 51 awards since 2022
- The award came in at a median 105% of the estimated value (5 awards with both estimate and value) — pricing at the estimate is usually too low here. Sector: 89%.n = 5
- The median procedure drew 2 bids (51 procedures with a bid count); 41% ended with a single bidder. Sector: median 2 bids.n = 51
- Not one of the 51 awards with a known winner country has gone to a foreign company so far. Sector average: 3%.n = 51
From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 25/10/2026.
Tender documents at a glance
The essentials of the tender documents, checked statement by statement against the documents. For your bid, the original documents count.
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Vergabeunterlagen Nextcloud/Euro-Office - Überblick für Bieter in NRW
Die Unterlagen betreffen eine öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) des Landes Nordrhein-Westfalen zur Lieferung bzw. Abonnement von Nextcloud- und Euro‐Office‐Lizenzen.
Es handelt sich um ein deutsches Vergabeverfahren mit klarer Ausrichtung auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich landesrechtlicher Regelungen NRW sowie der ZVB‐NRW und EVB‐IT.
Der Auftraggeber ist der Präsident des Oberlandesgerichts Köln als zentraler IT-Dienstleister der Justiz NRW, die gesamte Kommunikation und Angebotsabgabe erfolgt über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de).
Zum Thema einreichende Unterlagen und Eignungsanforderungen regeln insbesondere Formular 324 (Angebotsschreiben), 325 (Zusammenstellung Angebotsunterlagen), 511 (Bewerbungs‐ und Vergabebedingungen) sowie 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) die Pflichten des Bieters.
So sind etwa einreichen: das Angebotsschreiben 324, das inhaltliche Angebot inklusive Preisblatt (Excel), die Eigenerklärung Ausschlussgründe 521 sowie – falls einschlägig – Erklärungen zu Bietergemeinschaften (531), Unteraufträgen (533a/b) und Eignungsleihe (534a/b).
Eignungs-Mindestanforderungen zu Umsatz, Referenzen, Versicherung oder spezielle Zertifikaten werden im vorliegenden Formular 325 nicht konkret aktiviert (Checkboxen sind nicht angekreuzt); der Eignungsnachweis beschränkt sich hier im Wesentlichen auf die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und gegebenenfalls die Darstellung von Präqualifizierung im Angebotsschreiben 324.
Bezüglich Leistungsumfang (was, wie viel, wo, wann) beschreibt die Leistungsbeschreibung Vers. 1.0 National, dass Gegenstand die einjährige Subscription für eine bereits produktiv eingeführte landesweite Nextcloud-Plattform inkl. Euro-Office ist.
Die bisherige Subscription endet am 18.11.2026, die neue Vertragslaufzeit ist vom 19.11.2026 bis 18.11.2027.
Zu Zuschlagskriterien und Gewichtung wird klargestellt (Formular 321 und Leistungsbeschreibung), dass der Zuschlag auf das „wirtschaftlichste Angebot“ erteilt wird, wobei die konkreten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in den Vergabeunterlagen festgelegt sind.
Nebenangebote sind ausdrücklich nicht zugelassen, es darf maximal ein Hauptangebot abgegeben werden.
Skonto kann angeboten werden; seine Berücksichtigung in der Wertung ist nach Formular 511 an Mindestskontofristen (14 Tage) geknüpft.
Bevorzugte Bieter (Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Inklusionsbetriebe) erhalten bei gleicher Wirtschaftlichkeit einen Preisabschlag von 15 % in der Wertung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen sind.
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Zu Risiken und Besonderheiten gehören insbesondere: strikte elektronische Angebotsabgabe in Textform über den Vergabemarktplatz (Formular 312/322), Ausschluss nicht vollständiger oder vergabefremd geänderter Angebote (Formular 511), Bindefrist bis 10.11.2026 (Formular 321), Fragenfrist bis 28.10.2026, 23:59 Uhr (Leistungsbeschreibung), Verbot telefonischer Auskünfte und Pflicht zur Nutzung des Kommunikationsraums.
Vertraglich gilt die ZVB-NRW (Formular 512), der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B und die BVB Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen (Formular 513); daraus folgen u. a. mögliche Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Tariftreuepflichten (1-5 % des Auftragswerts), allgemeine Regelungen zu Vertragsstrafen bei Terminüberschreitungen (bis max. 8 % des Wertes der nicht nutzbaren Leistung), strenge zur Einhaltung Arbeits‐ und Unfallverhütungsvorschriften, Mitteilungspflichten bei Insolvenznähe und besondere Geheimhaltungs‐ und Unterstützungspflichten (z.
B. kostenlose Unterstützung bei Problemen mit der Verknüpfung zu anderen Produkten).
Sicherheiten sind nach ZVB‐NRW grundsätzlich erst ab 50.000 € Auftragswert zulässig und nur, wenn ausdrücklich vereinbart.
Hinsichtlich Widersprüchen oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen regelt Formular 512 (ZVB‐NRW) klar die Rangfolge bei Vertragskollisionen: Vorrang hat immer die Leistungsbeschreibung, gefolgt von besonderen, ergänzenden und zusätzlichen Vertragsbedingungen, technische Vertragsbedingungen und zuletzt den VOL/B‐Allgemeinen Bedingungen.
Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen durch den Bieter sind unzulässig; bei Unklarheiten ist der Bieter verpflichtet, die Vergabestelle über den Vergabemarktplatz vor Angebotsabgabe zu informieren (Formular 511).
Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen; es gilt die jeweils aktuelle Fassung auf dem Vergabemarktplatz NRW als verbindlich.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Hinsichtlich der Sicherheiten sieht das Formular 512 (Zusätzliche Vertragsbedingungen, § 18) nur einen allgemeinen Rahmen vor: Sicherheitsleistungen sind – soweit nichts anderes vereinbart – erst ab einem Auftragswert von 50.000 EUR zulässig und dienen der Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung sowie der Durchsetzung von Mängelansprüchen.
Als Formen der Sicherheit kommen etwa (wie ausgeführt) die Hinterlegung von Geld oder eine Bürgschaft eines in EU/EWR/GATS zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Betracht; die Bürgschaft muss deutschem Recht unterliegen, darf nicht auf erstes Anfordern gestellt sein und ist regelmäßig binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten.
In den konkret für dieses Verfahren beigefügten Unterlagen findet sich jedoch keine besondere Vorgabe, dass im Angebot explizit eine Bietersicherheit, Vertragserfüllungs‐ oder Mängelbürgschaft in bestimmter Höhe und bis zu einem bestimmten Termin zu stellen wäre; es bleibt bei den allgemeinen Regelungen, „soweit nichts anderes vereinbart ist“.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern und Eignungsleihe enthalten die Unterlagen umfassende Regelungen.
So ist etwa in den Bewerbungsbedingungen (Formular 511, Nr. 5.1) vorgesehen, dass der Bieter beabsichtigte Unteraufträge im Angebot über das Formular 533a zu benennen hat; die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zusätzlich den Nachweis (Formular 533b) verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Ergänzend verlangt Formular 512 (zu § 4 VOL/B), dass der Auftragnehmer wesentliche Teile der Leistung nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere überträgt, während unwesentliche Teilleistungen ohne Zustimmung vergeben werden dürfen; besteht besondere Pflichten (wie etwa) marktgerechtes Vorgehen bei der Vergabe von Unteraufträgen, keine schlechteren Bedingungen für Unterauftragnehmer als im Hauptvertrag sowie der Hinweis, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Bei Eignungsleihe (Formulare 534a/b) muss der Bieter angeben, welche Eignungsanforderungen durch andere Unternehmen erfüllt werden, und über 534b kann der Auftraggeber eine gesamtschuldnerische Haftung des Eignungsleiher‐Unternehmens für die Auftragsausführung verlangen.
Insgesamt sind Nachunternehmer also zulässig, aber an strikte Anzeige‐ und ggf. Nachweispflichten gebunden.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Eine Ortsbesichtigung für Bieter wird in den hier wiedergegebenen Passagen nicht ausdrücklich vorgesehen.
Zwar wird in den Vertragsbedingungen (Formular 512) an einer Stelle allgemein auf „Besichtigung“ Bezug genommen, dies aber im Kontext der Unterrichtung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung in den Räumen des Auftragnehmers und nicht als baustellen‐ oder objektbezogene Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe.
In den spezifischen Ausschreibungsbestimmungen (Leistungsbeschreibung, Abschnitt 1. Ausschreibungsbestimmungen) finden sich keine Angaben zu einem Besichtigungstermin oder einer Teilnahmepflicht für Bieter; eine Ortsbesichtigung ist daher nach dem vorliegenden Text weder vorgesehen noch verpflichtet.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache der Angebote und Nachweise legen die Bewerbungs‐ und Vergabebedingungen (Formular 511, Nr. 7.2) fest, dass der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot in deutscher Sprache abfassen ist und die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache zu führen ist.
Fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen sind zwar zulässig, aber sind – wie dort ausdrücklich bestimmt – auf Verlangen des Auftraggebers beglaubigte deutsche Übersetzungen vorzulegen; Die Kosten hierfür tragen der Bieter, und etwaige Übersetzungsfehler gehen zu seinen Lasten.
Zusätzlich wird in Nr. 4 klargestellt, dass Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, grundsätzlich mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache zu versehen sind.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zu Bindefrist und Bieterfragen enthalten sowohl die Anfrage zur Angebotsabgabe (Formular 321) als auch die Leistungsbeschreibung (Abschnitt 1.3) präzise Fristenangaben.
Bieterfragen können – wie ausgeführt – ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW bis zum 28.10.2026, 23:59 Uhr gestellt werden; telefonisch werden keine Auskünfte erteilt.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 04.11.2026, 23:59 Uhr, und der Zuschlag (Zuschlagsfrist = Bindefrist) ist bis zum 10.11.2026 vorgesehen; bis zu diesem Datum ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Beantwortung von Bieterfragen im Regelfall nur besteht, wenn diese innerhalb der genannten Frist für zusätzliche Informationen gestellt werden, und dass das Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist noch elektronisch zurückgezogen werden kann, danach aber die Bindefrist greift.
Weitere Angaben
Die Unterlagen stammen aus einem Vergabeverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen (Bundesrepublik Deutschland) nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Sie regeln die Bedingungen für die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW, die inhaltlichen und formalen Anforderungen an Angebote und die allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen (insbesondere die landesweit verwendeten VHB‐NRW‐Formulare 511, 512, 513, 521, 531, 533a/b, 534a/b u.a.).
Der rechtliche und sprachliche Bezugspunkt ist eindeutig Deutschland (Bundes- und Landesrecht NRW).
Only the contracting authority's tender documents are binding. As of: 27/10/2026
Who has won at this buyer so far
Across all contract types of this buyer — not just this sector. A city buys software and fire engines through the same purchasing office.
| Company | Awards | Period |
|---|---|---|
| Bechtle GmbH | 20 | 2022–2026 |
| Crayon Deutschland GmbH | 4 | 2022–2025 |
| MOStron Elektronik · Viersen | 3 | 2024–2025 |
| Foxit Europe GmbH · Berlin | 3 | 2025 |
| Thax Software GmbH · Berlin | 3 | 2024–2025 |
How often this buyer tenders this kind of work
Contracting authority contact
Tactics
When this buyer has awarded in this sector, usually only one or two bids came in. A solid bid has a real chance here. (Based on 4 completed awards — not a statement about this procedure.)
This procedure allows 13 days between publication and deadline — typical in this country is 32 (median of 20,071 procedures). Much tighter than usual: the first week counts.
Foreign bidders
In Germany · IT services, 597 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 22,964 recorded awards) — mostly from Switzerland, Netherlands, Austria.
How to bid
Guide: how to apply on cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registration, signature, fees — from the operator's bidder manual.
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