Cómo licitar en este país: plataformas, plazos, umbrales →
Servicios de planificación Nueva construcción de una escuela secundaria de cuatro niveles con sala de deportes de tres campos - Planificación de cocina
Planungsleistung Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Drei-Feld-Sporthalle - Küchenplanung — título original
Su camino hasta la presentación
- Plazo de presentación de ofertas: 27 de noviembre a las 11:00 — quedan 26 días.
- El lugar de presentación consta en el anuncio de licitación (enlace en esta página).
- Oferta y documentación acreditativa en: alemán.
- Reúna la documentación acreditativa y use el análisis de solvencia de esta página: enumera los requisitos y, para los certificados conocidos, la vía de obtención.
Qué busca el órgano de contratación
El distrito de Havelland tiene la intención de construir una escuela secundaria de 4 velocidades con un pabellón deportivo de 3 campos con la opción de una de 6 velocidades. La propiedad se encuentra en el municipio de Wustermark en el distrito de Havelland. La propiedad se desarrolla en los medios de comunicación (energía eléctrica, agua potable, aguas residuales) El servicio anunciado es parte de la medida general - servicio de planificación Nueva construcción de un gimnasio de 4 puntas con sala de deportes de tres campos. Los servicios de planificación para el diseño de edificios, el diseño de edificios e interiores, los equipos técnicos, el diseño estructural y las instalaciones exteriores ya se han licitado como procedimientos de contratación pública a escala de la UE (DI-ZVSt-BW-01/2025-EU y DI-ZVSt-BW-03/2025-EU). · El servicio anunciado ahora incluye la planificación de las…
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… siguientes cocinas: - una cocina dispensadora en la planta baja - una cocina de enseñanza en la planta baja El alcance y la composición del servicio licitado se establecen en el doc. 2.01 especificaciones y el 4.01 anexos especificaciones
Contrato
Tipo de prestación
Clement Lo que dicen las cifras sobre este órgano de contratación
- En este sector el órgano de contratación adjudica aproximadamente cada 2 meses (25 adjudicaciones, la última en septiembre de 2026); a ese ritmo, la siguiente corresponde alrededor de noviembre de 2026. La última adjudicación recayó en Georg v. Gayl - Landschaftsarchitekten.n = 25
- El 56 % de las adjudicaciones de este órgano de contratación recayó en empresas que ya habían ganado aquí antes (82 adjudicaciones desde 2017, repartidas entre 37 empresas). El 44 % recayó en nombres nuevos.n = 82 adjudicaciones desde 2017
- El procedimiento mediano reunió 3 ofertas (82 procedimientos con número de ofertas); en el 21 % se quedó en un único licitador. Sector: mediana de 3 ofertas.n = 82
- Desde el anuncio de licitación hasta la adjudicación transcurren aquí 76 días de mediana (14 procedimientos). Sector: 123 días.n = 14
- En 12 procedimientos con criterios de solvencia estructurados, este órgano de contratación exigió con más frecuencia: Seguro de responsabilidad civil profesional (12 de 12), Inscripción en el registro profesional (12 de 12), Autorización o afiliación específica exigida (12 de 12), Porcentaje de subcontratación (11 de 12).n = 12
A partir de las adjudicaciones documentadas de este órgano de contratación; los valores de referencia proceden del mismo sector y del mismo país. Ni previsión ni asesoramiento jurídico. Datos a 01/11/2026.
Los pliegos de un vistazo
Lo esencial de los pliegos, contrastado frase a frase con los documentos. Para su oferta, cuentan los documentos originales.
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Vergabeverfahren Landkreis Havelland – Formblätter, Eignung und Vertragsbedingungen
Der Text behandelt ein Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers im Land Brandenburg (Landkreis Havelland, Bundesrepublik Deutschland).
Im Vordergrund stehen die eingereichten Formblätter und Eigenerklärungen, die vergaberechtlichen Anforderungen (insbesondere nach GWB, VgV, UVgO und Brandenburgischem Vergabegesetz – BbgVergG), die Nutzung der E-Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg sowie die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen nach VOL/B.
Die Perspektive ist eindeutig die eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Land Brandenburg.
Zentral ist die Auflistung der mit dem Angebot zwingend eingereichtden Unterlagen.
Laut „Zusammenstellung eingereichtder Unterlagen“ (Stand 09/2026) muss u. a. eingereicht werden: Leistungsverzeichnis/Angebotsdatei mit Preisen (2.01), Angebotsschreiben (2.02), Eigenerklärung zu §§ 44, 45 VgV (FB‐1‐01 mit Angaben zu Berufszulassung, Gewerbeanmeldung, Registereinträgen, KMU-Einstufung, Präqualifizierung, Berufs-/Betriebshaftpflicht), Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen inkl. Anlage zu Selbstreinigung (FB‐1‐02), Eigenerklärung zu Referenzen (FB‐1‐03, mit bis zu drei vergleichbaren Referenzen), Informationen zum Auftragnehmer (FB‐3‐01, Unternehmensdaten, Identifikationsnummer, Unternehmensgröße etc.), Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022‐576 (FB‐3‐02), ggf. Bietergemeinschaftserklärung (FB‐3‐03), Eigenerklärung Unterauftragnehmerleistungen (FB‐3‐04), Eigenerklärung Eignungsleihe (FB‐3‐05) sowie die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG (FB‐3‐06).
Für Unterauftragnehmer sind gesonderte Eigenerklärungen zu §§ 44, 45 VgV (FB‐4‐01), zu Ausschlussgründen (FB‐4‐02), die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmereinsatz (FB‐4‐04), die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (FB‐4‐05) und die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen BbgVergG (FB‐4‐06) vorgesehen.
Die Mindestanforderungen zur Eignung ergeben sich damit v. a. aus: ordnungsgemäßer Berufszulassung/Gewerbeanmeldung, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (ggf. Selbstreinigung nach § 125 GWB), ausreichender Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (entweder vorhanden oder zugesagt mit Nachweispflicht im Auftragsfall) sowie geeigneten Referenzen und ggf. Nachweisen zur wirtschaftlichen/finanziellen und technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit (auch über Eignungsleihe).
Solche Informationen ergeben sich nach den vorliegenden Hinweisen aus dem Leistungsverzeichnis (2.01) und den Anlagen zum Leistungsverzeichnis (4.01), die zwar als einzureichende bzw. beigefügte Unterlagen aufgeführt sind, deren Inhalt hier aber nicht abgebildet ist.
Die Zuschlagskriterien sind klar umrissen: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei – bei Erfüllung aller Mindestanforderungen und vollständigem Vorliegen aller geforderten Unterlagen – ausschließlich der günstigste Preis entscheiden.
Eine Losaufteilung findet nicht statt, Nebenangebote sind ausdrücklich nicht zugelassen.
Zulässige Formen der elektronischen Angebotsabgabe sind Textform, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur/Siegel; das konkret zulässige Signaturniveau ist nach Hinweis aus Bekanntmachung bzw. Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die verwendete E‐Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Brandenburg) arbeitet mit Ende‐zu‐Ende‐Verschlüsselung, Zeitstempeln und einem 4‐Augen‐Login der Vergabestelle; die Anleitung zur elektronischen Angebotsabgabe und Informationen zur Plattform sind als Anlagen beigefügt.
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Zu Risiken und Besonderheiten nennt der Text zahlreiche Aspekte.
Nach BbgVergG und den besonderen Vereinbarungen zur Einhaltung von Mindestentgeltpflichten verpflichten sich Bieter (und spiegelbildlich Nachunternehmer/Verleiher), mindestens das maßgebliche Mindestentgelt (aktuell: 13,00 EUR nach BbgVergG, 13,90 EUR MiLoG ab 1.1.2026) zu zahlen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen (anonymisiert/pseudonymisiert) sowie Arbeitszeitnachweise auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen und Stichprobenkontrollen zu dulden, einschließlich Zutritt zu betrieblichen Räumen durch den Auftraggeber oder eine beauftragte Stelle.
Verstöße führen zu erheblichen Risiken: Meldung an Zollbehörden bei Verstößen gegen MiLoG / AEntG, mögliche Auftragssperre bis zu drei Jahren mit Eintragung in eine zentrale Sperrliste des Landes Brandenburg sowie vertragliche Vertragsstrafen von 1 % der Auftragssumme je nachgewiesenem Fall, maximal 25.000 EUR pro Fall und insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250.000 EUR.
Bieter und Nachunternehmer räumen dem Auftraggeber bzw. dem eigenen Auftraggeber ein Kündigungsrecht bei Verstößen gegen diese Pflichten ein.
Eine weitere Besonderheit ist die Verpflichtung zur Kaskadierung dieser Mindestentgelt- und Kontrollvereinbarungen an alle eingesetzten Nachunternehmer/Verleiher; ein Austausch von benannten Nachunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Darüber hinaus sind nach VOL/B Sicherheitsleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 EUR möglich; Sie dienen der Sicherung der ordnungsgemäßen Ausführung und der Mängelansprüche und können durch Geldhinterlegung oder Bürgschaft eines zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers erbracht werden, aber nicht als „auf erstes Anfordern“-Bürgschaft.
Hinsichtlich weiterer formaler Risiken und vergaberechtlicher Besonderheiten wird ausgeführt: Die Vergabestelle prüft und meldet Unternehmen mit schuldhafter Verletzung von Pflichten aus dem BbgVergG an eine zentrale Informations-/Sperrstelle des Landes Brandenburg und holt von dort Auskünfte ein; personenbezogene Daten können an Referenzgeber weitergegeben werden.
Bei GWB-Anwendbarkeit erfolgt eine Vorabinformationspflicht nach § 134 GWB gegenüber nicht berücksichtigten Bietern.
Ab einem Auftragswert von 30.000 EUR netto muss der Auftraggeber nach § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für den Zuschlagsbieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a GewO) einholen. Die VOL/B regelt u. a. Behinderung der Leistung, Kündigungsrechte bei Insolvenz oder Pflichtverletzungen, Vertragsstrafen (mit Obergrenze max. 8 % für Fristüberschreitungen), Streitigkeiten (Gerichtsstand am Sitz der für die Prozessvertretung zuständige Stelle) und die Einstellung der Leistung bei Streitfällen, wenn der Auftraggeber ein besonderes öffentliches Interesse an der Fortführung erklärt.
Zu Widersprüchen oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen lässt sich aus den Auszügen nur allgemein Folgendes ablesen: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die Teilnahmebestimmungen (1.03) und die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen (1.02) zu beachten; Auch heißt es, die VOL/B werde Vertragsbestandteil.
Ebenso finden sich keine speziellen Vorrangklauseln zur Lösung widersprüchlicher Angaben zwischen Bekanntmachung, Angebotsaufforderung und Leistungsverzeichnis.
Aus vergaberechtlicher Sicht ist also grundsätzlich davon auszugehen, dass – soweit nichts anderes geregelt ist – die Bekanntmachung und die besonderen Vertragsbedingungen/Teilnahmebestimmungen maßgeblich sind und Unklarheiten über den vorgesehenen Bieterfragenkanal der E‐Vergabeplattform zu klären wäre; eine explizite Regelung hierzu ist im vorliegenden Text aber nicht abgebildet.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Hinsichtlich Sicherheiten (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft) verweisen die Unterlagen auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen VOL/B.
Dort ist geregelt, dass Sicherheitsleistungen „soweit nichts anderes vereinbart ist“ erst ab einem Auftragswert von 50.000 EUR zulässig sind und zur Sicherung der ordnungsgemäßen Leistungsausführung und der Mängelansprüche dienen können; sie können etwa durch Geldhinterlegung oder Bürgschaften (zugelassene Kreditinstitute/Kreditversicherer in EU/EWR/WTO‐Staaten) erbracht werden und wären binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten.
Allerdings wird in den konkret vorliegenden Vergabeunterlagen keine spezifische Sicherheitsleistung (weder Bietersicherheit noch Vertragserfüllungs- oder Mängelgewährleistungsbürgschaft) mit Art, Höhe oder Fälligkeit ausdrücklich verlangt.
Es bleibt auch bei der allgemeinen VOL/B‐Regel ohne konkretisierte Pflicht in dieser Ausschreibung.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern ist ausdrücklich geregelt, dass deren Einsatz zulässig ist, aber an formal und materielle Bedingungen geknüpft wird, wie zum Beispiel die Pflicht, das Formular FB-3-04 „Eigenerklärung Unterauftragnehmerleistungen“ dem Angebot beizufügen, wenn Auftragsteile als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Außerdem sind für jeden benannten Unterauftragnehmer separate Eigenerklärungen zu §§ 44, 45 VgV (FB‐4‐01) und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (FB‐4‐02) vorzulegen sowie Verpflichtungserklärungen zum Unterauftragnehmereinsatz (FB‐4‐04) und gegebenenfalls zur Eignungsleihe (FB‐4‐05).
Zusätzlich ist nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz eine „Vereinbarung Einhaltung Mindestanforderungen BbgVergG“ (FB‐4‐06) von Unterauftragnehmern zu unterzeichnen, mit der sie insbesondere Mindestentgelte, Lohnnachweise, Kontrollen, Vertragsstrafen und ein Kündigungsrecht akzeptieren.
Spezielle prozentuale Grenzen für den Nachunternehmereinsatz werden nicht genannt; aber sind Nachunternehmer mit Auftragssperre zu ersetzen, und wegen der EU-Russland-Sanktionsverordnung dürfen Unternehmen mit „Russland-Bezug“ nicht eingesetzt werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen würden.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Eine Ortsbesichtigung wird in den vorliegenden Textauszügen nicht erwähnt.
Weder in der Angebotsaufforderung noch in den Anlagen findet sich ein Hinweis auf einen Besichtigungstermin, Teilnahmeverpflichtung oder Ort/Zeit einer Begehung.
Soweit aus den bereitgestellten Unterlagen ersichtlich, ist daher keine obligatorische Ortsbesichtigung vorgesehen; ob eine fakultative Besichtigung existiert, lässt sich aus dem Text nicht entnehmen.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache der einzureichenden Unterlagen ergibt sich aus verschiedenen Stellen, insbesondere aus den Vereinbarungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, dass prüffähige, „deutschsprachige Unterlagen“ vorzuhalten und vorzulegen sind (z.
B. bei Lohn- und Gehaltsunterlagen).
Eine ausdrückliche Regelung zur Zulässigkeit fremdsprachiger Nachweise (etwa nur mit beglaubigter Übersetzung) ist in den vorliegenden Auszügen nicht enthalten; im Zweifel wäre nichtdeutsche Unterlagen zumindest mit deutscher Übersetzung vorzulegen, um prüffähig zu sein.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Zur Bindefrist und zur Frist für Bieterfragen sind konkrete Daten genannt: In der Angebotsaufforderung ist eine „Frist zur Einreichung von Bieterfragen“ bis zum 16.11.2026 festgelegt.
Die Angebotsfrist endet am 27.11.2026 um 11:00 Uhr. Die Zuschlags‐ bzw. Bindefrist endet am 04.01.2027.
Das bedeutet, ein Bieter ist bis einschließlich 04.01.2027 an sein Angebot gebunden, und Bieterfragen müssen spätestens bis zum 16.11.2026 über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden.
Weitere Angaben
Vergabeunterlagen Planungsleistung Neubau Gymnasium mit Sporthalle - Küchenplanung (Landkreis Havelland, Brandenburg)
Die Unterlagen betreffen ein offenes Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) des Landkreises Havelland (Bundesland Brandenburg, Deutschland) zur Vergabe von Planungsleistungen (Küchenplanung) für den Neubau eines Gymnasiums mit Dreifeldsporthalle.
Es handelt sich um ein deutsches Vergabeverfahren mit Bezug auf deutsches und brandenburgisches Recht (u. a. GWB, VgV, VOL/B, BbgVergG, MiLoG, SchwarzArbG).
Andere Länder werden nur mittelbar über EU-Bezüge erwähnt (EU-Verordnungen, EWR/WTO für Bürgschaften), die Perspektive ist aber eindeutig die eines öffentlichen Auftraggebers in Deutschland.
Solo son vinculantes los pliegos del órgano de contratación. Fecha: 27/10/2026
Qué debe acreditar — criterios de solvencia
Angaben zu Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): einzureichendes Dokument: - FB-1-03 Eigenerklärung zu Referenzen Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Der Bieter benennt mind. eine (Unternehmens-)Referenz, bei denen eine Leistung in vergleich… leer completoplegar
Angaben zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): einzureichendes Dokument: - FB-1-01 Eigenerklärung zu Paragr. 44, 45 VgV -> für nicht präqualifizierte Unternehmen - Angabe und Zertifikat über Eintragung im Prä… leer completoplegar
Angaben zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): einzureichendes Dokument: - FB-1-01 Eigenerklärung zu Paragr. 44, 45 VgV -> für nicht präqualifizierte Unternehmen - Angabe der Zertifikat-/Registernr., unter der si… leer completoplegar
Pliegos — descarga directa
Quién ha ganado hasta ahora con este órgano
Todos los tipos de contrato de este órgano, no solo este sector. Un ayuntamiento compra software y camiones de bomberos en el mismo servicio de compras.
| Empresa | Adjudicaciones | Periodo |
|---|---|---|
| WSD Security GmbH | 7 | 2024–2025 |
| Internationaler Bund (IB), IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Region Nordwest · Berlin | 5 | 2024–2025 |
| Taxifuhrbetrieb Fred Meier GmbH · Rathenow | 4 | 2013–2024 |
| Georg v. Gayl - Landschaftsarchitekten · Berlin | 4 | 2026 |
| NEWTEN Gebäudetechnik GmbH | 4 | 2026 |
Con qué frecuencia este órgano licita algo así
Contacto del órgano de contratación
Táctica
Cuando este órgano ha adjudicado en este sector, solían llegar unas 3 ofertas. Una competencia normal en este mercado. (Según 25 adjudicaciones concluidas; no es una afirmación sobre este procedimiento.)
Este procedimiento da 31 días entre la publicación y el plazo; lo habitual en este país son 32 (mediana de 20.496 procedimientos). Un margen normal para este mercado.
Licitadores extranjeros
En Alemania · Arquitectura e ingeniería, 404 contratos de los últimos 3 años se adjudicaron a empresas extranjeras (de 111.169 adjudicaciones registradas) — sobre todo de Austria, Suiza, Polonia.
Lengua de la oferta: Alemán.
Cómo presentar una oferta
Guía: cómo licitar en cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registro, firma, tasas: según el manual del operador.
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