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Oberst-Hermann-Kaserne, Eutin Desarrollo de la extensión de la propiedad Planificación técnica Equipo técnico
Oberst-Hermann-Kaserne, Eutin Erschließung Liegenschaftserweiterung Fachplanung Technische Ausrüstung — título original
Su camino hasta la presentación
- Plazo de presentación de solicitudes de participación: 6 de noviembre a las 11:00 — quedan 5 días. Procedimiento en dos fases: hasta este plazo se presenta la solicitud de participación (acreditación de solvencia). Solo las empresas seleccionadas son invitadas después a presentar oferta.
- El lugar de presentación consta en el anuncio de licitación (enlace en esta página).
- Oferta y documentación acreditativa en: alemán.
- Reúna la documentación acreditativa y use el análisis de solvencia de esta página: enumera los requisitos y, para los certificados conocidos, la vía de obtención.
Qué busca el órgano de contratación
En el marco de esta medida, se va a desarrollar la ampliación de la propiedad. En la superficie actualmente utilizada con fines agrícolas, entre otras cosas, se va a crear en el futuro la construcción de nuevas ayudas al emplazamiento, nuevas instalaciones deportivas e infraestructuras para el centro de formación. Dado que el aumento de la superficie es mayor que las necesidades ya aprobadas, en el futuro se va a cumplir con la ampliación de la propiedad. Por lo tanto, es necesario, por una parte, llevar a cabo el desarrollo de las medidas de construcción ya previstas y, por otra parte, preparar una ampliación del desarrollo en la zona. El desarrollo incluye, además de la trayectoria en la zona, el recinto, la conexión de electricidad, agua potable, agua de extinción y aguas residuales, así como la red informática y la protección de la propiedad. Además, se debe desarrollar e implementar…
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… un suministro de calor independiente para la zona de ampliación, incluido el edificio necesario para un suministro central de calor. Además, los servicios de planificación para esta medida deben elaborarse de acuerdo con la metodología BIM. En el procedimiento de contratación adicional se publicarán en la plataforma electrónica para el procedimiento hbbd.www.
Contrato
Tipo de prestación
Clement Lo que dicen las cifras sobre este órgano de contratación
- En este sector el órgano de contratación adjudica aproximadamente cada 3 meses (134 adjudicaciones, la última en septiembre de 2026); a ese ritmo, la siguiente corresponde alrededor de diciembre de 2026. La última adjudicación recayó en s2n-architekten Part. mbB.n = 134
- El 59 % de las adjudicaciones de este órgano de contratación recayó en empresas que ya habían ganado aquí antes (134 adjudicaciones desde 2018, repartidas entre 55 empresas). Es bastante más de lo habitual en el sector (45 %): a quien entra por primera vez le cuesta aquí más que en otros sitios.n = 134 adjudicaciones desde 2018
- La adjudicación se cerró en una mediana del 111 % del valor estimado (15 adjudicaciones con estimación e importe) — quien calcula sobre la estimación suele quedar aquí por debajo. Sector: 88 %.n = 15
- El procedimiento mediano reunió 2 ofertas (107 procedimientos con número de ofertas); en el 28 % se quedó en un único licitador. Sector: mediana de 3 ofertas.n = 107
- En 6 procedimientos con criterios de solvencia estructurados, este órgano de contratación exigió con más frecuencia: Inscripción en el registro mercantil (6 de 6), Cualificación del personal (6 de 6), Referencias: servicios (6 de 6), Plantilla anual mínima (6 de 6).n = 6
A partir de las adjudicaciones documentadas de este órgano de contratación; los valores de referencia proceden del mismo sector y del mismo país. Ni previsión ni asesoramiento jurídico. Datos a 01/11/2026.
Los pliegos de un vistazo
Lo esencial de los pliegos, contrastado frase a frase con los documentos. Para su oferta, cuentan los documentos originales.
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Vergabeverfahren Fachplanung Technische Ausrüstung – Oberst-Herrmann-Kaserne Eutin
Der Text beschreibt ein Vergabeverfahren nach VgV für Planungsleistungen „Fachplanung Technische Ausrüstung“ (Anlagengruppen 1, 2, 4, 5, 8) für das Bauvorhaben „Oberst-Herrmann-Kaserne, Eutin, Erschließung Liegenschaftserweiterung“.
Die Unterlagen stammen aus dem deutschen öffentlichen Auftragswesen (Bund/Land Schleswig-Holstein); Es handelt sich um einen klaren deutschen Rechts- und Verwaltungskontext (z.B. GWB, VgV, BHO, RBBau, LBO SH, BRKG, BFR GBestand, HOAI).
Im Hinblick auf die einzureichenden Unterlagen und Eignungsanforderungen fordert der Text eine strukturierte Teilnahme über das Formblatt II-1 „Teilnahmeantrag“ mit verschiedenen Eigenerklärungen und Nachweisen.
Dazu gehören insbesondere: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie die Russland-Sanktions-Eigenerklärung (Verordnung (EU) 2022/576), Angaben zum allgemeinen und spezifischen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (Personen- und sonstige Schäden jeweils 2 Mio. EUR, inklusive zweifacher Maximierung pro Jahr), Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl, Handelsregister‐/Berufsregistereintragungen und referenzierte Projekte über Formblatt II‐1‐1.
Hinzu kommen Nachweise zur Berufsqualifikation, Studien- und Ausbildungsnachweise, ggf. Nachweis eines besonderen Berufsstands nach § 75 VgV/§ 65 LBO SH sowie Bereitschaftserklärungen zur Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz und zur Nichtbeschäftigung von Personen aus der Staatenliste.
Zum Leistungsumfang und Ausführungszeitraum erläutern die Vertragsunterlagen (Vertragsmuster VM2/1 und die Anlage zu § 6 – VM2/2), dass die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die genannten Anlagengruppen alle Leistungsstufen 1 bis 5 umfassen: Erarbeitung der Finalen Projektunterlage (FPU) auf Basis IPU/EBU (Leistungsstufe 1), Ausführungsplanung (LS 2), Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (LS 3, LPH 6-7 mit konkret ausgewiesenen v.H.-Sätzen), Objektüberwachung und Dokumentation (LS 4, LPH 8 mit detaillierten Teilleistungen wie Überwachung schadensgeneigter, Rechnungsprüfung, Mängelbeseitigung, Dokumentation nach RBBau/BFR GBestand) und Objektbetreuung (LS 5, LPH 9 mit Begehungen und Bewertung von Mängeln bis fünf nach Jahren Abnahme).
Die Bauausführung ist termlich vorgegeben mit Baubeginn 01.03.2029 und Fertigstellungstermin 01.10.2030, dazu Beginn Inbetriebnahmephase und Übergabetermin nach F1 RBBau; die Objektüberwachung erstreckt sich über den Zeitraum zwischen Baubeginn und Übergabe.
Der Auftragnehmer muss Quantitäten und Qualitäten gemäß IPU/EBU einhalten, Kostensteuerung nach DIN 276 und vergabeorientierten KKE übernehmen und kontinuierliche Kostenkontrolle und -prognosen liefern.
Besondere Leistungen betreffen u.a. BIM-Fachkoordination, Datenlieferung an PLAKODA, Dokumentation BFR GBestand (mit und ohne BIM) sowie Fachbauleitung nach § 56 LBO SH.
Bezüglich Zuschlagskriterien und Wertung legt das Formblatt II-6-2 ein Punktesystem fest, das auf dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß § 127 GWB und „bestem Preis-Leistungs-Verhältnis“ basiert.
Die Qualitätsspezifika ZK 2-4 werden jeweils mit 0-5 Punkte bewertet (sehr gut bis ungenügend).
Bieter muss auf die Fragen in II-6-2 antworten; diese Antworten, zusammen mit dem Honorarblatt II‐7‐1 und dem Angebotsschreiben II‐7, bilden die Grundlage der Wertung der Erst- und endgültigen Angebote.
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Die Unterlagen heben Risiken und Besonderheiten der Vertrags- und Verfahrensgestaltung hervor.
So bestehen Sicherheiten über Zahlungs-Einbehalte von 5 % jeder Zahlung bis insgesamt 5 % des tatsächlichen Gesamthonorars, ersetzbar durch selbstschuldnerische, unbefristete Bankbürgschaft eines EU-Kreditinstituts.
Die AVB enthalten Regelungen zu Abnahme, Vergütung (inkl. Zeithonorare mit strengen Nachweispflichten), Abrechnung (Schlussrechnung binnen zwei Monate, ansonsten Ersatzschlussrechnung auf Kosten des Auftragnehmers), Zahlungsplan und Abschlagszahlungen.
Ablaufstörungen während der Bauausführung führen grundsätzlich nicht zur Honoraranpassung, es sei denn § 313 BGB greift; eine Verlängerung der Objektüberwachung bis zu 20 % oder - bei Überwachungszeiträumen von 30 Monaten und mehr - bis zu sechs Monaten ist als zumutbar definiert.
Der Auftraggeber behält ein umfangreiches Kündigungsrecht nach §§ 648, 648a BGB sowie bei Verstößen gegen Nachunternehmer-/Personaleinsatzvorgaben oder im Insolvenzfall.
Besonderheiten ergeben sich auch aus der Sabotageschutzüberprüfung des eingesetzten Personals, der Pflicht zur Nutzung eines Planteamservers und einer CDE/Kollaborationsplattform, aus der Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz und der Einhaltung von Sicherheits- und Ordnungsvorschriften innerhalb der militärischen Liegenschaft.
Zu Bindefrist, Fristen und Fragen sieht das Verfahren vor: Angebotsfristen und Bindefristen werden im Aufforderungsschreiben (II-6-1 für Erstangebote, gesondertes Schreiben für endgültige Angebote) konkretisiert; Die Angebote sind über die Vergabeplattform GM.SH elektronisch eingereicht, inklusive unterschriebenem Vertragsentwurf als eigenständiger Datei und elektronische Signatur des Auftragnehmers.
Verhandlungen sind beim Erstangebot und etwaigen Folgeangeboten zulässig (Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV), aber ausdrücklich nicht über das endgültige Angebot (Verbot von Verhandlungen nach § 17 Abs. 10 VgV).
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis zur Angebotsabgabe zu stellen; für die Erstellung der Angebote werden keine Kosten erstattet.
Eine Pflicht zur Ortsbesichtigung wird in den auszugsweise dargestellten Texten nicht explizit erwähnt, der Zutritt zur Liegenschaft unterliegt aber Sicherheits- und Sabotageschutzbestimmungen, was faktisch besondere Zutrittsvoraussetzungen für Planer und Bauüberwacher schafft.
Hinsichtlich möglicher Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen zeigen die Arbeitshilfen und Formblätter, wie im Fall unvollständiger oder form-/fristwidriger Unterlagen nach § 56 VgV nachgefordert oder ausgeschlossen wird; die „Arbeitshilfe Prüfung Teilnahmeantrag“ beschreibt z.B., dass bei Eignungsleihe zwingend auch das andere Unternehmen das FB II-1 ausfüllen muss.
Solche Arbeitshilfen sind jedoch interne Prüfschemata des Auftraggebers, keine Vertragsbestandteile.
Für Honorarangaben sind die Vorgaben unter Ziffer I im Tabellenblatt II‐7‐1 „bindend und dürfen nicht verändert werden“; dortige Vorgaben gehen widersprechenden eigenen Kalkulationsformen vor.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zunächst zu den Sicherheiten: Im Vertragsteil „Allgemeine Vertragsbestimmungen“ (§ 12 Zahlungen) ist geregelt, dass der Auftraggeber von jeder Zahlung 5 % einbehält, bis insgesamt 5 % des tatsächlichen Gesamthonorars erreicht sind.
Diese Einbehalte dienen ausdrücklich „als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger“.
Der Auftragnehmer kann anstelle dieses Einbehalts eine selbstschuldnerische, unbefristete Bankbürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers stellen, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.
Solche Sicherheiten sind für die Honorarsumme bis zur Höhe von 5 % des Gesamthonorars vorgesehen und „spätestens nach erfolgter Teilabnahme“ der Leistungsstufen 1–4 auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Sicherungszweck nicht mehr besteht.
Eine gesonderte Bietersicherheit (Angebots-/Bietungsgarantie) ist im vorliegenden Text nicht vorgesehen oder erwähnt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern: Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich erlaubt, aber stark regelgebunden.
Nach § 1 Nr. 1.6 AVB hat der Auftragnehmer die Leistungen mit seinem eigenen Büro bzw. mit den „mit dem Auftraggeber vereinbarten Nachunternehmern“ zu erbringen; der Einsatz weiterer Nachunternehmer bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
Außerdem muss der Auftragnehmer nach § 5 Nr. 5.4 mit etwaigen Nachunternehmern vertraglich sicherstellen, dass die urheber- und Nutzungsrechte des Auftraggebers an Unterlagen und Werk auch gegenüber diesen gewahrt werden.
In den Vergabeformularen (Teilnahmeantrag II‐1, Verzeichnis II‐3, Verpflichtungserklärung II‐4, Angebotsschreiben II‐7) ist vorgesehen, dass der Bewerber/Bieter erklären muss, welche Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben werden, welche anderen Unternehmen (bei Eignungsleihe) Kapazitäten zur Verfügung stellen und dass für diese Unternehmen die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Bei Eignungsleihe ist auch eine Haftungserklärung der anderen Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zur Ortsbesichtigung: Im vorliegenden Auszug wird keine klassische „Ortsbesichtigung“ (Bauwerks-/Geländebegehung vor Angebotsabgabe) beschrieben.
Es finden zwar Verhandlungsgespräche statt, die entweder in den Räumen der Vergabestelle oder als Videokonferenz (Jitsi) durchgeführt werden sollen, wozu ein gesonderter Leitfaden beigefügt ist; diese Gespräche dienen aber der Verhandlung der Erst- und Folgeangebote, nicht einer Ortsbesichtigung.
Eine Pflicht zur Teilnahme an einer Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe, einschließlich Terminangaben, ist im bereitgestellten Text nicht enthalten.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Hinsichtlich der Sprache der Angebote und Nachweise ist mehrfach festgelegt, dass alle Angebote in deutscher Sprache abfassen sind.
So heißt es es etwa in der „Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots“ (II‐6‐1) und in der „Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen Angebots“ sowie im Abschnitt „Sonstiges“ jeweils: „Alle Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.“ Die Vergabeplattform-Kommunikation und die Formblätter sind durchgängig deutschsprachig.
Ob fremdsprachige Nachweise zulässig sind, wird in den zitierten Textstellen nicht ausdrücklich geregelt; es wird aber durchgehend davon ausgehen, dass Erklärungen und Nachweise in den vorgesehenen deutschen Formblättern und Anlagen eingereicht werden.
Etwaige fremdsprachige Unterlagen wären also nur zulässig, wenn die Auftragsbekanntmachung oder ergänzende Vergabeunterlagen dies ausdrücklich erlauben bzw. eine Übersetzung vorsehen; hierzu enthält der vorliegende Text keine spezifische Öffnung oder Ausnahme.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Schließlich zu Bindefrist und Fristen für Bieterfragen: Das Angebotsschreiben (Formblatt II‐7) enthält gesonderte Felder für „Angebotsfrist“ und „Bindefrist“, die mit Datum und Uhrzeit (Bindefrist jeweils bis 24:00 Uhr) ausgefüllt werden; konkrete Daten sind im Muster als Platzhalter („xx.xx.xxxx“) vorgesehen, werden auch erst projektspezifisch eingesetzt.
Damit ist klar, dass der Bieter bis zum Ablauf der in II‐7 eingetragenen Bindefrist an sein Angebot gebunden ist, sowohl beim Erstangebot als auch beim endgültigen Angebot (bei letzterem wird die Bindefrist in der Aufforderung zur Abgabe des endgültigen Angebots II‐6‐5 zusätzlich genannt).
Was Bieterfragen betrifft, wird in der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots ausdrücklich darauf hingewiesen: „Bitte nutzen Sie bei Fragen zu den Vergabeunterlagen die Möglichkeit auf der Vergabe-Plattform Bieterfragen zu stellen, bevor Sie Ihr Angebot abgeben.“ Eine konkrete kalendermäßige Frist (z.B. Anzahl Tage vor Angebotsfrist) wird im aktuellen Text nicht genannt; als zeitliche Grenze ergibt sich nur, dass Fragen vor Angebotsabgabe über die Plattform zu stellen sind.
Weitere Angaben
Vergabeunterlagen Fachplanung Technische Ausrüstung – Überblick zu Sicherheiten, Nachunternehmern, Sprache und Fristen
Der Text behandelt die Vergabeunterlagen und den Vertragsentwurf für einen öffentlichen Auftrag zur Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 4, 5, 8) für die Oberst-Herrmann-Kaserne in Eutin.
Grundlage sind deutsche Vergabe- und Vertragsregelungen (GWB, VgV, VOB, UVgO, RBBau, BHO), also ein klar deutschrechtlicher Kontext mit Blick auf Bauaufgaben des Bundes und das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GM.SH).
Es wird aus Sicht einer deutschen öffentlichen Auftraggeberin geregelt, wie Angebote sind, wie der spätere Planungsvertrag ausgestaltet ist und welche Anforderungen an Eignung, Unterauftragsvergabe, Kommunikation und Sicherheiten gestellt werden.
Solo son vinculantes los pliegos del órgano de contratación. Fecha: 13/10/2026
Qué debe acreditar — criterios de solvencia
Del anuncio del mismo procedimiento en TED — Tenders Electronic Daily.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 2.000.000,00 € für Personenschäden sowie 2.000.000,00 € für sonstige Schäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung … leer completoplegar
Geeignete Referenzen (mind. 3): Nachweis über die in den letzten 5 Jahren (Erbringungszeitraum) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen unter Verwendung des Formblatts II-1-1 (Referenzen), das für jede Referenz gesondert und jeweils vollständig auszufüllen is… leer completoplegar
Pliegos — descarga directa
Parte de un proyecto mayor
- EutinFecha límite 2 nov
- Eutin Erschließung Liegenschaftserweiterung Fachplanung Technische AusrüstungFecha límite 6 noveste lote
- EutinFecha límite 9 nov
Quién ha ganado hasta ahora con este órgano
Todos los tipos de contrato de este órgano, no solo este sector. Un ayuntamiento compra software y camiones de bomberos en el mismo servicio de compras.
| Empresa | Adjudicaciones | Periodo |
|---|---|---|
| Ingenieurberatung Hauck GmbH · Kiel | 10 | 2022–2024 |
| Ingenieurbüro Kohn GmbH & Co. KG · Barmstedt | 8 | 2024–2026 |
| FBB Flügge-Bogdahn Bauingenieure GmbH | 6 | 2024–2025 |
| Planungsbüro Jahnke GmbH | 6 | 2025 |
| rimpf Architektur Gesellschaft für Architektur- und Generalplanung mbH · Eckernförde | 6 | 2024–2026 |
Con qué frecuencia este órgano licita algo así
Contacto del órgano de contratación
Táctica
Cuando este órgano ha adjudicado en este sector, solían llegar solo una o dos ofertas. Una oferta sólida tiene aquí opciones reales. (Según 127 adjudicaciones concluidas; no es una afirmación sobre este procedimiento.)
Este procedimiento da 31 días entre la publicación y el plazo; lo habitual en este país son 32 (mediana de 20.496 procedimientos). Un margen normal para este mercado.
Licitadores extranjeros
En Alemania · Arquitectura e ingeniería, 404 contratos de los últimos 3 años se adjudicaron a empresas extranjeras (de 111.169 adjudicaciones registradas) — sobre todo de Austria, Suiza, Polonia.
Lengua de la oferta: Alemán.
Cómo presentar una oferta
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