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Oberst-Hermann-Kaserne, Eutin Development of property extension Technical planning Technical equipment
Oberst-Hermann-Kaserne, Eutin Erschließung Liegenschaftserweiterung Fachplanung Technische Ausrüstung — original title
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- Deadline for requests to participate: 6 November at 11:00 — 5 days left. Two-stage procedure: by this deadline you submit a request to participate (proof of eligibility). Only shortlisted firms are then invited to submit a tender.
- The submission point is stated in the notice (link on this page).
- Offer and evidence in: German.
- Collect your evidence — use the eligibility analysis on this page: it lists the requirements and, for known certificates, how to get them.
What the buyer is looking for
As part of this measure, the extension of the property is to be developed. On the currently still used agricultural area, the construction of new site support, new sports facilities and infrastructure for the training center is to be built in the future. Since the area increase is greater than the already approved requirements require, further needs to be determined in the future will be able to be covered in the property expansion. It is therefore necessary, on the one hand, to realize the development for the already planned construction measures and, on the other hand, to prepare an extension of the development into the area. In addition to the access to the area, the development includes the enclosure, the connection of electricity, drinking water, extinguishing water and waste water, as well as the IT network and the property protection. In addition, an independent heat supply must…
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… be developed and implemented for the expansion area, including the necessary building for a central heat supply. Furthermore, the planning services for this measure must be prepared according to the BIM methodology. Further procedural procurement documents are available on the e-procurement platform for the procedure at https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121016096.
Contract
Type of service
Clement What the numbers say about this buyer
- In this sector the buyer awards roughly every 3 months (134 awards, most recently September 2026) — the next award is due around December 2026 by that rhythm. The last award went to s2n-architekten Part. mbB.n = 134
- 59% of this buyer's awards went to companies that had already won here before (134 awards since 2018, spread over 55 companies). That is well above the sector norm (45%) — newcomers have a harder time here than elsewhere.n = 134 awards since 2018
- The award came in at a median 111% of the estimated value (15 awards with both estimate and value) — pricing at the estimate is usually too low here. Sector: 88%.n = 15
- The median procedure drew 2 bids (107 procedures with a bid count); 28% ended with a single bidder. Sector: median 3 bids.n = 107
- Across 6 procedures with structured selection criteria, this buyer most often required: Trade register enrolment (6 of 6), Staff qualifications (6 of 6), References: services (6 of 6), Minimum annual headcount (6 of 6).n = 6
From this buyer's documented awards; comparison values from the same sector and country. Not a forecast, not legal advice. As of 01/11/2026.
Tender documents at a glance
The essentials of the tender documents, checked statement by statement against the documents. For your bid, the original documents count.
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Vergabeverfahren Fachplanung Technische Ausrüstung – Oberst-Herrmann-Kaserne Eutin
Der Text beschreibt ein Vergabeverfahren nach VgV für Planungsleistungen „Fachplanung Technische Ausrüstung“ (Anlagengruppen 1, 2, 4, 5, 8) für das Bauvorhaben „Oberst-Herrmann-Kaserne, Eutin, Erschließung Liegenschaftserweiterung“.
Die Unterlagen stammen aus dem deutschen öffentlichen Auftragswesen (Bund/Land Schleswig-Holstein); Es handelt sich um einen klaren deutschen Rechts- und Verwaltungskontext (z.B. GWB, VgV, BHO, RBBau, LBO SH, BRKG, BFR GBestand, HOAI).
Im Hinblick auf die einzureichenden Unterlagen und Eignungsanforderungen fordert der Text eine strukturierte Teilnahme über das Formblatt II-1 „Teilnahmeantrag“ mit verschiedenen Eigenerklärungen und Nachweisen.
Dazu gehören insbesondere: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie die Russland-Sanktions-Eigenerklärung (Verordnung (EU) 2022/576), Angaben zum allgemeinen und spezifischen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (Personen- und sonstige Schäden jeweils 2 Mio. EUR, inklusive zweifacher Maximierung pro Jahr), Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl, Handelsregister‐/Berufsregistereintragungen und referenzierte Projekte über Formblatt II‐1‐1.
Hinzu kommen Nachweise zur Berufsqualifikation, Studien- und Ausbildungsnachweise, ggf. Nachweis eines besonderen Berufsstands nach § 75 VgV/§ 65 LBO SH sowie Bereitschaftserklärungen zur Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz und zur Nichtbeschäftigung von Personen aus der Staatenliste.
Zum Leistungsumfang und Ausführungszeitraum erläutern die Vertragsunterlagen (Vertragsmuster VM2/1 und die Anlage zu § 6 – VM2/2), dass die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die genannten Anlagengruppen alle Leistungsstufen 1 bis 5 umfassen: Erarbeitung der Finalen Projektunterlage (FPU) auf Basis IPU/EBU (Leistungsstufe 1), Ausführungsplanung (LS 2), Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (LS 3, LPH 6-7 mit konkret ausgewiesenen v.H.-Sätzen), Objektüberwachung und Dokumentation (LS 4, LPH 8 mit detaillierten Teilleistungen wie Überwachung schadensgeneigter, Rechnungsprüfung, Mängelbeseitigung, Dokumentation nach RBBau/BFR GBestand) und Objektbetreuung (LS 5, LPH 9 mit Begehungen und Bewertung von Mängeln bis fünf nach Jahren Abnahme).
Die Bauausführung ist termlich vorgegeben mit Baubeginn 01.03.2029 und Fertigstellungstermin 01.10.2030, dazu Beginn Inbetriebnahmephase und Übergabetermin nach F1 RBBau; die Objektüberwachung erstreckt sich über den Zeitraum zwischen Baubeginn und Übergabe.
Der Auftragnehmer muss Quantitäten und Qualitäten gemäß IPU/EBU einhalten, Kostensteuerung nach DIN 276 und vergabeorientierten KKE übernehmen und kontinuierliche Kostenkontrolle und -prognosen liefern.
Besondere Leistungen betreffen u.a. BIM-Fachkoordination, Datenlieferung an PLAKODA, Dokumentation BFR GBestand (mit und ohne BIM) sowie Fachbauleitung nach § 56 LBO SH.
Bezüglich Zuschlagskriterien und Wertung legt das Formblatt II-6-2 ein Punktesystem fest, das auf dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß § 127 GWB und „bestem Preis-Leistungs-Verhältnis“ basiert.
Die Qualitätsspezifika ZK 2-4 werden jeweils mit 0-5 Punkte bewertet (sehr gut bis ungenügend).
Bieter muss auf die Fragen in II-6-2 antworten; diese Antworten, zusammen mit dem Honorarblatt II‐7‐1 und dem Angebotsschreiben II‐7, bilden die Grundlage der Wertung der Erst- und endgültigen Angebote.
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Die Unterlagen heben Risiken und Besonderheiten der Vertrags- und Verfahrensgestaltung hervor.
So bestehen Sicherheiten über Zahlungs-Einbehalte von 5 % jeder Zahlung bis insgesamt 5 % des tatsächlichen Gesamthonorars, ersetzbar durch selbstschuldnerische, unbefristete Bankbürgschaft eines EU-Kreditinstituts.
Die AVB enthalten Regelungen zu Abnahme, Vergütung (inkl. Zeithonorare mit strengen Nachweispflichten), Abrechnung (Schlussrechnung binnen zwei Monate, ansonsten Ersatzschlussrechnung auf Kosten des Auftragnehmers), Zahlungsplan und Abschlagszahlungen.
Ablaufstörungen während der Bauausführung führen grundsätzlich nicht zur Honoraranpassung, es sei denn § 313 BGB greift; eine Verlängerung der Objektüberwachung bis zu 20 % oder - bei Überwachungszeiträumen von 30 Monaten und mehr - bis zu sechs Monaten ist als zumutbar definiert.
Der Auftraggeber behält ein umfangreiches Kündigungsrecht nach §§ 648, 648a BGB sowie bei Verstößen gegen Nachunternehmer-/Personaleinsatzvorgaben oder im Insolvenzfall.
Besonderheiten ergeben sich auch aus der Sabotageschutzüberprüfung des eingesetzten Personals, der Pflicht zur Nutzung eines Planteamservers und einer CDE/Kollaborationsplattform, aus der Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz und der Einhaltung von Sicherheits- und Ordnungsvorschriften innerhalb der militärischen Liegenschaft.
Zu Bindefrist, Fristen und Fragen sieht das Verfahren vor: Angebotsfristen und Bindefristen werden im Aufforderungsschreiben (II-6-1 für Erstangebote, gesondertes Schreiben für endgültige Angebote) konkretisiert; Die Angebote sind über die Vergabeplattform GM.SH elektronisch eingereicht, inklusive unterschriebenem Vertragsentwurf als eigenständiger Datei und elektronische Signatur des Auftragnehmers.
Verhandlungen sind beim Erstangebot und etwaigen Folgeangeboten zulässig (Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV), aber ausdrücklich nicht über das endgültige Angebot (Verbot von Verhandlungen nach § 17 Abs. 10 VgV).
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis zur Angebotsabgabe zu stellen; für die Erstellung der Angebote werden keine Kosten erstattet.
Eine Pflicht zur Ortsbesichtigung wird in den auszugsweise dargestellten Texten nicht explizit erwähnt, der Zutritt zur Liegenschaft unterliegt aber Sicherheits- und Sabotageschutzbestimmungen, was faktisch besondere Zutrittsvoraussetzungen für Planer und Bauüberwacher schafft.
Hinsichtlich möglicher Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen zeigen die Arbeitshilfen und Formblätter, wie im Fall unvollständiger oder form-/fristwidriger Unterlagen nach § 56 VgV nachgefordert oder ausgeschlossen wird; die „Arbeitshilfe Prüfung Teilnahmeantrag“ beschreibt z.B., dass bei Eignungsleihe zwingend auch das andere Unternehmen das FB II-1 ausfüllen muss.
Solche Arbeitshilfen sind jedoch interne Prüfschemata des Auftraggebers, keine Vertragsbestandteile.
Für Honorarangaben sind die Vorgaben unter Ziffer I im Tabellenblatt II‐7‐1 „bindend und dürfen nicht verändert werden“; dortige Vorgaben gehen widersprechenden eigenen Kalkulationsformen vor.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zunächst zu den Sicherheiten: Im Vertragsteil „Allgemeine Vertragsbestimmungen“ (§ 12 Zahlungen) ist geregelt, dass der Auftraggeber von jeder Zahlung 5 % einbehält, bis insgesamt 5 % des tatsächlichen Gesamthonorars erreicht sind.
Diese Einbehalte dienen ausdrücklich „als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger“.
Der Auftragnehmer kann anstelle dieses Einbehalts eine selbstschuldnerische, unbefristete Bankbürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers stellen, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.
Solche Sicherheiten sind für die Honorarsumme bis zur Höhe von 5 % des Gesamthonorars vorgesehen und „spätestens nach erfolgter Teilabnahme“ der Leistungsstufen 1–4 auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Sicherungszweck nicht mehr besteht.
Eine gesonderte Bietersicherheit (Angebots-/Bietungsgarantie) ist im vorliegenden Text nicht vorgesehen oder erwähnt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern: Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich erlaubt, aber stark regelgebunden.
Nach § 1 Nr. 1.6 AVB hat der Auftragnehmer die Leistungen mit seinem eigenen Büro bzw. mit den „mit dem Auftraggeber vereinbarten Nachunternehmern“ zu erbringen; der Einsatz weiterer Nachunternehmer bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
Außerdem muss der Auftragnehmer nach § 5 Nr. 5.4 mit etwaigen Nachunternehmern vertraglich sicherstellen, dass die urheber- und Nutzungsrechte des Auftraggebers an Unterlagen und Werk auch gegenüber diesen gewahrt werden.
In den Vergabeformularen (Teilnahmeantrag II‐1, Verzeichnis II‐3, Verpflichtungserklärung II‐4, Angebotsschreiben II‐7) ist vorgesehen, dass der Bewerber/Bieter erklären muss, welche Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben werden, welche anderen Unternehmen (bei Eignungsleihe) Kapazitäten zur Verfügung stellen und dass für diese Unternehmen die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Bei Eignungsleihe ist auch eine Haftungserklärung der anderen Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zur Ortsbesichtigung: Im vorliegenden Auszug wird keine klassische „Ortsbesichtigung“ (Bauwerks-/Geländebegehung vor Angebotsabgabe) beschrieben.
Es finden zwar Verhandlungsgespräche statt, die entweder in den Räumen der Vergabestelle oder als Videokonferenz (Jitsi) durchgeführt werden sollen, wozu ein gesonderter Leitfaden beigefügt ist; diese Gespräche dienen aber der Verhandlung der Erst- und Folgeangebote, nicht einer Ortsbesichtigung.
Eine Pflicht zur Teilnahme an einer Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe, einschließlich Terminangaben, ist im bereitgestellten Text nicht enthalten.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Hinsichtlich der Sprache der Angebote und Nachweise ist mehrfach festgelegt, dass alle Angebote in deutscher Sprache abfassen sind.
So heißt es es etwa in der „Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots“ (II‐6‐1) und in der „Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen Angebots“ sowie im Abschnitt „Sonstiges“ jeweils: „Alle Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.“ Die Vergabeplattform-Kommunikation und die Formblätter sind durchgängig deutschsprachig.
Ob fremdsprachige Nachweise zulässig sind, wird in den zitierten Textstellen nicht ausdrücklich geregelt; es wird aber durchgehend davon ausgehen, dass Erklärungen und Nachweise in den vorgesehenen deutschen Formblättern und Anlagen eingereicht werden.
Etwaige fremdsprachige Unterlagen wären also nur zulässig, wenn die Auftragsbekanntmachung oder ergänzende Vergabeunterlagen dies ausdrücklich erlauben bzw. eine Übersetzung vorsehen; hierzu enthält der vorliegende Text keine spezifische Öffnung oder Ausnahme.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Schließlich zu Bindefrist und Fristen für Bieterfragen: Das Angebotsschreiben (Formblatt II‐7) enthält gesonderte Felder für „Angebotsfrist“ und „Bindefrist“, die mit Datum und Uhrzeit (Bindefrist jeweils bis 24:00 Uhr) ausgefüllt werden; konkrete Daten sind im Muster als Platzhalter („xx.xx.xxxx“) vorgesehen, werden auch erst projektspezifisch eingesetzt.
Damit ist klar, dass der Bieter bis zum Ablauf der in II‐7 eingetragenen Bindefrist an sein Angebot gebunden ist, sowohl beim Erstangebot als auch beim endgültigen Angebot (bei letzterem wird die Bindefrist in der Aufforderung zur Abgabe des endgültigen Angebots II‐6‐5 zusätzlich genannt).
Was Bieterfragen betrifft, wird in der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots ausdrücklich darauf hingewiesen: „Bitte nutzen Sie bei Fragen zu den Vergabeunterlagen die Möglichkeit auf der Vergabe-Plattform Bieterfragen zu stellen, bevor Sie Ihr Angebot abgeben.“ Eine konkrete kalendermäßige Frist (z.B. Anzahl Tage vor Angebotsfrist) wird im aktuellen Text nicht genannt; als zeitliche Grenze ergibt sich nur, dass Fragen vor Angebotsabgabe über die Plattform zu stellen sind.
Weitere Angaben
Vergabeunterlagen Fachplanung Technische Ausrüstung – Überblick zu Sicherheiten, Nachunternehmern, Sprache und Fristen
Der Text behandelt die Vergabeunterlagen und den Vertragsentwurf für einen öffentlichen Auftrag zur Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 4, 5, 8) für die Oberst-Herrmann-Kaserne in Eutin.
Grundlage sind deutsche Vergabe- und Vertragsregelungen (GWB, VgV, VOB, UVgO, RBBau, BHO), also ein klar deutschrechtlicher Kontext mit Blick auf Bauaufgaben des Bundes und das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GM.SH).
Es wird aus Sicht einer deutschen öffentlichen Auftraggeberin geregelt, wie Angebote sind, wie der spätere Planungsvertrag ausgestaltet ist und welche Anforderungen an Eignung, Unterauftragsvergabe, Kommunikation und Sicherheiten gestellt werden.
Only the contracting authority's tender documents are binding. As of: 13/10/2026
What you must prove — eligibility criteria
From the notice of the same procedure on TED — Tenders Electronic Daily.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 2.000.000,00 € für Personenschäden sowie 2.000.000,00 € für sonstige Schäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung … read in fullcollapse
Geeignete Referenzen (mind. 3): Nachweis über die in den letzten 5 Jahren (Erbringungszeitraum) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen unter Verwendung des Formblatts II-1-1 (Referenzen), das für jede Referenz gesondert und jeweils vollständig auszufüllen is… read in fullcollapse
Tender documents — direct download
Part of a larger project
- EutinDeadline 2 Nov
- Eutin Erschließung Liegenschaftserweiterung Fachplanung Technische AusrüstungDeadline 6 Novthis lot
- EutinDeadline 9 Nov
Who has won at this buyer so far
Across all contract types of this buyer — not just this sector. A city buys software and fire engines through the same purchasing office.
| Company | Awards | Period |
|---|---|---|
| Ingenieurberatung Hauck GmbH · Kiel | 10 | 2022–2024 |
| Ingenieurbüro Kohn GmbH & Co. KG · Barmstedt | 8 | 2024–2026 |
| FBB Flügge-Bogdahn Bauingenieure GmbH | 6 | 2024–2025 |
| Planungsbüro Jahnke GmbH | 6 | 2025 |
| rimpf Architektur Gesellschaft für Architektur- und Generalplanung mbH · Eckernförde | 6 | 2024–2026 |
How often this buyer tenders this kind of work
Contracting authority contact
Tactics
When this buyer has awarded in this sector, usually only one or two bids came in. A solid bid has a real chance here. (Based on 127 completed awards — not a statement about this procedure.)
This procedure allows 31 days between publication and deadline — typical in this country is 32 (median of 20,496 procedures). A normal window for this market.
Foreign bidders
In Germany · Architecture & engineering, 404 contracts went to foreign companies over the last 3 years (of 111,169 recorded awards) — mostly from Austria, Switzerland, Poland.
Submission language: German.
How to bid
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