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Caserne Oberst-Hermann, Eutin Mise en valeur Extension du bien immobilier Planification technique Equipement technique
Oberst-Hermann-Kaserne, Eutin Erschließung Liegenschaftserweiterung Fachplanung Technische Ausrüstung — titre original
Votre chemin vers le dépôt
- Date limite de réception des candidatures : 6 novembre à 11:00 — encore 5 jours. Procédure en deux étapes : avant cette date, vous déposez une candidature (justificatifs de capacité). Seuls les candidats retenus sont ensuite invités à remettre une offre.
- Le lieu de dépôt figure dans l'avis (lien sur cette page).
- Offre et justificatifs en : allemand.
- Réunissez vos justificatifs — utilisez l'analyse d'éligibilité sur cette page : elle liste les exigences et le chemin d'obtention des attestations connues.
Ce que recherche l'acheteur
Dans le cadre de cette mesure, l’extension de l’immeuble doit être réalisée. Sur la surface actuellement encore utilisée à des fins agricoles, il est prévu à l’avenir, entre autres, de construire de nouvelles structures d’entretien du terrain, de nouvelles installations sportives et de nouvelles infrastructures pour le centre de formation. Étant donné que l’augmentation de la surface est plus importante que ne l’exigent les besoins déjà accordés, d’autres besoins à déterminer dans l’extension de l’immeuble pourront être couverts à l’avenir. Il convient donc, d’une part, de réaliser l’aménagement pour les mesures de construction déjà prévues et, d’autre part, de préparer l’extension de l’aménagement dans la surface. L’aménagement comprend, outre l’accès à la surface, l’enceinte, le raccordement à l’électricité, à l’eau potable, à l’extinction et aux eaux usées, ainsi que le réseau…
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… informatique et la couverture des biens immobiliers. En outre, un approvisionnement en chaleur autonome doit être développé et mis en œuvre pour la surface d’extension, y compris le bâtiment nécessaire pour un approvisionnement central en chaleur. En outre, les prestations de planification de cette mesure doivent être établies conformément à la méthodologie BIMM. D’autres documents d’attribution relatifs à la procédure sont disponibles sur la plateforme électronique de passation de l’appel d’appel d’offres à l’appel d’appel d’offres à l’appel d’offres à l’appel d’offres d’appel d’appel d’offres d’offres d’offres d’appel d’offres d’offres d’appel d’appel d’offres d’offres d’offres d’appel d’offres d’offres d’offres d’offres d’offres d’offres d’accès à l’appel d’offres d’appel d’appel d’internet à l’accès à l’accès à l’accès à l’accès à l’accès à l’accès à l’accès à l’accès à l’une plateforme à l’internet/à l’une plateforme à l’une plateforme à l’une .
Marché
Type de prestation
Clement Ce que les chiffres disent de cet acheteur
- Dans ce secteur, l'acheteur attribue environ tous les 3 mois (134 attributions, la dernière en septembre 2026) — la prochaine est attendue vers décembre 2026 à ce rythme. La dernière attribution est allée à s2n-architekten Part. mbB.n = 134
- 59 % des attributions de cet acheteur sont allées à des entreprises qui avaient déjà gagné ici (134 attributions depuis 2018, réparties sur 55 entreprises). C'est nettement plus que la norme du secteur (44 %) — les nouveaux entrants ont plus de mal ici qu'ailleurs.n = 134 attributions depuis 2018
- L'attribution s'est faite en médiane à 111 % de la valeur estimée (15 attributions avec estimation et montant) — calculer sur l'estimation est ici le plus souvent trop bas. Secteur : 88 %.n = 15
- En médiane, 2 offres par procédure (107 procédures avec nombre d'offres) ; 28 % se sont terminées avec un seul candidat. Secteur : 3 offres en médiane.n = 107
- Sur 6 procédures aux critères de sélection structurés, cet acheteur a le plus souvent exigé : Inscription au registre du commerce (6 sur 6), Qualifications du personnel (6 sur 6), Références : services (6 sur 6), Effectif annuel minimal (6 sur 6).n = 6
À partir des attributions documentées de cet acheteur ; valeurs de comparaison du même secteur et du même pays. Ni prévision, ni conseil juridique. Au 25/10/2026.
Le dossier de consultation en bref
L'essentiel du dossier de consultation, vérifié point par point dans les documents. Pour votre offre, seuls les documents originaux font foi.
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Vergabeverfahren Fachplanung Technische Ausrüstung – Oberst-Herrmann-Kaserne Eutin
Der Text beschreibt ein Vergabeverfahren nach VgV für Planungsleistungen „Fachplanung Technische Ausrüstung“ (Anlagengruppen 1, 2, 4, 5, 8) für das Bauvorhaben „Oberst-Herrmann-Kaserne, Eutin, Erschließung Liegenschaftserweiterung“.
Die Unterlagen stammen aus dem deutschen öffentlichen Auftragswesen (Bund/Land Schleswig-Holstein); Es handelt sich um einen klaren deutschen Rechts- und Verwaltungskontext (z.B. GWB, VgV, BHO, RBBau, LBO SH, BRKG, BFR GBestand, HOAI).
Im Hinblick auf die einzureichenden Unterlagen und Eignungsanforderungen fordert der Text eine strukturierte Teilnahme über das Formblatt II-1 „Teilnahmeantrag“ mit verschiedenen Eigenerklärungen und Nachweisen.
Dazu gehören insbesondere: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie die Russland-Sanktions-Eigenerklärung (Verordnung (EU) 2022/576), Angaben zum allgemeinen und spezifischen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (Personen- und sonstige Schäden jeweils 2 Mio. EUR, inklusive zweifacher Maximierung pro Jahr), Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl, Handelsregister‐/Berufsregistereintragungen und referenzierte Projekte über Formblatt II‐1‐1.
Hinzu kommen Nachweise zur Berufsqualifikation, Studien- und Ausbildungsnachweise, ggf. Nachweis eines besonderen Berufsstands nach § 75 VgV/§ 65 LBO SH sowie Bereitschaftserklärungen zur Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz und zur Nichtbeschäftigung von Personen aus der Staatenliste.
Zum Leistungsumfang und Ausführungszeitraum erläutern die Vertragsunterlagen (Vertragsmuster VM2/1 und die Anlage zu § 6 – VM2/2), dass die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die genannten Anlagengruppen alle Leistungsstufen 1 bis 5 umfassen: Erarbeitung der Finalen Projektunterlage (FPU) auf Basis IPU/EBU (Leistungsstufe 1), Ausführungsplanung (LS 2), Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (LS 3, LPH 6-7 mit konkret ausgewiesenen v.H.-Sätzen), Objektüberwachung und Dokumentation (LS 4, LPH 8 mit detaillierten Teilleistungen wie Überwachung schadensgeneigter, Rechnungsprüfung, Mängelbeseitigung, Dokumentation nach RBBau/BFR GBestand) und Objektbetreuung (LS 5, LPH 9 mit Begehungen und Bewertung von Mängeln bis fünf nach Jahren Abnahme).
Die Bauausführung ist termlich vorgegeben mit Baubeginn 01.03.2029 und Fertigstellungstermin 01.10.2030, dazu Beginn Inbetriebnahmephase und Übergabetermin nach F1 RBBau; die Objektüberwachung erstreckt sich über den Zeitraum zwischen Baubeginn und Übergabe.
Der Auftragnehmer muss Quantitäten und Qualitäten gemäß IPU/EBU einhalten, Kostensteuerung nach DIN 276 und vergabeorientierten KKE übernehmen und kontinuierliche Kostenkontrolle und -prognosen liefern.
Besondere Leistungen betreffen u.a. BIM-Fachkoordination, Datenlieferung an PLAKODA, Dokumentation BFR GBestand (mit und ohne BIM) sowie Fachbauleitung nach § 56 LBO SH.
Bezüglich Zuschlagskriterien und Wertung legt das Formblatt II-6-2 ein Punktesystem fest, das auf dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß § 127 GWB und „bestem Preis-Leistungs-Verhältnis“ basiert.
Die Qualitätsspezifika ZK 2-4 werden jeweils mit 0-5 Punkte bewertet (sehr gut bis ungenügend).
Bieter muss auf die Fragen in II-6-2 antworten; diese Antworten, zusammen mit dem Honorarblatt II‐7‐1 und dem Angebotsschreiben II‐7, bilden die Grundlage der Wertung der Erst- und endgültigen Angebote.
Afficher les 49 éléments
Die Unterlagen heben Risiken und Besonderheiten der Vertrags- und Verfahrensgestaltung hervor.
So bestehen Sicherheiten über Zahlungs-Einbehalte von 5 % jeder Zahlung bis insgesamt 5 % des tatsächlichen Gesamthonorars, ersetzbar durch selbstschuldnerische, unbefristete Bankbürgschaft eines EU-Kreditinstituts.
Die AVB enthalten Regelungen zu Abnahme, Vergütung (inkl. Zeithonorare mit strengen Nachweispflichten), Abrechnung (Schlussrechnung binnen zwei Monate, ansonsten Ersatzschlussrechnung auf Kosten des Auftragnehmers), Zahlungsplan und Abschlagszahlungen.
Ablaufstörungen während der Bauausführung führen grundsätzlich nicht zur Honoraranpassung, es sei denn § 313 BGB greift; eine Verlängerung der Objektüberwachung bis zu 20 % oder - bei Überwachungszeiträumen von 30 Monaten und mehr - bis zu sechs Monaten ist als zumutbar definiert.
Der Auftraggeber behält ein umfangreiches Kündigungsrecht nach §§ 648, 648a BGB sowie bei Verstößen gegen Nachunternehmer-/Personaleinsatzvorgaben oder im Insolvenzfall.
Besonderheiten ergeben sich auch aus der Sabotageschutzüberprüfung des eingesetzten Personals, der Pflicht zur Nutzung eines Planteamservers und einer CDE/Kollaborationsplattform, aus der Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz und der Einhaltung von Sicherheits- und Ordnungsvorschriften innerhalb der militärischen Liegenschaft.
Zu Bindefrist, Fristen und Fragen sieht das Verfahren vor: Angebotsfristen und Bindefristen werden im Aufforderungsschreiben (II-6-1 für Erstangebote, gesondertes Schreiben für endgültige Angebote) konkretisiert; Die Angebote sind über die Vergabeplattform GM.SH elektronisch eingereicht, inklusive unterschriebenem Vertragsentwurf als eigenständiger Datei und elektronische Signatur des Auftragnehmers.
Verhandlungen sind beim Erstangebot und etwaigen Folgeangeboten zulässig (Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV), aber ausdrücklich nicht über das endgültige Angebot (Verbot von Verhandlungen nach § 17 Abs. 10 VgV).
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis zur Angebotsabgabe zu stellen; für die Erstellung der Angebote werden keine Kosten erstattet.
Eine Pflicht zur Ortsbesichtigung wird in den auszugsweise dargestellten Texten nicht explizit erwähnt, der Zutritt zur Liegenschaft unterliegt aber Sicherheits- und Sabotageschutzbestimmungen, was faktisch besondere Zutrittsvoraussetzungen für Planer und Bauüberwacher schafft.
Hinsichtlich möglicher Widersprüche oder Korrekturen innerhalb der Unterlagen zeigen die Arbeitshilfen und Formblätter, wie im Fall unvollständiger oder form-/fristwidriger Unterlagen nach § 56 VgV nachgefordert oder ausgeschlossen wird; die „Arbeitshilfe Prüfung Teilnahmeantrag“ beschreibt z.B., dass bei Eignungsleihe zwingend auch das andere Unternehmen das FB II-1 ausfüllen muss.
Solche Arbeitshilfen sind jedoch interne Prüfschemata des Auftraggebers, keine Vertragsbestandteile.
Für Honorarangaben sind die Vorgaben unter Ziffer I im Tabellenblatt II‐7‐1 „bindend und dürfen nicht verändert werden“; dortige Vorgaben gehen widersprechenden eigenen Kalkulationsformen vor.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zunächst zu den Sicherheiten: Im Vertragsteil „Allgemeine Vertragsbestimmungen“ (§ 12 Zahlungen) ist geregelt, dass der Auftraggeber von jeder Zahlung 5 % einbehält, bis insgesamt 5 % des tatsächlichen Gesamthonorars erreicht sind.
Diese Einbehalte dienen ausdrücklich „als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger“.
Der Auftragnehmer kann anstelle dieses Einbehalts eine selbstschuldnerische, unbefristete Bankbürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers stellen, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.
Solche Sicherheiten sind für die Honorarsumme bis zur Höhe von 5 % des Gesamthonorars vorgesehen und „spätestens nach erfolgter Teilabnahme“ der Leistungsstufen 1–4 auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Sicherungszweck nicht mehr besteht.
Eine gesonderte Bietersicherheit (Angebots-/Bietungsgarantie) ist im vorliegenden Text nicht vorgesehen oder erwähnt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern: Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich erlaubt, aber stark regelgebunden.
Nach § 1 Nr. 1.6 AVB hat der Auftragnehmer die Leistungen mit seinem eigenen Büro bzw. mit den „mit dem Auftraggeber vereinbarten Nachunternehmern“ zu erbringen; der Einsatz weiterer Nachunternehmer bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
Außerdem muss der Auftragnehmer nach § 5 Nr. 5.4 mit etwaigen Nachunternehmern vertraglich sicherstellen, dass die urheber- und Nutzungsrechte des Auftraggebers an Unterlagen und Werk auch gegenüber diesen gewahrt werden.
In den Vergabeformularen (Teilnahmeantrag II‐1, Verzeichnis II‐3, Verpflichtungserklärung II‐4, Angebotsschreiben II‐7) ist vorgesehen, dass der Bewerber/Bieter erklären muss, welche Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben werden, welche anderen Unternehmen (bei Eignungsleihe) Kapazitäten zur Verfügung stellen und dass für diese Unternehmen die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Bei Eignungsleihe ist auch eine Haftungserklärung der anderen Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Zur Ortsbesichtigung: Im vorliegenden Auszug wird keine klassische „Ortsbesichtigung“ (Bauwerks-/Geländebegehung vor Angebotsabgabe) beschrieben.
Es finden zwar Verhandlungsgespräche statt, die entweder in den Räumen der Vergabestelle oder als Videokonferenz (Jitsi) durchgeführt werden sollen, wozu ein gesonderter Leitfaden beigefügt ist; diese Gespräche dienen aber der Verhandlung der Erst- und Folgeangebote, nicht einer Ortsbesichtigung.
Eine Pflicht zur Teilnahme an einer Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe, einschließlich Terminangaben, ist im bereitgestellten Text nicht enthalten.
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Hinsichtlich der Sprache der Angebote und Nachweise ist mehrfach festgelegt, dass alle Angebote in deutscher Sprache abfassen sind.
So heißt es es etwa in der „Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots“ (II‐6‐1) und in der „Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen Angebots“ sowie im Abschnitt „Sonstiges“ jeweils: „Alle Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.“ Die Vergabeplattform-Kommunikation und die Formblätter sind durchgängig deutschsprachig.
Ob fremdsprachige Nachweise zulässig sind, wird in den zitierten Textstellen nicht ausdrücklich geregelt; es wird aber durchgehend davon ausgehen, dass Erklärungen und Nachweise in den vorgesehenen deutschen Formblättern und Anlagen eingereicht werden.
Etwaige fremdsprachige Unterlagen wären also nur zulässig, wenn die Auftragsbekanntmachung oder ergänzende Vergabeunterlagen dies ausdrücklich erlauben bzw. eine Übersetzung vorsehen; hierzu enthält der vorliegende Text keine spezifische Öffnung oder Ausnahme.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Schließlich zu Bindefrist und Fristen für Bieterfragen: Das Angebotsschreiben (Formblatt II‐7) enthält gesonderte Felder für „Angebotsfrist“ und „Bindefrist“, die mit Datum und Uhrzeit (Bindefrist jeweils bis 24:00 Uhr) ausgefüllt werden; konkrete Daten sind im Muster als Platzhalter („xx.xx.xxxx“) vorgesehen, werden auch erst projektspezifisch eingesetzt.
Damit ist klar, dass der Bieter bis zum Ablauf der in II‐7 eingetragenen Bindefrist an sein Angebot gebunden ist, sowohl beim Erstangebot als auch beim endgültigen Angebot (bei letzterem wird die Bindefrist in der Aufforderung zur Abgabe des endgültigen Angebots II‐6‐5 zusätzlich genannt).
Was Bieterfragen betrifft, wird in der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots ausdrücklich darauf hingewiesen: „Bitte nutzen Sie bei Fragen zu den Vergabeunterlagen die Möglichkeit auf der Vergabe-Plattform Bieterfragen zu stellen, bevor Sie Ihr Angebot abgeben.“ Eine konkrete kalendermäßige Frist (z.B. Anzahl Tage vor Angebotsfrist) wird im aktuellen Text nicht genannt; als zeitliche Grenze ergibt sich nur, dass Fragen vor Angebotsabgabe über die Plattform zu stellen sind.
Weitere Angaben
Vergabeunterlagen Fachplanung Technische Ausrüstung – Überblick zu Sicherheiten, Nachunternehmern, Sprache und Fristen
Der Text behandelt die Vergabeunterlagen und den Vertragsentwurf für einen öffentlichen Auftrag zur Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 4, 5, 8) für die Oberst-Herrmann-Kaserne in Eutin.
Grundlage sind deutsche Vergabe- und Vertragsregelungen (GWB, VgV, VOB, UVgO, RBBau, BHO), also ein klar deutschrechtlicher Kontext mit Blick auf Bauaufgaben des Bundes und das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GM.SH).
Es wird aus Sicht einer deutschen öffentlichen Auftraggeberin geregelt, wie Angebote sind, wie der spätere Planungsvertrag ausgestaltet ist und welche Anforderungen an Eignung, Unterauftragsvergabe, Kommunikation und Sicherheiten gestellt werden.
Seuls les documents de l'acheteur font foi. Mis à jour: 13/10/2026
Ce que vous devez prouver — critères d'aptitude
Issu de l'avis du même marché sur TED — Tenders Electronic Daily.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 2.000.000,00 € für Personenschäden sowie 2.000.000,00 € für sonstige Schäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung … lire en entierreplier
Geeignete Referenzen (mind. 3): Nachweis über die in den letzten 5 Jahren (Erbringungszeitraum) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen unter Verwendung des Formblatts II-1-1 (Referenzen), das für jede Referenz gesondert und jeweils vollständig auszufüllen is… lire en entierreplier
Documents de la consultation — téléchargement direct
Partie d'un projet plus large
- EutinDate limite 2 nov.
- Eutin Erschließung Liegenschaftserweiterung Fachplanung Technische AusrüstungDate limite 6 nov.ce lot
- EutinDate limite 9 nov.
Qui a déjà gagné chez cet acheteur
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| Entreprise | Attributions | Période |
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| Ingenieurbüro Kohn GmbH & Co. KG · Barmstedt | 8 | 2024–2026 |
| FBB Flügge-Bogdahn Bauingenieure GmbH | 6 | 2024–2025 |
| Planungsbüro Jahnke GmbH | 6 | 2025 |
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Contact de l'acheteur
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