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Trabajo eléctrico (VE 29) en el curso del proyecto de construcción "2603_UKM 1.4 Reconstrucción Central OP en la ubicación Marburg, Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Baldingerstraße, 35043 Marburg"
Elektroarbeiten (VE 29) im Zuge der Baumaßnahme "2603_UKM 1.4 Umbau Zentral OP am Standort Marburg, Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Baldingerstraße, 35043 Marburg" — título original
Su camino hasta la presentación
- Plazo de presentación de ofertas: 2 de noviembre a las 10:00 — queda 1 día.
- La oferta se presenta en HAD — Hessische Ausschreibungsdatenbank, no aquí ni por correo electrónico. ↗ Se necesita una cuenta de licitador gratuita en la plataforma de contratación del Land; la presentación es electrónica y suele bastar la forma textual. Resuelva primero el alta y la firma electrónica, no el día de la presentación.
- Oferta y documentación acreditativa en: alemán.
- Reúna la documentación acreditativa y use el análisis de solvencia de esta página: enumera los requisitos y, para los certificados conocidos, la vía de obtención.
Qué busca el órgano de contratación
La construcción prevista incluye la renovación y ampliación del departamento quirúrgico existente a nivel -2 del Hospital Universitario de Marburgo. Con la reestructuración de la sala de operaciones y la optimización asociada de la guía de ruta dentro del nivel de tratamiento, se mejora la estructura organizativa. Además de la expansión de la capacidad, incluido el área de la antigua sala de emergencias, y la optimización estructural, se creará una cirugía híbrida con resonancia magnética conectada en lugar de los actuales PO 11-13. El sitio de construcción previsto alberga el departamento de quirófano y el antiguo departamento de emergencias del Hospital Universitario de Marburgo, que ya ha sido desmantelado. Los trabajos de construcción se llevan a cabo en 3 fases de construcción, paralelas al mantenimiento de la operación diaria. Además, el área de la antigua unidad de cuidados…
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… intensivos I1 se convertirá en una sala de recuperación. En el nivel -3, se requieren medidas de conversión para la tecnología de ventilación. La protección contra el clima también se está construyendo en el techo para la tecnología de ventilación. Circunstancias especiales: La conversión se llevará a cabo en secciones durante la operación clínica en curso en áreas excavadas. Los deterioros resultantes en el proceso de construcción deben incluirse en los precios. · Estructura del proyecto de construcción: La medida de construcción se divide en 3 fases de conversión de los siguientes tamaños: 1. UBA 3696 m2 GFA 2. UBA 3135 m2 GFA 3. UBA 820 m2 GFA Períodos de ejecución total: 1. UBA (Despierta): 27 de enero - 29 de enero 1. UBA (OP 3-10): Enero 27 - Enero 29 2. UBA: 29 de enero - 31 de enero 3. UBA: 31 de enero - 32 de mayo Los períodos de ejecución especificados son los períodos centrales planificados en los que el trabajo se llevará a cabo de acuerdo con la planificación actual. Esto también incluye la planificación de la planta y el montaje. Sin embargo, estos tiempos aún pueden cambiar, en particular debido a la necesaria coordinación con otros oficios, posiblemente para llevarse a cabo en paralelo. Por lo tanto, los licitadores deben estar dispuestos a no prestar sus servicios de forma aislada, sino únicamente en coordinación con otros oficios y, en particular, fuera de los períodos antes mencionados. Pueden surgir restricciones adicionales debido a las condiciones locales, la ejecución durante la operación y la logística del sitio de construcción que debe observarse. Los licitadores deberán tener en cuenta cualquier efecto adverso que pueda distinguirse de las circunstancias antes mencionadas de manera rentable; No le dan derecho a adendas. Otras desviaciones, en particular las causadas o imprevisibles por el cliente, no se verán afectadas; A este respecto, son de aplicación las disposiciones del VOB/B. Para más detalles, véanse las Observaciones preliminares generales del Pliego de Condiciones. El proyecto se financia en parte con fondos del Estado de Hesse, que está sujeto a limitaciones de tiempo para la ejecución del proyecto de construcción. Por lo tanto, se imponen demandas particularmente altas a la ejecución rápida, la finalización y la puesta en marcha oportuna y sin defectos.
Contrato
Tipo de prestación
Los pliegos de un vistazo
Lo esencial de los pliegos, contrastado frase a frase con los documentos. Para su oferta, cuentan los documentos originales.
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Vergabeverfahren und Vertragsbedingungen für Bauleistungen des UKGM
Das Eingabedokument behandelt die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens für Bauleistungen am Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) und die dazugehörigen besonderen Vertragsbedingungen (BVB Bau) sowie Musterverträge für Wartung/Instandhaltung.
Es bezieht sich auf deutsches Vergaberecht (u.a. VOB/A-EU, VOB/B, Wettbewerbsregistergesetz, Mindestlohngesetz, GWB) und verweist damit eindeutig auf die Rechtsordnung und Praxis in Deutschland.
Zunächst werden allgemeine Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens beschrieben, wie etwa: Es handelt sich um ein offenes, förmliches Verfahren nach deutschem Vergaberecht; Verfahrenssprache ist grundsätzlich Deutsch, andere Sprachen können anerkannt werden, ggf. mit beglaubigter Übersetzung.
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich im elektronischen Vergabeportal zur Verfügung; das gesamte Verfahren (Angebotsabgabe, Bieterfragen, Mitteilungen) läuft über dieses Portal.
Alle vom Auftraggeber im Verfahren erteilten Informationen – zum Beispiel Antworten auf Bieterfragen – werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Änderungen an Vergabeunterlagen darf nur der Auftraggeber vornehmen; Bieter darf die Unterlagen nicht verändern, sonst droht Angebotsausschluss.
Zu den Anforderungen an die Angebotsabgabe und die Eignung des Bieters führt der Text aus, dass Angebote ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal in Textform (§ 126b BGB) eingereicht werden.
Jedem Angebot ist das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Anlage 06) zugrunde zu legen; zusätzlich ist eine GAEB-Datei einreichen, wobei bei Abweichungen die schriftliche Fassung gilt.
Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen; Steuerbefreiungen sind mit dem Angebot nachweisen, und bei innergemeinschaftlichen Leistungen wird für die Wertung der deutschen Mehrwertsteuersatz hinzugerechnet.
Bieter muss alle vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter in der aktuellen Fassung verwenden (z.B. 212 EU, 213, 233, 234, 235, 236, 244); Veränderungen der Vordrucke sind unzulässig und können zum Ausschluss führen.
Besonders hervorgehoben wird, dass das Formblatt 213 fristgerecht einreichen ist, da dessen Fehlen als Unvollständigkeit zum Angebotsausschluss führt.
Zum Eignungsnachweis ist u.a. eine Eigenerklärung nach § 6e VOB/A-EU sowie eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG erforderlich – für Einzelbieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, jeden Nachunternehmer und jeden Eignungsverleiher.
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Außerdem ist eine Eigenerklärung zum Russland-Bezug i.S.d.
Art. 5k VO (EU) 833/2014 erforderlich.
Bei Eignungsleihe muss die tatsächliche Verfügbarkeit der ausgeliehenen Kapazitäten durch Verpflichtungserklärungen (Formblatt 236) nachgewiesen werden; Bieter und Eignungsverleiher haften dann gemeinsam entsprechend Umfang der Eignungsleihe.
Zusätzlich muss der Bieter offenlegen, ob und wie er wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist (Zusatzerklärung zur Eignung).
Zum Leistungsumfang und den Ausführungsbedingungen hält der Text fest, das der Leistungsort der Standort Marburg des UKGM ist (Baldinger Straße 35043 Marburg).
Bedarfs- und Wahlpositionen sind zunächst nicht Teil des Leistungssolls, können aber nach Vertragsschluss vom Auftraggeber zu den LV-Preisen schriftlich beauftragt werden; der Auftragnehmer muss den Auftraggeber rechtzeitig auf deren Erforderlichkeit hinweisen.
Als Ausführungsfristen gelten insbesondere vereinbarte Termine zum Leistungsbeginn und -ende; der Auftragnehmer hat innerhalb von zwei Wochen nach Beauftragung einen Bauzeitenplan vorzulegen, der Meilensteine, Einzelfristen und Vorgaben der Leistungsbeschreibung enthält und fortzuschreiben ist.
Der Auftragnehmer muss sich vor Leistungsbeginn über örtliche Gegebenheiten (Zufahrten, Baustelleneinrichtung, Lagermöglichkeiten, Baustrom/-wasser), Rahmenbedingungen des laufenden Krankenhausbetriebs sowie das Zusammenspiel mit anderen Unternehmen informieren und diese Aspekte mit dem Auftraggeber abstimmen.
Zu Zuschlagskriterien und deren Gewichtung besagt der Text, dass die konkreten Zuschlags- bzw. Wertungskriterien im Anschreiben zur Angebotsaufforderung aufgeführt werden.
Hat der Auftraggeber mehrere Zuschlagskriterien festgelegt, werden die jeweils erzielten Punkte addiert; die Punktsumme ist maßgeblich zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.
Die Wertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Bieterangaben an den dafür vorgesehenen Stellen; auf Verweise zu zusätzlichen Unterlagen oder Internetquellen (z.B. Fachangebote, Qualitätskonzepte) geht der Auftraggeber bei der Prüfung und Wertung nicht ein.
Die Frage, ob das Unternehmen ein KMU ist, wird nur zu statistischen Zwecken abgefragt und hat keinen Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung.
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung rechtswirksam zustande; eine gesonderte Vertragsunterzeichnung ist nicht vorgesehen, wobei alle Vergabeunterlagen und die Bietererklärungen Vertragsbestandteil werden.
Zum Beispiel: Als Sicherheiten kann der Auftraggeber eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der vorläufigen Netto-Auftragssumme verlangen (Muster VHB 421); vor Abgabe der Bürgschaft darf der Auftraggeber 5 % jeder Abschlagsrechnung einbehalten.
Für Mängelansprüche kann ein Bareinbehalt von 5 % der geprüften Schlussrechnung verlangt werden; Diese kann durch eine Mängelansprüchebürgschaft (Muster VHB 422) ersetzt werden.
Verjährungsfristen für Mängel bei Bauleistungen betragen grundsätzlich fünf Jahre (BVB Bau); bei Wartungs-/Inspektionsverträgen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr.
Vertragsstrafen sind insbesondere für Verstöße gegen AEntG/MiLoG geregelt: Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers oder von Nachunternehmern wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Netto-Auftragssumme vereinbart, begrenzt auf insgesamt 5 %.
Bei Verstößen gegen AEntG/MiLoG ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Darüber hinaus enthalten Vertraulichkeitsvereinbarungen eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 € pro Verstoß, insgesamt begrenzt auf 50.000 €.
Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller nicht öffentlichen Informationen und Arbeitsergebnisse verpflichtet, muss sorgfältig ausgewähltes und entsprechend verpflichtetes Personal einsetzen und Unterlagen mit vertraulichen Informationen auf Verlangen binnen 21 Werktagen zurückgeben.
Beim Einsatz von Nachunternehmern sind Zustimmung des Auftraggebers, Nachweis der Eignung, Einhaltung gesetzlicher Pflichten und ein vertraglich vereinbartes Eintrittsrecht des Auftraggebers im Kündigungsfall erforderlich; der Auftraggeber kann die Zustimmung aus wichtigem Grund (Zweifel an Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) verweigern.
Ferner ist eine Haftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestdeckungssummen für Sach-, Vermögens- und Personenschäden vorgesehen, deren genaue Höhe der Auftraggeber vorgibt.
Schließlich gehen die Unterlagen auf Widersprüche, Korrekturen und die Rangfolge der Vertragsbestandteile ein.
So vergoldet: Bei Zweifeln sind die Bewerbungsbedingungen im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen; bleiben Widersprüche, haben die einschlägigen Vergabevorschriften Vorrang.
Innerhalb des Vertrages für Bauleistungen definiert BVB Bau eine klare Reihenfolge der Vertragsbestandteile: an erster Stelle das Auftragsschreiben, dann etwaige Verhandlungsprotokolle, danach das Angebot des Auftragnehmers (inkl. Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Zeichnungen, übrige Ausschreibungsunterlagen), gefolgt von der Aufforderung zur Angebotsabgabe, den Bewerbungsbedingungen, den BVB Bau, der VOB/B, VOB/C sowie weiteren technischen Regelwerken.
Bei verbleibenden Unklarheiten ist diese Reihenfolge als Rangfolge maßgeblich, wobei die Auslegung immer darauf abzielt, eine funktionale und mangelfreie Leistung sicherzustellen.
Änderungen oder Klarstellungen der Vergabeunterlagen durch die Bieter sind unzulässig und führen regelmäßig zum Angebotsausschluss.
Widersprüchliche Angaben im Angebot sind ebenfalls problematisch; Die Angebote bleiben Aufklärungsfragen vorbehalten, doch weist der Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass Angebote keine widersprüchlichen Angaben enthalten dürfen.
Antworten auf die geforderten Kriterien
Müssen Sicherheiten gestellt werden (Bietersicherheit, Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft)? Wenn ja: welche, in welcher Höhe und bis wann?
Zunächst zu den Sicherheiten: In den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB Bau, Ziff. 15) ist ausdrücklich festgelegt, dass der Auftraggeber als Vertragserfüllungssicherheit eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 5 % der vorläufigen Netto‐Auftragssumme verlangen kann.
Wie dort beschrieben, muss diese Bürgschaft nach deutschem Recht gestellt werden, Gerichtsstand Marburg vorsehen und inhaltlich mindestens dem Muster 421 VHB‐Bund entsprechen.
Sie ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu übergeben; bis dahin darf der Auftraggeber 5 % jeder Abschlagsrechnung (max. 5 % der Netto‐Auftragssumme) als Bareinbehalt einbehalten.
Außerdem wird nach geprüfter Schlussrechnung als Sicherheit für Mängelansprüche ein Bareinbehalt von 5 % des Netto‐Schlussrechnungsbetrags vorgesehen, der durch eine Mängelansprüchebürgschaft (Muster 422 VHB‐Bund, ebenfalls selbstschuldnerisch, deutsches Recht, Gerichtsstand Marburg) abgelöst werden kann.
Eine gesonderte „Bietersicherheit“ wird im vorliegenden Ausschnitt nicht geregelt; soweit eine solche verlangt werden sollte, wäre sie nach den Vergabeunterlagen im Anschreiben gesondert festgelegt.
Sind Nachunternehmer erlaubt? Wenn ja: mit welchen Grenzen und welchen Nachweispflichten?
Zu Nachunternehmern sieht der Text mehrere Regelungen vor.
In den Allgemeinen Bewerbungsbedingungen (ABB, Ziff. 14) sind Nachunternehmer „soweit nicht im Anschreiben abweichend festgelegt“ zugelassen.
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags zu vergeben, hat er – wie dort erläutert – bereits im Angebot die betroffenen Leistungsteile zu benennen und dazu die Formblätter 213, 233 und das Beiblatt zu 233 zu verwenden; bei mehreren Nachunternehmern gilt dies für jeden einzelnen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter die vorgesehene Nachunternehmer namentlich benennen und mittels Verpflichtungserklärung in Textform (§ 126b BGB, Formblatt 236) nachweisen, dass diese ihm tatsächlich zur Verfügung stehen.
Parallel dazu regeln die BVB Bau (Ziff. 7), dass der Auftragnehmer Teile seiner Leistung nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Nachunternehmer übertragen darf; er muss den Auftraggeber mindestens 12 Werktage vor Beauftragung informieren und die Eignung des Nachunternehmers belegen.
Der Auftraggeber kann die Zustimmung aus wichtigem Grund verweigern, und der Auftragnehmer muss mit allen Nachunternehmern ein Eintrittsrecht des Auftraggebers für den Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund vereinbaren.
Schließlich wird im Abschnitt zur Einhaltung von AEntG/MiLoG (Ziff. 17 BVB Bau) klargestellt, dass der Auftragnehmer diese Pflichten auch allen Nachunternehmern in der Leistungskette auferlegen und deren Einhaltung kontrollieren muss; Verstöße eines Nachunternehmers können zu Vertragsstrafe (bis 5 % der Netto-Auftragssumme) und fristloser Kündigung führen.
Gibt es eine Ortsbesichtigung, und ist die Teilnahme Pflicht? Wenn ja: wann?
Bezüglich Ortsbesichtigung legen die Allgemeinen Bewerbungsbedingungen (ABB, Ziff. 12) fest, dass, soweit eine Ortsbesichtigung „vorgeschrieben“ ist, dies im Anschreiben angegeben wird.
In einem solchen Fall – wie bei der konkret genannten Baumaßnahme „Umbau Zentral OP“ (Teilnahmebescheinigung Ortsbesichtigung VE 29) – werden nur Angebote von Bietern zugelassen, die vor Angebotsabgabe an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben; die Besichtigung muss auch zwingend vor Ablauf der Angebotsfrist stattfinden und ist Teilnahmevoraussetzung.
Wie dort ausgeführt, ist der Termin über das Vergabeportal mit der Vergabestelle zu vereinbaren; die Bieter werden jeweils einzeln nach Ablaufplan geführt, und es werden keine Fragen vor Ort beantwortet.
Die Teilnahme wird protokolliert und durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt, die dem Angebot beizufügen ist (vgl. Formular „Teilnahmebescheinigung Ortsbesichtigung“, Anlage 05a, mit ausdrücklichem Verweis auf ABB Ziff. 12a).
In welcher Sprache müssen Angebot und Nachweise eingereicht werden, und sind fremdsprachige Nachweise zulässig?
Zur Sprache der Angebote und Nachweise ergibt sich aus den ABB, dass Angebote über das Vergabeportal „in Textform nach § 126b BGB“ zu übermitteln sind und die vorgegebenen deutschen Formblätter (z.B. Formblätter 212 EU, 213, 233, 236 etc.) zu verwenden sind.
Außerdem müssen die vom Auftragnehmer benannten verantwortlichen Personen nach BVB Bau Ziff. 6.1 die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Eine ausdrückliche Bestimmung, dass alle Angebotsunterlagen ausschließlich in deutscher Sprache einreichen sind, ist im zitierten Ausschnitt nicht wörtlich enthalten; praktisch ist aber von einem deutschsprachigen Verfahren und deutschsprachigen Vertragsunterlagen auszugehen.
Wie lange ist der Bieter an sein Angebot gebunden (Bindefrist), und gibt es eine Frist für Bieterfragen? Wenn ja: bis wann?
Hinsichtlich Bindefrist und Frist für Bieterfragen ist im Ausschnitt nur die Fragenfrist ausdrücklich geregelt: Nach ABB Ziff. 06 sollen Fragen so rechtzeitig über das Vergabeportal gestellt werden, dass der Auftraggeber die verlangten Informationen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen kann; bei später eingehenden Fragen behält er sich eine Fristverlängerung vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
Die Bindefrist – also die Zeit, für die der Bieter an sein Angebot gebunden ist – wird in den hier zitierten Textstellen nicht festgelegt; nach den ABB werden solche verfahrensspezifischen Fristen regelmäßig im Anschreiben zum Vergabeverfahren angegeben.
Weitere Angaben
Der Text behandelt Besonderen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (BVB Bau) und Allgemeine Bewerbungsbedingungen für offene Vergabeverfahren des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (Deutschland).
Es geht um öffentliches Vergaberecht nach VOB/A-EU und die konkrete Ausgestaltung von Bauverträgen und Wartungsverträgen am Standort Marburg.
Der Länderbezug ist ausschließlich deutsch; der Rechtsrahmen ist deutsches Zivil- und Vergaberecht mit EU-Bezug (z.B. Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
Solo son vinculantes los pliegos del órgano de contratación. Fecha: 13/10/2026
Qué debe acreditar — criterios de solvencia
8.1.1 Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses St… leer completoplegar
8.2.1 Versicherungsschutz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestehende Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung des Bieters oder die Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. In beiden Fällen verbunden m… leer completoplegar
8.2.2 Umsatz (Gesamtumsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Ver… leer completoplegar
8.2.2 Umsatz (Spezifischer Umsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt … leer completoplegar
8.3.1 Referenzen (Elektroarbeiten) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zwei geeignete Referenzen des Unternehmens des Bieters über früher ausgeführte und abgeschlossene Aufträge im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, die mit den zu vergeben… leer completoplegar
8.3.2 Deutsche Sprache (Eigenerklärung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bei der Durchführung sowohl des Vergabeverfahrens als auch des vergebenen Vertrages gilt ausschließlich die deutsche Sprache. Der Bieter erklärt, dass die für die Ausführung des… leer completoplegar
8.3.2 Deutsche Sprache (Zertifikat oder Qualifikationsnachweis) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ergänzend zur vorgenannten Eigenerklärung zum Punkt 8.3.2 Deutsche Sprache: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestell… leer completoplegar
Pliegos — descarga directa
Táctica
Cuando se adjudicaron contratos en este país y sector, solían llegar unas 3 ofertas. Una competencia normal en este mercado. (Según 230.099 adjudicaciones concluidas; no es una afirmación sobre este procedimiento.)
Este procedimiento da 20 días entre la publicación y el plazo; lo habitual en este país son 32 (mediana de 20.496 procedimientos). Mucho más ajustado de lo habitual: cuenta la primera semana.
El plazo vence en lunes: su último día laborable completo es el viernes anterior. Tenga justificantes y garantías listos el jueves.
Licitadores extranjeros
En Alemania · Obras de construcción, 687 contratos de los últimos 3 años se adjudicaron a empresas extranjeras (de 244.229 adjudicaciones registradas) — sobre todo de Austria, Francia, Polonia.
Lengua de la oferta: Alemán.
Cómo presentar una oferta
Guía: cómo licitar en cosinex Vergabemarktplatz / DTVP → Registro, firma, tasas: según el manual del operador.
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