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Ausschreibungen›Medizintechnik & Arzneimittel · DE›Open-House-Rabattverträge 2026-12

So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →

Open-House-Rabattverträge 2026-12

DEGermany · Hamburg

Ihr Weg zur Abgabe

  1. Frist: 31. August um 00:00 — noch 719 Tage.
  2. Eingereicht wird auf Vergabemarktplatz (cosinex) — nicht bei uns und nicht per E-Mail. ↗ Kostenloses Bieterkonto auf der cosinex-Plattform nötig (sofort angelegt); Angebote laufen über das Bietertool, meist genügt die Textform — keine qualifizierte Signatur. Konto und Signatur zuerst klären — nicht am Abgabetag.
  3. Angebot und Nachweise in: DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU, DEU.
  4. Nachweise sammeln — nutzen Sie die Eignungs-Analyse oben: sie listet die Anforderungen und zu bekannten Bescheinigungen den Beschaffungsweg.
Automatisch zusammengestellt aus Bekanntmachung und Unterlagen — Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Wortlaut des Verfahrens.

Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen

  • 62 % der eingegangenen Angebote kamen von kleinen und mittleren Unternehmen (19 Verfahren mit Bietermix). Branche: 222 %.n = 19
  • In dieser Branche vergibt der Auftraggeber etwa alle 2 Monate (661 Zuschläge, zuletzt Juli 2026) — die nächste Vergabe ist rechnerisch um September 2026 zu erwarten. Den letzten Zuschlag erhielt Aliud Pharma GmbH.n = 661
  • Im Median lagen 5 Angebote je Verfahren auf dem Tisch (1.333 Verfahren mit Bieterzahl); bei 29 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 2 Angebote im Median.n = 1.333
  • 61 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (1.482 Zuschläge seit 2013, verteilt auf 577 Unternehmen). 39 % gingen an neue Namen.n = 1.482 Zuschläge seit 2013
  • Von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag vergehen hier im Median 137 Tage (269 Verfahren). Branche: 70 Tage.n = 269

Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 11.09.2026.

Was der Auftraggeber sucht

Krankenkassen (HEK und/oder hkk) suchen Arzneimittelhersteller für Rabattverträge über verschiedene Wirkstoffe und Fertigarzneimittel ab September 2026.

  • Open-House-Verfahren mit einheitlichen Konditionen, keine individuellen Verhandlungen
  • Vertragslaufzeit maximal 24 Monate, frühestens ab 01.09.2026, spätestens bis 31.08.2028
  • Beitritt ist jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich, keine Exklusivität
Typisch ein Auftrag für Medizintechnik- und Sanitätshäuser.
Vereinfacht aus der amtlichen Bekanntmachung — der Wortlaut folgt darunter.
Typisch ein Auftrag für Medizintechnik- und Sanitätshäuser.

Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt…

Vollständige Beschreibung anzeigen

… grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.09.2026 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet grundsätzlich spätestens am 31.08.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

Beschreibung im Wortlaut der Bekanntmachung (DE).

Auftrag

AuftraggeberTechniker Krankenkasse →
ArtLieferauftrag
Auftragswertnicht veröffentlicht
Veröffentlicht11. Sept. 2026

Art der Leistung

33 · Medizintechnik & Arzneimittel
CPV 33600000

Was Sie nachweisen müssen — Eignungskriterien

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Subcontracting proportion
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als p… vollständig leseneinklappen
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind. Die Angabe zur "Art des Kriteriums" ist vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.
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Subcontracting proportion
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als p… vollständig leseneinklappen
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind. Die Angabe zur "Art des Kriteriums" ist vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.
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Subcontracting proportion
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als p… vollständig leseneinklappen
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind. Die Angabe zur "Art des Kriteriums" ist vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.
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Subcontracting proportion
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als p… vollständig leseneinklappen
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind. Die Angabe zur "Art des Kriteriums" ist vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.
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Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als p… vollständig leseneinklappen
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind. Die Angabe zur "Art des Kriteriums" ist vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.
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Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als p… vollständig leseneinklappen
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind. Die Angabe zur "Art des Kriteriums" ist vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.
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Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als p… vollständig leseneinklappen
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind. Die Angabe zur "Art des Kriteriums" ist vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.
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Subcontracting proportion
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als p… vollständig leseneinklappen
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind. Die Angabe zur "Art des Kriteriums" ist vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.
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Subcontracting proportion
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als p… vollständig leseneinklappen
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind. Die Angabe zur "Art des Kriteriums" ist vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.

Vergabeunterlagen — Direktdownload

⤓
Vergabeunterlagen des Auftraggebers
Leistungsbeschreibung und Anlagen beim Auftraggeber — meist ohne Anmeldung einsehbar
⤓
Bekanntmachung als PDF (DE)
Die vollständige Bekanntmachung, amtlicher Wortlaut

Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat

Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.

UnternehmenZuschlägeZeitraum
Computacenter AG & Co. oHG762006–2026
Siehe im Feld "Allgemeine Informationen"552023–2026
Hexal AG · Holzkirchen432011–2026
Aliud Pharma GmbH · Laichingen392011–2026
neuraxpharm Arzneimittel GmbH · Langenfeld332011–2025
Aus 13,7 Mio. erfassten Zuschlägen · wer regelmäßig gewinnt, kennt die Anforderungen dieses Auftraggebers — das ist Ihr Wettbewerb.

Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt

53
2019
29
2020
22
2021
28
2022
54
2023
237
2024
1
2025
456
2025
208
2026
1088 Verfahren in dieser Kategorie seit 2019. Öffentliche Beschaffung wiederholt sich — wer den Rhythmus kennt, bereitet sich vor, statt zu reagieren.

Kontakt Vergabestelle

Webseitewww.tk.de/vergabe
·
Frist — Donnerstag, 31. August um 00:00

Taktik

Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, gingen meist 23 und mehr Angebote ein. Hier bewerben sich viele — Preis und Referenzen entscheiden. (Erfahrungswert aus 1.243 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)

Dieses Verfahren gibt 720 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.059 Verfahren). Deutlich großzügiger als üblich — Zeit für ein gründliches Angebot statt eines schnellen.

Die Spielregeln des Marktes →

Bieter aus dem Ausland

In Deutschland · Medizintechnik & Arzneimittel gingen 252 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 21.727 erfassten Vergaben) — vor allem aus Österreich, Niederlande, Frankreich.

Angebotssprache: Deutsch.

Gemessen an verknüpften Vergabedaten; ausländische Gewinner mit inländischer Tochtergesellschaft zählen als Inländer — die echte Quote liegt höher.

So bewerben Sie sich

Vollständige Bekanntmachung lesen — Original + Unterlagen
Führt direkt zu dieser Ausschreibung auf TED — Tenders Electronic Daily. Dort stehen Leistungsbeschreibung und alle Anlagen.
Dieses Verfahren ist auf 2 Portalen veröffentlicht
Eingereicht wird auf Vergabemarktplatz (cosinex) — TED führt dieselbe Bekanntmachung, dort steht in der Regel die ausführlichere Leistungsbeschreibung. Lesen Sie beide.
TEDBekanntmachungVergabemarktplatz (cosinex)Abgabe
Nachweise zusammenstellen — in Deutsch
Die 9 Kriterien links, dazu Ihr Preis.
Abgabe über TED — Tenders Electronic Daily vor Fristablauf
Elektronische Abgabe — beim ersten Mal Zeit für die Portal-Registrierung einplanen.
Zum Vergabeportal (Abgabe) →Amtliche Bekanntmachung auf TED →

Die nächste nicht verpassen

Solche Ausschreibungen erreichen unsere Nutzer jeden Morgen um 7:30 Uhr — passend zur Firma, auf Deutsch.

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