So bietet man in diesem Land: Portale, Fristen, Schwellenwerte →
3626S72252 - Des- und Fehlinformation im radiologischen Notfall
Ihr Weg zur Abgabe
- Frist: 13. Oktober um 07:00 — noch 31 Tage.
- Die Abgabestelle steht in der Bekanntmachung (Link rechts).
- Nachweise sammeln — die Eignungsanforderungen stehen oben auf dieser Seite; zu vielen sagt Ihnen die Analyse, wie Sie drankommen.
Clement Was die Zahlen über diesen Auftraggeber sagen
- In dieser Branche vergibt der Auftraggeber etwa alle 2 Monate (12 Zuschläge, zuletzt Juli 2025) — rechnerisch war die nächste Vergabe um Oktober 2025 fällig. Den letzten Zuschlag erhielt Puls Marktforschung GmbH.n = 12
- Im Median lag nur ein Angebot je Verfahren auf dem Tisch (29 Verfahren mit Bieterzahl); bei 72 % blieb es bei einem einzigen Bieter. Branche: 3 Angebote im Median.n = 29
- 43 % der Zuschläge dieses Auftraggebers gingen an Unternehmen, die hier schon einmal gewonnen hatten (29 Zuschläge seit 2018, verteilt auf 17 Unternehmen). 57 % gingen an neue Namen.n = 29 Zuschläge seit 2018
- Von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag vergehen hier im Median 36 Tage (14 Verfahren). Branche: 80 Tage.n = 14
- Kein einziger der 29 Zuschläge mit bekanntem Gewinnerland ging bisher an ein Unternehmen aus dem Ausland. Branchenschnitt: 1 %.n = 29
Aus den dokumentierten Zuschlägen dieses Auftraggebers; Vergleichswerte aus derselben Branche und demselben Land. Keine Prognose, keine Rechtsberatung. Stand 08.09.2026.
Was der Auftraggeber sucht
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Kernenergie (BMUKN) brauchen eine wissenschaftliche Analyse von falschen und irreführenden Informationen zu radiologischen Notfällen, um besser krisenkommunizieren zu können.
- Erarbeitung von Tools zur Detektion von Desinformationen, die das BfS im radiologischen Notfall nutzen kann
- Konkrete Empfehlungen für strategischen Umgang mit Desinformation in der Krisenkommunikation im radiologischen Notfall
- Übersicht konkreter Tools und Hilfestellungen zum Umgang mit Desinformationen als Endergebnis
In Zeiten von Krisen verbreiten sich Informationen, korrekte wie falsche, in einem nie dagewesenen Ausmaß. Insbesondere Soziale Medien tragen durch ihre hohe Verbreitungsgeschwindigkeit und vermeintliche Anonymität zur Verbreitung von absichtlicher Desinformation und unabsichtlicher Fehlinformation bei. Zudem eröffnet Künstliche Intelligenz nie dagewesene Möglichkeiten in der Generierung und Verbreitung von Desinformationen. In radiologischen Notfällen kann dies zu Verunsicherung führen sowie dazu, dass sich Bürger*innen nicht an Schutzmaßnahmen halten. Weiter kann Desinformation (z.B. über eine notwendige Evakuierung) die Bevölkerung zu potenziell schädlichem Verhalten führen und chaotische Zustände auslösen. Während die Verbreitung von Desinformation in vielerlei Hinsicht problematisch ist, besteht im radiologischen Notfall das Problem, dass Institutionen und Entscheidungsträger diese…
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… unter hohem Zeitdruck ausfindig machen und darauf reagieren müssen. Das BMUKN und BfS würden sich zudem mit dem Bedürfnis der Bürger*innen nach Informationen und einer Flut an Fehl- und Desinformationen konfrontiert sehen, welche die schnelle und zielgerichtete Verbreitung korrekter Informationen stark erschwert. Eine schnelle und effektive Krisenkommunikation ist im radiologischen Notfall jedoch essentiell. Das FV soll den aktuellen Kenntnisstand zu Des- und Fehlinformationen zusammentragen und systematisch für die Zwecke der Krisenkommunikation und den radiologischen Notfallschutz des BMUKN und BfS analysieren und aufbereiten. Dabei stehen folgende Fragen im Fokus: - Welche Des- und Fehlinformationen existieren im Kontext radiologischer Notfälle oder könnten entstehen? - Welche Arten von Akteuren und Motivationen lassen sich identifizieren/kategorisieren? - Welche strategischen Ableitungen für die Krisenkommunikation existieren bereits oder können gezogen werden? - Welche Strategien gegen Des- und Fehlinformationen werden im Kontext radiologischer Notfälle als erfolgversprechend eingestuft, welche weniger? Ziel des FV ist es, (1) Tools und Methoden zur Detektion von Desinformation zu ermitteln, die das BfS im radiologischen Notfall nutzen können und (2) konkrete Empfehlungen für den strategischen Umgang mit Desinformation in der Krisenkommunikation im radiologischen Notfall zu erarbeiten. Dabei soll deutlich werden, welche Erkenntnisse über existierende Des- und Fehlinformationen im radiologischen Notfall und anderen, für die Fragestellung relevanten Krisen vorliegen und welche Strategien für die Kommunikation in einem radiologischen Notfall sowie für die Entwicklung von Kommunikationsübungen zur Vorbereitung auf eine tatsächliche Lage genutzt werden können. Das Vorhaben soll keine allgemeine Abhandlung über Des- und Fehlinformationen im Allgemeinen umfassen, sondern konkret auf die Bedarfe des BfS und BMUKN zugeschnitten sein. Am Ende des Vorhabens stehen eine Übersicht konkreter Tools zur Detektion und Hilfestellungen zum strategischen Umgang mit Desinformationen im radiologischen Notfall. Das vorliegende FV bietet BMUKN und BfS damit eine wichtige Grundlage für die Information der Bevölkerung sowohl über eine radiologische Lage als auch über Vorsorge- bzw. Schutzempfehlungen und dient damit der Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes, insbesondere §105 und §112. Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung von BMUKN/ BfS ist nach Maßgabe des Atom- und Strahlenschutzrechts der jeweils aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik. Die vom BMUKN/BfS in Auftrag gegebenen Untersuchungen, Studien und Gutachten müssen daher vom vorliegenden Stand von Wissenschaft und Technik auf dem jeweils zu bearbeitenden Aufgabengebiet ausgehen. Dabei sind neue Erkenntnisse und wissenschaftlich-technische Fortschritte mit Blick auf die Ziele des Vorhabens zu ermitteln und zu bewerten. Der Bieter muss in der Lage sein, die geforderten Untersuchungen wissenschaftlich fundiert gemäß den Vorgaben für die wissenschaftliche Praxis in den beschriebenen Aufgabenbereichen durchzuführen. Die Leistungserbringung hat datenschutzfreundlich zu erfolgen. Alle aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie DSGVO und BDSG, sind umzusetzen. Sofern personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) oder sogar bestimmte Kategorien personenbezogener Daten z.B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen usw. (Art. 9 Abs. 1 DSVO) verarbeitet werden, ist ggf. ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) oder eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verarbeitung zu schließen. Der Auftragnehmer hat ein Datenschutzkonzept vorzulegen und alle Verpflichtungen der DSGVO einzuhalten. Die Daten dürfen den Geltungsbereich der DSGVO nicht verlassen.
Auftrag
Art der Leistung
Wer bei diesem Auftraggeber bisher gewonnen hat
Über alle Auftragsarten dieses Auftraggebers — nicht nur diese Sparte. Eine Stadt kauft Software und Feuerwehrfahrzeuge beim selben Einkauf.
| Unternehmen | Zuschläge | Zeitraum |
|---|---|---|
| Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH · Köln | 11 | 2018–2025 |
| Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gGmbH · Köln | 2 | 2018–2021 |
| Puls Marktforschung GmbH · Schwaig bei Nürnberg | 2 | 2025 |
| Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit · Köln | 1 | 2019 |
| Gesellschaft für innovative Marktforschung mbH · Heidelberg | 1 | 2020 |
Wie oft dieser Auftraggeber so etwas ausschreibt
Kontakt Vergabestelle
Taktik
Wenn dieser Auftraggeber in dieser Branche vergeben hat, gingen meist etwa 3 Angebote ein. Ein normales Feld für diesen Markt. (Erfahrungswert aus 12 abgeschlossenen Vergaben — keine Aussage über dieses Verfahren.)
Dieses Verfahren gibt 41 Tage zwischen Veröffentlichung und Frist — üblich in Deutschland sind 32 (Mittel aus 20.059 Verfahren). Deutlich großzügiger als üblich — Zeit für ein gründliches Angebot statt eines schnellen.
Bieter aus dem Ausland
In Deutschland · Unternehmensdienste gingen 336 Aufträge der letzten 3 Jahre an ausländische Firmen (von 28.837 erfassten Vergaben) — vor allem aus Belgien, Italien, GB.
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